ZEITEN. Thema: Export

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1 INFORMATIONEN ZUR EXISTENZGRÜNDUNG UND - SICHERUNG Nr. 9 Thema: Export B Warum in die Ferne schweifen...? einahe jeder dritte Arbeitsplatz hängt in Deutschland direkt oder indirekt vom Export ab. Der Export ist somit für die Wirtschaft Deutschlands eine der tragenden Säulen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das Auslandsengagement von kleinen und mittleren Betrieben ist aber gegenüber dem der Großunternehmen, die im Durchschnitt eine Exportquote von 40 Prozent erreichen, eher bescheiden: In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten liegt die Exportquote nur um die zehn Prozent. Dabei könnten die Aktivitäten und der Erfolg der kleinen und mittleren Unternehmen auf den internationalen Märkten durchaus gesteigert werden. Wichtigster Exportmarkt: EU Die wichtigsten Exportmärkte Deutschlands liegen mit rund 55 Prozent der Ausfuhren eindeutig innerhalb der Europäischen Union, wobei die wichtigsten Handelspartner Frankreich, gefolgt von den USA, Großbritannien, Italien und die Niederlande sind. Bei den wichtigsten Absatzländern, die drei Viertel der Exporte aufnehmen, handelt es sich ausschließlich um hoch industrialisierte Länder. Da deutsche Unternehmen international Spitzenpositionen im Investitionsgüter- und im Zulieferbereich einnehmen, finden sie in diesen Märkten auch kaufkräftige Kunden. Die höchsten Anteile an den deutschen Ausfuhren haben der Maschinenbau, die Produkte der Elektrotechnischen Industrie, die Automobilindustrie und die Chemische/Pharmazeutische Industrie. Für viele kleine und mittlere Unternehmen spielt aber vor allem die Marktnähe zu dem ein oder anderen Nachbarland eine viel entscheidendere Rolle. Schweizer Kunden beziehen zum Beispiel ein Viertel aus Deutschland, aus Baden-Württemberg. Das sieht an den Grenzen zu den anderen Nachbarländern Deutschlands ähnlich aus. Es ist leicht nachzuvollziehen, dass sich Unternehmer, die gerade ihr Exportgeschäft aufbauen, zuerst einmal vor ihrer Haustüre umsehen. Meist sind die Sprachprobleme viel geringer und die Exportabwicklung leichter zu handhaben. Typischer Fehler: keine Marktkenntnis Ein typischer Fehler bei kleinen und mittleren Unternehmen ist beispielsweise, dass viele überhaupt nicht prüfen, ob ihr Produkt auf dem ausländischen Markt abgesetzt werden kann. Es fehlt sowohl an Markteintrittsstrategien als auch an Marktanalysen, die ein klares Bild über Kaufkraft, Kundenstruktur, Absatzwege etc. vermitteln. Fehler werden aber auch sehr häufig bei der Auswahl des Exportlandes gemacht: Für ein kleines oder mittleres Unternehmen ist es oft nicht sinnvoll, auf exotischen Exportmärkten nach Kunden zu suchen. Vor allem diejenigen, die ihren Export erst aufbauen wollen, sollten sich in der Regel zunächst einmal in ihren Nachbarländern umschauen, denn schließlich kommt es auf die Absatzchancen an und nicht auf die Entfernung des Marktes. Ein wichtiges Auswahlkriterium für einen geeigneten Exportmarkt ist auch die Sprache. Es ist erstaunlich, in wie vielen Ländern man mit Deutsch zurecht kommt: im französischem Grenzgebiet, in Dänemark, in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, in Österreich, in der Schweiz, aber auch beispielsweise in Tschechien und Ungarn. Fortsetzung auf Seite 4 Inhalt Warenhandel innerhalb der EU Seite 2 Exportkreditversicherung Seite 3 SOLVIT für Probleme im Binnenmarkt Seite 4 Der Weg zu ausländischen Märkten Seite 4 Print- und Online-Informationen Seite 4 Seite I + II

