32 Probleme aus dem Strafrecht
|
|
- Erika Heinrich
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Klausurprobleme - Juristische Übungsbücher 32 Probleme aus dem Strafrecht Allgemeiner Teil von Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp 14., überarbeitete Auflage 32 Probleme aus dem Strafrecht Hillenkamp schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Strafgesetzbuch Verlag Franz Vahlen München 2012 Verlag Franz Vahlen im Internet: ISBN
2 Hillenkamp 32 Probleme aus dem Strafrecht Allgemeiner Teil
3
4 32 Probleme aus dem Strafrecht Allgemeiner Teil von Dr. Dr. h.c. Thomas Hillenkamp Professor an der Universität Heidelberg 14., überarbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2012
5 Zitiervorschlag: Hillenkamp 32 Probleme StrafR AT S. ISBN Verlag Franz Vahlen GmbH Wilhelmstraße 9, München Druck: Druckhaus Nomos In den Lissen 12, Sinzheim Satz: R. John + W. John GbR, Köln Umschlagkonzeption: Martina Busch Grafikdesign, Homburg Kirrberg Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Vorwort zur vierzehnten Auflage Der vorliegende Band ist in Literatur, Rechtsprechung und Gesetzgebung auf den neuesten Stand (Juni 2012) gebracht und bei vielen Problemen um neu in die Diskussion eingebrachte Argumente sowie um neue Sichtweisen ergänzt und auch um weitere Beispiele und Hinweise angereichert worden. Von Prüfern wird bisweilen moniert, dass Studenten mit»unbekannten Theorienbezeichnungen herumwerfen«, ohne erläutern zu können, was sich hinter ihnen verbirgt. Dem Benutzer dieses Buches sei deshalb geraten, die hier nur als Gedächtnisstütze verwendeten Bezeichnungen der verschiedenen Lehren nur dort zu übernehmen, wo sie allgemein gebräuchlich sind. Im Übrigen kommt es natürlich nicht auf die Kenntnis der Bezeichnungen, sondern auf die der inhaltlichen Kontroverse und der sie bestimmenden Argumente an. Sie zu erkennen, zu verstehen und in die eigene Argumentation einflechten zu können, ist allein wichtig, hierbei zu helfen, Ziel dieses Buches. Allen, die an dieser Neuauflage tatkräftig mitgearbeitet haben den Referendaren Julia Neugebauer, Tillmann Böß und Denis Patzker sowie den studentischen Hilfskräften Fé Marlen Aengenvoort, Katharina Mahler, Teresa Meyer und Valentin Zipfel, danke ich ebenso wie meiner Sekretärin, Frau Brigitte Seib, herzlich für die Mithilfe an der Neuauflage. Heidelberg, im Juli 2012 Thomas Hillenkamp V
7
8 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XI Literaturverzeichnis... XV 1. Kapitel. Tatbestand 1. Problem ( 16 StGB) Handelt vorsätzlich, wem der Erfolg den er für möglich hält höchst unerwünscht ist? Kapitel. Rechtswidrigkeit 2. Problem ( 32 StGB) Ist Notwehr gegen einen absichtlich provozierten Angriff möglich? Problem ( 32 StGB, Art. 2 MRK) Wird das Notwehrrecht aus 32 StGB durch Art. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) eingeschränkt? Problem ( 32 StGB) Schließt fehlender Verteidigungswille die Anwendung des 32 StGB aus? Problem ( 32, 34 StGB) Erweitern strafrechtliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und Notstand ( 32, 34 StGB) hoheitliche Eingriffsbefugnisse des Staates? Problem Schließt die Einwilligung eines Minderjährigen die Rechtswidrigkeit aus? Problem Ist eine durch Täuschung beeinflusste Einwilligung unwirksam? Problem ( 127 StPO) Setzt das Festnahmerecht nach 127 I StPO eine tatsächlich begangene Straftat voraus oder reicht dringender Tatverdacht aus? Kapitel. Irrtum und Schuld 9. Problem ( 16 StGB) Schließt eine aberratio ictus die Bestrafung wegen vorsätzlich vollendeter Tat aus? Problem ( 16, 17 StGB) Schließt die irrige Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes den Vorsatz aus? Problem ( 16, 35 II StGB) Ist für die Anwendbarkeit eines persönlichen Strafausschließungsgrundes die objektive Lage oder die Tätervorstellung entscheidend? VII
