Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

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1 Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

2 Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem gibt es bei Aufnahme einer Selbständigkeit die Möglichkeit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Seite 2

3 SGB III GRÜNDUNGSZUSCHUSS seit eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch Seite 3

4 Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III mindestens 1 Tag Arbeitslosigkeit hauptberufliche Selbständigkeit positive fachkundige Stellungnahme Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sowie Nachweis der Tragfähigkeit Antragstellung vor Beginn der Selbständigkeit mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Beginn der Selbständigkeit Seite 4

5 Ermessen / Prüfung erfolgt im Einzelfall Vorrang der Vermittlung Eigenleistungsfähigkeit Seite 5

6 Beginn der Zahlung Gründungszuschuss wird ab START Ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit gezahlt - an diesem Tag müssen Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben Ausnahme: Tritt ein Ruhenszeitraum gem SGB III ein, wird der Gründungszuschuss erst nach Ablauf dieses Zeitraums gewährt. Seite 6

7 Höhe des Gründungszuschusses Die Höhe des Gründungszuschusses setzt sich zusammen aus dem zuletzt gezahlten monatlichen Arbeitslosengeld und einer Pauschale von monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung Beispiel: Ihr monatliches Arbeitslosengeld xxxx Euro Euro Gründungszuschuss = xxxx Euro Seite 7

8 Anspruchsdauer Gründungszuschuss wird für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. danach besteht die Möglichkeit, für weitere 9 Monate einen Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro zu beantragen. Seite 8

9 Ausschluss Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn seit dem letzten Bezug von Gründungszuschuss nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind. Bei erreichen der Regelaltersgrenze endet der Gründungszuschuss mit Beginn des Folgemonats Seite 9

10 28 a Absatz 1 Nummer 2 SGB III Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag (freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung) Seite 10

11 Anspruchsvoraussetzung : Hauptberufliche Selbständigkeit. Mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Selbständigkeit. oder Bezug von Arbeitslosengeld unmittelbar vor Aufnahme der Selbständigkeit. Unmittelbarkeit liegt vor, wenn der Zeitraum zwischen Arbeitslosgengeldbezug und Beginn der Selbständigkeit nicht mehr als einen Monat beträgt. Unmittelbarkeit ist auch dann noch gegeben, wenn der Zeitraum exakt einen Monat umfasst. Seite 11

12 Antragstellung und Beginn Antragstellung spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit. Sind alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, beginnt die Versicherung mit dem Tag der Aufnahme der Selbständigkeit. Der Versicherungsbeginn kann deshalb bis zu 3 Monate zurückliegen. Wird der Antrag nach Ablauf der drei Monate gestellt, ist ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nicht mehr möglich. Seite 12

13 Beitragshöhe Der Beitragssatz für das Jahr 2015 liegt bei 3 Prozent auf Basis der Bezugsgröße von Euro und beträgt somit monatlich 85,05 Euro. Im Jahr der Existenzgründung und im darauffolgenden Kalenderjahr besteht eine Sonderregelung, der Beitragssatz wird während dieser Zeit auf Basis von 50 % der monatlichen Bezugsgröße errechnet. Für das Jahr 2015 liegt der ermäßigte Satz bei monatlich 42,53 Euro. Seite 13

14 Kündigung Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf von 5 Jahren zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung ist schriftlich einzureichen, Gründe für die Kündigung müssen nicht genannt sein. Seite 14

15 Ausschluss Zeiten der Antragspflichtversicherung können nicht wiederkehrend mit Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges verbunden werden Eine erneute Absicherung der Selbständigkeit ist ausgeschlossen, wenn die Antragspflichtversicherung zweimal unterbrochen wird und in den Unterbrechungszeiten Arbeitslosgengeld nach dem SGB III bezogen wird Seite 15

16 Erst die Möglichkeit, einen Traum zu verwirklichen, macht unser Leben lebenswert. Paulo Coelho

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