auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3260
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1 Deutscher Bundestag Drucksache /. Wahlperiode.. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache / Rechtliche Grundlagen und die Praxis des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator AEO) Vorbemerkung der Fragesteller ImAprilhatdieEuropäischeUnion (EU)mitderÄnderungdesZollkodex einevorgabederweltzollorganisationineuropäischesrechtumgesetzt. Ein wesentlicheselementdiesersicherheitsinitiativeistdieeinführungdesstatus deszugelassenenwirtschaftsbeteiligten (AEO AuthorisedEconomicOperator) ( AufdieserGrundlagekönnenseitdem.JanuareuropäischeUnternehmendiesenindreiStufenangebotenenStatusbeantragenundsodiedamitverbundenenVergünstigungenbeiZollkontrollenundVereinfachungengemäßden Zollvorschriften erhalten. BeiderEuropäischenKommissionwirdeinVerzeichnisallerZugelassenen WirtschaftsbeteiligtengeführtundnachZustimmungderInhabereinesAEO- Zertifikats im Internet veröffentlicht. FürdieErteilungeinessolchenZertifikatsmusseinUnternehmennachweisen, dass es.zahlungsfähig ist,.keinezuwiderhandlunggegenzollvorschriftendurchgeschäftsführung oder Zollverantwortliche vorliegen und.dielieferkettegesichertbzw.sicherist.dasheißt,dassnichtanfirmenoder PersonengeliefertodervonFirmenundPersonenimportiertwird,dieauf einerantiterrorlistedereuropäischenunion,dervereintennationen (oder anderer Drittstaaten) stehen. AufdieserGrundlagehatsicheinregelrechterMarktentwickelt,aufdemautomatisierteScreeningsundAbgleichederUnternehmenundihrerPartnerund den Terrorlisten angeboten werden. DerZollaberbestehtfürdiehöherenStufendesZertifikats AEO-Sund AEO-F aufeinemflächendeckendenundsystematischenabgleichdermitarbeiter-undbewerberdatenmitdenlistenverdächtigerpersonennachden EG-Antiterrorverordnungen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom.Dezember übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode DenFirmen,diediesenAnforderungenzumBeispielausdatenschutzrechtlichenGründennichtnachkommen,werdendasZertifikatunddamitdieVergünstigungen im Zoll- und Wirtschaftsverkehr verweigert. SchonvoreinemknappenJahrwurdediesePraxisdurchdenBundesbeauftragtenfürdenDatenschutzunddieInformationsfreiheit (BfDI)alsgesetzeswidrig gerügt (SchreibendesBfDIvom.November DatenabgleichimRahmen deszugelassenenwirtschaftsbeteiligten ).DennochwirddurchdenZollund dasübergeordnetebundesministeriumderfinanzenungebrochenanderbisherigen Praxis festgehalten. MitLändernwiedenVereinigtenStaatenvonAmerika (USA),derSchweiz undchinawirdüberdiegegenseitigeanerkennungdieserartzertifizierung C-TPATBackgroundchecks (Customs-TradePartnershipAgainstTerrorism) und AEO-Zertifikat seit längerem verhandelt..welchenationalen,europäischenundinternationalenrechtsgrundlagenerlaubendemzolldievergabezollrechtlichervergünstigungengegendie Beteiligung an der Antiterrorpolitik der Europäischen Union?.Aufgrundwelchernationalen,europäischenundinternationalenRechtsgrundlagenkönnenderZollunddasBundesministeriumderFinanzendie VergabedesAEO-ZertifikatsUnternehmenundPersonenverweigern,die ausdatenschutzrechtlichengründendenabgleichmitantiterrorlistenverweigern? Die Fragen und werden zusammengefasst beantwortet. DieRechtsfigurdesAEOistvonderEUalsAusgleichfüraufgrundderterroristischenAngriffedes.SeptemberergriffeneSicherheitsmaßnahmenim Zollrechteingeführtworden.Unternehmen,diesichzurEinhaltungbesonderer Standardsverpflichten,erhaltenErleichterungenimHandelsverkehr,wobeisie wählenkönnen,obsieeinezulassungfürdenbereichzollrechtoderfürdenbereichsicherheitbzw.füreinekombinationbeiderbereichebeantragen.bewilligungsvoraussetzungenundbewilligungsverfahrensindindenartikelnaff. derverordnung (EWG)Nr./ (Zollkodex-Durchführungsverordnung = ZK-DVO) geregelt und daher ausschließlich nach EU-Recht zu beurteilen. DieZertifizierungfürdenBereichSicherheithatzurFolge,dassumfangreiche PrüfungenderinternenGeschäftsabläufeundderSicherheitdesUnternehmensgeländesimHinblickaufmöglicheGefahrenfürdieinternationaleLieferkette vorzunehmensind.demträgtartikelkabsatzbuchstabefderzk-dvo Rechnung,derregelt,dasseinAEOseineinsicherheitsrelevantenBereichen tätigenbediensteteneinmaligeinersicherheitsüberprüfungundnachfolgend regelmäßighintergrundüberprüfungenzuunterziehenhat.dieleitliniender EUzumAEOkonkretisierendiesfürStellenbewerberdahingehend,dassbeispielsweiseFührungszeugnisseverlangtwerdensollen.WeitergehendeKonkretisierungen enthält das EU-Recht bislang nicht. InDeutschlandistderBereichinderAEO-DienstvorschriftderZollverwaltung soumgesetzt,dassaeo-antragstellernachvollziehbardarzulegenhaben,dass sieihrebedienstetenanhanddernamenslistennachdenverordnungen (EG) Nrn./und/ (sog.terrorismusverordnungen)überprüfen. Dieseverlangenkeinensystematischen,anlassunabhängigenAbgleichvonMitarbeiterdateienmitdenSanktionslisten,sondern entsprechenddemallgemeinenfahrlässigkeitsmaßstab allenfallsnachmaßgabevonsorgfaltspflichten (z.b.differenzierendnachverschiedenenverkehrskreisenundrisikolagen).es istdenunternehmenüberlassen,wiesiedieeinhaltungderterrorismusverordnungen sicherstellen.
3 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / DerRückgriffaufdieTerrorismusverordnungenistzwingend,weildieEU-TerrorismusverordnungeninallenMitgliedstaatenunmittelbargeltendesRecht sind. Sonstige Prüfungen werden nicht verlangt. DerdeutscheAnsatzwirdauchdurcheineLeitliniedesRates (DokumentNr. //REVEXT (.Juli))gestützt,diedieZollverwaltungender MitgliedstaatenzueineraktivenRollebeiderBekämpfungdesinternationalen Terrorismus auffordert. DieAEO-Dienstvorschriftsiehtnichtvor,dassimZertifizierungsverfahrenInformationenzuEinzelpersonengesammeltodergespeichertwerden,soweit diese im Rahmen der Prüfung durch die Unternehmen anfallen..derabgleichmitwelchenterrorlistendereu,derusa,dervereinten Nationen ist Mindestvoraussetzung für die Erlangung des AEO-Zertifikats?.DerAbgleichmitwelcheneuropäischen,US-amerikanischenundinternationalenTerrorlistenistVoraussetzungfürdieErlangungdesAEO-Zertifikats welcher Stufe? Die Fragen und werden zusammengefasst beantwortet. FürdenErhaltderAEO-Zertifikate Sicherheit (AEOS)und Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit (AEOF)habenWirtschaftsbeteiligtenachvollziehbardarzulegen,dasssieihreBeschäftigtenanhandderNamenslistender Terrorismusverordnungen überprüfen. Sonstige Listen sind ohne Belang. FürdenErhaltdesAEO-Zertifikats ZollrechtlicheVereinfachungen (AEOC) istkeinnachweiseinesabgleichsmitdennamenslistenderterrorismusverordnungen erforderlich..welchekommerziellesoftwareistderbundesregierungbekannt,dieunternehmendenabgleichmitwelchenterrorlistenermöglicht,undwerkontrolliert deren korrekte Datenbasis? DieBundesregierunghatkeineErkenntnisseüberkommerzielleSoftwarefür den Abgleich mit den Namenslisten der Terrorismusverordnungen..WelcheRechtsgrundlageerlaubtesdemZoll,diesystematischeundflächendeckendeÜberprüfungderMitarbeiterinnenundMitarbeiter,denAbgleich ihrerdatenmitdenenaufterrorlistengeführterpersonenzurvoraussetzung einervergabevonvergünstigungeninderzollabfertigungundimwirtschaftsverkehr zu machen? Siehe Antwort zu den Fragen und..isteindeutschesunternehmenverpflichtet,seineeigenebelegschaftunddie desausländischengeschäftspartnerszuüberprüfen,undwiemussmansich das praktische Vorgehen vorstellen? Unternehmen,dieeinAEO-Zertifikat Sicherheit oder ZollrechtlicheVereinfachungen/Sicherheit erlangenwollen,habengemäßartikelabsatzbuchstabekderzk-dvodarzulegen,dasssieihrebeschäftigtenanhandder Namenslistendersog.EU-Terrorismuslistenüberprüfen.DieBundesregierung istderansicht,dassdiesesowohlrechtsstaatlichenanforderungenwieauch demgebotderverhältnismäßigkeitentsprechen.siehatsichstetsdafüreingesetzt,dassbeidensanktionsmaßnahmendergemeinschaftimrahmender
