Der Verlust der Erbschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Verlust der Erbschaft"

Transkript

1 Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau ERICH SCHMIDT VERLAG

2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN-13: ISBN-10: Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Satz: multitext, Berlin Druck: Strauss, Mörlenbach

3 Vorwort Das Buch skizziert erbrechtliche Probleme, die mit dem Verlust von Erbschaften im weitesten Sinn zusammenhängen, also insbesondere auch den Verlust des Pflichtteils oder eines Vermächtnisses. An den Rechtsberater wird manchmal von künftigen Erblassern das Anliegen herangetragen, einen Schleichweg zu finden, wie Abkömmlinge und sonstige missliebige Personen um ihre Pflichtteilsansprüche, gebracht werden können. Teils ist ein Kind einfach unbeliebt geworden, teil bedrohen Pflichtteilsansprüche nicht berücksichtigter Familienangehöriger die Liquidität von Unternehmen. Immerhin beläuft sich in 36 % der Erbfälle der Nachlass auf mehr als Euro (Quelle: ZEV 2004, Heft 5, VIII). Hier kommen Maßnahmen im Einverständnis mit dem Erben in Frage, beispielsweise könnten mit ihm Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge geschlossen werden (Kapitel E); Erlass des Pflichtteils nach dem Tode ist möglich (Kapitel H). Ist der Erbe bzw Pflichtteilsberechtigte nicht mit solchen Regelungen einverstanden, sind Pflichtteilsentziehung und Erbunwürdigkeit denkbar, wenn auch sehr selten Erfolg versprechend (Kapitel F, G, O). Aussichtsreicher ist, wenn der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten geschickt an ihm genehme Personen überträgt, so dass sich im Nachlass nichts mehr befindet (Kapitel J). Durch verschiedene Konstruktionen kann erreicht werden, dass (falls die Zehnjahresfrist nicht erreicht wird) der Wert der Schenkung verringert wird. Der Wert des Nachlasses kann ferner zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten schrumpfen durch Änderung des ehelichen Güterstands, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Adoptionen, Wiederverheiratung, bei Auslandsvermögen usw (Kapitel L). Wer sein Vermögen in eine Lebensversicherung zugunsten eines Dritten einzahlt, hinterlässt weniger und schmälert den Pflichtteilsberechtigten (Kapitel K). Im Bereich der Landwirtschaft kann es sein, dass der Nachlass, aus dem der Pflichtteil zu errechnen ist, aus einem geringeren Wert als dem Verkehrswert zu berechnen ist, so dass der Pflichtteilsberechtigte fast nichts bekommt (Kapitel I). Auch gut gemeinte Pflichtteilsbeschränkungen sind zulässig, etwa bei Überschuldung des Abkömmlings (Kapitel N). Gefährlich ist die kurze Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (Kapitel M). Wer durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament von Ehegatten gebunden ist, will manchmal die Bindung abschütteln (Kapitel Q). Andere schlagen mittellose Erbschaften aus und später stellt sich heraus, dass doch Nachlass vorhanden war (Kapitel P). Mögliche Erben machen andere Erben 5

4 Vorwort schlecht, so dass der getäuschte Erblasser ein ungünstiges Testament errichtet; hier ist Anfechtung denkbar (Kapitel R). Mancher erfährt von seiner Erbschaft ohnehin nichts (Kapitel A) oder das Testament, das einen begünstigte, ist beim Erbfall unauffindbar (Kapitel B). Neue Testamente werden aufgefunden, so dass der alte Erbschein unrichtig ist (Kapitel D). Die Beteiligten wollen manchmal nicht bis zum Tod des Erblassers warten, sondern schon vorher Gewissheit haben, ob sie etwas erben werden oder nicht (Kapitel C); hier werden die möglichen Maßnahmen diskutiert. Passau, im Oktober 2005 Walter Zimmermann 6

