Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland. Selbstanzeige Dr. Matthias Bloechle 2004 BGH-Urteil 7/ 2010 Bundestagsbeschluss 7/ 2011

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1 Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland Selbstanzeige Dr. Matthias Bloechle 2004 BGH-Urteil 7/ 2010 Bundestagsbeschluss 7/ 2011 Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) gültig ab 2/2014

2 Polkörperbiopsie PKD

3 Polkörperdiagnostik (PKD) In Deutschland schon immer einsetzbar, da der Polkörper ein (Abfall-) Produkt der Meiose der Eizelle ist 1 1. Polkörper enthält normalerweise 23 Chromosomen, 2. Polkörper enthält 23 Chromatiden Spiegelbildliche Aussage über Chromosomen der Eizelle 1 Lässt lediglich Aussage über mütterliches Erbmaterial zu 2 Meiosedefekte der Eizelle nehmen mit Alter der Frau deutlich zu und sind Hauptursache der numerischen Chromosomen-aberationen bei Embryonen älterer Schwangerer (z.b. Down-Syndrom) 2 1. Propping. Die Perfektionierung der Polkörperdiagnostik. Editorial, Dtsch Arztebl. 2008: 105: Heft Ven et al.. Polkörperdiagnostik ein Schritt in die richtige Richtung?, Dtsch Arztebl. 2008: 105:

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6 Frühembryonaler Lebensschutz unter Berücksichtigung des noch ganz unentwickelten Seins des Embryo. Vorbeugung schwerer gesundheitlicher Lasten der Schwangeren und des extrakorporal gezeugten Kindes.

7 Interpretation des Embryonenschutzgesetzes verbreitet dahingehend, daß die Präimplantationsdiagnostik am Embryo nicht mit dem Embryonenschutzgesetz zu vereinbaren sei. Kasuisitische Darstellung eines Protokolls der Präimplantationsdiagnostik unter Beachtung der Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes, über deren Rechtmäßigkeit der 5. Strafsenat des BGH am abschließend ein Urteil gesprochen hat.

8 ausführliche Beratung des Ehepaares Humangenetische Beratung des Ehepaares Paar wünschte die Behandlung in Berlin 2004 (Dr. M. Bloechle) Optionen: 1) ICSI Therapie ohne genetische PID 2) ICSI Therapie mit genetischer PID im Ausland 3) ICSI Therapie mit genetischer PID in Berlin

9 Kultur bis d +5 Entwicklung von drei Blastozysten Trophectodermbiopsie der Blastozysten 1. BC regelrecht für chr , aber Tris BC - Monosomie BC - Kein Ergebnis nach FISH BC 1 BC 2

10 2 - Mißbräuchliche Verwendung menschlicher Embryonen Wer einen extrakorporal erzeugten oder einer Frau vor Abschluß seiner Einnistung in der Gebärmutter entnommenen menschlichen Embryo veräußert oder zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck abgibt, erwirbt oder verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer zu einem anderen Zweck als der Herbeiführung einer Schwangerschaft bewirkt, daß sich ein menschlicher Embryo extrakorporal weiterentwickelt. Embryonen wurden nur zu dem Zweck extrakorporal weiterentwickelt, eine Schwangerschaft herbeizuführen

11 3 - Verbotene Geschlechtswahl Wer es unternimmt, eine menschliche Eizelle mit einer Samenzelle künstlich zu befruchten, die nach dem in ihr enthaltenen Geschlechtschromosom ausgewählt worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Dies gilt nicht, wenn die Auswahl der Samenzelle durch einen Arzt dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie vom Typ Duchenne oder einer ähnlich schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheit zu bewahren, und die dem Kind drohende Erkrankung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle als entsprechend schwerwiegend anerkannt worden ist.

12 4 - Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. es unternimmt, eine Eizelle künstlich zu befruchten, ohne daß die Frau, deren Eizelle befruchtet wird, und der Mann, dessen Samenzelle für die Befruchtung verwendet wird, eingewilligt haben, 2. es unternimmt, auf eine Frau ohne deren Einwilligung einen Embryo zu übertragen, Einwilligung der Frau zum Transfer war nur für einen der drei Embryonen gegeben.

13 6 - Klonen (1) Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo rnit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 8 - Begriffsbestimmung (1) Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Ernbryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag. Trophectodermzellen sind nicht mehr totipotent und somit auch kein Embryo im Sinne des ESchGes und folglich auch kein Klon.

