Mehrwald Uwe Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST Externe Prüfung, Team 03

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1 MWST und das neue Rechnungslegungsrecht (nrlr) Mehrwald Uwe Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST Externe Prüfung, Team 03 Inhaltsübersicht Kommentierung der MWST-Praxis-Info 06 in Bezug auf die Milchbüchleinrechnung bzw. vereinfachte/eingeschränkte Buchführung Weitere Berührungspunkte des neuen Rechnungslegungsrecht zur MWST 2

2 Ziele Sie kennen die (voraussichtlichen) Auswirkungen, Änderungen und möglichen Knacknüsse des neuen Rechnungslegungsrechts auf die MWST insbesondere bei der Einnahmen- und Ausgabenrechnung ( Milchbüchleinrechnung ). Sie können abschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, eine Buchhaltung in Form von einer Milchbüchleinrechnung zu führen bzw. zu erstellen. 3 MWST-Praxis-Info 06 Milchbüchleinrechnung hl i h 4

3 Begriffe für Einnahmen- und Ausgabenrechnung Vereinfachte Buchführung Eingeschränkte Buchführung oder Milchbüchlein-Rechnung Begriff Milchbüchlein-Rechnung wurde im Parlament verwendet bzw. kommt in der Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts vor. Aufgrund der Diskussionen mit dem Konsultativgremium wird der Begriff Milchbüchlein-Rechnung in der definitiven Version (Aufschaltung Juni 2013) nicht mehr verwendet! 5 MWST und nrlr Anwender der Einnahmen- und Ausgabenrechnung Betriebe in Form von einer Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft, d.h. beispielsweise Dorfladen, Kiosk, Take-away Betriebe, Marktfahrer, Direktvermarkter Taxi- oder Transportunternehmer bzw. Lohnunternehmer Treuhänder oder Anwalt oder Notar Coiffeur- oder Kosmetiksalon Tierarzt oder Tierpflegesalon oder Hufschmied Land- oder Forstwirt, Gärtner, Imker usw. Fahrzeughändler bzw. Garagen Vereine oder Stiftungen 6

4 Einnahmen- und Ausgabenrechnung Sind Freie Berufe wie z.b. Ingenieure, Architekten, Geologen, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Drogisten, Anwälte, Notare, Landwirte und/oder Podologen NEU ab einem Umsatz von CHF buchführungspflichtig? JA Die Buchführungspflicht ist nicht mehr von der Pflicht zur Eintragung im Handelsregister abhängig. Natürliche Personen bzw. Selbstständigerwerbende, die einen freien Beruf ausüben und damit mindestens CHF Umsatzerlöse erzielen, unterliegen gemäss Art. 957 Abs. 1 OR der Buchführungspflicht und haben somit auch die Vorschriften zur Rechnungslegung (Darstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung, Bewertung usw.) zu beachten. 7 MWST und nrlr Einnahmen- und Ausgabenrechnung Was heisst eigentlich Buch führen über Einnahmen und Ausgaben und über die Vermögenslage? (I) Systematische, vollständige, lückenlose, wahrheitsgetreue Erfassung aller cashmässigen Geschäftsfälle bei Kassa, Post, Bank usw. Zweckmässiger Aufbau u.a. aufgrund der Grösse des Betriebes Nachprüfbarkeit bzw. Prüfspur muss jederzeit gewährleistet sein Kassabuch: Dreh- und Angelpunkt aller Aufwendungen Erstellen von regelmässigen Kassastürzen (Festhalten des Kassabestandes) Anwendung der GoB (Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung) im Sinne von Art. 957a Abs. 2 OR 8