5 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis Randziffer A. Unkenntnis des Erben vom Erbfall Allgemeines Erbscheinsantrag anderer Personen Voraussetzungen Verfahren und Folgen des Erbenaufgebots Der wahre Erbe taucht auf Erbrecht des Staates Allgemeines Verfahren des Feststellung des Staatserbrechts Der wahre Erbe taucht auf B. Verschwundenes Testament Existenz eines Testaments Nachweis der Errichtung eines Testaments C. Klagen und Beweissicherung zu Lebzeiten des Erblassers Feststellung der Testierfähigkeit bzw Testierunfähigkeit Voraussetzungen der Feststellungsklage im allgemeinen Anträge und Klagen des Erblassers Anträge und Klagen von potentiellen Erben gegen den Erblasser Klagen von potentiellen Erben untereinander Nachlasssicherung zu Lebzeiten des Erblassers Sonstige Klärung erbrechtlicher Verhältnisse zu Lebzeiten Information des Pflichtteilsberechtigten über Grundstücksschenkungen Verpflichtung, nicht zu testieren

6 8 Inhaltsverzeichnis D. Ansprüche, wenn ein Erbschein unrichtig ist Anregung an das Nachlassgericht, einen Erbschein als unrichtig einzuziehen Klage des wirklichen Erben auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins Zivilprozess Auskunftsansprüche Sicherungsmaßnahmen während des Einziehungsverfahrens Ansprüche des wirklichen Erben gegen den Erbschaftsbesitzer Der sog. Erbschaftsanspruch Auskunftsansprüche Umfang der Herausgabe Verjährung und Ersitzung Ansprüche des wirklichen Erben gegen Dritte E. Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht Sinn und Zweck der Regelung Rechtsnatur des Erbverzichts Andere Verträge über den Nachlass Anforderungen an den Erbverzichtsvertrag Vertragsparteien Notarielle Form des Vertrages Vertretung der Vertragsparteien Personen, die unter Betreuung stehen Vertragsschluss zu Lebzeiten des Erblassers Stillschweigender Erbverzicht Beseitigung des Erbverzichtsvertrags Aufhebungsvertrag Einseitiger Widerruf Anfechtung des Verzichtsvertrags Wegfall der Geschäftsgrundlage Auswirkungen des Erbverzichts Grundfall Erstreckung auf Abkömmlinge Verzicht zugunsten eines anderen Auswirkungen auf den Pflichtteil anderer Isolierter Pflichtteilsverzicht Verzicht nur auf das Pflichtteilsrecht

7 Inhaltsverzeichnis 7.2 Verzicht nur auf das gesetzliche Erbrecht, nicht aber auf das Pflichtteilsrecht Erb-/Pflichtteilsverzichtsvertrag und Abfindung Der Zuwendungsverzicht Allgemeines Testament Erbvertrag F. Die Entziehung des Pflichtteils Übersicht Die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings Tötungsdelikte ( 2333 Nr. 1) Mißhandlung des Erblassers ( 2333 Nr. 2 erste Alternative) Misshandlung des Ehegatten des Erblassers ( 2333 Nr. 2 zweite Alternative) Vergehen des Abkömmlings ( 2333 Nr. 3) Unterhaltspflichtverletzung ( 2333 Nr. 4) Ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel ( 2333 Nr. 5) Die Entziehung des Pflichtteils des Ehegatten Die Entziehung des Pflichtteils des homosexuellen registrierten Lebenspartners Die Entziehung des Pflichtteils der Eltern Vorliegen des Entziehungsgrundes zum wesentlichen Zeitpunkt Wegfall der Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung durch den Erblasser Formelle Voraussetzungen einer wirksamen Pflichtteilsentziehung Entziehung durch letztwillige Verfügung Zwingender Inhalt der letztwilligen Verfügung Prozess- und Beweisfragen Objektiver Entziehungsgrund Subjektive Tatbestandselemente Verzeihung durch den Erblassers Besserung Feststellungsklage zu Lebzeiten Formulierungsmuster

8 10 Inhaltsverzeichnis G. Pflichtteilsunwürdigkeit Voraussetzungen der Pflichtteilsunwürdigkeit Verfahren Verhältnis Pflichtteilsentziehung Pflichtteilsunwürdigkeit H. Erlass des Pflichtteils nach dem Erbfall I. Bestand und Wert des Nachlasses Der Nachlass und sein Wert Grundlagen Bewertung bedingter und ungewisser Rechte Landwirtschaft Bewertung von OHG-Anteilen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche Schmälerung des Pflichtteils durch Bewertungsanordnungen Voraussetzungen des Bewertungsprivilegs Folgen der Bewertungsanordnung J. Schmälerung des Pflichtteils durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten Schenkungen an Dritte Anspruchsinhaber Pflichtteilsrechtsverhältnis zur Zeit der Schenkung Anrechnungsregeln Schenkung; Zeitpunkt der Schenkung Bewertung des Geschenks Die Zehnjahresfrist Fristbeginn im Regelfall Grundstücke Sonstige Sachen und Rechte Vorbehalt der Nutzung des Geschenks (Nießbrauch) Fristbeginn bei Schenkungen an den Ehegatten Sinn von Schenkungen, wenn die Zehnjahresfrist nicht erreicht werden kann Zusammentreffen von Schenkung und ausgleichungspflichtigter Zuwendung Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

