5. Sozialrecht Famili- enbeihilfe, Mutterschaftsbeihilfe Kinderbetreuungsgeld Kranken- und Pensionsversicherungsleistungen Arbeitslosengeld

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1 5. Sozialrecht Der soziale Schutz, das Sozialrecht umfasst alle Leistungen, die jemand in einem besagten Mitgliedsstaat in diesem Abschnitt in Ungarn auf Basis eines subjektiven Rechtes bzw. der Beitragszahlung in Anspruch nehmen kann. Die Leistungen können in zwei große Gruppen zugeteilt werden: einerseits gibt es die Familienleistungen, andererseits die Pensionsversicherung. An die Familienleistungen anknüpfend werden die in Ungarn geltenden Regeln hinsichtlich Familienbeihilfe, Mutterschaftsbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld dargelegt, wobei an die zweite Gruppe anknüpfend auf die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Kranken- und Pensionsversicherungsleistungen in Ungarn eingegangen wird und auch der Bereich Arbeitslosengeld berührt wird. Die Frage, aus welchem Mitgliedsstaat jemand Leistungen bezieht, entscheidet nicht der Arbeitnehmer (es kann nicht frei entschieden werden aus welchem Mitgliedsstaat ich die Leistung gerne beziehen möchte). Die Behörden haben im Laufe der Entscheidung dieser Frage über die nationalen Rechtsnormen hinausgehend auch die Internationalen in Betracht zu ziehen, und zwar insbesondere die EU-Verordnung 1408/71, bzw. deren Umsetzungsverordnung 574/72 EG. Bei der Beurteilung der Leistungen kommen zwei Prinzipien zur Geltung: das Wohnlandprinzip bzw. das Versicherungsprinzip. Diese beiden Prinzipien kollidieren am öftesten in Verbindung mit Familienleistungen. 5.1 Familienbeihilfe (családi pótlék) Es kann unter Inbetrachtnahme aller Umstände festgestellt werden, welches Prinzip im konkreten Fall Vorrang haben soll. Wenn österreichische Arbeitnehmer in Ungarn arbeiten, kann dies zweierlei Auswirkungen auf Familienleistungen haben: 1. Sofern die Eltern in abweichenden Staaten beschäftigt werden, das heißt der eine Elternteil arbeitet in Ungarn wobei der andere in Österreich arbeitet oder Einzelunternehmer ist; vorausgesetzt dass der Familienwohnsitz sich in Österreich befindet. Nach dem Wohnlandprinzip ist die Leistung von dem Staat zu erbringen, in dem sich der Wohnort des Kindes befindet. Dies ist in unserem Fall Österreich. 2. Ist ein Elternteil arbeitslos, wobei der andere in Ungarn beschäftigt wird oder selbständig tätig ist; bzw. der in Ungarn arbeitende Elternteil ist Alleinerzieher; und der Familienwohnsitz befindet sich in Österreich. Aufgrund des Versicherungsprinzips ist derjenige Staat zur Leistung der Familienbeihilfe verpflichtet, in dem der Arbeitnehmer einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder selbstständig ist. 81

2 Dies ist in unserem Fall Ungarn. In Ungarn arbeitenden Arbeitnehmern oder Einzelunternehmern können all jene Familienleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kindererziehungsgeld) zugesprochen werden, auf die bezogen im Sinne der ungarischen Gesetze die Anspruchskriterien erfüllt werden. Da die Familienleistungen in Ungarn niedriger als in Österreich sind, ist es möglich, dass die Familie Anspruch auf Zahlung der Differenz zum anderen Mitgliedsstaat hat (Ausgleichszahlung). Voraussetzungen der Beantragung von Familienbeihilfe in Ungarn: Die anspruchsberechtigte Person (im allgemeinen die Mutter, es kommt jedoch auch der Vater in Frage): > > hat ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Ungarn, > > lebt