5 Einnahmen- und Ausgabenrechnung Was heisst eigentlich Buch führen über Einnahmen und Ausgaben und über die Vermögenslage? (II) Erleichterungen gegenüber der doppelten Buchhaltung Kontoauszüge der Bank oder Post inkl. deren Einzelbelege können als Dokumentation (Buchungsbelege) dienen Berücksichtigung der Kontierungen pro Eintrag und Erfassung MWST- Steuercode bzw. MWST-Betrag (Umsatzsteuer oder Vorsteuerabzug Bei der Führung des Kassa-, Post- und Bankbuchs muss die Integrität (Echtheit und Unverfälschbarkeit) im Sinne von Art. 3 GeBüV (Geschäftsbücherverordnung) gewährleistet sein: Die Geschäftsbücher müssen so geführt und aufbewahrt und die Buchungsbelege müssen so erfasst und aufbewahrt werden, dass sie nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt. 9 MWST und nrlr Beispiel I: Einnahmen- und Ausgabenrechnung 10

6 Beispiel II: Einnahmen- und Ausgabenrechnung Kassabuch anhand einer Excel-Tabelle! Frage: Darf das Kassabuch anhand einer Tabellenkalkulationsprogramm geführt werden? Grundsätzlich Nein 11 MWST und nrlr Einnahmen- und Ausgabenrechnung Was heisst eigentlich Buch führen über Einnahmen und Ausgaben und über die Vermögenslage? g (III) Für die Belange der MWST muss neben der Einnahmen- und Ausgabenrechnung auch noch eine Zusammenfassung aller Einnahmen (Unterteilung in steuerbare, steuerbefreite, von der Steuer ausgenommene, Verkäufe von Betriebsmitteln und Nicht-Entgelte usw.) und Ausgaben (z.b. alle Zahlungen für den Waren- und Materialaufwand, Personalaufwand und sonstiger Betriebsaufwand sowie Privatanteile) pro Geschäftsjahr h erstellt werden. Als Grundlage dieser Zusammenfassung könnte das Hilfsblatt für Selbstständigerwerbende ohne kaufm. Buchhaltung der jeweiligen kantonalen Steuerverwaltungen dienen (u.a. auch Grundlage für die Finalisierung, Art. 72 MWSTG). 12

7 Hilfsblatt der kantonalen Steuerverwaltung (Kt. ZH) 13

8 Hilfsblatt der kantonalen Steuerverwaltung (Kt. ZH) MWST 14

9 Hilfsblatt der kantonalen Steuerverwaltung (Kt. ZH) MWST 15

10 Einnahmen- und Ausgabenrechnung Was heisst eigentlich Buch führen über Einnahmen und Ausgaben und über die Vermögenslage? (IV) Begriff Vermögenslage gemäss Art. 957 Abs. 2 OR ist nicht identisch mit Art. 128 Abs. 1 Bst. b MWSTV: ( ) sowie über das Geschäftsvermögen zu Beginn und am Ende der Steuerperiode. Anfangs-/Endbestände der flüssigen Mittel, Forderungen, Vorräte, angefangene Arbeiten, Anlagegüter oder Lieferantenverbindlichkeiten. Weitere Vermögensteile: Anzahlungen an Lieferanten (für Vorräte oder Anlagegüter; betr. Vorsteuerabzug) und Anzahlungen von Kunden (betr. Umsatzsteuer) Vgl. auch Hilfsblatt der kantonalen Steuerverwaltung 16 MWST und nrlr Fragen zur Einnahmen- und Ausgabenrechnung Korrekte Deklaration aller relevanten Umsätze und Vorsteuern sowie Nicht-Entgelte in der MWST-Abrechnung? Wie erfasst man den Eigenverbrauch (Ziff. 415 der MWST- Abrechnung) bzw. die Privatanteile (Ziff )? Die Deklaration des Eigenverbrauchs bzw. Privatanteils ist kein geldmässiger Vorgang! Wie ist eine Einlageentsteuerung zu erfassen? Wie sind die Vorsteuern (Vorsteuerabstimmung) und die Umsatzsteuern (Finalisierung) nachzuweisen? ( Hilfsmittel bzw. Ausgangslage: Kantonales Hilfsblatt oder Fragebogen oder Formular der kantonalen Steuerverwaltungen) 17

