Nach 4desArbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)sindfolgendeBranchen einbezogen: Bauhauptgewerbe Gebäudereinigung Briefdienstleistungen
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- Bertold Brandt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12622 Mindestlöhne durchsetzen, Qualität der Kontrollen verbessern Vorbemerkung der Fragesteller NacheinemBerichtder BerlinerZeitung vom11.januar2013ernannteeine BerlinerReinigungsfirmaihreMitarbeiterinnen,diefürdieSauberkeitder Kundentoilettenzusorgenhatten,zu Bewacherinnen dertrinkgeldteller, umdenmindestlohnimgebäudereinigungsgewerbezuumgehen.diefirma zahltedenfrauen4,50europrostundeanstelledesmindestlohnsinhöhevon 8,82Euro mitdemnebeneffekt,dasssichauchdiesozialbeiträgenahezu halbierten.daskannnuralslohndumpingmitkriminellerenergiebezeichnet werden. SolcheBeispielezeigen,dassdieFestlegungvonMindestlöhnenalleinenicht ausreicht.auchihreeffektivekontrolleisterforderlich.dieseistmiteinem erheblichenaufwandverbunden.diezuständigenkontrollbehördenmüssen mitdennotwendigenpersonalmittelnundressourcenausgestattetsein,um gegenkreativeslohndumpingvorgehenzukönnen.dennunterlohndumping leiden die Beschäftigten und tariftreue Betriebe gleichermaßen. Mindestlöhne allgemein 1.FürwelcheBranchenmindestlöhnehatdieFinanzkontrolleSchwarzarbeit (FKS)nachdemArbeitnehmer-EntsendegesetzKontroll-undDurchsetzungskompetenzen,undwievieleBeschäftigtefallenjeweilsinden Geltungsbereich dieser Branchenmindestlöhne? Nach 4desArbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)sindfolgendeBranchen einbezogen: Bauhauptgewerbe Gebäudereinigung Briefdienstleistungen DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom18.März2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Sicherheitsdienstleistungen Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und Aus-undWeiterbildungsdienstleistungennachdemZweitenoderDritten Buch Sozialgesetzbuch. ZudemfindendieRegelungendesAEntG ( 10AEntG)Anwendungaufdie Pflegebranche. FürdieindiesenBranchenjeweilsaktuellgeregeltenMindestarbeitsbedingungenstehenderFKSdieKontroll-undDurchsetzungskompetenzennachdem AEntG zu. DieBranchenmitMindestlöhnennachdemAEntG,fürdiedieFKSKontrollundDurchsetzungskompetenzenhat,sowiedieZahlderBeschäftigten,diein diesenbranchenmitmindestlöhnennachdemaentgtätigsind,ergebensich ausfolgendertabelle.grundsätzlichbasierendiebeschäftigtenzahlenaufamtlichenstatistiken.diesedeckenjedochnichtzwangsläufigauchdenexakten GeltungsbereichderjeweiligenMindestlohnverordnungabundkönnendamit inderregelnureineobergrenzefürdiereichweitedarstellen.dort,wodie SozialpartnergenauereDatenzugelieferthaben,werdendieseverwendet (z.b. Bauhauptgewerbe). AnzahlderinBranchenmitMindestlöhnennachdemAEntGbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: BrancheBeschäftigtenzahl Abfallwirtschaftrd Bauhauptgewerberd Bergbauspezialarbeitenca Dachdeckerhandwerkrd Elektrohandwerkerd Gebäudereinigungrd Maler- und Lackiererhandwerkrd Pflegebrancherd Sicherheitsdienstleistungenrd Wäschereidienstleistungenrd Aus- u. Weiterbildungsdienstleistungenrd Stand:30.Juni2012;Quelle:BeschäftigtenstatistikderBundesagenturfürArbeit (BA),ohneAuszubildende,inklusiveallergeringfügigBeschäftigten (auchimnebenjob).doppelzählungenmöglich,wenn Haupt- und Nebenjob in derselben Branche. 2Stand:30.September2012;Quelle:TarifvertragsparteiendesBaugewerbes,Urlaubs-undLohnausgleichskasse der Bauwirtschaft. 3Stand:Mai2008;Quelle:DeutscheRentenversicherungKnappschaft-Bahn-See,VereinigungderBergbau-Spezialgesellschaften e.v. 4September2012;Quelle:TarifvertragsparteiendesMaler-undLakkiererhandwerks,GemeinnützigeUrlaubskasse und Zusatzversorgungskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk. 5Stand:15.Dezember2011;ohneAuszubildende,Zivildienstleistendeetc.Quelle:StatistischesBundesamt; Pflegestatistik. 