mit dem betroffenen Kind im gemeinsamen Haushalt, > > wobei das Kind sofern es schon schulpflichtig ist eine Grundschule, Hauptschule, höhere Schule, Berufsschule (des Weiteren zusammen: Institution des öffentlichen Unterrichts) besucht. Achtung! Bei Pendlern gilt anstelle der ersten Voraussetzung, dass der Berechtigte eine Erwerbstätigkeit in Ungarn auszuüben hat, um aus Ungarn Familienleistungen beziehen zu können. Bezugszeitraum Die Beihilfe wird ab der Geburt des Kindes bis zum Ende des Schuljahres (30.6.) gezahlt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. In Ausnahmefällen kann die Familienbeihilfe sofern das mittlerweile mehr als 18 jährige Kind noch eine höhere Schule besucht bis zum Ende des Schuljahres (30.6.) gezahlt werden, in dem es das 20. Lebensjahr vollendet. Betrag Die Höhe der Familienbeihilfe hängt von der Anzahl der Kinder und davon ab, ob der Elternteil der die Familienbeihilfe in Anspruch nimmt, das Kind im gemeinsamen Haushalt mit dem anderen Elternteil oder alleine erzieht. In letzterem Fall ist natürlich auch die Familienbeihilfe höher. Die Leistung ist auch höher, falls das Kind chronisch krank oder schwer behindert ist, aber nur bis zum Ende jenes Monats bzw. längstens bis zum Alter von 18 Jahren solange der Fortbestand der Krankheit bzw. der schweren Behinderung nachgewiesen wird. 82

3 höhe der familienbeihilfe pro monat 2010 Familien mit einem Kind Alleinerzieher mit einem Kind Familien mit zwei Kindern (je Kind) Alleinerzieher mit zwei Kindern (je Kind) Familien mit drei oder mehr Kindern (je Kind) Alleinerzieher mit drei oder mehr Kindern (je Kind) chronisch krankes bzw. schwer behindertes minderjähriges Kind Alleinerzieher von chronisch krankem bzw. schwer behindertem minderjährigem Kind chronisch kranke bzw. schwer behinderte volljährige Person in Institutionen untergebrachte Kinder, Personen die eigenberechtigt Leistungen beziehen huf huf huf huf huf huf huf huf huf huf Beantragung Der Antrag auf Familienbeihilfe ist in Schriftform zu stellen: > > bei der je nach Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Regionaldirektion der Ungarischen Schatzkammer (Magyar Államkincstár Regionális Igazgatósága) oder > > sofern es am Arbeitsplatz des Antragstellers eine Zahlstelle für Familienleistungen gibt, beim Arbeitgeber. Weitere Informationen und Formulare: Mutterschaftsbeihilfe, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld Mutterschaftsbeihilfe (anyasági támogatás) Bei der Mutterschaftsbeihilfe handelt es sich um eine einmalige Geldleistung, die zur Deckung der an die Geburt anknüpfenden Ausgaben gedacht ist. Bezugsberechtigt sind nach der Geburt diejenigen Frauen, die während ihrer Schwangerschaft mindestens viermal im Falle von Frühgeburten mindestens einmal an Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere teilgenommen haben. Die Höhe der Mutterschaftsbeihilfe entspricht 225% des zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes geltenden Mindestbetrags der Alterspension, derzeit also huf, bei Mehrlingsgeburten 300%, d.h huf. 83

