Erste Prüfung. Schwerpunktbereichsprüfung. staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) (30 %) Abschlussprüfung Hausarbeit mündliche Prüfung
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- Hetty Judith Huber
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1 Folie 1 und an der JLU Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung des Prüfungsamts! Folie 2 Erste Prüfung (30 %) staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) 2 Folie 3 (mindestens 2 Semester) Abschlussprüfung Hausarbeit mündliche Prüfung 3 Folie 4 Sofern noch nicht geschehen, melden Sie sich in Ihrem Interesse! bitte hier (mit Ihrer -Adresse) zum Newsletter des Prüfungsamts an!
2 Folie 5 Geregelt in der Schwerpunktbereichsordnung (SBO) und den Verfahrensregelungen zur SBO verfügbar auf der Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Downloads Rechtsgrundlagen Weitere Informationen auf der Homepage des Prüfungsamts 5 Folie 6 Im Hinblick auf UniRep empfohlen für 6. und 7. FS bei Studienaufnahme zum Sommersemester, für 5. und 6. FS bei Studienaufnahme zum Wintersemester Zulassungsbeschränkung zum Sommersemester Module (Pflichtveranstaltungen, Wahlveranstaltungen, Seminar) Anmeldung zum Sommer- oder zum Wintersemester (Anmeldeformular Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Downloads Aktuelles ) Mit Anmeldeformular einzureichen: Nachweis über Zwischenprüfung, falls nicht in Gießen bestanden! Konkrete Meldefristen werden jeweils gesondert bekannt gemacht Meldung zum Wintersemester 2015/16: Versand der Zuteilungsbelege an die in FlexNow angegebene Adresse bitte ggf. im Studierendensekretariat aktualisieren! 6 Folie 7 Schwerpunktbereiche 1. Deutsches und internationales Familien- und Erbrecht 2. Arbeitsrecht mit Sozialrecht 3. Wirtschaftsrecht 4. Europarecht und Internationales Recht 5. Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht 6. Strafjustiz und Kriminologie 7 Folie 8 Zulassungsbeschränkung Gilt seit Sommersemester 2015 Geregelt in 2 Abs. 2 5 Verfahrensregelungen zur SBO Geltung für alle Schwerpunktbereiche Orientierung an der Zwischenprüfungsnote (auch bei Studienortwechsel) Eckpunkte : Durchschnitt der sechs besten Klausuren bei Studienbeginn in Gießen Klausuren des jeweils aktuellen Semesters können ggf. berücksichtigt werden (SS 15: reguläre ja, Wiederholungskll. nein) Individuelle Berechnung bei Studienortwechsel, sofern keine Note mitgebracht wird Erst-, Zweit- und Drittwunsch möglich Kann keiner der geäußerten Wünsche erfüllt werden, bietet Prüfungsamt freien Platz in anderem Bereich an, der aber nicht angenommen werden muss 8
3 Folie 9 Modul I: Schwerpunktpflichtveranstaltungen (8 SWS) Modul II: Schwerpunktwahlveranstaltungen (6 SWS) Modul III: Seminar im Schwerpunktbereich (2 SWS) Maßgebend für Modulzuordnung: Wie ist Veranstaltung im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (evv) ausgewiesen? 9 Folie 10 Einzelne Schwerpunktpflichtveranstaltungen Anlage 1, Abschnitt a zur Schwerpunktbereichsordnung 10 Folie 11 Einzelne Schwerpunktwahlveranstaltungen Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Schwerpunktstudium Schwerpunktbereiche 1-6 oder evv 11 Folie 12 Wechsel des Schwerpunktbereichs gem. 3 Abs. 6 Satz 6 8 SBO i.v.m. 5 Abs. 2 4 Verfahrensregelungen zur SBO Einmalig möglich Vor Anmeldung zur Frühestens zum nächsten Semester Zulassungsbeschränkung mit Erst-, Zweit- und Drittwunschoption (s. Folie 8) bei Aufnahme des SP- Studiums ab dem Sommersemester 2015 Veranstaltungen (aller drei Module) können mitgenommen werden, wenn von vornherein für den alten und neuen Schwerpunktbereich ausgewiesen 12
