Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten
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- Luisa Schenck
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1 STEUER-AKADEMIE KNOLL GESELLSCHAFT FÜR FORTBILDUNG MBH Fortbildung für Fachberater IStR 2018 Umsatzsteuerliche Konsequenzen bei Leistungen von und an Betriebsstätten Ronny Langer Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH)
2 Leistungen von und an Betriebsstätten FRANKREICH DEUTSCHLAND Vertrag über Unfallhilfe Stammhaus Betriebsstätte Kunde Vertrag über Abwicklung Unfallhilfe 2
3 Leistungen von und an Betriebsstätten FRANKREICH DEUTSCHLAND Trainer ohne USt 19% USt 19% USt Vermieter Steuerberater Stammhaus Call-Center-Leistungen (ohne USt) Betriebsstätte Kunde Unfallhilfeleistungen (ohne USt) 3
4 Leistungen von und an Betriebsstätten Steuerberater meldet Betriebsstätte beim Finanzamt an Finanzamt erteilt Steuernummer und fordert zur monatlichen Abgabe von USt-Voranmeldungen auf Betriebsstätte deklariert keine Umsätze, macht aber Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Vermieter und Steuerberater geltend Betriebsprüfung (4 Jahre später) streicht Vorsteuerabzug und verweist auf Vergütungsverfahren (Frist abgelaufen) 4
5 Leistungen von und an Betriebsstätten Umsatzsteuerlicher Status der Betriebsstätte? Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren oder im Vergütungsverfahren? Ausgangsleistungen vom ausländischen Stammhaus oder von inländischer Betriebsstätte erbracht? 5
6 Leistungen von und an Betriebsstätten Abrechnungen deutscher Dienstleister an Betriebsstätte mit deutscher Umsatzsteuer 19% USt korrekt? Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren oder Vergütungsverfahren? Abrechnungen ausländischer Dienstleister an Betriebsstätte ohne Umsatzsteuer Steuerschuldübergang 13b UStG? Veranlagungsverfahren aufgrund Steuerschuldnerschaft? Abrechnungen Stammhaus an Kunden ohne Umsatzsteuer Steuerschuldübergang 13b UStG? Veranlagungsverfahren und Abrechnung mit 19% Umsatzsteuer wegen Ansässigkeit? Abrechnungen Betriebsstätte an Stammhaus ohne Umsatzsteuer Leistungsaustausch / Innenleistung? 6
7 Leistungen von Betriebsstätte Abschn. 3a.1 Abs. 2 UStAE Leistung muss der Betriebsstätte zuzurechnen sein Arbeiten werden ganz oder überwiegend durch Angehörige oder Einrichtungen der Betriebsstätte ausgeführt Vertragsabschluss muss nicht von Betriebsstätte erfolgen Leistung von mehreren Stätten: maßgebend: Ort, von dem aus die Leistung überwiegend erbracht wurde Problem: was ist überwiegend? unbestimmter Rechtsbegriff mehr als die Hälfte..? 7
8 Leistungen an Betriebsstätte Abschn. 3a.2 Abs. 4ff UStAE Leistung tatsächlich an eine Betriebsstätte erbracht Leistung wird dort ausschließlich oder überwiegend verwendet Auftragserteilung dabei unbeachtlich Entgelt für die Leistung muss nicht von der Betriebsstätte bezahlt werden Leistungserbringer kann Empfänger nicht definieren, dann relevant: mit wem abgeschlossener Vertrag wessen USt-ID-Nr. verwendet Bezahlung der Leistung durch wen unklar: Unternehmenssitz (Stammhaus) maßgebend 8
9 Definition Betriebsstätte 12 AO definiert Betriebsstätte als jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient, insbesondere: 9
10 Definition Betriebsstätte Definition im UStG: Zahlreiche Referenzen zu Betriebsstätte Speziell bei Erbringung von Dienstleistungen Aber keine Legaldefinition der Betriebsstätte 10
11 Definition Betriebsstätte Richtlinie 77/388/EWG Keine Definition einer festen Niederlassung Art. 9 Abs. 1 legt fest, dass als Ort einer Dienstleistung der Ort gilt, an dem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat, von wo aus die Dienstleistung erbracht wird MwStSystRL Ebenfalls keine Definition einer festen Niederlassung Bezugnahme auf Niederlassung in Art. 44 und 45 MwStSystRL 11
12 Definition Betriebsstätte Art. 11 MwStDVO (Durchführungsverordnung 282/2011 des Rates) 1. Für die Anwendung des Artikels 44 der Richtlinie 2006/112/EG gilt als feste Niederlassung jede Niederlassung mit Ausnahme des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit nach Artikel 10 dieser Verordnung, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es ihr von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen, die für den eigenen Bedarf dieser Niederlassung erbracht werden, zu empfangen und dort zu verwenden. 2. Für die Anwendung der folgenden Artikel gilt als feste Niederlassung jede Niederlassung mit Ausnahme des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit nach Artikel 10 dieser Verordnung, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen. 12