2 SCHWERPUNKTTHEMA F Warenhandel innerhalb der EU ür eine steuerfreie Lieferung aus einem EU-Land in ein anderes EU- Land muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers in der Rechnung angegeben sowie auf die Steuerfreiheit der Lieferung hingewiesen werden: steuerfrei nach 4 Nr. 1b UstG. Die Faktura muss außerdem die genaue Warenbezeichnung und alle handelsüblichen Angaben (z.b. Name und Anschrift des Käufers, Einzel- und Gesamtpreis der Ware, genaue Warenbezeichnung, Gewicht der Ware sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen) enthalten; Der Importeur entscheidet über die Anzahl der Rechnungen. Ursprungszeugnisse sind in der Regel für EU-Ursprungswaren sowie für Waren aus Drittländern, die sich in der EU im zollrechtlich freien Verkehr befinden (verzollte Waren) nicht erforderlich. Für Re-Exporte können jedoch Ursprungszeugnisse in einfacher Ausfertigung gefordert werden. Unterliegt die Ware einer Importbeschränkung, ist in jedem Fall ein Ursprungszeugnis erforderlich. Eine Warenverkehrsbescheinigung T 2 M (zweifach) ist nur für Fischereierzeugnisse notwendig, die von einem in der EG beheimateten Schiff angelandet werden. Die vom Kapitän des Schiffes auszufüllende Bescheinigung wird von den Zollstellen ausgestellt. Konnossemente müssen nicht beglaubigt werden. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren innerhalb der EU ist das Begleitende Verwaltungsdokument vorgeschrieben. Statistische Daten müssen angegeben werden. Auskunftspflichtig gegenüber der Statistik ist immer derjenige, der eine innergemeinschaftliche Lieferung lt. Umsatzsteuergesetzes ausführt. Zur Übermittlung der statistischen Angaben sollte der Intrastat- Vordruck verwendet werden. Die Meldung geht an das Statistische Bundesamt. Einfuhrbeschränkungen Die Einfuhr von Waren aus EU-Ländern ist weitgehend liberalisiert, d.h. es ist lediglich eine Importerklärung erforderlich. Für die Einfuhr von lebenden Tieren sowie von Pflanzen ist oftmals eine Importgenehmigung beim Landwirtschaftsministerium einzuholen. Verpackung, Etikettierung Zu beachten ist die EG-Verpackungsrichtlinie 94/62 vom 20. Dezember 1994, die Regelungen zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Verpackungsabfällen enthält. Seit dem 20. Mai 1998 ist derjenige für die Verpackungsentsorgung verantwortlich, der die Waren in den Verkehr bringt. Das heißt, die Verpackungen müssen wieder zurückgenommen und verwertet werden. Für die Markierung der Packstücke bestehen in der Regel keine Sondervorschriften. Die Ursprungsbezeichnung Made in Germany muss auf denjenigen Waren angebracht werden, bei denen der Anschein erweckt werden könnte, dass es sich um Waren anderen Ursprungs handelt oder soweit es aus Sicht des Empfängerlandes speziell gefordert ist, in Frankreich z.b. bei Wein, in Irland z.b. bei Haushaltsgeräten. Bezüglich der Sonderregelungen sollte jeweils der Importeur befragt werden. Was die Etikettierung betrifft, gibt es vor allem für Agrarerzeugnisse, Lebensmittel und pharmazeutische Erzeugnisse eine Reihe von Sondervorschriften. Elfi Schreiber, Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) Deutsche Exporteure: ihre Kunden und ihre Waren Rangfolge der 10 wichtigsten Handelspartner im Außenhandel 2002 in Mill. Euro (vorläufige Ergebnisse) Ausfuhr von Gütern 2002 In Mill. Euro (vorläufige Ergebnisse) Frankreich USA Vereinigtes Königreich , , ,3 Kraftwagen, -teile Maschinen chemische Erzeugnisse Italien Niederlande Österreich Belgien Spanien Schweiz , , , , , ,0 Nachrichtentechnik u.ä. Geräte d. Elektrizitätserzeugung Eisen- und Stahlerzeugnisse Sonstige Fahrzeuge Medizin-, mess-, regelungstechn.erzeugnisse Polen ,7 Erzeugnisse des Ernähungsgewerbes Quelle: Statistisches Bundesamt,