4 Folie 13 Anerkennung von Auslandsleistungen Trotz Beurlaubung möglich (für den Schwerpunktbereich) Zuständig: Prof. Dr. Marauhn Anerkennung als Pflichtveranstaltung (Modul I), Wahlveranstaltung (Modul II) oder Seminar (Modul III), wenn während mindestens eines Auslandssemesters die Zuteilung zum betreffenden Schwerpunktbereich bestand und während des Auslandsstudiums insgesamt Studienleistungen aus mindestens zwei Einzelveranstaltungen mit inhaltlichem Bezug zum zugeteilten Schwerpunktbereich erbracht wurden, dies unabhängig von Veranstaltungsart, Art der Studienleistung/Note und eventuellen ECTS-Grades oder -Punkten 13 Folie 14 Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich Hausarbeit (2/3) mündliche Prüfung (1/3) Prüfung ist fach-, nicht personengebunden! Stoff kann sowohl in der Hausarbeit als auch in der mündlichen Prüfung im Pflicht- und/oder Wahlbereich liegen! Prüferwechsel (bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung eines Prüfers) und Terminverschiebungen sind möglich ( Flexibilität)! 14 Folie 15 Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich 3 Prüfungskampagnen (feste Zeiträume!) Frühling (Anmeldung im November) Sommer (Anmeldung im März) Herbst (Anmeldung im Juli) Abgestimmt mit den drei staatlichen Prüfungskampagnen Konkrete Meldefristen werden in laufender Terminübersicht bekannt gemacht (Homepage des Prüfungsamts unter Nachrichten und Termine sowie Schwerpunkt Downloads Aktuelles ) Meldung zur Herbstkampagne 2015: Versand der Zulassungsbescheide an die in FlexNow angegebene Adresse bitte ggf. im Studierendensekretariat aktualisieren! Bei Nichtbestehen einmalige Wiederholungsmöglichkeit Wiederholungsfrist: 18 Monate nach Bestehen der Staats(!)prüfung ( 16 SBO) 15 Folie 16 Koordination mit der staatlichen Pflichtfachprüfung Vor der Staatsprüfung, gleichzeitig mit der Staatsprüfung (dann Schieben möglich, siehe nächste Folie!) oder nach der Staatsprüfung (dann spätestens in der darauffolgenden Kampagne!), d.h.: Staatliche Klausuren im Februar (Termin 1/ ) SP sp. in der darauffolgenden Sommerkampagne Staatliche Klausuren im Juli (Termin 2/ ) SP sp. in der darauffolgenden Herbstkampagne Staatliche Klausuren im September (Termin 3/ ) SP sp. in der darauffolgenden Frühjahrskampagne 16
5 Folie 17 Schieben der Hausarbeit ( 11 Abs. 1 Satz 2 Schwerpunktbereichsordnung) Nur bei gleichzeitiger erstmaliger Teilnahme sowohl an der als auch an der staatlichen Pflichtfachprüfung Durch Ankreuzen der betreffenden Option im Zulassungsantrag Zuweisung des Hausarbeitsthemas erfolgt erst nach der mündlichen Staatsprüfung (Zulassung zur Staatsprüfung muss bei Abholung des Themas nachgewiesen werden!) Faktische Teilnahme an der in späterer Kampagne, Freiversuch bleibt dennoch erhalten 17 Folie 18 Freiversuch ( 18 Schwerpunktbereichsordnung) Spätestens nach dem 8. Fachsemester Sofern Beginn des Jurastudiums vor dem Sommersemester 2014: Anmeldung spätestens nach der Vorlesungszeit des 8. Fachsemesters zur nächstmöglichen Prüfungskampagne; sofern Beginn des Jurastudiums im Sommersemester 2014 oder später: Anmeldung im 8. Fachsemester (wie Staatsprüfung!) Nichtbestehen: Prüfung wird als nicht unternommen behandelt, aber nur wenn (bei mindestens 3 Punkten in der Hausarbeit) an der mündlichen Prüfung teilgenommen wird! Bestehen: Verbesserungsversuch möglich (Frist: 1 Jahr) 18 Folie 19 Hausarbeit Bearbeitungszeit: 4 Wochen Thema: Pflicht- und/oder Wahlbereich Thema kann einmalig innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden 19 Folie 20 Mündliche Prüfung Ladung, wenn mindestens 3 Punkte in der Hausarbeit (grundsätzlich zeitgleicher Versand aller Ladungen!) Versand der Ladung an die im Zulassungsantrag angegebene Adresse! Dauer der Prüfung: insgesamt (ca.) 20 Minuten Je nach Prüfer: Einzel- oder Gruppenprüfung 2 Prüfer: i.d.r. Erstkorrektor = Vorsitzender; Zweitkorrektor = Beisitzer Prüferwechsel möglich! 20
6 Folie 21 Anmeldung zur Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich Anmeldeformular Homepage des Prüfungsamts unter Schwerpunkt Downloads Aktuelles Mit einzureichen (in einfacher Kopie): (nur) Seminarschein (Modul III) Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen! Mails in der Zeit zwischen Ablauf der Anmeldefrist und Zulassung regelmäßig durchsehen! 21 Folie 22 Bei weiteren Fragen und Problemen steht Ihnen das Prüfungsamt gerne zur Verfügung! 22 Folie 23 Fragen zum UniRep: 23 Folie 24 Anregungen zur Verbesserung dieser Veranstaltung sind jederzeit willkommen! Gerne auch per an 24
Schwerpunktbereichsprüfung
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