Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum
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- Kristin Abel
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1 Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Internet. (2) Gegenstand dieses Vertrages ist des weiteren die Bereitstellung von Computer-Speicherplatz zur Speicherung einer Website des Kunden und die Einstellung dieser Website in das World Wide Web mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs. (3) Gegenstand dieses Vertrages ist ferner die Einrichtung eines -Accounts für den Kunden und die Speicherung von s des Kunden. (4) Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Beschaffung von Internet-Domains für den Kunden. 2 Pflichten des Providers (1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zum dauerhaft zu ermöglichen. Er hat dafür im Rahmen seiner Möglichkeiten ausreichend Einwahlleitungen zur Verfügung zu stellen.
2 (2) Der Anbieter wird dem Kunden zur Ermöglichung des Zugangs zum Internet Zugangsdaten (Benutzernamen, Kennwort) zur Verfügung stellen. Der Anbieter informiert den Kunden über die Möglichkeiten zur Einwahl auf den Server des Anbieters. (3) Ein Anspruch auf eine zu jeder Zeit freie Leitung besteht nicht. (4) Der Anbieter verpflichtet sich, für eine ausreichend große Übertragungsrate von seinen Servern zu anderen Servern und Routern innerhalb des Internet zu sorgen. (5) um einen eigenen Server des Anbieters, um den Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist, nach freiem Ermessen des Anbieters um einen eigenen Server des Anbieters oder um einen Server eines Dritten, zu dessen Nutzung der Anbieter berechtigt ist. (6) Der vertragsgegenständliche -Account ( 1 Abs. 3 dieses Vertrages) hat die umfasst -Adressen unter der Domain. (7) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die Website im World Wide Web weltweit abrufbar ist und dass der Kunde die Möglichkeit hat, die unter dem -Account gemäß 1 Abs. 3 dieses Vertrages gespeicherten s abzurufen und s zu versenden. (8) Um dem Kunden den Zugriff auf die unter dem -Account gemäß 1 Abs. 3 dieses Vertrages gespeicherten s und die Änderung der gemäß 1 Abs. 2 dieses Vertrages gespeicherten Website zu ermöglichen, vergibt der Anbieter Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwort) an den Kunden. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Kennwort zu ändern. (9) Der Anbieter ist nicht berechtigt, die -Kommunikation des Kunden zu überwachen oder zu kontrollieren.
3 (10) Der Anbieter wird sich bemühen, den vertragsgegenständlichen -Account gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und zu verhindern, dass die -Kommunikation des Kunden durch Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die - Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann der Anbieter indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen. 3 Pflichten des Kunden (1) Sollte es bei der Einwahl in das Internet oder bei der Nutzung des Servers gemäß 2 Abs. 5 dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gemäß 2 Abs. 2 und 8 dieses Vertrages gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. (3) Als unbefugte Dritte im Sinne des 3 Abs. 2 dieses Vertrages gelten nicht die Personen, die den Telefon-Anschluss, über den der Zugang zum Internet ermöglicht werden soll, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen. (4) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen -Account ( 1 Abs. 3 dieses Vertrages) zu speichern und per zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. (5) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfaßt auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.b. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
4 (6) Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. (7) Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gemäß 3 Abs. 6 dieses Vertrages gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus der möglichen Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen -Account ( 1 Abs. 3 dieses Vertrages) gespeichert bzw. über diesen -Account an Dritte übermittelt hat. 4 Sperrung von Inhalten; Sperrung des -Accounts (1) Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß 3 Abs. 4 dieses Vertrages nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Dies gilt auch, wenn der Kunde den vertragsgegenständlichen -Account oder Speicherplatz entgegen der Zusicherung gemäß 3 Abs. 4 dieses Vertrages nutzt. (2) Wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz oder -Account entgegen der Zusicherung gemäß 3 Abs. 4 dieses Vertrages nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Kunden zu ermöglichen. 5 Vergütung (1) Die Parteien vereinbaren eine monatliche Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 2, Zeitvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 3, eine Mischvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 4.
5 (2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine monatliche Pauschalvergütung von zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst alle Leistungen des Anbieters gemäß 1 und 2 dieses Vertrages. (3) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters mit EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro Stunde zu vergüten. Berechnungsgrundlage ist die Dauer der Zeit, während der der Kunde eine Telefonverbindung zu einem Computer des Anbieters aufrechterhält (Einwahlzeit). (4) Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters monatlich wie folgt zu vergüten: Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr in Höhe von: EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer und für die monatliche Einwahlzeit ( 5 Abs. 3 dieses Vertrages): bis zu 5 Stunden: bis zu 10 Stunden: bis zu 20 Stunden: bis zu Stunden: für jede weitere Stunde darüber hinaus einen Betrag (5) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen Leistungen nach billigem Ermessen ( 315 BGB) erstmalig sechs Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen der Vergütung gemäß 315 BGB ist der Anbieter berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens sechs Monate zurückliegt. (6) Soweit eine Zeitabrechnung erfolgt ( 5 Abs. 3 und 4 dieses Vertrages), erfolgt die Abrechnung: sekundengenau (1/3600 der Stundenvergütung für jede angefangene Sekunde), minutengenau (1/60 der Stundenvergütung für jede angefangene Minute), pro angefangene volle Stunde (volle Stundenvergütung für jede angefangene Stunde). 6 Zahlungsmodalitäten
6 Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig. 7 Nutzungsüberlassung an Dritte Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ( 2 Abs. 5 dieses Vertrages) und den vertragsgegenständlichen -Account ( 1 Abs. 3 dieses Vertrages) einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform ( 126 b BGB) zugestimmt hat. 8 Gewährleistung und Haftung (1) Für Mängel seiner Leistungen gemäß 1 und 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. (2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. (4) Der Anbieter haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren. 9 Laufzeit, Kündigung
7 (1) Der Provider-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform ( 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von zum. (2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ( 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen. (3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß 5 und 6 dieses Vertrages nicht nachkommt. 10 Schlussbestimmungen (1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt als Gerichtsstand vereinbart. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt., den.. Ort Datum Unterschrift Anbieter Unterschrift Kunde Copyright: HÄRTING Rechtsanwälte, vertragstexte@haerting.de Chausseestraße 13, Berlin, Tel. (030) , Fax (030)
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