4 Wochengeld (terhességi-gyermekágyi segély TGYS ) Wochengeld steht denjenigen versicherten Frauen zu, die während der letzten 2 Jahre vor der Geburt mindestens 6 Monate lang Beitragszahler waren (Arbeitnehmer oder Selbständige). Das Wochengeld gilt für den Mutterschutz von 168 Tagen (=24 Wochen), den man schon 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin in Anspruch nehmen kann. Die einschlägigen Regeln sind im Arbeitsgesetzbuch enthalten: Schwangeren bzw. Wöchnerinnen steht ein Mutterschutz von 24 Wochen zu, der in einer Art und Weise zur Verfügung zu stellen ist, dass davon 28 Tage nach Möglichkeit vor den voraussichtlichen Entbindungstermin fallen. Ansonsten gilt für die Festlegung des Mutterschutzes die (gegebenenfalls mündliche) Vereinbarung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Das Wochengeld entspricht 70% des Tages-Durchschnittslohns. Der Antrag auf Wochengeld ist während und auch nach der Beendigung der Beitragszahlung beim Arbeitgeber anzumelden. Falls der Arbeitgeber keine Zahlstelle für Versicherungsleistungen betreibt, so hat er den Anspruch an die je nach Sitz zuständige Krankenkasse weiterzuleiten. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ( GYED ) ACHTUNG! GYED und GYES ist nicht identisch! Es handelt sich zwar in beiden Fällen um Kinderbetreuungsgeld, wobei jedoch zu GYES keine Beitragszahlung notwendig ist, es steht nämlich jedermann zu! Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld kann von einem beliebigen Elternteil beantragt werden, wenn man in den 2 Jahren vor der Geburt (im Falle des Vaters vor dem Antragsdatum) mindestens über 1 Jahr hindurch versichert gewesen ist, und im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt. Das Kinderbetreuungsgeld GYED steht einem frühestens am Folgetag des Wochengeldes, in der Länge der Versicherungszeit die während der letzten zwei Jahre erworben wurde, zu. Was die Höhe anbelangt, entspricht es 70% des täglichen Durchschnittslohnes, der Höchstbetrag ist jedoch 70% des Zweifachen des jeweiligen Mindestlohnes, also derzeit huf, welcher Betrag monatlich im Nachhinein ausgezahlt wird. Der Antrag ist schriftlich, in zwei Ausfertigungen beim Arbeitgeber einzureichen. Sofern es beim Arbeitgeber keine Zahlstelle gibt, wird der Antrag binnen drei Werktagen an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. 5.3 Kinderbetreuungsgeld GYES Ähnlich wie bei der Familienbeihilfe gibt es zwei typische Fälle in denen einem Antragsteller GYES zugesprochen wird: 1. Wenn die Eltern in zwei verschiedenen Staaten beschäftigt sind: also ist der eine Elternteil in Ungarn und der andere in Österreich beschäftigt oder als Selbständiger tätig, vorausgesetzt, der Familienwohnort befindet sich in Österreich. 84

5 Im Sinne des Wohnlandprinzips ist zur Leistung des Kinderbetreuungsgeldes jener Staat verpflichtet, in dem sich der Wohnsitz des Kindes befindet. Dies ist in unserem Fall Österreich. 2. Falls der eine Elternteil arbeitslos ist, und der andere in Ungarn arbeitet, oder Selbständig tätig ist; bzw. der in Ungarn beschäftigte Elternteil alleinerziehend ist, und der Wohnsitz der Familie sich in Österreich befindet. Im Sinne des Versicherungsprinzips ist der Staat zur Leistung von Kinderbetreuungsgeld verpflichtet, in dem der Arbeitnehmer einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder als Selbständiger tätig ist. In unserem Fall ist dies Ungarn. Alle Familienleistungen (Familienbeihilfe, einkommensabhängiges und einkommensunabhängiges Kinderbetreuungsgeld, Kindererziehungsbeihilfe), hinsichtlich derer die Bezugsberechtigungskriterien im Sinne des ungarischen Gesetzes erfüllt werden, können in Ungarn tätigen Arbeitnehmern zugesprochen werden. Da jedoch die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes in Ungarn niedriger ist als in Österreich, ist es möglich, dass die Familie Anspruch auf eine Kompensation