Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke

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1 Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke Dr. Hendrik Schindler; Thomas Gerdel, LL.M. 31. Mai 2012

2 Pressestimmen "Erben droht Ungemach: Familienunternehmer können derzeit günstig vererben. Aber nicht mehr lange - es droht eine weitere Reform." WirtschaftsWoche vom 26. März 2012 Familienunternehmen: "Die Familie ist die größte Stärke, aber auch das größte Risiko" Spiegel Online, 23. April

3 Überblick Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung I. Grundüberlegungen II. Phase 1: Aspekte der Notfallplanung III. Phase 3: Aspekte der flexiblen Gestaltung IV. Phase 3: Aspekte des Ausstiegs aus dem Unternehmen Teil 2: Steuerrecht Aktuelle Fragen I. Abschaffung von schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Begünstigungen? II. Perspektive Wie lange noch? Teil 3: In eigener Sache 3

4 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung I. Grundüberlegungen These 1: Nachfolgeberatung ist personenbezogene Beratung, die sich an den Wünschen, den unternehmerischen Zielen und der familiären Situation des Unternehmers zu orientieren hat. These 2: Die Verantwortung des Unternehmers gegenüber Unternehmer und Familie erfordert eine frühzeitige Beschäftigung mit der Nachfolgeplanung. These 3: Die Nachfolgeplanung muss rechtlich so gestaltet sein, dass sie Anpassung an veränderte Lebensumstände erlaubt ("Moving Target").

5 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung I. Grundüberlegungen Eckpunkte der Nachfolgeberatung sind Wünsche des Mandanten Familiäre Situation (Kinder, Ehefrau, Lebenspartner, sonstige Pflichtteilsberechtigte) Vermögenssituation (Was gehört zum Betriebs-/Privatvermögen, Belegenheit einzelner Vermögensgegenstände im Ausland?) Nationalität Gesellschaftsrechtliche Situation im Unternehmen (Allein-, Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter) Aktuelle Führungssituation im Unternehmen Wichtig: Steuerliche Fragestellungen sind Teil der Beratung, nicht jedoch Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Nachfolgeregelung 5

6 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung I. Grundüberlegungen Verantwortung gegenüber Familie und Unternehmen erfordert frühzeitige Nachfolgeplanung Phasen der Nachfolgeplanung sind Phase 1: Notfallplanung Ziel: Vermögensmäßige Absicherung der (jungen) Familie und Sicherstellung der Unternehmensleitung im Unglücksfall Phase 2: Flexible Gestaltung der Nachfolgeplanung Ziel: Notfallplanung ohne Bindung für den Fall veränderter Lebensumstände Phase 3: Umsetzung der Unternehmensnachfolge aufgrund langfristiger Strategie Ziel: Ausstieg aus der Unternehmensleitung und geordnete Übergabe des Unternehmens 6

7 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung II. Phase 1: Aspekte der Notfallplanung Autonome Festsetzung von Erbquote und Vermächtnissen Verhinderung des gesetzlichen Erbrechts Dritter durch Testament (z.b. Eltern bei einem kinderlosen Unternehmerehepaar), Anordnung von Testamentsvollstreckung bei wirtschaftlicher Unerfahrenheit der Erben und Benennung des Testamentsvollstreckers und etwaiger Ersatztestamentsvollstrecker Berücksichtigung der gesellschaftsrechtlichen Situation bei der Nachfolgeplanung (Satzungsregelung, Mehrheitsverhältnisse) Frühzeitiger Aufbau Dritter, die das Unternehmen im Unglücksfall vertreten können ("Mitgeschäftsführer") Familiäre Veränderungen nach dem Todesfall sind einzuplanen (Stichwort: "Wiederverheiratungsklausel) Wichtig: Keine Bindung eingehen, die nicht einseitig wieder geändert werden kann (möglichst kein Erbvertrag) 7

8 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung III. Phase 2: Aspekte der flexiblen Gestaltung der Nachfolgeplanung Bindungen, z.b. durch Erbvertrag vermeiden (s.o.) Keine frühzeitigen Übertragungen von Vermögensgegenständen ohne Widerrufsmöglichkeit Übertragung von Beteiligungen durch Stimmrechtsregelungen (z.b. Stimmbindungsvereinbarung) oder Nießbrauch flankieren Steht geeignete Person für die Leitung des Unternehmens noch nicht fest, kommt Festlegung durch Dritte (Testamentsvollstrecker, Beirat) in Betracht Einrichtung eines Expertengremiums im Unternehmen (Beirat) Vorgabe einer Gesellschaftsvereinbarung als Auflage mit Schiedsklausel 8

9 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung IV. Phase 3: Aspekte des Ausstiegs aus dem Unternehmen Grundsatzfragen: Verkauf oder Vererbung Vollständiger oder teilweiser Ausstieg Stiftung statt erbrechtlicher Unternehmensnachfolge? Entscheidungsgrundlage (Fragen): Geht es nur um Vermögenserhalt oder soll das Unternehmen dauerhaft in der Familie geführt werden? Soll das unternehmerische Vermögen (Vermögenssubstanz) weiter verfügbar sein oder nicht? Welchen Einfluss erachtet der Unternehmer/Stifter für erforderlich? Gibt es Erben, die das Unternehmen führen können oder nicht? Wie sind die Nichtunternehmer-Erben abzufinden? 9

10 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung IV. Phase 3: Aspekte des Ausstiegs aus dem Unternehmen 1. Erbrechtliche Lösungsansätze Übertragung zu Lebzeiten auf den Todesfall Schenkung mit Widerrufsvorbehalt Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt Übertragung durch Güterstandswechsel ("Güterstandsschaukel") Testament Erbfolge bestimmbar Anteilsübertragungen als Vorausvermächtnis Vor-, Nach- und Ersatzerbfolge Dauerhafte Testamentsvollstreckung? (Dauertestamentsvollstrecker vs. Abwicklungstestamentsvollstrecker; Gremium?) 10. Mittelstandstag NRW, Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke, Köln, den 31. Mai