3 S So arbeitet eine Exportkreditversicherung Exporteur So arbeitet eine Exportkreditversicherung taatliche Exportkreditversicherung Zur Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen Käuferrisiken und Länderrisiken können deutsche Exporteure sowie deutsche und ausländische Finanzinstitut die Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermesdeckungen) in Anspruch nehmen. Die staatlichen Ausfuhrgewährleistungen stehen in Form von Ausfuhrbürgschaften, d.h. Versicherung von Exportgeschäften deutscher Unternehmer mit staatlichen Abnehmern im Ausland und Ausfuhrgarantien, d.h. Versicherung von Exportgeschäften mit privaten Abnehmern deutschen Exporteuren zur Verfügung. Der Exporteur kann die Risiken vor Versand der Ware, sog. Fabrikationsrisiken, und nach dem Versand der Ware, sog. Ausfuhrrisiken, versichern lassen. Deutsche und ausländische Kreditinstitute können sich die mit der Finanzierung deutscher Exporte verbundenen Risken durch eine Finanzkreditbürgschaft/Garantie absichern lassen. Fabrikationsrisikodeckung: Schadenstatbestand: Die Fertigstellung bzw. der Versand der Ware ist aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Umstände über einen Zeitraum von sechs Monaten unmöglich oder dem Exporteur nicht mehr zumutbar. Gedeckte Risiken: allgemeine politische Risiken: gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland. Warenlieferung/Dienstleistung Die Exportkreditversicherung prüft, überwacht, warnt und entschädigt Zahlungsschwierigkeiten Kunde Grafik : BMWA, Quelle: Euler Hermes Kreditversicherungs-AG; 2003 Exportkreditversicherung: Risiko mindern wirtschaftliche Risiken: Insolvenz des ausländischen Bestellers (nur bei Garantien), Nichtzahlung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit (bei kurzfristigen Einzeldeckungen nur bei Investitionsgütern). darüber hinaus: schwerwiegende Vertragsverstöße des Bestellers, Kündigung des Vertrages durch den Besteller bei Nichtzahlung von Stornierungskosten, Risiken aus deutschen Embargomaßnahmen. Deckungsumfang: Die Absicherung bezieht sich auf die Selbstkosten, die dem Exporteur bis zum vorzeitigen Ende der Fertigung infolge des Eintritts gedeckter Risiken, abzüglich einer anderweitigen Verwertung der Ware, entstanden sind. Ausfuhrdeckung: Schadenstatbestand: Die Exportforderung ist nach Versand der Ware oder Beginn der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Umstände uneinbringlich. Gedeckte Risiken: allgemeine politische und wirtschaftliche Risiken (siehe Fabrikationsdeckung). Nichtkonvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs. Deckungsumfang: Die mit dem ausländischen Schuldner im Exportvertrag als Gegenleistung verein- SCHWERPUNKTTHEMA barte Geldforderung einschließlich der Kreditzinsen bis zur Fälligkeit. Formen der Ausfuhrdeckung: als Einzeldeckung für die Forderungen aus einem Ausfuhrvertrag mit einem ausländischen Besteller, als revolvierende Ausfuhrgarantie oder -bürgschaft, wenn wiederholt Belieferung eines ausländischen Bestellers zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (Sammeldeckung) erfolgt, als Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen (APG) und Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-Light (APG- Light), wenn ein Exporteur laufend eine Mehrzahl von ausländischen Kunden in verschiedenen Ländern zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen beliefert (vereinfachtes Verfahren mit günstigen Entgeltsätzen). Ferner werden Sonderdeckungen angeboten: z.b. Deckungen gegen Beschlagnahmerisiken für Verkaufslager im Ausland, gegen die widerrechtliche Inanspruchnahme vom Exporteur zu stellender Gegengarantien, Deckungen für Bauleistungs- und Leasinggeschäfte. Selbstbeteiligung: Der Deckungsnehmer ist in jedem Schadensfall mit einer bestimmten Quote am Ausfall beteiligt. Diese Beteilung beträgt bei politischen Risiken i.d.r. zehn Prozent, bei