INFORMATIONSBLATT für die aufnehmenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland 2019 Version 1.0
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1 Referat VC INFORMATIONSBLATT für die aufnehmenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland 2019 Version 1.0 Hospitationen von ausländischen Deutschlehrkräften aus Asien, Lateinamerika, Osteuropa sowie Spanien und aus Afrika (Ägypten, Äthiopien, Ghana, Kenia, Libyen, Namibia, Nigeria, Südafrika und Tunesien) 1. Programmbeschreibung Im Rahmen des Hospitationsprogramms nehmen die Kultus- und Senatsverwaltungen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache an Schulen in den o.a. Ländern unterrichten, zu einem dreiwöchigen Hospitationsaufenthalt an ihren Schulen auf. Der Hospitationsaufenthalt hat zum Ziel, dass die ausländischen Deutschlehrkräfte das deutsche Schulwesen kennen lernen, ihre Sprachfertigkeit verbessern, das landeskundliche Wissen über die Bundesrepublik Deutschland vertiefen bzw. zu aktualisieren, einen unmittelbaren Einblick in Berufswelt, Lehrerausbildung und Schulwirklichkeit des Gastlandes erhalten, innovative Unterrichtsformen z.b. zur Inklusion oder zur Bildung für nachhaltige Entwicklung kennenlernen, SEKRETARIAT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ BERLIN Taubenstraße Berlin Postfach Berlin Telefon BONN Graurheindorfer Straße Bonn Postfach Bonn Telefon
2 Seite 2 persönliche Kontakte knüpfen, ggf. Projekte und im Idealfall eine Schulpartnerschaft initiieren sowie der Schulgemeinschaft ihr Heimatland vorstellen. 2. Termin Alle Hospitationen finden statt von Sonntag, 03. November bis Samstag, 23. November 2019 (An- bzw. Abreisetag) 3. Bewerbungsverfahren Das anliegende Formular (oder aufzurufen unter bitten wir Sie am Computer auszufüllen. Anschließend senden Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg (siehe Seite 3 des Bewerbungsbogens) in einfacher Ausfertigung an den Pädagogischen Austauschdienst. Direkte Bewerbungen von Gastschulen beim Pädagogischen Austauschdienst werden nicht berücksichtigt. Ihre Bewerbung muss bis zum 15. März 2019 an den Pädagogischen Austauschdienst in Bonn weitergeleitet werden. Bitte beachten Sie, dass die Kultusministerien und Senatsverwaltungen der Länder auch frühere Termine setzen können. Die Schulen werden vom Pädagogischen Austauschdienst voraussichtlich Mitte Juli darüber informiert, ob Ihnen eine Hospitationslehrkraft zugewiesen werden konnte. 4. Finanzielle Regelung Unterkunft: Die aufnehmenden Schulen werden gebeten, für die private Unterbringung der ausländischen Lehrkräfte in Gastfamilien Sorge zu tragen, damit diese wirklich in ein deutsches Umfeld eintauchen und durch Familienanschluss einen näheren Einblick in das deutsche Alltagsleben bekommen können. Eine Aufteilung der Unterbringung auf mehrere Gastfamilien ist auch möglich Eine Unterbringung in Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen ist nicht programmgemäß. Aufenthaltszuschuss: Den Gastschulen wird ein Zuschuss aus Mitteln des Auswärtigen Amtes in Höhe von 1.250,- überwiesen. Für Unterkunft und Verpflegung stehen für den gesamten Zeitraum
3 Seite 3 600,-- zur Verfügung, die der Gastfamilie zu Beginn der Hospitation von der Schule ausgezahlt werden sollen. 500,-- werden den Hospitierenden von der Gastschule als Aufwandsentschädigung ausgezahlt, damit sie davon alle persönlichen Kosten wie Eintrittsgelder, Fahrkarten, Bücher, Dinge des persönlichen Bedarfs etc. finanzieren können. Die Gastschulen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,--. Diese Pauschale dient dazu, dass die Gastschulen anfallende Kosten bei der Kontaktaufnahme, bei der An- und Abreise oder während der Betreuung decken können. Reisekosten: Versicherung: Die Hospitierenden erhalten auch noch einen nach Entfernung gestaffelten Reisekostenzuschuss. Sofern der nicht