11 Fragen zur Einnahmen- und Ausgabenrechnung In welcher Frist muss die Milchbüchlein-Rechnung erstellt sein (Antwort: innerhalb von 6 Monaten, vgl. auch Finalisierungsfrist i i im Sinne von Art. 72 MWSTG)? Wie sind die Differenzen einer Finalisierung zu behandeln? (Formular Jahresabstimmung ist auszufüllen) Wie erfasst man die Bezugsteuer korrekt (geschuldete Bezugsteuer und allenfalls nur anteilsmässiger oder kein Vorsteuerabzug)? Ist das Einverlangen einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung eine Kontrolle im Sinne von Art. 78 MWSTG, die dann zwingend mit einer Einschätzungsmitteilung abzuschliessen ist (vgl. dazu Art. 78 MWSTG und Art. 140 bzw. Art. 128 MWSTV)? 18 Was beinhalten die Umsatzerlöse? 19

12 Definition Umsatzerlös(e) : Art. 957 Abs. 2 Ziff. 1 OR Umsatzerlös Art. 959b OR Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen Aus der Sicht der MWST sind Nettoerlöse oder Nettoumsatz identisch mit Umsatzerlös(e) und umfassen o auch Entgeltsminderungen wie Rabatte, Skonti, Mängelrügen, Debitorenverluste, Umsatzboni, Treueprämien, Rabatt- und Rückvergütungen, Rücknahme von Umschliessungen usw. Umsatzerlös-Grenze von CHF : Umsatzerlöse oder Nettoerlöse jeweils immer ohne MWST Nicht-Entgelte stellen aus der Sicht des ORs aber Umsatzerlöse dar und müssen für die Grenze von CHF berücksichtigt werden, vgl. dazu beispielsweise die Dividendenerträge Finanzerträge, Liegenschaftserträge usw. 20 MWST und nrlr Beispiel Emil Müller (Einzelunternehmen mit 1 Mitarbeiter, Saldosteuersatz und vereinnahmt) betreibt ein Elektroinstallationsgeschäft im Raum Bern. Die Umsatzseite der Erfolgsrechnung weist für das Geschäftsjahr 2013 folgende Zahlen aus: in CHF Vereinnahmte Erlöse aus Arbeiten (inkl. 8%) Zunahme Debitoren (inkl. 8%) Abnahme Delkredere (ohne MWST) Geschuldete MWST (3,7% SSS auf CHF ) Finanzerträge (Zinsen und Dividenden) id d Total Umsatz/Umsätze im Frage: Kann Emil Müller die vereinfachte bzw. eingeschränkte Buchführung ab dem Geschäftsjahr 2014 anwenden? 21

13 Lösungsansätze zum Beispiel Für die Beurteilung, ob nun eine eingeschränkte Buchführung gemäss Artikel 957 Absatz 2 OR besteht, sind insbesondere die Erlöse aus den Arbeiten exklusive MWST (zum gesetzlichen Steuersatz) ohne Veränderung Delkredere zu betrachten: in CHF Vereinnahmte Erlöse aus Arbeiten (inkl. 8%) abzüglich 8% MWST (CHF : 108 x 8) Zwischentotal Nettoerlöse exkl. MWST Zunahme Debitoren (inkl. 8%) abzüglich 8% MWST (CHF : 108 x 8) Zwischentotal Debitoren exkl. MWST Finanzerträge (Zinsen und Dividenden) Relevante Umsatzerlöse im Geschäftsjahr JA; eingeschränkte Buchführung für 2014 möglich! 22 Weitere Berührungspunkte des nrlr zur MWST 23