9 Inhaltsverzeichnis 1.8 Pflicht- und Anstandsschenkungen Ausstattungen Schenkungen an den Erben oder an einen anderen Pflichtteilsberechtigten K. Schmälerung des Pflichtteils durch Einzahlungen in eine Lebensversicherung Übersicht Berücksichtigung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch Ist die Prämienzahlung ein Geschenk oder nicht? Die Zehnjahresgrenze Anrechnung auf den Pflichtteil ( 2315 BGB) L. Sonstige Schmälerungen des Pflichtteilsrechts durch den Erblasser Schmälerung des Pflichtteils durch Konstruktion von Gegenleistungen Feststellung einer angeblichen Schuld Nachträglicher Ausgleich für unentgeltliche Arbeit, Pflege Nichterfüllung oder späterer Erlass der Gegenleistungen Grundstücksübertragung gegen künftige Pflegeleistungen, Verpflegung, Wohnrecht, Rentenzahlung etc Grundstücksübertragung, wobei sich der Erblasser den Nießbrauch vorbehält Bewertung von laufenden Gegenleistungen Schmälerung des Pflichtteils des Abkömmlings zugunsten eines Ehegatten Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten Schmälerung des Pflichtteils der Abkömmlinge durch Wechsel des Güterstandes Wechsel vom gesetzlichen Güterstand in die Gütergemeinschaft Wechsel von der Gütergemeinschaft in die Gütertrennung Wechsel von der Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft

10 12 Inhaltsverzeichnis Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung Güterstandschaukeln Schmälerung des Pflichtteils durch ehebedingte Zuwendungen? Der Voraus des Ehegatten Schmälerung des Pflichtteils durch gesellschaftsrechtliche Regelungen Aufnahme einer Person als persönlich haftender Gesellschafter Aufnahme einer Person als Kommanditist Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters Anordnung der Nacherbfolge zwecks Schmälerung von Stiefkindern, Schwiegerkindern Anordnung von unwägbaren Beschwerungen in Testament Übersicht Bewertung von Erbteil/Pflichtteil Entstehung weiterer Pflichtteilsrechte durch Heirat und Adoption Schenkung vor Entstehung des Pflichtteilsverhältnisses Vermögensverbrauch durch Verrentung Vermögen im Ausland; Vermögensverlagerung ins Ausland Stundung des Pflichtteilszahlung M. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs Verjährung des Anspruchs aus 2303 ff BGB Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist Hemmung des Fristenlaufs Neubeginn der Verjährung Längere Verjährungsfrist als drei Jahre Verjährung des Anspruchs aus 2325, 2326 BGB Verjährung des Anspruchs aus 2329 BGB N. Die gut gemeinte Pflichtteilsbeschränkung Überblick

11 Inhaltsverzeichnis 2. Voraussetzungen der Pflichtteilsbeschränkung Abkömmling Verschwendung Überschuldung Erhebliche Gefährdung des späteren Erwerbs Maßgeblicher Zeitpunkt Begünstigte Personen Inhaltliche Anforderungen an Testament bzw Erbvertrag Formulierungsmuster Mögliche Anordnungen des Erblassers und deren Folgen Nacherbschaft Nachvermächtnis Testamentsvollstreckung Verbindung von Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung Prozess- und Beweisfragen O. Erbunwürdigkeit, Vermächtnisunwürdigkeit Allgemeines Die gesetzlichen Fälle der Erbunwürdigkeit Erbunwürdigkeit im Erbscheinsverfahren Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Klage Zuständiges Gericht Streitwert für Zuständigkeit und Gebühren Kläger, Anfechtungsberechtigter Klageantrag Beklagter Klagefrist Verfahrensfragen Wirkungen des Urteils Die Vermächtnisunwürdigkeit P. Irrige Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft Die Annahme der Erbschaft Die Ausschlagung der Erbschaft Ausschlagung durch Ausschlagungserklärung Anfechtung der Ausschlagungserklärung