6Stand:2009,Quelle:IndustrieverbandTextilService intexe.v,deutschertextilreinigungs-verband e.v.aufgrundvonänderungeninderklassifikationderwirtschaftszweigewirdinderbeschäftigtenstatistikderbazum1.januar2009einebeschäftigtenzahlfürdiewäschereibranchenichtmehrausgewiesen. 7 Berechnung auf Grundlage von BA-Teilnehmerzahlen in Maßnahmen: Jahresdurchschnitt 2011.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ InwelchenweiterenBranchengibtesnachAnsichtderBundesregierung lohnpolitischeverwerfungenundfehlentwicklungen,diemiteinembranchenspezifischen Mindestlohn beantwortet werden müssten? FürdieBundesregierungistvorallemdieEinschätzungderSozialpartnervon wesentlicherbedeutung,obausderensichtineinerbranchelohnpolitischeverwerfungenundfehlentwicklungenvorliegenundobdiesenmiteinembranchenspezifischenmindestlohnbegegnetwerdenkann.aufdieantwortderbundesregierungzufrage13derkleinenanfrage MindestlohnundTarifverträge indercall-center-brancheunddierollederpolitik, (Bundestagsdrucksache 17/12606) wird verwiesen. 3.InwelchenBranchenundRegionensindBruttostundenlöhneunter8,50Euro üblichundverbreitet (bittedifferenziertnachtariflichenundortsüblichen Bruttostundenlöhnen angeben)? ZuderFrage,inwieweit (tarifliche)bruttostundenlöhneunter8,50euroinbranchenundregionenüblichbzw.ortsüblichsind,liegenderbundesregierung keineerkenntnissevor.hilfsweisekanndiezuletztimjahr2010durchgeführte VerdienststrukturerhebungdesStatistischenBundesamtes (Destatis)herangezogenwerden.DabeiwerdenBetriebemitzehnbeziehungsweisefünfundmehr sozialversicherungspflichtigbeschäftigtenarbeitnehmerinnenundarbeitnehmernunddieabschnittebbissderklassifikationderwirtschaftszweige (WZ2008)erfasst.Tabelle1zeigtdenAnteilderBeschäftigtenmitBruttostundenlöhnenunter8,50EuronachBranchen (EinstellerebenenachWZ2008),aufgeschlüsseltnachBeschäftigtenintarifgebundenenundnichttarifgebundenen Betrieben.Tabelle2zeigtdiegleicheAuswertungaufgeschlüsseltnachRegionen (Bundesländern). Tabelle 1:Beschäftigte (ohneauszubildende)imoktober 2010inBetrieben mit zehnund mehr BeschäftigtenmitBruttostundenverdienstvonwenigerals8,50Euro,gegliedertnachWirtschaftsabschnitten: Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro an allen Beschäftigten (in %) Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) InsgesamtTarifgebundene Betriebe Nicht tarifgebundene Betriebe Insgesamt11,53,77,8 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1,80,61,2 C Verarbeitendes Gewerbe6,70,76,0 D Energieversorgung1,30,70,6 E Wasserversorgung; Abwasser-, Abfallentsorgung6,41,25,2 F Baugewerbe5,11,43,8 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen14,62,512,2 H Verkehr und Lagerei16,31,414,9 I Gastgewerbe46,613,932,6 J Information und Kommunikation8,30,87,5 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen1,20,90,4 L Grundstücks- und Wohnungswesen11,13,37,8
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und M technischen Dienstleistungen Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebung Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro an allen Beschäftigten (in %) InsgesamtTarifgebundene Betriebe Nicht tarifgebundene Betriebe 7,41,16,3 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen43,726,916,7 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung0,80,80,0 P Erziehung und Unterricht6,14,91,2 Q Gesundheits- und Sozialwesen8,82,06,8 R Kunst, Unterhaltung und Erholung22,52,120,4 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen17,53,414,1 Tabelle2:Beschäftigte (ohneauszubildende)imoktober2010inbetriebenmitzehnundmehrbeschäftigten mit Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro, gegliedert nach Bundesländern Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenverdienst von weniger als 8,50 Euro (in %) Bundesland Quelle: Statistisches Bundesamt, Verdienststrukturerhebung InsgesamtTarifgebundene Betriebe Nicht tarifgebundene Betriebe Insgesamt11,53,77,8 SH Schleswig-Holstein11,94,57,4 HH Hamburg8,33,25,1 NI Niedersachsen12,24,97,2 HB Bremen8,92,16,8 NW Nordrhein-Westfalen10,54,36,3 HE Hessen8,53,54,9 RP Rheinland-Pfalz10,54,36,2 BW Baden-Württemberg8,72,95,8 BY Bayern7,61,85,8 SL Saarland11,75,85,9 BE Berlin13,42,810,6 BB Brandenburg20,83,317,5 MV Mecklenburg-Vorpommern23,36,217,0 SN Sachsen23,45,817,6 ST Sachsen-Anhalt20,44,016,4 TH Thüringen23,75,718,0