14 Weitere Sachverhalte, die zu berücksichtigen sind Ein Abschluss nach einem anerkannten Standard gemäss Art. 962 ff. OR bildet nicht Grundlage für die steuerbare Gewinnermittlung bei den direkten Steuern bzw. ist nicht massgebend für die Bemessung der Steuern oder für die Erhebung der Sozialabgaben. Bemessungsgrundlage ist immer die gemäss OR erstellte Jahresrechnung ( dies gilt auch für die MWST) 24 MWST und nrlr Weitere Sachverhalte, die zu berücksichtigen sind Buchführung/Rechnungslegung in englischer Sprache (oder in einer der Landessprachen; Art. 958d Abs. 4 OR) Abschlüsse in englischer Sprache hatten wir bereits jetzt schon Buchhaltungen in englischer Sprache hatten wir eher selten Buchführung und Rechnungslegung in einer wesentlichen Fremdwährung (mit Ausweis der Werte in Landeswährung); Art. 957a Abs. 4 und Art. 958d Abs. 3 OR Die ESTV kennt nur 3 Umrechnungs-Anwendungen, d.h. Monatsmittelkurs Devisen-Tageskurs (Verkauf) Konzernumrechnungskurs (interner) 25

15 Weitere Sachverhalte, die zu berücksichtigen sind Darstellung der Erfolgsrechnung als Absatzerfolgsrechnung oder Produktionserfolgsrechnung Absatzerfolgsrechnung: Separater Nachweis der Abschreibungen und des Personalaufwandes Bewertung beobachtbarer Marktpreis (Art. 960b OR); Erstellung Abschluss (für ALLE) innerhalb von 6 Monaten (vgl. dazu auch Art. 72 MWSTG Finalisierungsfrist) Was muss unternommen werden, wenn nur eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung vorliegt, aber die Person der Buchführung- und Rechnungslegungspflicht im Sinne von Art. 957 Abs. 1 OR unterliegt? Abbruch der Kontrolle oder dennoch prüfen oder Busse oder Mitteilung an kantonale Steuerverwaltung? 26 MWST und nrlr Beispiel Das steuerpflichtige Einzelunternehmen Max Bosshard rechnet effektiv und vereinnahmt ab. Die Geschäftstätigkeiten umfassen den Handel und Verarbeitung von Keramikplatten. Der Nettoumsatz aus den Lieferungen und Leistungen des Geschäftsjahres 2014 beläuft sich auf einen Betrag von CHF 8 Mio. Bis anhin umfasste der Jahresabschluss bzw. Jahresrechnung die Bilanz, die Erfolgsrechnung und eine Aufzeichnung der Bewegungen des Eigenkapitalskontos bzw. des Privataufwandes. Im Weiteren wurde noch eine Aufstellung des Anlagevermögens mit Zu- und Abgängen sowie den Abschreibungen erstellt. Frage: Unterliegt das Einzelunternehmen Max Bosshard ab der Buchführung bzw. Rechnungslegung im Sinne des nrlr? Und wenn ja, was muss alles berücksichtigt werden? 27

16 Lösungsansätze zum Beispiel Das Einzelunternehmen Max Bosshard unterliegt der Buchführung (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 1 OR) und der Rechnungslegung (Art. 958 OR). Die Rechnungslegung erfolgt im Geschäftsbericht und dieser die Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Art. 958 Abs. 2 OR). Aber auf die Erstellung eines Anhang kann gemäss Art. 959c Abs. 3 OR verzichtet werden, da die Vorschriften zur Rechnungslegung für grössere Unternehmen nicht erfüllt sind. Die Bilanzmindestgliederung muss nach Art. 959a OR und die Erfolgsrechnung kann entweder nach der Absatz- oder Produktionserfolgsrechnung (Art. 959b OR) erfolgen. Das Einzelunternehmen untersteht keiner Revisionspflicht und der Geschäftsbericht muss innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt werden (Art. 958 Abs. 3 OR). Die MWST-relevanten Arbeiten (u.a. Umsatz- und Vorsteuerabstimmung) im Zuge des Abschlusses müssen selbstverständlich in diesem Fall auch noch berücksichtigt werden. 28

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