bzw. Ausgleichszahlung zwischen der Leistung des Herkunftslandes und der ungarischen Leistung hat. Voraussetzungen der Beantragung des GYES in Ungarn: Einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben die Eltern (auch minderjährige Eltern), Zieheltern, Vormunde, bzw. nach dem 1. Lebensjahr auch die Großeltern; vorausgesetzt, das Kind lebt in ihrem Haushalt. Eltern, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, ist eine Erwerbstätigkeit > > bis zum 1. Lebensjahr des Kindes untersagt. > > nach dem 1. Lebensjahr des Kindes ist dies jedoch ohne zeitliche Einschränkung möglich. Zeitraum der Leistung: Das Kinderbetreuungsgeld kann : a) bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes, b) bei Mehrlingen bis zum Ende des Jahres, in dem die Kinder schulpflichtig werden (bis höchstens zum 10. Geburtstag), c) falls das Kind permanent krank bzw. schwer behindert ist, bis zum 10. Geburtstag bezogen werden. Während des Bezuges von GYES steht der betroffene Elternteil unter Kündigungsschutz. 85

6 Höhe: Der GYES-Betrag entspricht dem Mindestbetrag der Alterspension: huf, bzw. macht bei Zwillingen huf aus. Antragstellen Der GYES-Antrag ist schriftlich einzureichen bei: > > der je nach Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Regionaldirektion der Ungarischen Schatzkammer, oder > > wenn am Arbeitsplatz des Antragstellers eine Zahlstelle für Familienleistungen funktioniert, beim Arbeitgeber. Weitere Informationen und Formulare: Krankenversicherung Grundsätzlich gehört der Arbeitnehmer zum Versicherungssystem dessen Staates, in dem er arbeitet (lex loci laboris). Auf jemanden, der im Gebiet irgendeines Mitgliedsstaates beschäftigt wird, beziehen sich die Gesetze des Staates, wo diese Beschäftigung erfolgt, bzw. die Tätigkeit als Selbständiger ausgeübt wird. Krankenversicherung für Ausländer Für Arbeitsverhältnisse von Ausländern, die zwecks Arbeitsausübung nach Ungarn kommen, gilt es als Hauptregel, dass Arbeitnehmer, die ein Arbeitsverhältnis mit einem inländischen Arbeitgeber haben, von Beginn an als versichert gelten, wobei die Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden. Aufgrund dessen erwirbt der Arbeitnehmer das Recht auf alle Leistungen der Krankenversicherung. Darüber hinausgehend haben Ausländer die Möglichkeit, ihre Krankenversorgung mittels einer Vereinbarung mit der Krankenkasse zu gewährleisten, was die Zahlung eines im Voraus festgelegten Beitrages voraussetzt. Das Recht auf diese Leistungen kann auch den Kindern gewährt werden, die mit dem Ausländer leben. Volljährige Ausländer erwerben durch die Zahlung von 50% des am Tag des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Mindestlohnes (derzeit huf, also sind huf zu zahlen), minderjährige bzw. in einer ungarischen Unterrichtseinrichtung im Tageskurs lernende Ausländer durch Zahlung von 30% des Mindestlohnes (derzeit huf) das Recht auf Krankenversorgung. Der Begünstigte der Vereinbarung ist zur Inanspruchnahme der von der Sozialversicherung getragenen Krankenversorgung ab dem 1. Tag des auf den Abschluss der Vereinbarung folgenden sechsten Monats berechtigt, wobei er ab dem ersten Tag des Abschlusses der Vereinbarung bis zum sechsten Monat Notfallversorgung in Anspruch nehmen kann. Krankenversicherungsleistungen Im Rahmen der Krankenversicherung können dreierlei Leistungen in Anspruch genommen werden: Krankenversorgung (=Sachleistungen, wie z.b. Hausarzt, Zahnarzt), 86