bereits von der deutschen Botschaft vor Ort ausgezahlt wurde, erhält die Schule diesen Betrag mit der Bitte, ihn an die Gastlehrkraft weiterzuleiten. Der PAD schließt für alle Hospitierenden vorsorglich für die Zeit vom eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nach Ablauf dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz durch die vom PAD beauftrage Versicherung, sofern die Hospitierenden sich nicht selber darum kümmern. Zahnersatz, Vorschäden, Vorsorgeuntersuchungen und Hilfsmittel (z.b. Brillen) sind nicht erstattungsfähig. Im Versicherungsfall wird die Hospitationsschule gebeten, sich sofort mit dem Pädagogischen Austauschdienst in Verbindung zu setzen, um Fragen der Kostenerstattung zu klären. 5. Kontaktaufnahme Mit der Einladung zur Teilnahme am Hospitationsprogramm wird den ausgewählten Lehrkräften ein Reisemeldebogen, der zugleich auch Teilnahmebestätigung ist, übermittelt. Diesen Bogen sollten Sie bis zum erhalten haben. Unabhängig davon werden sowohl Sie (Schule/ Betreuungslehrkraft), als auch die Hospitierenden, gleichzeitig gebeten, schnellstmöglich direkt mit der Schule/mit der Betreuungslehrkraft/ Gastlehrkraft Kontakt aufzunehmen. Spätestens 14 Tage vor Hospitationsbeginn muss der gegenseitige Kontakt bestehen, um eventuell Feinabstimmungen für die Ankunft noch vornehmen zu können. Notfalls wird gebeten, den PAD zu verständigen. Am Tag der Anreise sollte die auf dem Meldebogen der Schule angegebene Betreuungslehrkraft unter seiner privaten Telefonnummer, ggf. Mobiltelefon, erreichbar sein.
4 Seite 4 6. Teilnahme am Schulunterricht und Schulalltag Der Aufenthalt an der Gastschule sollte sich wie folgt gestalten: Vorstellung der Gastlehrkraft im Kollegium und in den Klassen; Gemeinsames Erstellen eines wöchentlichen Hospitationsplanes (ca Unterrichtsstunden) in Zusammenarbeit mit der betreuenden Lehrkraft und den Fachkollegen/Fachkolleginnen, wobei Wünsche der Gastlehrkraft im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden sollten, z.b. Begleitung einer Kollegin oder eines Kollegen, einer Schülerin oder eines Schülers in der Oberstufe, Besuch einer Klasse jeweils an einem Tag, Hospitation einer Unterrichtsreihe, nicht nur einzelner Stunden, Beteiligung an Planung, Durchführung und Reflexion einer Stunde bzw. einer Unterrichtsreihe; Tägliche, verpflichtende Teilnahme der Gastlehrkraft am Unterricht in der Gastschule in Form von Hospitationen und durch aktives Mitgestalten des Unterrichts, z.b. in den Fächern Geographie, Politik, Sachkunde, Kochen, Fremdsprache, ggf. Muttersprache, Deutsch etc.; Vermittlung von Hospitationsbesuchen an anderen Schulen zum Kennenlernen weiterer Schulformen; Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.b. Lehrerkonferenzen, Lehrersport, Wandertage, Stammtische etc.); Erstellen von Unterrichtsmaterialien, die dann im Heimatland des Gastlehrers eingesetzt werden können (z.b.: deutsche Schüler schreiben einen kurzen Text, der dann als authentisches Material im Unterricht verwendet werden kann). Anm.: Falls die Gastlehrkräfte Familiengehörige oder Freunde in Deutschland besuchen möchten, können diese Besuche oder andere Pläne nur an den Wochenenden stattfinden. 7. Hinweise für eine bessere interkulturelle Verständigung Dem PAD ist bewusst, dass zahlreiche Schulen bereits häufig Besuch von Lehrkräften oder Schülern aus dem Ausland hatten und an Austauschprogrammen teilgenommen haben. Dennoch möchten wir hier noch auf Folgendes hinweisen, da die Gäste im Rahmen des Hospitationsprogramms in verstärktem Maße aus einem Kulturkreis kommen, der sich von unserem sehr unterscheidet: Alle ausländischen Kolleginnen und Kollegen kommen aus einem kulturellen Umfeld, in dem Gastfreundschaft ein sehr wichtiges Element ist und in dem man dem Gast eine hohe Aufmerksamkeit widmet. Der Gast ist nicht gewohnt, von sich aus auf die anderen zugehen, sondern er wird erwarten, dass man ihn anspricht. Von daher ist es notwendig, dass man den Gast mit möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen bekannt macht, ihn persönlich vorstellt und durch ein