4 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode TerrorismusbekämpfungrechtsstaatlicheGarantiensowiederGrundsatzder Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. AufderBasisdergenanntenVerordnungenisteinAbgleichvonMitarbeiterdatenmitdenNamenslistenderSanktionsrechtsaktedaherzulässig.UnternehmenundandereWirtschaftsbeteiligtesindnichtzueinemsystematischen,anlassunabhängigenAbgleichihrerKunden-undMitarbeiterdateienverpflichtet, sondernallenfallsnachmaßgabevonsorgfaltspflichten.imübrigenwirdauf die Antwort zu den Fragen, und verwiesen..aufwelcherrechtsgrundlagekönnenarbeitgeberdieseüberprüfungen ihrer Belegschaften vornehmen? Die Terrorismusverordnungen sind unmittelbar geltendes EU-Recht. InnerhalbderBundesregierungbestehtEinigkeitdarüber,dasseinDatenabgleichderaufGrundlagedieserTerrorismusverordnungenerstelltenNamenslisten mit Mitarbeiterdaten eines Unternehmens zulässig ist..welcheministererlasse,verordnungenundanderenuntergesetzlichenvorschriftensindderbundesregierungbekannt,mitdenendiesepraktikengefordert wurden oder werden? DieVoraussetzungenzurErteilungvonAEO-ZertifikatensindimEinzelnenin denartikelnaderverordnung (EWG)Nr./ (Zollkodex =ZK)undaff. derzk-dvogeregelt.nähereausführungendazusindindernationalenaeo- Dienstvorschrift enthalten..washabendiebundesregierung,dasbundesministeriumderfinanzenund diezollverwaltungunternommen,umrechtssicherheitund-klarheitherzustellen,alsspätestensimnovemberdiemassivenrechtlichenund besondersdiedatenschutzrechtlichenbedenkengegendiesebelegschaftsscreenings bekannt wurden? DasThemawurdeinGesprächenmitdenWirtschaftsverbändensowiemiteinzelnenUnternehmeneingehenderörtert.Unabhängigdavonwurdedieses ThemainnerhalbderBundesregierungdiskutiertundesgabeinenSchriftwechselmitdemBundesbeauftragtenfürdenDatenschutz.SchließlichhatdasBundesministeriumderFinanzen (BMF)imJuniineinemErlassdieSach-und RechtslagenocheinmalausführlichdargestelltunddieeinschlägigeDienstvorschrift klarstellend geändert. DanebenwurdedasThemawiederholtimzuständigenGremiumderEuropäischen Kommission angesprochen. Die Diskussion dort dauert an..welchenstandhabendieverhandlungenmitdenusa,derschweizund ChinaumdiegegenseitigeAnerkennungderZWB-/AEO-Zertifikateerreicht,undmitwelchenLändernwirdderzeitoderindennächstenzwei Jahren noch verhandelt? SämtlicheVerhandlungenzurgegenseitigenAnerkennungwerdenvonderEU- Kommissiongeführt.DieEU-Mitgliedstaatenwerdendabeimitunterschiedlicher Intensität beteiligt. DieEUhatimJahreinZusammenarbeitsabkommenmitderSchweizund praktischinhaltsgleichauchmitnorwegengeschlossen,welchesunteranderem
5 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / dieanerkennungderzugelassenenwirtschaftsbeteiligtenbeiderwirtschaftsräumevorsieht,sofernimabkommennäherfestgelegtekriterienerfülltsind.in diepraktischeumsetzungdiesesabkommenssinddiemitgliedstaatenbislang nicht weiter eingebunden worden. EinähnlichesAbkommenmitAndorra,dasbereitszum.Januarvorläufig angewendet werden soll, ist derzeit ebenfalls in Arbeit. DieVerhandlungenzwischenderEUunddenVereinigtenStaatenvonAmerika dauernan.demnächstsindvor-ort-besuchebeiamaeo-programmdereu und am C-TPAT-Programm der USA teilnehmenden Unternehmen geplant. DieVerhandlungenzwischenderEUundChinadauernebenfallsan.NacherstenInformationsbesucheninChinaMittewurdemiteinemVorschriftenvergleichbegonnen,dernochAnpassungsbedarfaufchinesischerSeitegezeigt hat. ZwischenderEUundJapanistimSommeraufderBasiseinerEntscheidungdesgemeinsamenZollzusammenarbeitsausschussesdiegegenseitigeAnerkennungdeszugelassenenWirtschaftsbeteiligtenvereinbartworden.Diepraktische