7 Geldleistungen (Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld), Unfallleistungen (an Unfälle anknüpfende Krankenversorgung, Unfallkrankengeld, Unfallrente, Leistungen auf Kulanzbasis). Versicherte haben Anspruch auf alle Leistungen der Krankenversicherung, sie zahlen ja Beiträge, wobei nicht versicherte Personen (z.b. Pensionisten, Kinderbetreuungsgeldbezieher, usw.) aufgrund der gesellschaftlichen Solidarität nur Anspruch auf einzelne Leistungen erwerben können, da sie zwar keine Eigenbeträge zahlen, aber nicht ohne Krankenversorgung bleiben können. TAJ-Card Leistungen der Krankenkasse können mit der sog. TAJ-Nummer in Anspruch genommen werden. Die TAJ-Nummer wird von der Nationalen Krankenkasse (Országos Egészségpénztár) vergeben, es handelt sich dabei um eine Personen-ID für die sozialen sowie Pensions- und Krankenversicherungsevidenzen. Die TAJ-Nummer: > > wird von ungarischen Staatsbürgern, die in Ungarn einen ständigen Wohnsitz haben, mit einem Ausweis in Größe eine Bankkarte (in der Umgangssprache TAJ-Card genannt) nachgewiesen, auf der der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum des Inhabers, die TAJ-Nummer sowie der Stempel des ausstellenden Organs, das Datum und die Unterschrift der ausstellenden Person drauf sind. > > Die TAJ-Nummer von Ausländern wird mit Hilfe eines Vordruckes mit dem Titel Bestätigung über die Inanspruchnahme von Krankenversorgung der monatlich zu verlängern ist nachgewiesen, der von der Komitats-Krankenkasse ausgestellt wird. Wenn ein Ausländer ein Versicherungsverhältnis (z.b. Arbeitsverhältnis) in Ungarn einrichtet, beantragt für ihn sein Arbeitgeber bei der Krankenkasse die Erteilung einer TAJ-Nummer und die Ausstellung der Bestätigung. Die ausgestellte Bestätigung wird vom Beschäftigter an den ausländischen Versicherten übergeben, wobei auf dem Vordruck der Fortbestand des Rechtsverhältnisses das die Grundlage des Anspruchs darstellt, monatlich, am Ende des Monats vor dem aktuellen Monat mit Stempel und Unterschrift belegt und somit die Geltung verlängert wird. Am letzten Tag des Rechtsverhältnisses das das Versicherungsverhältnis begründet, wird die Bestätigung eingezogen und der Komitatskrankenkasse zugesandt. Sofern der Ausländer aufgrund einer einschlägigen Vereinbarung zur Krankenversorgung berechtigt ist, ist die Bestätigung am Ort der Einzahlung bzw. bei der Komitatskrankenkasse abstempeln zu lassen. Angehörige von Ausländern können ein Recht auf Krankenversorgung nur erwerben, wenn sie einen Wohnsitz in Ungarn besitzen. In diesem Falle haben sie die oben genannte Bestätigung bei ihrer je nach Wohnsitz zuständigen Krankenkasse 87

8 gemeinsam zu beantragen. Für unterhaltene Angehörige wird die Bestätigung von der Krankenkasse ausgestellt und gleichzeitig das erste Mal gültig gestempelt, wobei in weiterer Folge dies vom Beschäftiger vorgenommen wird. Die Bestätigung ist binnen drei Werktagen nach dem Erlöschen des Anspruches auf Krankenversorgung bei der Krankenkasse abzugeben. Krankenstand Wenn jemand, der in Ungarn einer Erwerbstätigkeit nachgeht, zu Hause in Österreich krank wird, so kann ihn ein österreichischer Arzt krankschreiben. In diesem Fall stellt die österreichische Krankenkasse das Formular E 115 aus, und lässt es der zuständigen Regionalen Krankenkasse (REP) zukommen. 