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiehochwardieZahlderErwerbstätigen,dieindenJahren2011und2012 jeweilseinaufstockendesarbeitslosengeldiierhielten,undwiehochwaren diegesamtenausgabenfüreinaufstockendesarbeitslosengeldiijeweilsin den Jahren 2011 und 2012? 5.WievieleAufstockerinnenundAufstockersindaktuellgeringfügig,Teilzeit und Vollzeit beschäftigt? DieFragen4und5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieerfragtenInformationenstehenimInternetangebotderStatistikderBundesagenturfürArbeit (BA)unterwww.statistik.arbeitsagentur.dezurVerfügung, auf das die Bundesregierung diesbezüglich verweist. AngabenzuerwerbstätigenArbeitslosengeld-II-BeziehernkönneninderRubrik StatistiknachThemen mitdenauswahlkategorien Grundsicherungfür Arbeitsuchende (SGBII) und Bedarfe/Leistungen/Einkommen abgerufen werden.diegefragteninformationensindinderveröffentlichung ErwerbstätigeArbeitslosengeld-II-Bezieher DeutschlandmitLändernundKreisen (Tabelle 1 und 10) enthalten. DemnachgabesimJahresdurchschnitt erwerbstätigeArbeitslosengeld-II-Bezieher.AngabenfürdenJahresdurchschnitt2012liegennoch nicht vor. ImOktober2012 (aktuellsterverfügbarermonat)gabes erwerbstätigearbeitslosengeld-ii-bezieher.davonbezogen alsabhängigerwerbstätige und als Selbständige Arbeitslosengeld II. FürdieabhängigerwerbstätigenArbeitslosengeld-II-Bezieherkönnenübereine integrierteauswertungmitderbeschäftigungsstatistikdieinderantwortzu Frage5genanntenInformationenüberdieArtdesBeschäftigungsverhältnisses (sozialversicherungspflichtigodergeringfügig)gewonnenwerden.imjuli2012 (aktuellsteverfügbaredaten)gabes584791sozialversicherungspflichtigbe- schäftigteund477630ausschließlichgeringfügigbeschäftigtearbeitslosengeld- II-Bezieher.BeiderDifferenzierungnachArbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit)kommt esinderbeschäftigungsstatistikderzeitaufgrundeinerumstellungimmeldeverfahrenzursozialversicherungabjuli2011zueinschränkungeninderberichterstattung. AuswertungenzudenGeldleistungenfürbeschäftigteArbeitslosengeld-II-BezieherwerdennachdemBedarfsgemeinschaftskonzeptdurchgeführt,weilnicht nurdiebeschäftigteperson,sondernauchdieangehörigen,diemitihrineiner Bedarfsgemeinschaftleben,Grundsicherungsleistungenbeziehen.Dazuwerden diebedarfsgemeinschaftenidentifiziert,indenenmindestenseinarbeitslosengeld-ii-beziehererwerbstätigist.ergebnisseliegennuraufjahresbasisbis2011 vor. ImJahresdurchschnitt2011gabes BedarfsgemeinschaftenmitmindestenseinemerwerbstätigenArbeitslosengeld-II-Bezieher.DieZahlungsansprüchedieserBedarfsgemeinschaftenbeliefensichimDurchschnittauf monatlich 737 Euro und in der Jahressumme auf rund 10,734 Mrd. Euro. BeiderInterpretationderErgebnisseistzubeachten,dassdergleichzeitigeBezugvonGrundsicherungsleistungenundErwerbseinkommennichtinjedemFall kausalindemsinnezuinterpretierenist,dassdurchdieerwerbstätigkeit (Stundenlohn)dieergänzendenLeistungenderGrundsicherungausgelöstwerden. GründefürdengleichzeitigenBezugvonGrundsicherungsleistungenundErwerbseinkommenliegenvorallemimArbeitsumfang (Teilzeit-bzw.geringfügigeBeschäftigung)und/oderimHaushaltskontext (GrößederBedarfsgemeinschaft).InsbesonderebeidengeringfügigenBeschäftigungsverhältnissen