14 Es könne einem Ehepaar nicht zugemutet werden, sehenden Auges ein Risiko einzugehen, ein krankes Kind zu erhalten, wenn künftig die Möglichkeit bestehen sollte, durch Spermienselektion ein gesundes Kind zu Welt zu bringen ; darüber hinaus bestehe die Gefahr, daß dann, wenn ein zu erzeugendes Kind mit einer zum Tode führenden geschlechstgebundenen erblichen Krankheit belastet sei, eine Abtreibung vorgenommen werde (Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages in BTDruckS. 11/8057 S.15). Gleichgelagerte Konfliktsituation durch BGH erkannt

15 Keine PID an totipotenten Zellen ( 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 in V. m. 8 Abs. 1 ESchG ) Keine unbegrenzte Selektion anhand genetischer Merkmale Keine Geschlechtswahl mit Ausnahme der in 3 Satz 2 ESchG bezeichneten Fälle Keine gezielte Erzeugung von Embryonen mit bestimmten Immunitätsmustern

16 Unter Einbeziehung von PKD und Trophektodermbiopsie PID ist die Durchführung der PID am Embryo unter Einhaltung der Bestimmungen des Deutschen Embryonenschutzgesetzes für Patientenpaare mit einem Risiko einer schweren genetischen Erkrankung des Kindes möglich. Diese Auffassung wurde vom BGH in Leipzig in seinem Urteil vom ausdrücklich bestätigt.

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18 : Abstimmung im Bundestag Eine PID darf nur vorgenommen werden: Nach Aufklärung und psychosozialer und genetischer Beratung. Nach Prüfung und Zustimmung durch eine interdisziplinäre Ethikkommission. Durch einen qualifizierten Arzt an einem hierfür zugelassenen Zentrum. Verstoß gegen das Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldbuße bis zu bestraft. Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2746), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. November 2011 (BGBl. I S. 2228) geändert..

19 Präimplantationsdiagnostik (PID) Lässt Aussagen über mütterliches und väterliches Erbmaterial zu. Mögliche Untersuchung am Tag 4 (= Blastomerenbiopsie) oder Tag 5 bzw. 6 (= Trophoblastenbiopsie bzw. Blastozystenbiopsie) nach der in-vitro-befruchtung. Blastomerenbiopsie in Deutschland fraglich erlaubt, da hier eventuell noch totipotente Zellen vernichtet werden könnten. Außerdem scheint die weitere Embryonalentwicklung gestört zu werden. Trophoblastenbiopsie / Blastozystenbiopsie verwendet Zellen der späteren Plazenta (Trophoblasten), welche definitiv nicht mehr totipotent sind. Daher in Deutschland ohne Frage legal. Entnahme der Zellen schadet nicht der weiteren Entwicklung. biotechnologie.de Eine Initiative des Bundesministerium für Bildung und Forschung. Dossier PID: Debatte um Erbgutcheck bei Embryonen, bzw. als PDF: Stand:

20 : PID-Gesetz ist in Kraft getreten 1,2 Nach Unterzeichnung durch den damaligen Bundespräsident Wulff ist das PID-Gesetz am in Kraft getreten. 1. Richter-Kuhlmann. Präimplantationsdiagnostik in Deutschland. Zwangspause trotz Erlaubnis, Deutsches Ärzteblatt. Jg. 109, Heft 17, 27. April Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräimpG) vom 21.November 2011, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 24. November F8B4047BD5ECBE7CB36.2_cid354? blob=publicationfile Stand

21 Die Entnahme von Trophektodermzellen zur Diagnostik einer schweren genetischen Erkrankung am Embryo ist kein Verstoß gegen das Deutsche Embryonenschutzgesetz. Ausdrücklich verboten bleibt die genetische Geschlechtsbestimmung zu anderen Zwecken als der Vermeidung einer geschlechtsgebunden vererbten schweren genetischen Erkrankung des Kindes. Ausdrücklich verboten bleibt die HLA Typisierung! Ausdrücklich verboten bleiben alle Maßnahmen zur Zeugung eines Designerbabys. Unklar bleibt auch nach dem Urteil des BGH, was eine schwere genetische Erkankung des Kindes ist und was nicht.

22 Weg für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen endgültig frei Dienstag, 19. Februar 2013 Berlin Der Weg für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen ist nun endgültig frei. Das Bundeskabinett stimmte am Dienstag in Berlin der Rechtsverordnung zu, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Damit schloss sich die Bundesregierung dem Votum des Bundesrats von Anfang Februar an. Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an Embryonen vornehmen lassen, Die Verordnung tritt laut Bundesgesundheitsministerium allerdings erst zwölf Monate nach der Verkündung und damit erst im 2/2014 in Kraft, um den Ländern ausreichend Vorbereitungszeit zu lassen.

23 Am im Bundesanzeiger Veröffentlichung des Textes der PIDV, die ab in Kraft tritt

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