5.5 Pensionsversicherung Im Bereich der Pensionsversicherung ist im Jahr 2008 eine bedeutende Änderung eingetreten. Insgesamt können wir feststellen, dass das Pensionsniveau leicht gesunken ist, individuell kann es aber auch günstig ausgefallen sein. Es stellt eine positive Änderung dar, dass die Pensionen ab 2008 anstelle von teilweiser Valorisierung mittels voller Valorisierung zu berechnen sind. Es stellt jedoch eine Verschärfung dar, dass die vorzeitige Alterspension einem frühestens ab dem Folgetag nach der Beendigung des Rechtsverhältnisses zugesprochen werden kann (dies bezieht sich auf alle Arbeitsverhältnisse, nicht jedoch auf Unternehmer und Inhaber von Wirtschaftsgesellschaften). Das ungarische Pensionssystem gewährt Eigenpensionen und Angehörigenpensionen Zu den Eigenpensionen gehören: > > die Alterspension (inklusive auch der vorzeitigen Pension, der vorzeitigen Pension in reduzierter Höhe und der Pension mit Altersbegünstigung) > > die Invalidenpension, > > die Unfallinvalidenpension, > > die Rehabilitationsrente. Wobei Angehörigenpensionen die folgenden sind: > > Witwen-/Witwerpension > > Waisenversorgung, > > Elternpension, sowie > > an Unfälle anknüpfende Angehörigenrente. Alterspension Bei der Alterspension handelt es sich um eine Eigenpension, die einem nach dem Erreichen eines bestimmten Alters (Pensionsalter), nach einer bestimmten Dienstzeit (Wartezeit) zusteht. Beide Berechtigungskriterien müssen gleichzeitig erfüllt werden. 88

9 Typen der auf Sozialversicherung basierenden Alterspension: > > volle Alterspension, > > Alters-Teilpension > > vorzeitige Alterspension > > vorzeitige Alterspension in reduzierter Höhe > > Alterspension mit Altersbegünstigung Die Höhe der Alterspension hängt von der anerkannten Dienstzeit und dem maßgeblichen monatlichen Durchschnittslohn ab. Die Alterspension darf aber ungeachtet dieser Kalkulation den jährlich festgelegten Mindestbetrag nicht unterschreiten, der im Jahr 2010 monatliche huf ausmachte. Das Pensionsalter ist bei Frauen und Männern, die vor dem geboren worden einheitlich das vollendete 62. Lebensjahr. Das Pensionsalter wird ab dem Schritt für Schritt von 62 auf 65 Jahre gehoben, und zwar ist das Pensionsalter: > > beim Jahrgang 1952 der 183. Tag nach Vollendung des 62. Lebensjahres, > > beim Jahrgang 1953 das vollendete 63. Lebensjahr, > > beim Jahrgang 1954 der 183. Tag nach Vollendung des 63. Lebensjahres > > beim Jahrgang 1955 das vollendete 64. Lebensjahr, > > beim Jahrgang 1956 der 183. Tag nach Vollendung des 64. Lebensjahres > > beim Jahrgang 1957 das vollendete 65. Lebensjahr. Seit dem ist es auch eine Voraussetzung der Alterspension, sein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzustellen, d.h. der Antragsteller darf ab dem Tag, ab dem eine volle oder teilweise Alterspension festgestellt wird, weder in Ungarn noch in einem EU/EWR Mitgliedsstaat ein beitragspflichtiges Rechtsverhältnis aufrechterhalten. Anspruch auf Alterspension haben also diejenigen, die das für sie maßgebliche Pensionsalter vollendet, mindestens 20 Jahre Dienstzeit erworben haben und weder im In- noch im Ausland ein beitragspflichtiges Rechtsverhältnis haben. Vorzeitige Alterspension Einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension haben diejenige, die bereits vor dem erreichen des Pensionsalters die vorgeschriebene Dienstzeit erworben haben. Eine Möglichkeit der Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension haben Frauen der Jahrgänge 1952 und 1953, ferner die Männerjahrgänge 1949 und Berechtigt auf vorzeitige Alterspension sind: > > Frauen, ab dem vollendeten 59. Lebensjahr, > > Männer, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr > > sofern sie mindestens 40 Jahre Dienstzeit haben. 89