wirtschaftlichen Risiken mindestens 15 Prozent. Bei Finanzkreditgarantien/Bürgschaften kann sie auf Antrag auf fünf Prozent reduziert werden. Nähere Informationen und Unterlagen über die Möglichkeiten und Abwicklungen der Exportkreditgarantien des Bundes erhalten Sie durch die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Friedensallee 254, Hamburg, Tel.: 040/ Internet: Private Ausfuhrkreditversicherung Die Allgemeine Kreditversicherung Aktiengesellschaft in Mainz, der Gerling-Konzern Speziale Kreditversicherungs-AG in Köln und die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in Hamburg bieten auch private Ausfuhrkreditversicherungen an. Sie versichern im Wesentlichen nur die wirtschaftlichen und unter bestimmten Voraussetzungen auch politischen Risiken im Ausland. 3

4 Fortsetzung von Seite 1 Kosten: oft unterschätzt Mit dem Aufbau von Exportstrategien ist ein nicht unerheblicher finanzieller und zeitlicher Aufwand verbunden: Man muss die Produkte an den anderen Markt anpassen, angefangen bei der Übersetzung der Produktbeschreibung über die Verpackung bis hin zur Produktanpassung an den Kundenwunsch. Hohe Umsatzerwartungen können sich auch nur dann erfüllen, wenn in den Vertriebsweg investiert wird. Wichtig ist außerdem eine Budgetplanung, die gemeinsam mit dem ausländischen Geschäftspartner erstellt werden muss. Klar muss sein: Wer kauft mein Produkt? Warum soll der Kunde mein Produkt kaufen? Wie will ich mein Produkt absetzen? Wie viel will ich absetzen? Was ist bisher erreicht worden? Unterstützung: Auslandshandelskammern Wer Auslandsmärkte erschließen möchte, sollte sich zur Beratung und Unterstützung an die deutschen Auslandshandelskammern, bzw. an die Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft wenden, die in über 70 Ländern vertreten sind. Sie helfen bei der Beurteilung der Marktchancen in den jeweiligen Branchen und bieten direkte Unterstützung beim Exportaufbau. Sie können auch wichtige Hinweise zu den Geschäftsgepflogenheiten in den einzelnen Ländern geben. Die Kontaktadressen und persönlichen Ansprechpartner sind bei den Industrieund Handelskammern zu bekommen. Ralf Bopp, stellv. Direktor, Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich SOLVIT für Probleme im Binnenmarkt Die SOLVIT-Stelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit prüft und erfasst Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften. Sie wird aktiv, wenn sich Bürger und Unternehmen an sie wenden. SOLVIT übermittelt automatisch den Fall an die SOLVIT-Stelle des betroffenen Mitgliedsstaates. Diese versucht dann eine Problemlösung i.d.r. innerhalb von zehn Wochen vorzuschlagen. Weitere Informationen: siehe mittlere Spalte Der Weg zu ausländischen Märkten 1. Ressourcen bereitstellen genügend Mitarbeiter ausreichend Zeit 2. Marktinformationen sammeln über Preise Wettbewerber Marktvolumen und Vertriebswege 3. Beratung kompetente Berater hinzuziehen 4. Geschäfts- und Vertriebspartner Vertriebspartner sorgfältig auswählen genaue Abstimmung 5. Kulturunterschiede Zwischentöne berücksichtigen evtl. anderen Arbeitsstil berücksichtigen 6. Sprachkenntnisse evtl. Dolmetscher hinzuziehen 7. Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit Geschäfts- und Vertriebspartner/Fachpresse, Produktbroschüren, Verkaufsunterlagen 8. Vertriebscontrolling Ergebnisse analysieren Korrekturen besprechen evtl. Vertriebspartner wechseln Print- und Online- Informationen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA): Weltweit aktiv. Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen. Bestelladresse: BMWA, Postfach , Bonn, Bestellfax: , Internet: BMWA: ixpos Außenwirtschaftsportal Bundesministerium der Finanzen (BMF): Weltweit handeln schnell durch den Zoll. Download unter KfW Bankengruppe: Guter Start für Auslandsgeschäfte. Download unter Europäische Union: SOLVIT-Problemlösung im Binnenmakt de Wirtschaft und Gesellschaft Binnenmarkt Ein Problem lösen SERVICE E-Trade-Center, Radeberger Str. 14, Dresden, Tel.: Fax: , Bundesagentur für Außenhandel (bfai); CD- ROM Außenwirtschaftsförderung und wirtschaftliche Zusammenarbeit; Bestelladresse: bfai, Agrippastr , Köln, Tel.: , Fax: , Internet: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. (AUMA): AUMA Messe-Guide Deutschland, Bestelladresse: Littenstr. 9, Berlin, Postfach: , Tel.: , Fax: , AUMA: Erfolgreiche Messebeteiligung, pdf- Download unter Auswärtiges Amt: Übersicht aller deutschen Vertretungen im Ausland und allen ausländischen Vertretungen in Deutschland unter Kontaktadressen AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh, Große Gallusstr. 1-7, Frankfurt am Main, Tel.: , Fax: , Internet Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Breite Strasse 29, Berlin, Tel.: , Fax , Deutsche Auslandshandelskammern, Adresse s. DIHK Deutsche Handelszentren weltweit: Deutscher Factoring-Verband e.v., Große Bleiche 60-62, Mainz, Tel.: , Fax: , Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Hamburg, Tel.: , Fax: , Herausgeber: Impressum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Kommunikation und Internet (LP4) D Berlin buero-lp4@bmwa.bund.de Redaktion und Produktion: PID Arbeiten für Wissenschaft und Öffentlichkeit GbR Satz: Andrea Werner, Sankt Augustin Repro: Imaging-Service, Bonn Druck: Offset Druck Ueckermünde GbR Auflage: Hinweis in eigener Sache: Aus technischen Gründen kann jeder Abonnent jeweils nur ein Exemplar der GründerZeiten erhalten. Einzelne Ausgaben können in höherer Zahl extra bestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. 4

5 ÜBERSICHT Programm Maßnahme Laufzeit/Konditionen Ansprechpartner Staatliche Förderung von Exportberatungen z.b. Fragen der Exportfähigkeit von Produkten, Aufbau Absatzorganisation, Kooperation Zuschuss zu Beratungskosten Leitstellen für die staatliche Förderung von Exportberatungen. Leitstellenverzeichnis unter Auslandsmesseförderung 1) Firmengemeinschaftsausstellungen, Fachsymposien, Sonderausstellungen u.a. für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländischen Niederlassungen auf ausgesuchten Fachmessen und -ausstellungen sowie deutschen Industrieausstellungen im Ausland. Technisch-organisatorische Betreuung, Überlassung der Ausstellungsfläche, Preisermäßigung für Ausstellungsflächen, technisch-organisatorische Betreuung Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) Tel.: Fax: Vermarktungshilfeprogramm Exportförderung für mittelständische Hersteller von Investitions- und Konsumgütern mit Betriebsstätte/Geschäftsbetrieb in den neuen Bundesländern. Variante I Vermarktungsunterstützung: Teilnahme an Vermarktungsprojekten auf Auslandsmärkten und konkrete Unterstützung sowie Betreuung bei Außenhandelsaktivitäten während der Projektlaufzeit Variante II Lieferantenforum: Teilnahme am Lieferantenforum zur konkreten Vermittlung von Kontakten zu potenziellen Einkäufern in einem europäischen Zielland. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Tel.: Fax: Exportkredit der AKA* a) Lieferantenkredit für Exporteure zur Finanzierung von Aufwändungen während der Produktionszeit und/oder von Zahlungszielen (Plafond* A) b) Bestellerkredit an ausländischen Besteller oder dessen Bank, der an den Exporteur ausbezahlt wird (Plafond* C, D und E) c) CIRR-Bestellerkredit (Plafond* A): min. 12 Monate, max. 5 Jahre; Selbstfinanzierungsquote 10-15% des Auftragswertes; (kann durch Befürwortung der Hausbank entfallen); bei Konsumgüterlieferungen und Abrufaufträgen auch in vereinfachter Form durch Globalkredit (Plafond* C, D und E): Kredite sollen durch eine staatliche Exportkreditversicherung gedeckt sein; Laufzeit entspricht der Deckungsdauer durch die Exportkreditversicherung; AKA hat Rahmenverträge mit verschiedenen ausländischen Banken, d. h. vereinfachter und schnellerer Vertragsabschluss für Exporteur (CIRR-Bestellerkredit): Festzinssatz ab Kreditvertragsabschluss; min. 48 Monate, Voraussetzung Deckung des Bundes (Euler Hermes) über Hausbank des Exporteurs 1) Ergänzend zur Auslandsmesseförderung des Bundes bieten die Bundesländer Hilfe für exportorientierte Unternehmen an. * Erläuterungen: Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbh (AKA): Ist ein von 27 deutschen Banken (sog. Konsortial- bzw. Gesellschafterbanken) getragenes Institut, das seit 1952 deutsche Exportgeschäfte finanziert. Plafond: oberer Grenzbetrag bei der Kreditgewährung. I

6 ÜBERSICHT Programm Maßnahme Laufzeit/Konditionen Ansprechpartner ERP-sprogramm Kredite zur Finanzierung von Investitionsgüterexporten bzw. Beratungsleistung für Exporte in Entwicklungsländer Darlehen mit festem Zinssatz, unterliegt Mindestzinsregelung des OECD-Konsensus 2, Exportkreditversicherung für mind. 4 Jahre muss vorliegen; Laufzeit mind. 4 Jahre. KfW-Förderbank Informationszentrum Tel (Ortstarif) Fax: Weitere Finanzierungsformen Bankkredit neben der AKA und der KfW gewähren auch die Geschäftsbanken, Girozentralen und der Volksbankenbereich langfristig gedeckte und ungedeckte en sowie Projektfinanzierungen Kundenvorauszahlung, Kundenanzahlung Käufer bezahlt die Warenlieferung im voraus oder zahlt einen Teil an laut Vereinbarung im Liefervertrag Vertragspartner im Ausland und dessen Hausbank Wechselfinanzierung Käufer (Importeur) verpflichtet sich durch Auslandswechsel, Exportwaren zu bezahlen; Exporteur reicht den Wechsel vor Fälligkeit bei der Bank ein. Bank schreibt Gegenwert gut, räumt somit Kredit ein laut Wechselvereinbarung; die Wechsel können von deutschen Banken entweder über das deutsche Zentralbanksystem oder über Banken im Ausland zum Rediskont gegeben werden; in der Regel daher günstige Form kurzfristiger Hausbank Exportfactoring Factoringgesellschaft (Factor) kauft Lieferanten (Exporteur) Forderungen gegenüber ausländischen Kunden ab. Kunde bezahlt direkt an den Factor i.d.r. bis zu 12 Monaten; Factor übernimmt Mahn- und Inkassowesen* und Delcredererisiko* Hausbank, Deutscher Factoring-Verband e.v. Tel.: , Fax: , Forfaitierung* Forfaiteur kauft eine Forderung ab 12 Monate; Abschlagszahlung richtet sich nach Kreditdauer, dem vom Forfaiteur berechneten Zinssatz, Forderungsrisiko; Forfaiteur übernimmt wirtschaftliche und politische Risiken im Ausland sowie Mahn- und Inkassowesen* Hausbank Hinweis: Auch in der haben sich besondere Formen für den Außenhandel entwickelt. Sie helfen, u. a. auf die unterschiedliche Zahlungsmoral ausländischer Kunden besser zu reagieren. Unternehmen können so z. B. längere Zeiträume zwischen Geschäftsabschluss und Zahlungseingang überbrücken. 2) OECD-Konsensus: Übereinkommen über bestimmte Mindeststandards für öffentlich unterstützte Exportkredite der OECD-Länder (z. B. Mindestverzinsung) * Erläuterungen: Forfaitierung: Exporteur verkauft seine Forderungen an einen Forfaiteur. Vorteil: Exporteur erhält sofort sein Geld. I. d. R. verlangt der Forfaiteur z. B. eine Bankbürgschaft vom Schuldner. Inkassowesen: Einziehung fälliger Forderungen, insb. von Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen. Delcredere: Übernahme der Ausfallbürgschaft; Delcredererisiko meint Wagnis der Einbringlichkeit von Forderungen. Quelle: BMWA, AKA, KfW, 2003 II

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