5 Seite 5 kurzes Infoblatt mit Foto am Schwarzen Brett alle über seine Anwesenheit informiert. Selbstverständlich soll er auch Gelegenheit erhalten, in verschiedenen Klassen oder in einem kleineren Kreis, über sein Land, seine Kultur und seine Schule zu berichten. Es empfiehlt sich, dass sich ein Team von Kollegen und Kolleginnen um den Gast kümmert, ihm bei der Orientierung in der Schule zur Seite steht und ihm vorschlägt, welche Elemente des Schulalltags (und des Alltags) für ihn wichtig und interessant sein könnten. Häufig wird die durch unsere eigene Kultur geprägte Fragestellung an den Gast Was möchten Sie sehen, was möchten Sie tun, was möchten Sie erleben etc.? mit einem verlegenen Verhalten beantwortet, da der Gast nicht nur keine Entscheidung darüber treffen kann, was Priorität haben soll, sondern auch in der kulturell bedingten Erwartungshaltung steht, dass der Gastgeber hier die Führung übernimmt. Bei Interesse sollten Kontakte zu anderen Schulen bzw. an ein Studienseminar angeboten werden. Sehr dankbar sind die ausländischen Kollegen für jede Art von aktuellen Materialien, die sie, falls Sie ihnen welche zur Verfügung stellen können, für ihren eigenen Unterricht im Heimatland benutzen können. Es wird gebeten, besonders auf Hinweise zu religiösen oder sonstigen Speisevorschriften auf dem Bewerbungsbogen zu achten. Eine Unterbringung der Hospitationskraft in 1-3 Gastfamilien ist auch möglich. 8. Evaluation Die Hospitierenden am Hospitationsprogramm sind verpflichtet, dem Pädagogischen Austauschdienst und der Fachberaterin / dem Fachberater für Deutsch nach Abschluss ihres Hospitationsaufenthaltes einen Bericht über die gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse einzureichen. Der Bericht dient der laufenden Verbesserung des Programms und der Überprüfung der Nachhaltigkeit durch die Fachberater für Deutsch. Gleichzeitig wird die Gastschule gebeten, auf einem mit dem Auswärtigen Amt abgestimmten Bogen eine Kurzeinschätzung über den Hospitationsaufenthalt dem PAD einzureichen, damit dieser gegenüber dem Auswärtigen Amt eine Evaluation aus Sicht der Schulen vornehmen kann.
6 Antrag der Schule zur Aufnahme einer Gastlehrkraft im Hospitationsprogramm Termin für Original-Vorlag e bei m PA D auf dem Dienstweg: 15. März 2019 Gefördert durch Hospitationen von ausländischen Deutschlehrkräfte aus Asien, Lateinamerika Osteuropa sowie Griechenland, Spanien und aus Afrika (Ägypten, Äthiopien, Ghana, Kenia, Libyen, Namibia, Nigeria, Südafrika und Tunesien) vom 03. November bis 23. November 2019 (An- bzw. Abreisetag) 1. Hospitationsschule: Schulname: Schulart: Straße: PLZ: Bundesland: Telefon: Homepage: Schulleiter/in Anrede: Titel: Vorname: Nachname: Bankverbindung Kontoinhaber/in: IBAN: BIC: Kontonummer: Ort: Schulprofil/besondere Merkmale Bankname: BLZ:
7 2. Betreuende Lehrkraft: (postalische Angaben nur erforderlich, falls auch Gastgeber/in) Anrede: Titel: Vorname: Nachname: Telefon: Mobiltelefon: Straße: PLZ: Ort: Falls abweichend von der betreuenden Lehrkraft: Gastfamilie/Gastgeber/in Anrede: Titel: Vorname: Nachname: Telefon: Mobiltelefon: Straße: PLZ: Gasthaushalt Ort: Im Haushalt leben: Katze Hund Sonstiges Tier Raucher/Raucherin: Sonstiges: 3. Wünsche zur Hospitantin/zum Hospitanten: Geschlecht weiblich männlich egal Raucher/in ja nein egal Wunschland 1: Wunschland 2: Wunschland 3: Nur Wunschländer: Sonstiges: 4. Einverständniserklärung Die Hospitationsschule erklärt sich bereit, für den Zeitraum vom bis einen ausländischen Deutschlehrer zur Hospitation aufzunehmen und für eine angemessene Unterbringung und Verpflegung der Lehrkraft in einer Gastfamilie zu sorgen Datum Unterschrift der Schulleiterin / des Schulleiters Diesen Meldebogen bitte im Original über den Dienstweg (s. folgende Seite) weiterleiten an: Kultusministerkonferenz - Pädagogischer Austauschdienst VC Postfach 22 40, Bonn Version 1/2019