Umsetzung soll in Kürze erfolgen. KonkreteVerhandlungenmitweiterenWirtschaftsräumensindhierderzeitnicht bekannt..wievieledeutscheunternehmenhabendieerlangungdesaeo-zertifikatswelcherstufebislangbeantragt,undwievielendavonistdaszertifikaterteiltworden (bittenachbundesländern,monatundzertifikatsstufe aufschlüsseln)? InTabellesindalleAEO-Zertifikateaufgeführt,dieseitdem.Januarin Deutschland erteilt und bisher nicht widerrufen wurden. InTabellesinddiejenigenAEO-Anträgeaufgeführt,diesichderzeitinBearbeitungbefinden,d.h.AEO-Anträge,diebeidenHauptzollämterneingereicht wurden, für die aber bisher noch kein AEO-Zertifikat erteilt wurde. DaeineStatistiknachBundesländernnichtgeführtwird,warlediglicheineAuswertunganhandderfürdieErteilungdesZertifikatszuständigenHauptzollämtermöglich.DieHauptzollamtsbezirkestimmenabernichtimmermitden Grenzen der Bundesländer überein.
6 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode Tabelle : Bisher erteilte AEO-Zertifikate (Stand Oktober ) BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Baden-Württemberg (mit den Hauptzollämtern Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /
7 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Bayern (mit den Hauptzollämtern Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Schweinfurt) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Berlin (Hauptzollamt Berlin) / / / / / / / /
8 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Brandenburg (mit den Hauptzollämtern Frankfurt (Oder) und Potsdam) / / / / / / / Bremen (Hauptzollamt Bremen) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /
9 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Hamburg (mit den Hauptzollämtern Hamburg-Hafen und Hamburg-Stadt) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /
10 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Hessen (mit den Hauptzollämtern Darmstadt, Frankfurt Flughafen und Gießen) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Mecklenburg-Vorpommern (Hauptzollamt Stralsund)/
11 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Niedersachsen (mit den Hauptzollämtern Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Osnabrück) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /
12 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Nordrhein-Westfalen (mit den Hauptzollämtern Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Münster, Köln und Krefeld) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / Rheinland-Pfalz (Hauptzollamt Koblenz) / / / / / / / / / /
13 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Saarland (Hauptzollamt Saarbrücken) / / / / / / / / / Sachsen (Hauptzollamt Dresden) / / / / / / / / Sachsen-Anhalt (Hauptzollamt Magdeburg) / / / Schleswig-Holstein (mit den Hauptzollämtern Itzehoe und Kiel)/ / / / / / / / / / / / / / / / /
14 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO C Thüringen (Hauptzollamt Erfurt) / / / / / / / / / / / / Deutschland Tabelle : AEO-Anträge, die sich derzeit in Bearbeitung befinden (Stand Oktober ) BundeslandAnzahlAEO FAEO SAEO C Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamt
15 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache /.WievielenUnternehmenwurdedasbeantragteAEO-ZertifikatauswelchenGründenverweigert (bittenachbundesländern,monat,zertifikatsstufe und Begründung aufschlüsseln)? UnterdemBegriff verweigert wurdenhieraeo-anträgeverstanden,diegemäßartikelfzk-dvonichtangenommenwurden (Tabelle),AEO-Anträge,diegemäßArtikeloAbs.ZK-DVOabgelehntwurden (Tabelle)sowiebereitserteilteAEO-Zertifikate,diegemäßArtikelvZK-DVO widerrufen wurden (Tabelle ). DieAuswertunganhandderBundesländerwurdehiernachderAnschriftdes Hauptsitzes eines Unternehmens vorgenommen. Tabelle : Nicht angenommene AEO-Anträge in Deutschland (Stand Oktober ) BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Baden-Württemberg / / / / / / Fehlende Angaben (x), nicht antragsberechtigt (x), Rücknahme durch den Antragsteller (x) Bayern / / / / / Fehlende Angaben (x), Rücknahme durch den Antragsteller (x) Berlin / Rücknahme durch den Antragsteller Brandenburg Fehlende Angaben (x) / Bremen Fehlende Angaben (x) /