13 Definition Betriebsstätte Artikel 11 MwStDVO feste Niederlassung Abs.1 Empfängerbetriebsstätte hinreichender Grad an Beständigkeit sowie Struktur und personelle und technische Ausstattung, die es erlaubt, Dienstleistungen, die für den eigen Bedarf dieser Niederlassung erbracht werden, zu empfangen und dort zu verwenden 13
14 Definition Betriebsstätte Artikel 11 MwStDVO feste Niederlassung Abs. 2 Leistungsbetriebsstätte hinreichender Grad an Beständigkeit sowie Struktur und personelle und technische Ausstattung, die es erlaubt, Dienstleistungen zu erbringen Definition in Abschn. 3a.1 Abs. 3 UStAE differenziert nicht zwischen leistender und empfangender Betriebsstätte, verweist aber im Übrigen auf die EuGH-Rechtsprechung sowie Artikel 11 MwStDVO 14
15 Definition Betriebsstätte Abschn. 3a.1. Abs. 3 UStAE 1 [.] jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmers dient. 2 Eine solche Einrichtung oder Anlage [ ], wenn sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügt, der für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen erforderlich ist. 3 Außerdem muss die Einrichtung oder Anlage einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweisen, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen ermöglicht [ ]. 15
16 Definition Betriebsstätte Abschn. 3a.1. Abs. 3 UStAE 4 [ ] beständige Struktur liegt z.b. vor, wenn die Einrichtung über eine Anzahl von Beschäftigten verfügt, von hier aus Verträge abgeschlossen werden können, Rechnungslegung und Aufzeichnungen dort erfolgen und Entscheidungen getroffen werden, z.b. über den Wareneinkauf. [ ] 16
17 Leistungen von Betriebsstätten FRANKREICH DEUTSCHLAND Stammhaus Call-Center-Leistungen (ohne USt) Betriebsstätte Kunde Unfallhilfeleistungen (ohne USt) 17
18 Leistungen von Betriebsstätten Abrechnungen Stammhaus an Kunden ohne Umsatzsteuer Steuerschuldübergang 13b UStG? Veranlagungsverfahren und Abrechnung mit 19% Umsatzsteuer wegen Ansässigkeit? Unfallhilfeleistungen: Leistungsort nach 3a Abs. 2 UStG in DE am Sitz des Kunden Leistungen überwiegend von Betriebsstätte an Kunden erbracht Ausgangsleistungen der Betriebsstätte zuzuordnen Steuerschuldübergang? 18
19 Ansässigkeit / Steuerschuldübergang 13b Abs. 2 UStG: Für folgende steuerpflichtige Umsätze entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats: 1. Werklieferungen und nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; 19
20 Ansässigkeit / Steuerschuldübergang 13b Abs. 7 UStG: Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland, weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat; Hat der Unternehmer im Inland eine Betriebsstätte gilt er hinsichtlich dieses Umsatzes als im Ausland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig, wenn die Betriebsstätte an diesem Umsatz nicht beteiligt ist. Ist es zweifelhaft, ob der Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllt, schuldet der Leistungsempfänger die Steuer nur dann nicht, wenn ihm der Unternehmer durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts nachweist, dass er kein Unternehmer im Sinne der Sätze 1 und 2 ist. 20
21 Leistungen an Betriebsstätten Abrechnungen ausländischer Dienstleister an Betriebsstätte ohne Umsatzsteuer Steuerschuldübergang 13b UStG? Veranlagungsverfahren aufgrund Steuerschuldnerschaft? Training: Leistungsort nach 3a Abs. 2 UStG in DE an Betriebsstätte Leistung wird dort ausschließlich oder überwiegend verwendet Eingangsleistung der Betriebsstätte zuzuordnen Steuerschuldübergang 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG 21
22 Leistungen an Betriebsstätten Abrechnungen deutscher Dienstleister an Betriebsstätte mit deutscher Umsatzsteuer 19% USt korrekt? Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren oder Vergütungsverfahren? Vermietung / Steuerberatung: Leistungsort nach 3a Abs. 2 UStG in DE an Betriebsstätte Leistung wird dort ausschließlich oder überwiegend verwendet Eingangsleistung der Betriebsstätte zuzuordnen 19% USt kein Steuerschuldübergang 22
23 EuGH Skandia America EuGH, Urt. v C-7/13 Skandia America USA SCHWEDEN SAC Hauptniederlassung IT-Dienstleistungen Entgelt SAC Zweigniederlassung IT-Dienstleistungen Dritter Entgelt Skandia Konzerngesellschaft 23