12 14 Inhaltsverzeichnis 2.3 Wirkung der Ausschlagung Verfahrensfragen Q. Aushöhlung von Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament Verfügungen und Verpflichtungen zu Lebzeiten Sicherung des Vertragserben bei Geschäften des Erblassers zu Lebzeiten Ansprüche des Vertragserben bei entgeltlichen Geschäften des Erblassers Ansprüche nach dem Todesfall bei Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten Vermächtnisse Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten R. Die Anfechtung von Testament und Erbvertrag Anfechtung des Testaments Anfechtungsgründe Erklärungsirrtum 2078 I Alt Inhaltsirrtum, 2078 I Alt Motivirrtum, 2078 II Alt Widerrechtliche Drohung, 2078 II Alt Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten, Kausalität Ausschluss der Anfechtung durch Bestätigung Anfechtungsberechtigte Anfechtungserklärung und Erklärungsempfänger Anfechtungsfrist Verfahren und Beweislast (Feststellungslast) Wirkung der wirksamen Anfechtung Die Anfechtung des Erbvertrags Die Anfechtung beim gemeinschaftlichen Testament Literaturverzeichnis Sachverzeichnis

Der Verlust der Erbschaft

Der Verlust der Erbschaft Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Prof. Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Vorwort........................................................ 5 Inhaltsverzeichnis................................................ 7 Abkürzungsverzeichnis........................................... 15

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Teil 2 Die Erbfolge A. Die gesetzliche Erbfolge... 17 I. Überblick... 17 II. Grundsätze... 17 1. Universalsukzession... 17 2. Erbfähigkeit...

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten? Gartenstraße 14 26122 Oldenburg T: 0441 361 333 0 F: 0441 361 333 22 E: info@hillmann-partner.de 17. Juni 2015 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung

Mehr

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung James Bruton Unternehmensstrategie und Verantwortung Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978 3 503 13001 6 ES erich schmidt verlag Unternehmensstrategie

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE"

NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE "NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE" FAMILY MANAGEMENT BANKHAUS SPÄNGLER WirtschaftsBlatt UNTERNEHMENSNACHFOLGE DIE AUFGABE VIELVERSPRECHEND MEISTERN 03. März 2016 RECHTSANWALT DDR. ALEXANDER

Mehr

Erben und Vererben mit Kindern

Erben und Vererben mit Kindern Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Termine: Freitag, der 31.01.2014 in Stuttgart Samstag, der 01.02.2014 in München Mittwoch, der 12.03.2014 in Leipzig Donnerstag, der 13.03.2014

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abfindungen Gesellschaftsrecht 1/08 10 Vererblichkeit: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch 1/08 18 Abgabenordnung Änderungen des 42AO, die

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013

Vererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

1 von 5 18.09.2014 08:50

1 von 5 18.09.2014 08:50 1 von 5 18.09.2014 08:50 AnwaltZertifikatOnline - Fortbildung für Rechtsanwälte Dokument Autor: Datum: 24.01.2014 Nicola Dissel-Schneider, RA in Quelle: Normen: 2305 BGB, 2305 BGB, 2303 BGB, 1931 BGB,

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Das gemeinschaftliche Ehegattentestament und das Berliner Testament Unerwünschte Folgen der gesetzlichen Erbfolge für Ehegatten Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

UWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt

UWG. Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ERICH SCHMIDT VERLAG. von Cornelius Matutis Rechtsanwalt UWG Praktikerkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von Cornelius Matutis Rechtsanwalt ERICH SCHMIDT VERLAG Die Deutsche Bibliothek CIP-Einheitsaufnahme Die Deutsche Bibliothek verzeichnet

Mehr

Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz

Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Deutsch Englisch Französisch Italienisch Mit Internationaler Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten und deutscher, britischer, französischer und italienischer

Mehr

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1

Erbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister

Mehr

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten!