9 Inhaltsverzeichnis 12. Problem ( 33 StGB) Ist durch die Regelung des 33 StGB auch der extensive Notwehrexzess erfasst? Problem ( 20 StGB) Ist ein Täter, der im schuldunfähigen Zustand eine Tat begeht, für die er im schuldfähigen Zustand vorsätzlich oder fahrlässig eine Ursache gesetzt hat, entgegen dem Wortlaut des 20 StGB für diese Tat verantwortlich? Kapitel. Versuch 14. Problem ( 22, 13 StGB) Wann liegt ein unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung beim unechten Unterlassungsdelikt vor? Problem ( 22 StGB) Setzt der mittelbare Täter schon dann zur Verwirklichung des Tatbestandes an, wenn er auf den Tatmittler einzuwirken beginnt? Problem ( 22, 18 StGB) Ist der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts gegeben, wenn bereits der Versuch des Grunddelikts die schwere Folge herbeiführt? Problem ( 24 StGB) Genügt es für den Rücktritt nach 24 I StGB, wenn der Täter die konkrete Tatausführung aufgibt, oder muss er von der Tat endgültig Abstand nehmen? Problem ( 24 StGB) Ist straffrei, wer nach einem (oder mehreren), in seiner Vorstellung schon zur Erfolgsherbeiführung geeigneten, aber fehlgeschlagenen Versuchsakt(-en) die ihm weiterhin mögliche Deliktsverwirklichung freiwillig unterlässt? Kapitel. Täterschaft und Teilnahme 19. Problem ( 25 ff. StGB) Wann liegt Täterschaft, wann Teilnahme im engeren Sinne vor? Problem ( 25 ff., 13 StGB) Ist der das täterschaftliche Begehungsunrecht eines Dritten nicht hindernde Garant Unterlassungstäter oder bloßer Teilnehmer an der Tat des Dritten? Problem ( 25 I, 26 StGB) Ist wer den vermeidbaren Verbotsirrtum des Täters herbeiführt oder ausnutzt mittelbarer Täter oder Anstifter? Problem ( 26, 27 StGB) Liegt eine vorsätzliche Tat i.s. der 26, 27 StGB vor, wenn sich der Haupttäter in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befindet? Problem ( 26 StGB) Liegt Anstiftung in jeder Verursachung des Tatentschlusses oder ist eine kommunikative Beeinflussung des Täters durch den Anstifter erforderlich? 173 VIII
10 Inhaltsverzeichnis 24. Problem ( 26 StGB) Fehlt es am Anstiftervorsatz nur dann, wenn es der sog. agent provocateur lediglich zum Versuch oder auch dann, wenn er es bis zur Vollendung, nicht aber zur materiellen Beendigung der Haupttat kommen lassen will? Problem ( 26 StGB) Kann zu einem qualifizierten Delikt angestiftet werden, wenn der Täter bereits zur Begehung des Grunddelikts entschlossen ist? Problem ( 26 StGB) Wie wirkt sich ein Irrtum des Täters über das Tatobjekt auf den Anstifter aus? Problem ( 27 StGB) Muss der Gehilfenbeitrag für den Erfolg der Haupttat kausal sein oder genügt eine Förderung der Haupttat? Problem ( 27 StGB) Ist die Unterstützung des Haupttäters durch neutrales Alltagsverhalten als Beihilfe strafbar? Kapitel. Unterlassung 29. Problem ( 13 StGB) Entsteht eine Garantenstellung aus vorangegangenem gefährdendem Tun (Ingerenz) nur bei Pflichtwidrigkeit oder auch bei Rechtmäßigkeit des Vorverhaltens? Problem ( 13, 26, 27 StGB) Ist Teilnahme am Unterlassungsdelikt möglich? Kapitel. Fahrlässigkeit 31. Problem ( 15 StGB) Schließt die Möglichkeit, dass der Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, die Haftung des fahrlässig Handelnden aus? Problem ( 15 StGB) Wird die Haftung wegen fahrlässiger Erfolgsherbeiführung durch das Dazwischentreten eines vorsätzlich und schuldhaft handelnden Dritten ausgeschlossen? IX
Materielles Strafrecht im Assessorexamen
Materielles Strafrecht im Assessorexamen Von Horst Kaiser Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck a.d. Ehem. Arbeitsgemeinschaftsleiter für Referendare Ehem. Mitglied des Gemeinsamen Prüfungsamtes Nord
MehrFälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene
Juristische Fall-Lösungen Fälle zum Strafrecht für Fortgeschrittene Klausurenkurs II von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrVerfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Beispielsfall: Folgende Regelung wird in das StGB aufgenommen: Vermögensstrafe: Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrINHALTSVERZEICHNIS XXII
INHALTSVERZEICHNIS LITERATUR ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVII XXII EINFÜHRUNG 1 1. Kapitel: Grundlagen, * 1 A) Übersichten 1 Übersicht 1: Stellung des Strafrechts in der Rechtsordnung / Übersicht 2: Rechtsfolgensystem
Mehr40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil
40 Probleme aus dem Strafrecht Besonderer Teil Bearbeitet von Dr. Dr. h. c. Thomas Hillenkamp Professor an der Universität Heidelberg Neunte, neubearbeitete Auflage LUCHTERHAND Inhalt Abkürzungsverzeichnis
MehrStrafrecht. Rechtsanwältin Annett Lindemann. Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Strafrecht
Strafrecht Aufbau + Prüfung von Rechtsnormen Rechtsnormen bestehen aus Tatbestand (= Voraussetzungen) alle Studentinnen mit braunen Haaren die eine blaue Jeans anhaben und Rechtsfolge (= Ergebnis) dürfen
MehrLösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2
Lösungsvorschläge und Materialien für die Fälle 1 und 2 Ein Vorschlag zur Bildung von Tatkomplexen: 1. Tatkomplex: Bis zum Unfall Zu Fall 1 Beleidigung/ üble Nachrede = 185 ff. StGB? Verkehrsdelikte =
MehrImmobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV
Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrDie Anwaltsklausur Zivilrecht
Assessorexamen - Lernbücher für die Praxisausbildung Die Anwaltsklausur Zivilrecht von Torsten Kaiser, Horst Kaiser, Jan Kaiser 5., neu bearbeitete Auflage Die Anwaltsklausur Zivilrecht Kaiser / Kaiser
Mehr18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit
I. Bedrohung ( 241 StGB) 18: Weitere Delikte gegen die persönliche Freiheit 241 StGB dient nach h.m. (Rengier BT II 27 Rn. 1; Wessels/Hettinger Rn. 434a) dem Schutz des individuellen Rechtsfriedens. Die
MehrPrüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage
Prüfe dein Wissen: PdW Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey 8. Auflage Gesellschaftsrecht Wiedemann / Frey wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrKautelarjuristische Klausuren im Zivilrecht
Assessorexamen - Lernbücher für die Praxisausbildung Kautelarjuristische Klausuren im Zivilrecht von Dr. Markus Sikora, Dr. Andreas Mayer 3. Auflage Kautelarjuristische Klausuren im Zivilrecht Sikora /
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrFahrlässigkeit: objektive Pflichtverletzung nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte
Strafrecht Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt ein Täter, der eine objektive Pflichtverletzung begeht, sofern er sie nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrPrüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.
Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe
MehrStudienkommentar StGB
Studienkommentar StGB - Strafgesetzbuch - von Prof. Dr. Wolfgang Joecks 9. Auflage Studienkommentar StGB Joecks schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
Mehrbeck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentar zu den 305 bis 310 BGB von Dr. Wolfgang Däubler Professor an der Universität Bremen Dr. Birger Bonin Richter
MehrProdukthaftpflichtversicherung
Gelbe Erläuterungsbücher Produkthaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell)
MehrHaufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011
Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell
MehrBasiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil
Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger 4. Auflage 2015. Buch. IV, 154 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 400 1 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBilanzbuchhalter. Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Band 12
Bilanzbuchhalter Herausgegeben von Prof. Dr. Horst Walter Endriss Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Band 12 Bilanzbuchhalterprüfung II Jahresabschluss national, Jahresabschluss international, Steuerrecht
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Prof. Dr. Urs Kindhäuser Strafrecht Allgemeiner Teil Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 5: Logik des Deliktsaufbaus Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Teil: Das Strafgesetz 1. Abschnitt: Das Strafrecht
MehrAnwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte
Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Wiss. Mit. Julia Volkmann-Benkert/ Johannes Koranyi, Bo. 3, Raum 3316 Tel.: 030/ 838 547 15; email: julia.volkmann-benkert@fu-berlin.de;
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrScript zur Vorlesung Strafrecht - Strafverfahrensrecht Katharina Batz Fachanwältin für Strafrecht SS 11
