III. Erläuterungsbericht

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1 III. Erläuterungsbericht Inhalt Seite 1 Planungen 2 2 Erläuterungen zu einzelnen Anlagen Straßen und Wege Naturschutz und Landschaftspflege Bodenschutz und Bodenverbesserung 6 3 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i. S. des 11 UVPG 7 4 Zusammenfassende Darstellung der artenschutzrechlichen Belange i. S. des 44 BNatSchG 10 5 Quellen 11 AS

2 III. Erläuterungsbericht zur Planänderung Nr. 2 zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Plan nach 41 FlurbG Zum Erreichen der agrarstrukturellen Ziele im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Landringhausen sind Änderungen des bestehenden Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Plan nach 41 FlurbG notwendig. Die nachstehend im Einzelnen dargestellten Änderungen werden mit dieser 2. Planänderung zur Plangenehmigung bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt. 1 Planungen Die Maßnahmen (Änderungen und Ergänzungen) sind mit einer entsprechenden Entwurfsnummer in der Karte zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie im Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF), soweit für die 2. Planänderung relevant (hier: E-Nummern der Folgen 1xx und 7xx), dargestellt. Sie sind mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Landringhausen gemeinsam erarbeitet worden. AS

3 2 Erläuterungen zu einzelnen Anlagen Die Lage der einzelnen Maßnahmen ist in der Karte zum Plan nach 41 FlurbG dargestellt. Die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen ist in dem Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen (VdAF) erläutert. Hier wird der Bestand vor Ausbau kurz beschrieben sowie unter anderem die Art der Maßnahme, Bauweise, Regelprofile, Ausbaulänge bzw. Fläche der Maßnahme und Trägerschaft der Maßnahme festgesetzt. 2.1 Straßen und Wege Beschreibung der einzelnen Wegebaumaßnahmen Die E.Nrn. 100 ff. sind für Wegebaumaßnahmen im FB-Teilgebiet Landringhausen vergeben, die E.Nrn. 150 ff. für Wegebaumaßnahmen im FB-Teilgebiet Winninghausen. FB-Teilgebiet Landringhausen E.Nrn , , Der Weg E.Nr. 102 mit seinen Teilabschnitten , und wird zum zukünftigen Haupterschließungsweg ausgebaut. Der Weg dient ebenfalls als Verbindungsweg von Landringhausen zum übergeordneten Wegenetz parallel der A 2 in Richtung Munzel/Kolenfeld/Wunstorf nach Norden sowie Wichtringhausen/Bantorf/ Barsinghausen nach Süden und besitzt damit eine wichtige Funktion für die Naherholung. Die vorhandene Asphalt- bzw. Betonwegestrecke ist baufällig und nach den heutigen Anforderungen mit 2,5 m Breite nicht mehr ausreichend befestigt. Aufgrund der hohen Anforderungen an die künftige Wegenutzung ist ein Ausbau in Asphalt in 3 m Breite MSB (Bit) vorgesehen. Die unmittelbar neben der befestigten Fahrbahn liegende Wasserversorgungsleitung des Wasserverbandes Nordschaumburg ist baufällig und wird durch eine neue Wassertransportleitung ersetzt. Die neue Leitung wird vom Wasserverband Nordschaumburg in offener Bauweise in der Mitte der Fahrbahnbefestigung des Westerfeldweges (E.Nrn , , ) verlegt, so dass der Wirtschaftsweg bei dem Wassertransportleitungsbau in vollem Umfang in Anspruch genommen und zerstört wird. Der Weg wird anders als in der vorliegenden Plangenehmigung vorgesehen nach Verlegung der Wassertransportleitung in der vorhandenen Trasse in mittelschwerer Befestigung (MSB) wie folgt hergestellt: AS