8 Baden-Württemberg: Das jeweils zuständige Regierungspräsidium - Abteilung 7 Schule und Bildung - in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ref. V München Berlin: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Ref. IzvS Berlin Brandenburg: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Ref Potsdam Bremen: Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Hamburg: Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Bildung Ref. B Hamburg Hessen: Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis Servicestelle Internationale Begegnungen Rüsselsheim Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Referat IQ Schwerin Niedersachsen: Niedersächsisches Kultusministerium Hannover Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat / Internationaler Austausch Düsseldorf Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Abt Trier Saarland: Ministerium für Bildung und Kultur Ref. B Saarbrücken Sachsen: Die jeweils zuständige Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Zwickau Sachsen-Anhalt: Landesschulamt Sachsen Anhalt - Referat Halle Schleswig-Holstein: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Kiel Thüringen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport -Referat Erfurt Version 1/2019
9 Sekretariat der Kultusministerkonferenz Postfach Bonn GeschZ VC HOS PASCH Bearbeitung Markus Gröschl Telefon Fax Bonn, den KM Anfrage 2019.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. V 10 Herrn Thomas Mayer Postfach München Regierungspräsidium Karlsruhe Vorortstelle für internationale Programme für Lehrkräfte / Abt. 7 - Schule und Bildung Herrn StD Manuel Obert (Ref. 75) Hebelstraße Karlsruhe Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Ref. IzvS Frau Grit Orgis Bernhard-Weiß-Str Berlin Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Ref. 38 Herr Dr. Thomas Strobel Heinrich-Mann-Allee Potsdam Freie Hansestadt Bremen - Die Senatorin für Kinder und Bildung - Herr Till Bellmann-Nitz Rembertiring Bremen Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Bildung Referat B 32 Europa und Internationales Frau Susanne Lonscher-Räcke Hamburger Str Hamburg Staatliches Schulamt Rüsselsheim Servicestelle für internationale Begegnungen Frau Birgit Thalheimer Walter-Flex-Straße Rüsselsheim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Referat IQ2 Frau Doris Lipowski Postfach Schwerin Niedersächsisches Kultusministerium Frau Christel Schröder Referat 21 Postfach Hannover Bezirksregierung Düsseldorf Dez / Internationaler Austausch Frau Sabine Nemec Postfach Düsseldorf SEKRETARIAT DER KULTUSMINISTERKONFERENZ BERLIN Taubenstraße Berlin Postfach Berlin Telefon BONN Graurheindorfer Straße Bonn Postfach Bonn Telefon
10 Seite 2 Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Abteilung 3 Schulen Internationale und europäische Beziehungen Herrn Jochen Mogler Willy-Brandt-Platz Trier Ministerium für Bildung und Kultur Ref. B6 Internationales, Sprachen und Austausch Herrn Pierre Lang Postfach Saarbrücken Sächsisches Staatsministerium für Kultus Referat 33 Frau Heidrun Forßbohm Postfach Dresden Landesschulamt Sachsen-Anhalt Ref. 24 Herr Norbert Ryl Ernst-Kamieth-Straße Halle Ministerium für Bildung, Wissenschaft u. Kultur des Landes Schleswig-Holstein Herr Frank Beckmann Postfach Kiel nachrichtlich an: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Frau Berivan Colak-Loens Postfach Stuttgart Hessisches Kultusministerium Ref. III.4 Frau Petra Pedersen Postfach Wiesbaden Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat 413 Frau Katy Wenning Völklinger Straße Düsseldorf Ministerium für Bildung, Referat 932 Internationale und europäische Angelegenheiten, EU-Beauftragter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit Herrn Dr. Hans-Jürgen Blinn Mittlere Bleiche Mainz Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Herrn Dr. Uwe Birkholz Postfach Magdeburg Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Ref. 36 Frau Hannelore Markert Postfach Erfurt