Versuch, Rücktritt vom Versuch, tätige Reue Strafbarkeit des Versuchs: stets bei Verbrechen, bei Vergehen nur, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt, 23 Was ist Versuch? 22 sagt, den Versuch einer Straftat
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrUNIREP-Strafrecht Tag der Lehre h 24. November 2015
UNIREP-Strafrecht Tag der Lehre h 24. November 2015 Thema: Vorstellung Dr. Mohamad El-Ghazi Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht Universität Bremen Email: melghazi@uni-bremen.de
Mehr20 Probleme aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Klausurprobleme - Juristische Übungsbücher 20 Probleme aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis Bearbeitet von Prof. Dr. Karl-Heinz Gursky 9., überarbeitete Auflage 2015. Buch. XV, 123 S. Kartoniert ISBN
MehrVerband Deutscher Sporttaucher e.v. Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten
Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Fachbereich Ausbildung Rechtssituation des Tauchausbilders Rechte und Pflichten Weiterbildung Saarländischer Tauchsportbund e.v. 11.04.2015 Reiner Kuffemann VDST TL
MehrLösungsskizze Fall 7. Strafbarkeit des A
Lösungsskizze Fall 7 Strafbarkeit des A A. 212 I, 13 I StGB 1 A könnte sich wegen eines Totschlags durch Unterlassen gemäß 212 I, 13 I strafbar gemacht haben, indem er B nicht zur Hilfe gekommen ist. I.
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrDer Markenlizenzvertrag
Beck`sche Musterverträge Der Markenlizenzvertrag von Dr. Michael Fammler 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 66581 3 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis
MehrLösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
MehrKonversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Beleidigungsdelikte Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema: Beleidigung nach 185 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand
MehrVolker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrZivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung
Musterklausuren: Referendariat Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung von Dr. Günther Schmitz, Tobias Dallmayer 7. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrStrafgesetzbuch. Boschton
Strafgesetzbuch Boschton 1 (Verpflichtungen gegenüber dem Staat) (1) Alle Bürgerinnen und Bürger des Staates Boschton sowie dessen Besucher sind den Gesetzen dieses Staates verpflichtet. (2) Die Gesetze
MehrHaftung des Schuldners
Haftung des Schuldners Regel Ausnahme Ausnahme Für eigenes Für fremdes Ohne 276 BGB - 278 BGB (Erfüllungsgehilfe) - 31 BGB (für Organe juristischer Personen. Analog für OHG, KG und GbR, h. A.) - Kraft
MehrKündigungsschutzgesetz: KSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrMittäterschaft ( 25 Abs. 2 StGB)
Mittäterschaft ( 25 Abs. 2 StGB) I. Voraussetzungen 1. Gemeinsamer Tatentschluss 2. Objektiver Tatbeitrag a) Zeitpunkt nach hm genügt Beitrag im Vorbereitungsstadium, nach aa ist der Beitrag im Stadium
MehrFälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil
Klausurenkurs - Juristische Übungsbücher Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil von Prof. Dr. Hans Kudlich 1. Auflage Fälle zum Strafrecht Allgemeiner Teil Kudlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrKonversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 9. Stunde Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema Erpressung, 253 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand Nötigungsmittel: Gewalt
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDie juristische Doktorarbeit
Die juristische Doktorarbeit Ein Ratgeber für das gesamte Promotionsverfahren von Dr. Hannes Beyerbach 1. Auflage Verlag Franz Vahlen München 2015 Verlag Franz Vahlen im Internet: www.vahlen.de ISBN 978
MehrThema: Abgrenzung Tötung in mittelbarer Täterschaft (straflose) Teilnahme an fremder Selbsttötung
BGH, Urteil vom 5. Juli 1983, BGHSt 32, 38 Sirius-Fall Sachverhalt: Anton unterhält eine Beziehung mit der ihm hörigen Berta. Im Mittelpunkt ihrer Beziehung stehen Gespräche über Psychologie und Philosophie.