11 Teil 1: Nachfolgeberatung als Strategieberatung IV. Phase 3: Aspekte des Ausstiegs aus dem Unternehmen 2. Gesellschaftsrechtliche Lösungsansätze Einrichtung eines Beirats/Aufsichtsrats Gesellschaftsvertragliche Regelungen Wahl der Willensbildung innerhalb der Organe (Geschäftsführung/Beirat/Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung) Statutarische Benennungsrechte und Stimmrechtsbeschränkungen Austritts- und Ausschlussregelungen Gesellschaftervereinbarung Stimmbindungsvereinbarung Benennungsrechte für Organmitglieder Rechte und Pflichten im Verkaufsfall ("Mitverkaufsrecht", "Mitverkaufspflicht") Schiedsklausel zur Vermeidung möglicher Öffentlichkeitswirkung 11

12 Teil 2: Steuerrecht Aktuelle Fragen I. Abschaffung von schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Begünstigungen? Gibt es eine Bedrohung der Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Erbschaftsteuer? - Die amtierende Deutsche Bundesregierung sieht dies so und hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium vom 2. März 2012 gegen die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform zurückgewiesen Der Beirat hatte unter anderem festgestellt, die weitreichenden erbschaftssteuerlichen Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen seien im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen 10. Mittelstandstag NRW, Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke, Köln, den 31. Mai

13 I. Abschaffung von schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Begünstigungen? Begünstigungen im Überblick: Regelverschonung Optionsverschonung Abschlag 85% 100% Mindestlohnsumme Durchschn. letzte 5 J. Behaltens- bzw. Lohnsummenfrist Verwaltungsvermögen (mind. 2 Jahre dem Betrieb zugerechnet) 400% 700% 5 Jahre 7 Jahre max. 50% max. 10% 10. Mittelstandstag NRW, Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke, Köln, den 31. Mai

14 I. Abschaffung von schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Begünstigungen? BFH-Beschluss vom 05. Oktober 2011: "Verfassungsrechtlich bedenklich, dass Vermögen, dessen Erwerb im Privatvermögen der vollen Besteuerung unterläge, durch Überführung in Betriebsvermögen (z.b. in "Cash-GmbHs") steuerbegünstigt oder gar steuerfrei übertragen werden kann." BFH: "Verfassungsrechtliche Regelung hat sich nach der Neuregelung des ErbStG 2009 sogar noch verschärft." Es ist davon auszugehen, dass der BFH eine Entscheidung des BVerfG einholen wird 10. Mittelstandstag NRW, Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke, Köln, den 31. Mai

15 II. Perspektive Wie lange noch? Spätestens durch einen Regierungswechsel (planmäßig September 2013) besteht die Gefahr, dass die bestehenden Begünstigungen wegfallen Steuerkonzept der Vermögensnachfolge ist komplex und langwierig durch Anwendbarkeit einer Vielzahl von Steuerarten (z.b. ESt, KSt, GrESt, SchenkSt, ErbSt, LSt etc.) Verbindliche Auskunft sichert günstige Besteuerung Rücktrittsklauseln ermöglichen flexible Reaktion Überlegung, ob teilweise Verkauf (der Anteile oder von Assets) und zeitlich nachfolgend Vermögensnachfolge für die restlichen Anteile 10. Mittelstandstag NRW, Unternehmensnachfolge Strategische und steuerrechtliche Fallstricke, Köln, den 31. Mai

16 Teil 3: In eigener Sache CMS Hasche Sigle Größte deutsche Wirtschaftskanzlei mit mehr als 600 Anwälten Ausgewiesene Expertise in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts #1 für M&A in Deutschland #1 für M&A in Europa Ganzheitliche Beratung in der Nachfolgeplanung für Unternehmer, Führungskräfte, vermögende Privatpersonen und deren Familien Mergermarket, German M&A Roundup 2010 (Germany, Volume) 16

17 Ausgezeichnete Leistungen Hochqualifizierte Beratung Lokal verwurzelte Expertise Weitreichende Präsenz Grenzübergreifende Zusammenarbeit Starke, vertrauensvolle Mandantenbeziehungen Full-Service-Ansatz Spezifisches Fachwissen Kein Wettbewerber verfügt auch nur annähernd über so viele Partner mit intensiven Kontakten zu den Eignern familiengeführter Unternehmen wie die mittlerweile größte deutsche Kanzlei. JUVE Handbuch 2011 / 2012 Eine der führenden Kanzleien mit langer Tradition in der Beratung zu Unternehmens- / Vermögensnachfolgen u. Stiftungen. JUVE Handbuch 2007 / 2008 "Eine der führenden Kanzleien bei Unternehmens- / Vermögensnachfolgen u. Stiftungen mit langer Tradition, in der die Beratung familiengeführter Unternehmen für die Mehrheit der Anwälte eine Selbstverständlichkeit ist." "Jahr um Jahr beeindruckt CMS: Mit einer hohen Zahl an spezialisierten Berufsträgern, einem enormen Track Record und dem Full-Service-Ansatz." 17

18 Kontaktdaten Dr. Hendrik Schindler CMS Hasche Sigle Kranhaus 1 / Im Zollhafen Köln T F E hendrik.schindler@cms-hs.com Thomas Gerdel, LL.M. CMS Hasche Sigle Breite Str Düsseldorf T F E thomas.gerdel@cms-hs.com 18

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