4 Im ersten Herstellungsabschnitt wird der Unterbau des Weges (in 40 cm Stärke) unter Verwendung wiederverwertbarer Wegebaumaterialien aus dem vorhandenen Weg und Zulieferung von Neumaterial in Schotterbauweise hergestellt und an die TG Landringhausen übergeben. Im zweiten Herstellungsschritt wird in einem Bauvorhaben der TG Landringhausen eine Asphalttragdeckschicht bzw. eine Decke in Betonbauweise (Spurbahn oder Vollbahn) hergestellt. Für die Wiederherstellung nicht wiederverwertbare Wegebaumaterialien (z. B. PAK-belasteter Asphalt) werden durch den Wasserverband Nordschaumburg fachgerecht entsorgt. Zum westlichen Ende führt der wenig befestigte Gras-/Schotterweg über das Bantorfer Wasser bis an den Büntegraben heran. Ab Büntegraben schließt ein auszubauender Wirtschaftsweg der Flurbereinigung Munzel an. Dadurch wird eine großräumige Rundwegfunktion für die Rübenabfuhr und die Naherholung verwirklicht. Der bestehende 6 m lange Rahmendurchlass für das Bantorfer Wasser (Gewässer II. Ordnung) ist baulich in Ordnung und muss nicht erneuert werden. Aufgrund der geringen Überdeckungshöhe wird zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Weges eine Stahlbetonplatte auf dem Betonrahmen verlegt. Darauf erfolgt der Schotter- und Asphalteinbau. Östlich des Durchlasses wird der Weg auf vorhandener Trasse etwa einen Meter von den Ufergehölzen abgerückt. Zur besseren Wegeführung westlich des Durchlasses wird der Kurvenbereich um 6 m nach Westen verlegt. Dadurch können die vorhandenen Ufergehölze des Bantorfer Wassers erhalten bleiben. Außerdem wird eine bessere Kurvenfahrt in den Weg E.Nr. 107 ermöglicht (siehe dort). Der nördliche Teilabschnitt der bisherigen E.Nr bis an die nördliche Grenze des Flurbereinigungsgebietes zum Verfahren Munzel wird der E.Nr. 107 zugeschlagen, da beide Wegeabschnitte in MSB (DoB) ausgebaut werden sollen. Vermeidungsmaßnahmen i.s. von 15 Abs. 1 BNatSchG: Erhalt einer Erlenreihe (geringes bis mittleres Baumholz) zwischen Wegabschnitt E.Nr und Bantorfer Wasser E.Nr. 107 Der vorhandene Gras-/Schotterweg wird Bestandteil des überregionalen Wegenetzes parallel zur A 2 in Richtung Munzel/Kolenfeld/Wunstorf nach Norden sowie in Richtung Wichtringhausen/Bantorf/Barsinghausen nach Süden. Deswegen ist der Weg den Nutzungserfordernissen anzupassen und um bis zu 0,5 m zu verbreitern sowie in der Tragfähigkeit zu verstärken. Die Wegeachse wird von der vorhandenen Gehölzgruppe abgerückt und nach Osten verschoben. Der Ausbau erfolgt in Schotterbauweise als MSB (DoB). Der bisher genehmigte Wegeausbau eines Teilabschnitts der E.Nr , beginnend von der Einmündung des Westerfeldweges bis an die nördliche Grenze des Flurbereinigungsgebietes zum Verfahren Munzel, wird mit einer Länge von 125 m dem Weg E.Nr. 107 zugeschlagen, so dass sich die Gesamtlänge von E.Nr. 107 von 475 auf 600 m erhöht. Die Ausbauart bleibt unverändert. AS

5 Vermeidungsmaßnahmen i.s. von 15 Abs. 1 BNatSchG: Erhalt einer Strauch-Baumhecke im Wegeseitenbereich sowie der westlichen Saumstreifen mit halbruderalen Gras- und Staudenfluren durch Ausbau des Weges Richtung Osten Bauausführung außerhalb der Hauptbrutzeit April bis Juli wegen Vorkommen von drei besonders geschützten Vogelarten (Dorngrasmücke, Goldammer, 2x Feldsperling) im Seitenbereich E.Nr. 112 Der vorhandene Grasweg E.Nr. 112 dient nach der inzwischen erfolgten Rekultivierung des Weges E 710 als Haupterschließungsweg den angrenzenden Waldflächen. Außerdem dient er der Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, deren Bewirtschaftungsrichtung sich von Nord-Süd in Ost-West ändern wird. Aufgrund des feuchten Untergrundes in der Waldrandlage ist die Tragfähigkeit des Graswegs nicht ausreichend, um die Funktion als Erschließungsweg für den Wald zu erfüllen. Deswegen wird dieser Weg in 3,0 m Breite mit einer leichten Befestigung in Schotterrasen (LB, DoB) hergestellt. AS