16 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Hamburg / / / / / / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), Zuständigkeit nicht gegeben (x), nicht antragsberechtigt (x), fehlende Angaben (x), neuer Antrag gestellt (x) Hessen / / / / / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), fehlende Angaben (x), nicht antragsberechtigt (x) Mecklenburg- Vorpommern / / / Fehlende Angaben (x), Rücknahme durch den Antragsteller (x) Niedersachsen / / / / / Fehlende Angaben (x), Zuständigkeit nicht gegeben (x), nicht antragsberechtigt (kein Wirtschaftsbeteiligter) (x)
17 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Nordrhein-Westfalen / / / / / / / / / / / / / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), fehlende Angaben (x), Zuständigkeit nicht gegeben (x) Rheinland-Pfalz / / / / Fehlende Angaben (x), nichtantragsberechtigt (kein Wirtschaftsbeteiligter) (x) Saarland / Rücknahme durch den Antragsteller Sachsen / / Fehlende Angaben (x), nicht antragsberechtigt (x) Sachsen-Anhalt / Fehlerhafte Eingabe in der ATLAS-Anwendung AEO Schleswig-Holstein / / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), Zuständigkeit nicht gegeben (x), nicht antragsberechtigt (nicht ansässig) (x) Thüringen Deutschland
18 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode Tabelle : Abgelehnte AEO-Anträge in Deutschland (Stand Oktober ) BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Baden-Württemberg / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), Unternehmen erloschen (x) Bayern / / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x); Unternehmenerloschen (x),nicht antragsberechtigt (x) Berlin / Rücknahme durch den Antragsteller Brandenburg Bremen Unternehmen erloschen / Hamburg / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), nicht antragsberechtigt (x) Hessen / / / / / / Nichtantragsberechtigt (x), Rücknahme durch den Antragsteller (x), Unternehmen erloschen (x), Sicherheitsstandards nicht erfüllt (x) Mecklenburg- Vorpommern / Unternehmen erloschen Niedersachsen / Rücknahme durch den Antragsteller
19 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Nordrhein-Westfalen / / / / / / / / / / / / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), Unternehmen erloschen (x), fehlende Angaben (x), Sicherheitsstandards nicht erfüllt (x), nicht antragsberechtigt (x) Rheinland-Pfalz / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), neuer Antrag auf AEO F gestellt (x) Saarland Sachsen / / Unternehmenerloschen (x), Sicherheitsstandards nicht erfüllt (x) Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein / / / / Rücknahme durch den Antragsteller (x), Sicherheitsstandards nicht erfüllt (x) Thüringen / Sicherheitsstandards nicht erfüllt (x) Deutschland
20 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode Tabelle : Widerrufe von AEO-Zertifikaten in Deutschland (Stand Oktober ) BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Baden-Württemberg Unternehmen erloschen / Bayern / / Auf Antrag des Zertifikatsinhabers (x), Zahlungsfähigkeit nicht gegeben (x) Berlin Brandenburg Bremen Unternehmen erloschen (x) / Hamburg Unternehmen erloschen / Hessen / / / Auf Antrag des Zertifikatsinhabers (x), AEO F gestellt, daher AEO C widerrufen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen / / / Zahlungsfähigkeit nicht gegeben (x),aufantragdes Zertifikatsinhabers (x) Rheinland-Pfalz / / Rücknahme des Zertifikats gemäß Artikel Absatz und ZK i.v.m. Artikel i Buchstabe a ZK-DVO (x), Unternehmen erloschen (x) Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Unternehmen erloschen (x) /