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kannmaneherdavonsprechen,dassdiegrundsicherungsleistungendurchdie Erwerbstätigkeit aufgestockt werden und der Hilfebedarf so vermindert wird. Kontrollen und Sanktionen 6.WievieleKontrollenvonBranchenmindestlöhnenwurdenvonderFKS 2009und2012proJahrdurchgeführt (bittedifferenziertnachbranchen undjahren angeben)? BeiderBeantwortungdieserFragewirdunterstellt,dassDatenvon2009bis 2012 wieindenweiterenfragen erbetenwerden.datenzudenergebnissen des Jahres 2012 können jedoch erst Ende März 2013 bekanntgegeben werden. IndenJahren2009bis2011wurdenArbeitgeberindenMindestlohnbranchen wie folgt geprüft: BrancheJahr Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (Mindestlohnverordnung seit 2009) Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Mindestlohnverordnung seit August 2012) Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe (Mindestlohnverordnungen seit 1997) Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 0 (Mindestlohnverordnung von Oktober 2009 bis Dezember 2010 und wieder seit November 2011) Briefdienstleistungen (kein Mindestlohntarifvertrag) Gebäudereinigung (Mindestlohnverordnungen 2008) Pflegebranche (Mindestlohnverordnung seit August 2010) Sicherheitsdienstleistungen 907 (Mindestlohnverordnung seit Juni 2011) WäschereidienstleistungenimObjektkundegeschäft (Mindestlohnverordnung seit Oktober 2009) WievieleVerstößewegenNichtgewährungvonMindestlöhnenwurdenvon derfkszwischendenjahren2009und2012aufgedeckt,undwieviele Unternehmenwarendafürverantwortlich (bittedifferenziertnachbranchen und Jahr)? DiestatistischenAuswertungenderFKSermöglichenkeineDarstellungdervon ErmittlungsverfahrenbetroffenenUnternehmen.DargestelltwerdenkannlediglichdieZahlderVerstöße.IndenJahren2009bis2011 (hinsichtlichderergebnissedesjahres2012wirdaufdieantwortzufrage6verwiesen)wurden
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12834 ErmittlungsverfahrenwegenNichtgewährungdesMindestlohneswiefolgt eingeleitet: BrancheJahr Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (Mindestlohnverordnung seit 2009) Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Mindestlohnverordnung seit August 2012) Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe (Mindestlohnverordnungen seit 1997) Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 0 (Mindestlohnverordnung von Oktober 2009 bis Dezember 2010 und wieder seit November 2011) Briefdienstleistungen (kein Mindestlohntarifvertrag) Gebäudereinigung (Mindestlohnverordnungen seit 2008) Pflegebranche 361 (Mindestlohnverordnung seit August 2010) Sicherheitsdienstleistungen 18 (Mindestlohnverordnung seit Juni 2011) Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (Mindestlohnverordnung seit Oktober 2009) 13 8.WiehochwarendieverhängtenBußgelderaufgrundvonVerstößengegen branchenspezifischemindestlöhnevon2009bis2012,undwiehochist diesummedertatsächlichgezahltenbußgelder (bittedifferenziertnach Branchen und Jahren angeben)? DiestatistischenAuswertungenlasseneineDifferenzierungdervereinnahmten (=tatsächlichgezahlten)geldbußenwederhinsichtlicheinzelnerdeliktenoch unterschiedlicherbranchenzu.imjahr2009wurdeninsgesamt15,2mio.euro, imjahr2010insgesamt14,2mio.euroundimjahr2011insgesamt18,7mio. EuroanGeldbußenvereinnahmt;hinsichtlichderErgebnissedesJahres2012 wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode FestgesetztwurdenindieserZeitwegenNichtgewährungdesMindestlohnes folgende Geldbußen (in Euro): BrancheJahr Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (Mindestlohnverordnung seit 2009) Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Mindestlohnverordnung seit August 2012) 4140,007783, ,00 Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe (Mindestlohnverordnung seit 1997) , , ,63 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken (MindestlohnverordnungvonOktober2009bisDezember2010 und wieder seit November 2011) Briefdienstleistungen (kein Mindestlohntarifvertrag) Gebäudereinigung (Mindestlohnverordnung seit 2008) Pflegebranche (Mindestlohnverordnung seit dem August 2010) Sicherheitsdienstleistungen (Mindestlohnverordnung seit Juni 2011) Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (Mindestlohnverordnung seit Oktober 2009) , , , ,00 70, , WieerklärtdieBundesregierungdiemöglicheDiskrepanzzwischenden festgesetztenbußgeldernunddentatsächlichvereinnahmtenbußgeldern? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage21derKleinenAnfrage derfraktionbündnis90/diegrünen,bundestagsdrucksache17/6219 verwiesen. 