10 Reduzierte vorzeitige Alterspension Ein Spezialfall der vorzeitigen Alterspension ist jene, bei der der Pensionsbetrag reduziert wird. Berechtigt ist die oben genannte Personengruppe in dem Fall, wenn sie mindestens 37 Jahre Dienstzeit erworben hat, und die auf den Anspruch auf vorzeitige Alterspension bezogenen sonstigen Voraussetzungen erfüllt. Es ist wichtig, dass sich die Höhe der bereits festlegten reduzierten vorgezogenen Alterspension nicht ändert, wenn der Pensionist das ansonsten maßgebliche Pensionsalter erreicht. Pension mit Altersbegünstigung Jene Personen, deren Arbeit den menschlichen Organismus in erhöhtem Maße beansprucht hat oder eine besondere Gesundheitsgefährdung darstellte (z.b. Einfluss von radioaktiven Stoffen), können vorzeitig in Pension gehen. Im Verhältnis zum normalen Pensionsalter stehen folgenden Personengruppen zwei Jahre Altersbegünstigung zu: > > Frauen, die mindestens 8 Jahre in einem Arbeitsbereich gearbeitet haben, der zur altersbegünstigten Pension berechtigt, sowie > > Männer, die mindestens 10 Jahre in einem Arbeitsbereich gearbeitet haben, der zur altersbegünstigten Pension, und > > Personen, die mindestens über 6 Jahre hindurch in einem Luftraum mit einem Druck über 100 kpa gearbeitet haben. Darüber hinausgehend verlängert sich die Altersbegünstigung in folgenden Fällen um je ein Jahr: > > bei Frauen nach weiteren je 4 Jahren in einschlägigen Arbeitsbereichen > > bei Männern nach weiteren je 5 Jahren in einschlägigen Arbeitsbereichen, sowie > > bei weiteren je 3 Jahren in einem Luftraum mir einem Druck über 100 kpa. Zu einer Altersbegünstigung berechtigt werden bis zum die Arbeitsbereiche (Arbeitsplätze) im Sinne der am geltenden Verfügungen. Ab dem wird über die Festlegung der Voraussetzungen der altersbegünstigten Pension ein eigenes Gesetz verfügen. Invalidenpension (ist gleich Berufsunfähigkeitspension) Der Anspruch auf Invalidenpension besteht in folgenden Fällen: > > Bei Gesundheitsbeeinträchtigungen von über 79% oder zwischen 50-79%, falls der Betroffene daran anknüpfend > > in seinem derzeitigen oder vor der Gesundheitsbeeinträchtigung eingenommenen Job, oder in einem anderen, seiner Ausbildung entsprechenden Job ohne Rehabilitation nicht tauglich ist, > > dessen Rehabilitation jedoch aufgrund der fachbehördlichen Stellungnahme des Gutachterinstitutes für Rehabilitation nicht empfohlen ist, und > > keine Erwerbstätigkeit ausübt, oder das Gehalt/Einkommen um 30% niedriger ist, als jenes in den 4 Kalendermonaten vor dem Eintritt der Gesundheitsbeein- 90

11 trächtigung (seit dem gilt die Regel, dass bei denjenigen Personen, deren Gesundheitsbeeinträchtigung vor der Dienstzeit entstanden ist, der Lohn/ das Gehalt der 4 Kalendermonate vor Anmeldung des Anspruchs in Betracht zu ziehen ist) und > > kein Krankengeld oder Unfallkrankengeld bezieht. Über das Ausmaß der Gesundheitsbeeinträchtigung und die Möglichkeit der Rehabilitation entscheidet das Nationale Institut für Rehabilitation und Soziale Gutachten (Országos Rehabilitációs és Szociális Szakértői Intézet, ORSZI). Es kommen drei Stufen der Invalidität in Frage: > > Stufe I bei einer Gesundheitsbeeinträchtigung von über 79%, sofern man ein Pflegefall ist > > Stufe II bei einer Gesundheitsbeeinträchtigung von über 79%, sofern man kein Pflegefall ist > > Stufe III bei einer Gesundheitsbeeinträchtigung von 50 79%. Im Falle einer Erwerbstätigkeit erlischt der Anspruch auf Invalidenpension, sofern