21 Deutscher Bundestag. Wahlperiode Drucksache / BundeslandMonatAnzahlAEO FAEO SAEO CGründe Schleswig-Holstein Unternehmen erloschen (x) / Thüringen Deutschland.Wie,wo,aufwelcherRechtsgrundlageundwielangewerdendieimZertifizierungsverfahrenerhobenenDatengespeichert,undwerüberwachtdie Löschung? DieZertifizierungalsAEOentsprichteinerzollrechtlichenBewilligungim SinnedesZKderEU.DieimRahmendesBewilligungsverfahrensgesammelten entscheidungserheblicheninformationenwerdenfürdiedauerderbewilligung, dienachdemzkzeitlichnichtbegrenztist,indenaktenvermerktbzw.imit- System ATLAS der Zollverwaltung gespeichert. Darüberhinaus,z.B.inFällenderRücknahme,desWiderrufsbzw.derAblehnungeinerbeantragtenBewilligungwerdendieInformationennachdenallgemeinvorgesehenennationalenFristenderAbgabenordnung (zurzeitjahre) aufbewahrtbzw.gespeichert.nachdemendederaufbewahrungsfristwerden die Akten vernichtet bzw. wird ihre Löschung im System veranlasst.. Werden die gespeicherten Daten auf Anfrage an Dritte übermittelt? AEO-ZertifikatesindinjedemMitgliedstaatderEUgültigunddahernichtnur BestandteildesdeutschenIT-SystemsATLAS,sonderngemäßArtikelxZK- DVOauchderEU-DatenbankimBereichAEO.LetztereenthältnurdieAntragsdaten,nichtjedochsämtlicheAngabenausdemimZertifizierungsverfahren verwendeten Fragenkatalog. ImHinblickaufdenDatentauschmitDrittländern (siehehierzuauchfrage) sollenimrahmendergegenseitigenanerkennungvermutlichnurnameund AdressevonInhabernderAEO-ZertifikateSundFsowiederjeweiligeStand ihresaeo-zertifikats (d.h.auchevtl.aussetzungen,widerrufe,rücknahmen o.ä.)vondereu-kommissiondenzuständigenverwaltungenderjeweiligen Partnerländermitgeteiltwerden,damitdenAEOsdievorgesehenenVorteile gewährtwerdenkönnen.dieübermittlungsonstigerdatensowieeindirekter DatenaustauschzwischendeneinzelnenEU-Mitgliedstaatenunddenjeweiligen Partnerländernistbishernichtvorgesehen.DieAEOskönnenderÜbermittlung dieserdatenwidersprechen,erhaltenindiesemfallallerdingsauchkeinevergünstigungenimpartnerland.einzelheitenüberdiekonkreteumsetzungderjeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen stehen derzeit noch nicht fest. Wenn ja, a) auf welcher Rechtsgrundlage geschieht das, RechtsgrundlagesinddiejeweiligenAbkommenbzw.sonstigenVereinbarungen zwischen der EU und den jeweiligen Partnerländern. b) welche Dritten sind das? DieinRedestehendenDatenwerdennurdenDrittländernübermittelt,mitdenen dieeuentsprechendeabkommenbzw.sonstigevereinbarungenabgeschlossen
22 Drucksache / Deutscher Bundestag. Wahlperiode hat.innaherzukunftsinddasdieinderantwortzufrageaufgeführtendrittländer..welcherechtsmittelstehendenantragstellendenunternehmenzurverfügung, um die Löschung ihrer Daten verlangen zu können? DenantragstellendenUnternehmenstehtderRechtswegzudenFinanzgerichten offen.materiell-rechtlichbestehtkeinanspruchauflöschungodervernichtung solcherdaten,diegrundlagefürdieerteilungeinerzollrechtlichenbewilligung sind.imfallderablehnungeinerbewilligunggeltendieinderantwortzu Frage dargelegten o. a. Aufbewahrungsfristen.
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24 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach, Köln, Telefon ( ), Fax ( ), ISSN -
einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8231 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8373 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/10396
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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