10.WievieleStrafverfahrenwurdennachKenntnisderBundesregierungaufgrundvonVerstößengegenbranchenspezifischeMindestlöhnevon2009 bis2012eingeleitet,undwievieledavonendetenmitfreiheitsstrafenbzw. mitgeldstrafeninwelcherhöhe (bittedifferenziertnachbranchenund Jahren angeben)? VerstößegegenbranchenspezifischeMindestlöhnesindimAEntGgeregelt.Es handeltsichausschließlichumbußgeldtatbestände.strafverfahrenunddamit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen kommen daher nicht in Betracht.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WievieleBußgelderbzw.StrafverfahrenwurdengegenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmersowiegegenArbeitgeberinnenundArbeitgeber eingeleitet,und aus welchen Gründen? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage11derKleinenAnfrage derfraktionbündnis90/diegrünen,bundestagsdrucksache17/6219 verwiesen.ergänzendwirdmitgeteilt,dassimjahr2011insgesamt Strafverfahrenund76367Bußgeldverfahrenabgeschlossenwurden.Ergebnisse zum Jahr 2012 können erst Ende März 2013 veröffentlicht werden. 12.WievieleFällederGeneralunternehmerhaftunggabesaufgrundvon PrüfungenderFKSvon2009bis2012proJahrwegenVerstößengegen Branchenmindestlöhne,undwiehochwardasfinanzielleVolumenpro Jahr? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberdieZahlderFällevor,in deneneinauftraggeberfürdieverpflichtungeinesunternehmerszurzahlung desmindestentgeltsanarbeitnehmeroderarbeitnehmerinnenoderzurzahlung vonbeiträgenaneinegemeinsameeinrichtungdertarifvertragsparteieninhaftung genommen wurde ( 14 AEntG). DieFKShatindenJahren2009bis2012ErmittlungsverfahrengegenAuftraggeber ( 23Absatz2AEntGbzw. 5Absatz2AEntGa.F.,gültigbis30.April 2009)wiefolgteingeleitet (hinsichtlichderergebnissedesjahres2012wirdauf die Antwort zu Frage 6 verwiesen): eingeleitete Ermittlungsverfahren Personalsituation/Ressourcen 13.WiehatsichdiePersonalsituationderFKSinVollzeitäquivalenten2011 und2012projahrentwickelt,undwievielederbewilligtenplanstellen sind aktuell nicht besetzt? VondenimBundeshaushaltsplan2012ausgewiesenenPlanstellenfür2012sind 6696PlanstellenfürZollbeamtinnen/-beamte,dieimArbeitsbereichFinanzkontrolleSchwarzarbeittätigsind,vorgesehen;davonwarenrechnerisch 391Planstellenam1.Juni2011unbesetzt.VondenimBundeshaushaltsplan 2013ausgewiesenenPlanstellenfür2013sind6769PlanstellenfürZollbeamtinnen/Zollbeamte,dieimArbeitsbereichFinanzkontrolleSchwarzarbeittätig sind,vorgesehen;davonwarenrechnerisch495planstellenam1.juni2012 unbesetzt. 14.WiehochsindderzeitdiegesamtenKostenfürdieKontrollendurchdie FKS,undwiehochsinddieEinnahmen,diediesenKostengegenüberstehen? DiegesamtenHerstellkostenfürdiedurchgeführtenKontrollenundPrüfungen durchdiefinanzkontrolleschwarzarbeitbetrugenimjahr2012rd.44,3mio. Euro.ÜberdieEinnahmen,diedurchdievonderFinanzkontrolleSchwarzarbeit durchgeführtenkontrollenanfallen,werdenkeinegesondertenstatistikengeführt.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Steuerung der FKS 15. Mithilfe welcher Zielgrößen wird die Arbeit der FKS gesteuert? ZurZahldurchzuführenderPrüfungen,hierinsbesondereindenBranchen,die unterdengeltungsbereichdesaentgfallen,zueinzuleitendenermittlungsverfahren sowie zur Schadenssumme werden Zielvereinbarungen geschlossen. 16.WiehochwardieZielvorgabebeiderSchadenssummevon2009bis2012 projahr,undwiehochwarjeweilsdietatsächlichaufgedeckteschadenssumme? ImJahr2009sollteindenSachgebietenE (PrüfungenundErmittlungen)der HauptzollämtereineSchadenssummeinHöhevon489,6Mio.Euroerreicht werden,tatsächlichwarenes573,3mio.euro (FKSinsgesamt:624,6Mio. Euro).ImJahr2010sollteindenSachgebietenEeineSchadenssummeinHöhe von509,5mio.euroerreichtwerden,tatsächlichwarenes652,1mio.euro (FKSinsgesamt:710,5Mio.Euro).ImJahr2011sollteindenSachgebietenE eineschadenssummeinhöhevon571,4mio.euroerreichtwerden,tatsächlich warenes630,2mio.euro (FKSinsgesamt:660,5Mio.Euro).ImJahr2012 sollteindensachgebieteneeineschadenssummeinhöhevon599,1mio.euro erreichtwerden,dastatsächlicheergebniskannerstendemärz2013mitgeteilt werden. 