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten! Pflichtteil Das Erbrecht und die Gestaltung der Erbfolge sind von der Frage möglicher Pflichtteile nicht zu trennen. Werden die Regelungen des Pflichtteilsrechts nicht beachtet, kann dies zu unerwünschten

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Behindertentestament Erbvertrag

Behindertentestament Erbvertrag Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951

Mehr

Fragebogen für Erblasser

Fragebogen für Erblasser Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand

Mehr

Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer

Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer 13. Münsterische Sozialrechtstagung 7. Dezember 2007 in Münster Herausgegeben von der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung

Mehr

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage dei von Dr. Hcinrich Sudhoff begrundctcn Werkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt

Erben und Vererben. Das letzte Hemd hat keine Taschen. Rechtsanwälte Schott-Lemmer und Lemmer. Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Erben und Vererben Das letzte Hemd hat keine Taschen Jörg Lemmer, Rechtsanwalt Ablauf Einleitung / Fakten Vererben Gesetzliche Erbfolge Testament Erbvertrag / Schenkung zu Lebzeiten Erben (u.u.) Rechte

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages

Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Checkliste zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) (bitte vollständig aufführen) Bei mehreren Staatsangehörigkeiten: Welche war für den Verstorbenen wichtiger? Familienstand

Mehr

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4 Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf

Mehr

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT Erbrecht von Dirk Olzen 3., neu bearbeitete Auflage W DE G RECHT De Gruyter Recht Berlin 1. Kapitel. Einleitung 1 1. Praktische Bedeutung des Erbrechts 1 2. Erbschaftsteuerrecht 3 3. Die geschichtliche

Mehr

Der Erbvertrag Was kennzeichnet den Erbvertrag? Der Erbvertrag ist in den 2274 ff BGB geregelt. Der maßgebliche Unterschied zum Testament, das jederzeit geändert werden kann, besteht darin, dass der Erblasser

Mehr

Deutsch-Italienische Erbschaften

Deutsch-Italienische Erbschaften Deutsch-Italienische Erbschaften 5. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress - Italien 2010 Florenz, 30.9./1.10.2010 Dr. Marc Jülicher Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Nachvermächtnis contra

Mehr

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.

Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus

Mehr

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Der Titel EU-Erbrechtsverordnung ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend: Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

Die Reform des Erbrechts 7. Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15. Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 37

Die Reform des Erbrechts 7. Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15. Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 37 Schnellübersicht Die Reform des Erbrechts 7 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15 Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 7 Nutzen Sie weitere Vorsorgemöglichkeiten 81 Wie der Fiskus kassiert 9 Alleinstehende

Mehr

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen

Mehr

5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche

5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche Inhalt A. Einführung... 11 I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge... 11 II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge... 11 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen... 11 2. Einkommensteuerliche Überlegungen...

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,

Mehr

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0 Wetterderivate Funktionsweise rechtlicher Rahmen MiFID Ultra-vires-Doktrin Von Dr. Mike Rinker Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Mehr

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237 Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21

Mehr

Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten

Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten Praxis der Bilanzierung und Besteuerung von CO 2 -Emissionsrechten Grundlagen, Risiken, Fallstudie Von Katharina Völker-Lehmkuhl Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben

Mehr

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten 8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten LITERATUR: Brox, Erbrecht, 16+17; Harder/Kroppenberg, Grundzüge, 6; Leipold, Erbrecht, 13; Schmoeckel, Erbrecht, 26 ÜBUNGSFÄLLE:

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament

Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit

Mehr

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:

Erben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent: Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung

Mehr

REITs-Rechnungslegung

REITs-Rechnungslegung REITs-Rechnungslegung Bilanzierung, Bewertung, Prüfung Von Prof. Dr. Manfred Kühnberger Maria Brenig Holger Maaßen E R I C H S C H M I D T V E R L A G Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Mehr

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Das Testament und Erbrechtsgrundlagen aus juristischer Sicht

Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Das Testament und Erbrechtsgrundlagen aus juristischer Sicht Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht Das Testament und Erbrechtsgrundlagen aus juristischer Sicht Vorwort Das deutsche Erbrecht ist eine schwierige Materie. Neben den emotionalen Herausforderungen gibt

Mehr

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Pflichtteilsrechte 25. Juni 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Funktion des Pflichtteilsrechts Das Pflichtteilsrecht garantiert allen Abkömmlingen, den Eltern sowie dem Ehegatten/eingetragenen

Mehr