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGelassenheit gewinnen 30 Bilder für ein starkes Selbst
Gelassenheit gewinnen 30 Bilder für ein starkes Selbst Barbara Burghardt Gelassenheit gewinnen 30 Bilder für ein starkes Selbst Wie Sie Ihren inneren Reichtum neu entdecken 2., verbesserte Auflage Barbara
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrKautelarjuristische Klausuren im Zivilrecht
Sikora Mayer Kautelarjuristische Klausuren im Zivilrecht Kautelarjuristische Klausuren im Zivilrecht Von Dr. Markus Sikora ist Notar a.d. und Geschäftsführer der Notarkasse A.d.ö.R., München Dr. Andreas
MehrDow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat
Dow Jones am 13.06.08 im 1-min Chat Dieser Ausschnitt ist eine Formation: Wechselstäbe am unteren Bollinger Band mit Punkt d über dem 20-er GD nach 3 tieferen Hoch s. Wenn ich einen Ausbruch aus Wechselstäben
MehrVereinbarungen bei Trennung und Scheidung
Beck`sche Musterverträge 15 Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung von Dr. Michael Krenzler 5., überarbeitete Auflage Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung Krenzler schnell und portofrei erhältlich
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
MehrInhalt. Standardfälle Strafrecht Band 2
Inhalt Standardfälle Strafrecht Band 2 Fall 1: Mord und Totschlag 7 Versuch Rücktritt vom Versuch Mordmerkmale Gefährliche Körperverletzung Unterlassene Hilfeleistung Fall 2: Mensch ärgere Dich nicht!
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung... 19
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 1. Kapitel: Allgemeines zu der Versuchslehre... 23 A. Die geschichtliche Entwicklung der Versuchslehre... 23 I. Das römische Recht... 23 II. Das fränkische Recht...
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrDas Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte.
verstoßen. Das Markenrecht Das Markengesetz schützt Marken und geschäftliche Bezeichnungen gegen Benutzung durch Dritte. Wann sind Marken geschützt? Marken kennzeichnen Produkte. Als Marke können Zeichen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrLösungsvorschlag Fall 8
UE Strafrecht und Strafverfahrensrecht SS 2008 Hinterhofer 1 Lösungsvorschlag Fall 8 1. Schulden und die Folgen I. I. Strafbarkeit des P wegen Unterlassens der Anweisung der Rechtsabteilung Qualifizierte
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrFall 5. Strafbarkeit von T und F? Die Strafbarkeit wegen dem Überfall auf die Tankstelle ist nicht zu prüfen. Gutachten. A. Strafbarkeit der F
Fall 5 T hat einen Raubüberfall auf eine Tankstelle begangen. Einige Zeit später kommt es zur Anklage vor dem Landgericht Saarbrücken. Da T nicht eindeutig identifiziert werden konnte, weil er während
MehrEINFÜHRUNG IN DAS STRAFRECHT
EINFÜHRUNG IN DAS STRAFRECHT Übersichtsplan Literaturempfehlung: Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 3. Aufl., 2011; Rengier, Strafrecht Besonderer Teil II, 12. Aufl., 2011 (zu den ausgewählten Delikten
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrEntwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.
Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrEvangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort. vor zwei Wochen habe ich euch schon gepredigt, dass das
Evangelisch-Lutherisches Pfarramt St. Christophorus Siegen Dienst am Wort Johannes 14,23-27 Wer mich liebt, der wird mein Wort halten. Liebe Gemeinde, 24. Mai 2015 Fest der Ausgießung des Heiligen Geistes
MehrProfessionelles Projektmanagement
Beck kompakt Professionelles Projektmanagement Die besten Projekte, die erfolgreichsten Methoden von Prof. Dr. Heinz Schelle, Dr. Roland Ottmann 2. Auflage Professionelles Projektmanagement Schelle / Ottmann
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrBeschaffung mit. Auszug aus dem Schulungshandbuch: Erste Schritte im UniKat-System
Beschaffung mit Auszug aus dem Schulungshandbuch: Erste Schritte im UniKat-System Stand: 31. Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Erste Schritte im UniKat-System... 2 1.1 Aufruf des Systems... 2 1.2 Personalisierung...
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrFall 3. Ausgangsfall:
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte
MehrDas öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen
Das öffentliche Recht in der zweiten juristischen Staatsprüfung: Band 4 der Lehrbuchreihe zum Assessorexamen von Sebastian Homeier Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrB. Erpressung ( 253 StGB)
B. Erpressung ( 253 StGB) (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des
MehrGEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.
Seite 1 1. TEIL Das Telefon klingelt. Sie antworten. Die Stimme am Telefon: Guten Tag! Hier ist das Forschungsinstitut FLOP. Haben Sie etwas Zeit, um ein paar Fragen zu beantworten? Wie denn? Am Telefon?
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
Mehr