17.WiehochwardieZielvorgabebeiderzuerbringendenSchadenssumme jeermittlervon2009bisheuteprojahr,undwiehochwardietatsächlich erreichte Schadenssumme pro Jahr? EswurdenindenJahren2009bis2012keineZielvereinbarungenzueinerzu erbringendenschadenssummejeermittlergeschlossen.ebensoliegenkeine Daten zu einer tatsächlich erbrachten Schadenssumme je Ermittler vor. 18.TeiltdieBundesregierungdieKritikdesBundesrechnungshofsvom 11.Januar2008 (Berichtnach 99BHOüberdieOrganisationundArbeitsweisederFinanzkontrolleSchwarzarbeit FKS),dassdieZielvorgabennurungenügendeAnreizebieten,imBereichderorganisiertenKriminalität zu ermitteln? Wennja,inwieweitwurdendieZielvorgabenaufgrundderKritikdes Bundesrechnungshofs umgestaltet? Wenn nein, warum nicht? DerBundesrechnungshofhatinseinemBerichtvom11.Januar2008imZusammenhangmitdemZielvereinbarungsprozesskritisiert,dassdieFKSalsSchadenssummenebenSozialversicherungsbeiträgenundSteuernu.a.auchnicht gezahltemindestlöhneberücksichtigt.zudemwurdekritisiert,dassdiefks übererzielteeinnahmen (SozialversicherungsbeiträgeundSteuern)nichtunterrichtetwird.Außerdemwurdebemängelt,dassdieFKSkeineWirkungsanalyse ihrertätigkeiterstelltbzw.erstellenlässt.nichtbenanntistindemgenannten BerichteineKritik,dassnichtgenügendAnreizefürErmittlungenimBereich organisierter Kriminalität geschaffen würden. DasBundesministeriumderFinanzenhatgegenüberdemBundesrechnungshof deutlichgemacht,dassauchnichtgezahltemindestlöhnealsschadenssummezu berücksichtigensind,dahierallegesellschaftlichenschädenabgebildetwerden sollen.derbundesrechnungshofhatletztlichauchakzeptiert,dassesdenein-
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/12834 zugsstellenunddenlandesfinanzbehördenwegendesdamitverbundenenverwaltungsaufwandesnichtmöglichist,dieausdenaktivitätenderfkserzielten Mehreinnahmen zu erfassen. UmgestelltwurdeimZielvereinbarungsprozessderIndikatorSchadenssumme jearbeitskraftaufeinegesamtsummejehauptzollamt.diesewerdenjeweils vondenbundesfinanzdirektionenmitdenhauptzollämternvereinbart.das BundesministeriumderFinanzenschlägteineGesamtsummefüralleHauptzollämter vor. 19.StehenbeidenKontrollenundVerfahrengezieltdieUnternehmenim Mittelpunkt,dieeklatantundingroßemMaßearbeitsrechtlicheRegelungenumgehen,auchwenndieKontrollenundErmittlungenlangwierigund komplexsindundnicht schnelle KontrollenzurEinhaltungderZielgrößen? Wennja,mitwelchenDatenkanndieseSchwerpunktsetzungunterlegt werden? DiePrüfungenderFKSerfolgenrisikoorientiert.DarausresultierendeErmittlungsverfahrenwerden,ebensowiedie,dienichtauseinerPrüfungresultieren, sachgerechtgeführt.eswerdensowohlkomplexealsaucheinfachesachverhalteaufgeklärt.dieswirdauchdurchdiegesamtergebnissederfksdeutlich; diezahlderermittlungsverfahrenwegenvorenthaltensvonsozialversicherungsbeiträgen ( 266adesStrafgesetzbuchs StGB)sowiederVerfahren wegennichtgewährungdesmindestlohnes ( 23AEntG),dieregelmäßigsehr umfangreiche Ermittlungen erfordern, nimmt ständig zu. Lohnwucher und Veruntreuung bzw. Vorenthaltung von Arbeitsentgelt 20.WievieleVerfahrenbzw.VerstößegabesnachKenntnisderBundesregierungvon2009bis2012aufgrunddesVerdachtsaufLohnwuchernach 299Absatz1Nummer3desStrafgesetzbuchs (StGB),undinwelcher HöhewurdenGeld-bzw.Freiheitsstrafenverhängt (bittedifferenziertnach Branchen und Jahren angeben)? Eswirdunterstellt,dassinderFragederTatbestanddes 291StGBgemeintist. DiestatistischenAuswertungenderFKSseheneinegesonderteDarstellung etwaigerstrafverfahrennach 291StGBnichtvor;entsprechendeInformationen können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 21.WievieleVerfahrenbzw.VerstößegabesnachKenntnisderBundesregierungvon2009bis2012aufgrunddesVerdachtsaufVeruntreuung undvorenthaltungvonarbeitsentgeltnach 266aStGB,undinwelcher HöhewurdenGeld-bzw.Freiheitsstrafenverhängt (bittedifferenziertnach Branchen und Jahren angeben)? DieFinanzkontrolleSchwarzarbeithatindenJahren2009bis2011Ermittlungsverfahrennach 266aStGBwiefolgtabgeschlossen;hinsichtlichderErgebnissedesJahres2012wirdaufdieAntwortzuFrage6verwiesen.EinedifferenzierteDarstellungderBranchenAus-undWeiterbildungsleistungennachdem ZweitenoderDrittenBuchSozialgesetzbuch,BergbauspezialarbeitenaufSteinkohlebergwerkenundWäschereidienstleistungenimObjektkundengeschäftist erst ab dem Jahr 2011 möglich.