24 EuGH Skandia America Sachverhalt SAC (in den USA ansässig) mit Einkauf von IT-Dienstleistungen von Dritten SAC hat eine Zweigniederlassung in Schweden: Skandia Sverige Skandia Sverige ist mit anderen Gesellschaften des Skandia- Konzerns Teil einer Mehrwertsteuergruppe in Schweden SAC erbrachte IT-Dienstleistungen an Skandia Sverige Die Kosten für die Dienstleistungen wurden Skandia Sverige durch die Ausstellung interner Rechnungen zugewiesen 24
25 EuGH Skandia America Entscheidung des EuGH Die von einer im Drittland ansässigen Hauptniederlassung zugunsten ihrer Zweigniederlassung in einem Mitgliedstaat erbrachten Dienstleistungen sind steuerbar, wenn die Zweigniederlassung einer Mehrwertsteuergruppe angehört Die Mehrwertsteuergruppe der die Zweigniederlassung in Schweden angehört, bildet mit den anderen Mitgliedern dieser Gruppe einen einzigen Steuerpflichtigen Die von einem Dritten (hier der Hauptniederlassung) an ein Mitglied der Mehrwertsteuergruppe erbrachten Leistungen ist für Mehrwertsteuerzwecke als an die Mehrwertsteuergruppe erbracht anzusehen Die Haupt- und die Zweigniederlassung können nicht als ein Steuerpflichtiger angesehen werden 25
26 EuGH Skandia America Entscheidung des EuGH Wenn die in einem Drittland ansässige Hauptniederlassung gegen Entgelt Dienstleistungen zugunsten ihrer in einem Mitgliedstaat ansässigen Zweigniederlassung erbringt und diese Zweigniederlassung in diesem Mitgliedstaat einer Mehrwertsteuergruppe angehört, ist die Mehrwertsteuergruppe Steuerschuldner Folgt daraus, dass die Hauptniederlassung im Drittland eine von der Mehrwertsteuergruppe getrennte Steuerpflichtige ist 26
27 EuGH Skandia America Entwurf BMF-Schreiben Die Grundsätze dieses Urteils sollen nur auf Fälle angewendet werden, in denen der Sachverhalt dem des Urteils entspricht. Das heißt, nur sofern Leistungen zwischen einer Hauptniederlassung in einem Drittland und ihrer Betriebsstätte, die in einem Mitgliedstaat einer Mehrwertsteuergruppe angehört, ausgetauscht werden. 27
28 EuGH Skandia America Abschnitt 2.9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Begriff des Unternehmens in 2 Abs. 1 Satz 2 UStG bleibt von der Beschränkung der Organschaft auf das Inland grundsätzlich unberührt. Daher sind grenzüberschreitende Leistungen innerhalb des Unternehmens, insbesondere zwischen dem Unternehmer, z.b. Organträger oder Organgesellschaft, und seinen Betriebsstätten (Abschnitt 3a.1 Abs. 3) oder umgekehrt - mit Ausnahme von Warenbewegungen auf Grund eines innergemeinschaftlichen Verbringens (vgl. Abschnitt 1a.2) - im Regelfall nicht steuerbare Innenumsätze. Demgegenüber sind Leistungen zwischen einer Hauptniederlassung in einem Drittland und ihren inländischen Betriebsstätten, die im Inland einem Organkreis angehören, keine Innenumsätze; die Betriebsstätten dürfen nicht den einzigen im Inland gelegenen Unternehmensteil im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG bilden. 28
29 EuGH Skandia America Abschnitt 2.9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Beispiel 1: Der im Inland ansässige Organträger O hat in der Schweiz eine Organgesellschaft T. T hat eine Betriebsstätte B im Inland. T erbringt eine sonstige Leistung im Sinne des 3a Abs. 2 UStG an B. O und B bilden das Unternehmen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG. T bewirkt eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung, für die O die Steuer nach 13b Abs. 5 i.v.m. Abs. 2 Nr. 1 UStG schuldet. Organgesell schaft T Dienstleistung Betriebsstätte B Organträger O 29
30 EuGH Skandia America Abschnitt 2.9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: Beispiel 2: Der in der Schweiz ansässige Organträger O hat eine Organgesellschaft T in Frankreich. O unterhält mehrere Betriebsstätten im Inland. O erbringt sonstige Leistungen im Sinne des 3a Abs. 2 UStG an seine Betriebsstätten. Die Betriebsstätten bilden das Unternehmen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG. Da der im Inland gelegene Unternehmensteil ausschließlich aus Betriebsstätten des O besteht, handelt es sich um nicht steuerbare Innenumsätze. Dienstleistung Organträger O Organgesellschaft T Betriebsstätte 30
31 Vielen Dank! Ronny Langer Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Telefon:
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