11 Seite 3 Hospitationen von ausländischen Deutschlehrkräften aus Asien, Afrika, Lateinamerika sowie Ost- und Südeuropa an Schulen in der Bundesrepublik Deutschland im Programmjahr 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, der PAD dankt den Ländern für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung des Hospitationsprogramms im vergangenen Jahr. In der Anlage erhalten Sie die Liste der ausländischen Gäste, die an Schulen Ihres Geschäftsbereichs vom hospitiert haben. Wie die ersten Berichte der Teilnehmenden zeigen, haben sich die Gastschulen, die Betreuerinnen und Betreuer sowie die Gastfamilien wieder mit viel Engagement ihren Gästen gewidmet. Die Deutschlehrkräfte kehren mit neuen Ideen, interessantem Material und einem positiven Eindruck von Deutschland in ihr Heimatland zurück. Für das kommende Programmjahr bitten wir daher erneut um Ihre Unterstützung bei der Auswahl und Benennung von so viel Hospitationsplätzen wie möglich. Wie bisher steht pro Teilnehmer/in am Hospitationsprogramm ein Zuschuss aus Mitteln des Auswärtigen Amtes in Höhe von 1.250,00 zur Verfügung. Dieser teilt sich wie folgt auf: Die Gastfamilien erhalten für Unterkunft und Verpflegung 600,00. Die Gastschulen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00. Diese dient dazu, dass die Gastschulen anfallende Kosten bei der Kontaktaufnahme, bei der An- und Abreise oder während der Betreuung decken können. Die Hospitationslehrkräfte erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00, damit sie davon alle persönlichen Kosten wie Eintrittsgelder, Fahrkarten, Bücher, Dinge des persönlichen Bedarfs etc. finanzieren können.
12 Seite 4 Weitere Einzelheiten zum Programm bitten wir dem beigefügten Informationsblatt für die aufnehmenden Schulen zu entnehmen. Die Einzelhospitationen finden statt vom 03. November bis 23. November Nach Ankündigung der Bereitstellung der Mittel durch das Auswärtige Amt geht der PAD nach jetziger Planung von mindestens 350 Plätzen, vorwiegend im Sekundarbereich, aus. Der Pädagogische Austauschdienst wäre dankbar, wenn für die Aufnahme der ausländischen Lehrkräfte interessierte Schulen in folgendem Umfang und mehr benannt werden könnten: Bundeslanreich Primarschulen Schulen im Sekundarbe- Gesamtzahl mehr] BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH Gesamt [oder
13 Seite 5 Um Übermittlung der Bewerbungsbögen der Gastschulen und des Meldebogens mit den interessierten Schulen bis spätestens wird gebeten. 15. März Wir begrüßen es, wenn von den Ländern auch Sonderschulen benannt werden. Allerdings können wir die Stellen nicht immer besetzen, da eine Reihe von ausländischen Lehrkräften keinen Bezug zur eigenen Tätigkeit im Heimatland sieht und deshalb eine Zuweisung zu einer Sonderschule ablehnt. Nach Eingang der Bewerbungen wird der Pädagogische Austauschdienst die Verteilung der Lehrkräfte auf die Länder vornehmen und den Kultusministerien bzw. Senatsverwaltungen im Juli 2019 genauere Angaben zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übermitteln. Der PAD dankt für Ihre Unterstützung und ist jederzeit für Vorschläge und Hinweise, die der Verbesserung des Programms dienen, aufgeschlossen und dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Gernot G. Herrmann) Anlagen: Informationsblatt für Schulen 2019 Bewerbungsbogen Gastschulen 2019 Meldebogen Kultusministerium 2019 Teilnehmerliste 2018
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