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode SoweitdieLandesjustizverwaltungderFinanzkontrolleSchwarzarbeitRückmeldungenzuVerurteilungennach 266aStGBmitgeteilthat,wurdenGeldund Freiheitsstrafen wie folgt verhängt: BrancheJahr BrancheJahr Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst Aus- und Weiterbildungsleistungen nach dem 2 Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken 0 Briefdienstleistungen Gebäudereinigung Pflegebranche Sicherheitsdienstleistungen Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft 28 Geldstrafen (in Euro) Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Freiheitsstrafen (in Jahren) Geldstrafen (in Euro) Freiheitsstrafen (in Jahren) Geldstrafen (in Euro) Freiheitsstrafen (in Jahren) Abfallwirtschaft einschließlich 65000, ,6 Straßenreinigung und Winterdienst Aus-undWeiterbildungsleistungen 0 0 nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe , , ,3 Bergbauspezialarbeiten auf 0 0 Steinkohlebergwerken Briefdienstleistungen , Gebäudereinigung , , ,1 Pflegebranche , Sicherheitsdienstleistungen ,3 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12834 Sozialversicherungsbeiträge 22.InwelcherHöhewurdenSozialversicherungsbeiträgesowieSteuernvon 2009bis2012aufgrundderErmittlungenderFKSnachgefordert,undin welcherhöhewurdendienachgefordertensozialversicherungsbeiträge bzw.steuernbereitsgezahlt (bittedifferenziertnachbranchenundjahren angeben)? DieTrägerderRentenversicherunghabenaufgrundderZusammenarbeitmitder FKSindenJahren2009bis2012jeweilsGesamtsozialversicherungsbeiträge (d.h.beiträgezurgesetzlichenrenten-,kranken-undpflegeversicherungund nachdemrechtderarbeitsförderung)einschließlichumlagenundsäumniszuschläge wie folgt nacherhoben: JahrNachforderungenSäumniszuschläge Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro DieEinziehungderForderungen,dievondenRentenversicherungsträgernanlässlichderZusammenarbeitmitderFKSfestgestelltwurden,obliegtausschließlichdenEinzugsstellen (Krankenkassen).EineDifferenzierungnach generellenforderungenundnachforderungenliegtnichtvor.insofernisteine Auswertung nicht möglich. Obundggf.inwelcherHöheSteuernaufgrundderErmittlungenderFKSnachgefordertundgezahltwordensind,istderBundesregierungnichtbekannt.Die ErhebungetwaiganfallenderSteuernobliegtdenFinanzbehördenderLänder, eineerfassungundrückmeldungdieserdatenandiefkserfolgtwegendes damit verbundenen erheblichen Aufwandes nicht. 23.WieerklärtdieBundesregierungdiemöglicheDiskrepanzzwischennachgefordertenSozialversicherungsabgabenbzw.Steuernundtatsächlichvereinnahmten Sozialversicherungsbeträgen bzw. Steuern? DievondenRentenversicherungsträgerngegenüberdenEinzugsstellenübermitteltenPrüfberichteenthaltenkeinerleiHinweisedarauf,aufwelcherGrundlagedieBetriebsprüfungstattgefundenhatundobdieNachforderungenim unmittelbarenzusammenhangmitvorgenanntenverstößenstehen.vordiesem HintergrundkanneinemöglicheDiskrepanzzwischennacherhobenenundtatsächlichvereinnahmtenSozialversicherungsbeiträgenwederbestätigt,noch soweit überhaupt im nennenswerten Umfang gegeben konkretisiert werden. Hinsichtlich der Steuern wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 24.WievielevermögensabschöpfendeMaßnahmenimRahmenvonnachgefordertenSozialversicherungsbeiträgenbzw.Steuernwurdenvon2009