der monatliche Durchschnitt des Bruttoentgelts des Rentners über sechs aufeinander folgende Monate hindurch über dem Zweifachen der Invalidenpension bzw. über dem jeweils geltenden Mindestlohn liegt. Bei der Beurteilung des Anspruches sind seit dem auch die in EWR-Mitgliedstaaten (also auch in Österreich), bzw. den unter die Geltung von sozialpolitischen und Sozialsicherheitsabkommen fallenden Vertragsstaaten ausgeübte Erwerbstätigkeit und das dort erzielte Entgelt/ Einkommen in Betracht zu ziehen. Daran anknüpfend hat der Pensionist einer Meldepflicht nachzukommen. Wer die Anmeldung versäumt, kann zur Rückzahlung von eventuellen ungerechtfertigt Zahlungen verpflichtet werden. Der Anspruch auf Invalidenpension erlischt also nicht, falls die Erwerbstätigkeit über sechs aufeinander folgende Monate hindurch nicht ausgeübt wird. Die Höhe der Invalidenpension hängt einerseits vom Alter ab in dem die Invalidität eingetreten ist, ferner von der Dienstzeit und dem Schweregrad der Invalidität. Der Mindestbetrag der im Jahr 2008 festgestellten Invalidenpension beträgt im Januar: > > bei Invaliditätsstufe III huf, > > bei Invaliditätsstufe II huf, > > bei Invaliditätsstufe I huf. Es wurde auch die Obergrenze der Invalidenpension gesetzlich verankert, diese darf nämlich nicht über dem monatlichen Durchschnittsentgelt liegen. 91

12 Höhe des Pensionsbeitrages Der Pensionskassenbeitrag beträgt 9,5% des Einkommens, wobei diejenigen, die gleichzeitig Mitglied einer privaten Pensionskasse sind, 1,5% zahlen. Seit dem haben alle Berufsanfänger, die ihr 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Mitgliedschaft in einer privaten Pensionskasse einzurichten, sofern sie noch kein anderes Rechtsverhältnis hatten. Arbeiten nebst Pensionsbezug Jeder Pensionist, dessen Pension mit Wirkung vom (oder später) festgestellt wurde, und der noch keine 62 Jahre alt ist, hat im Falle der Überschreitung des jährlichen Rahmenbetrages (das 12-fache des am ersten Tag des aktuellen Jahres gevltenden Mindestlohnes, d.h. im Jahr huf) seinen Pensionsbezug auszusetzen. Dadurch beabsichtigt der Gesetzgeber die Beschäftigung von Pensionisten, die das Pensionsalter (62 Jahre) noch nicht erreicht haben, einzuschränken (Pension oder Lohn/Gehalt). Hinsichtlich Älterer gilt diese Einschränkung nicht. Witwen-/Witwerpension: Eine Witwenpension steht dem Ehepartner, dem geschiedenen Ehepartner und dem Lebensgefährten zu, Letzterem jedoch nur, wenn sie bis zum Tod des Partners seit einem Jahr ohne Unterbrechung zusammengelebt und ein Kind bekommen haben, oder falls sie 10 Jahre ohne Unterbrechung zusammengelebt haben, vorausgesetzt, dass während des Zusammenlebens (oder gar eines Teils dessen) weder Witwenpension noch Unfallwitwenpension bezogen wurde. Die Höhe der Witwenpension ist davon abhängig, ob die Witwe auch eine Eigenpension (Alters- oder Invalidenpension usw.) bezieht: > > bezieht die Witwe keine Eigenpension, so beträgt die Witwenpension 60% > > bezieht die Witwe gleichzeitig auch eine Eigenpension, dann beträgt die Witwenpension 30% der Pension, die dem Verstorbenen im Zeitpunkt seines Todes unter dem Titel Alters- oder Invaliden-/Berufsunfähigkeitspension zugestanden wäre. Beantragen der Pension Den Pensionsantrag müssen auch Grenzgänger bei dem je nach Wohnsitz zuständigen Verwaltungsorgan der Regionalen Pensionsversicherung, also in Österreich einreichen. Weitere Informationen und Formulare: 92

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