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bis2012projahrdurchgeführt,undwiehochwarendiejeweilsprojahr abgeschöpften Summen? Hierzu liegen der Bundesregierung keinen Daten vor. DiestatistischenAuswertungenderFKSseheneinegesonderteDarstellungvermögensabschöpfenderMaßnahmennichtvor;entsprechendeInformationen können daher ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden. 25.TeiltdieBundesregierungdieKritikausdemBerichtdesBundesrechnungshofsvom11.Januar2008,dassdieKrankenversicherungenzuselten vermögensabschöpfende Maßnahmen durchführen? Wennja,welcheMaßnahmenhatdieBundesregierungaufdenWeggebracht? Wenn nein, warum nicht? DemBundesrechnungshofistgrundsätzlichzuzustimmen,wenneraufdie BedeutungeinervollständigenundrechtzeitigenErhebungderVersichertenbeiträgehinweist.DerinDeutschlandpraktizierteEinzugderGesamtsozialversicherungsbeiträgedurchdieEinzugsstellenwirdweltweitalsvorbildlichbetrachtet.DasausgutemGrund:Sowurdenin201199,6ProzentderBeitragsforderungen realisiert. SelbstverständlichistesaberdasZielderBundesregierungalsauchderSozialversicherungen,RückständeetwadurchverbesserteVerfahrensabläufeoderbeschleunigteVollstreckungzuverringern.DiezuständigenBundesministerienfür ArbeitundSozialessowiefürGesundheithabensichmitderAufsichtsbehörde, densozialversicherungenundderbabereitsüberoptimierungsschritteausgetauscht und geeignete Maßnahmen ergriffen. DassdiesderrichtigeWegist,zeigtdieMitteilungdesBundesrechnungshofes andasbundesministeriumderfinanzenüberdieprüfungschadenssummenund ZusammenarbeitderFKSmitdenSozialversicherungsträgernimHinblickauf dienacherhebungderaufgedecktenbeträgevomfebruardiesenjahres,inder derbundesrechnungshoffeststellt,dassdieergebnissederprüfungendeutlich besseralsnochbeidervorhergehendenprüfungimjahr2007sind.sowerden heute81,9prozentdervonderfksermitteltenschadenssummentatsächlich von den Rentenversicherungen durch Beitragsbescheide nachgefordert. 26.WievieleGerichtsverfahrenwurdennachKenntnisderBundesregierung aufgrundnichtoderzuweniggezahltersozialversicherungsbeiträgevon 2009 bis 2012 pro Jahr geführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 27.WievieleFreiheitsstrafenbzw.GeldbußenwurdennachKenntnisder BundesregierungaufgrundnichtoderzuweniggezahlterSozialversicherungsbeiträge in welcher Höhe von 2009 bis 2012 pro Jahr verhängt? SoweitdieLandesjustizverwaltungderFinanzkontrolleSchwarzarbeitRückmeldungenzuVerurteilungennach 266aStGBmitgeteilthat,wurdenGeld-
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/12834 undfreiheitsstrafeninsgesamtwiefolgtverhängt (hinsichtlichderergebnisse des Jahres 2012 wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen): Geldstrafen in Euro Freiheitsstrafen in Jahren409,5508,3726,7
16 291 Abs. 1 S. 1 Nr StGB Jahr Abgeurteilte Verurteilte Freiheitsstrafe > 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung Geldstrafe 5-15 TS TS TS TS TS Freiheitsstrafe > 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung Geldstrafe 5-15 TS TS TS TS TS Freiheitsstrafe > 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung Geldstrafe 5-15 TS TS TS TS TS Verurteilte nach Strafmaß Anlage 1 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
17 266a StGB Jahr Abgeurteilte Verurteilte Verurteilte nach Strafmaß Freiheitsstrafe > 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung 2 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre Geldstrafe 5-15 TS TS TS TS TS 361 und mehr Freiheitsstrafe > 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung 2 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre Geldstrafe 5-15 TS TS TS TS TS 361 und mehr Freiheitsstrafe > 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 Monate dar. Strafaussetzung 6 bis 9 Monate dar. Strafaussetzung 9 Monate bis 1 Jahr dar. Strafaussetzung 1 bis 2 Jahre dar. Strafaussetzung 2 bis 3 Jahre 3 bis 5 Jahre 5 bis 10 Jahre Geldstrafe 5-15 TS TS TS TS TS 361 und mehr Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3, Strafverfolgungsstatistik Anlage 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/12834
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20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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