6 2.2 Naturschutz und Landschaftspflege FB-Teilgebiet Landringhausen Die landschaftsgestaltenden Anlagen (E-Nummern der Folge 5xx) bleiben unverändert. In der Eingriffsbilanz ergeben sich mit den teilweise geänderten Bauplänen für die Straßen und Wege (s. Kap. 2.1) sowie für die bodenverbessernden Anlagen (s. Kap. 2.3) keine flächenrelevanten Verschiebungen. Soweit im Einzelfall ein zusätzlicher Kompensationsbedarf entsteht, wird er durch die Umschichtung von Flächenreserven gedeckt, die gemäß der Eingriffsbilanz (Stand: 1. Planänderung) noch verfügbar sind. Die Gegenüberstellung von erheblichen Beeinträchtigungen einerseits und den zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen andererseits beinhaltet das Beiheft 2. Die Tabelle umfasst sämtliche eingriffsrelevanten Maßnahmen des Flurbereinigungsverfahrens (Stand: 2. Planänderung). 2.3 Bodenschutz und Bodenverbesserung Die E.Nrn. 700 ff. sind für Rekultivierungsmaßnahmen im FB-Teilgebiet Landringhausen vergeben, die E.Nrn. 750 ff. für Rekultivierungsmaßnahmen im FB-Teilgebiet Winninghausen. Beschreibung der einzelnen Rekultivierungsmaßnahmen FB-Teilgebiet Landringhausen E.Nrn , , Aufgrund der oben beschriebenen Änderungen beim Wegebau der E.Nrn , , kann die Rekultivierung der einzelnen Wegeabschnitte entfallen. AS

7 3 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i.s. des 11 UVPG Von dem Vorhaben sind baubedingte Umweltauswirkungen während der Wegebau-, Gewässerbau- und Rekultivierungsarbeiten zu erwarten. Aus der Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen resultieren anlagebedingte Umweltauswirkungen. Betriebsbedingte Umweltauswirkungen spielen praktisch keine Rolle. Durch die mit der 2. Planänderung anstehenden zusätzlichen bzw. entfallenden Maßnahmen, wie in Kap. 2 erläutert, ergibt sich im Hinblick auf mögliche nachteilige Umweltauswirkungen: Schutzgut Mensch Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind für das Schutzgut Mensch nicht zu erwarten. Schutzgut Arten und Biotope Hinsichtlich der Flächenbilanz für das Gesamtvorhaben ergeben sich folgende Änderungen: Verluste treten hauptsächlich durch die Rekultivierung von Wegen und Gräben mit Biotopbeständen der Wertstufe III ein. Sie belaufen sich auf 1,020 ha (statt 0,998 ha) Wegesäume und bewachsene Graswege, 0,885 ha nährstoffreiche Gräben einschließlich ihrer Böschungen und Säume. Den Verlusten an Wegesäumen, Graswegen und Gräben steht die Neuanlage vergleichbarer oder qualitativ höherwertiger Biotopstrukturen gegenüber, die den Funktionsverlust vollständig ausgleichen: 0,516 ha (statt 0,877 ha) Saum- und Randstreifen mit Sukzession zur halbruderalen Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (Wertstufe III) 0,364 ha Saum- und Randstreifen mit Sukzession zur halbruderalen Gras- und Staudenflur feuchter Standorte (Wertstufe III) 0,650 ha Obstbaumwiese (Wertstufe IV) 0,758 ha nährstoffreiche Gräben (Wertstufe III) Für das Schutzgut Arten und Biotope bleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zurück. AS

8 Schutzgut Boden Die Flächenbilanz des Gesamtvorhabens ändert sich wie folgt: Die Neuanlage und der Ausbau von Wegeverbindungen führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch Teil- und Vollversiegelung von Flächen. Sie belaufen sich auf eine Versiegelung bisher offener Böden (Acker, Saumstreifen, Graswege) von 0,110 ha (statt 0,473 ha), eine Teilversiegelung bisher offener Böden von 1,416 ha (statt 1,511 ha), eine Vollversiegelung von bisher teilversiegelten Flächen (Schotterwege) von 0,104 ha (statt 0,04 ha). Im Gegenzug werden durch die Rekultivierung von Wegen zu Acker entsiegelt: 0,447 ha (statt 0,759 ha) Asphalt- und Betonfläche ca. 0,443 ha (statt ca. 0,58 ha) teilversiegelte Schotterfläche Außerdem wird der Versiegelungsgrad von 0,561 ha (statt 0,341 ha) Beton- und Asphaltwegen durch den Ausbau mit Decke ohne Bindemittel von einer Voll- zu einer Teilversiegelung reduziert. Um die erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden vollständig auszugleichen, werden des Weiteren 0,398 ha bisher ackerbaulich genutzte Flächen aus der Bewirtschaftung genommen, um sie ökologisch-funktional in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Es bleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Boden zurück. Schutzgut Wasser Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen für das Schutzgut Wasser gehen von dem Vorhaben nicht aus. Schutzgut Klima / Luft Das Schutzgut Klima/Luft ist von dem Vorhaben nicht betroffen. AS

9 Schutzgut Landschaftsbild Es bleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Landschaft zurück, die ursächlich auf das Vorhaben zurückzuführen wären. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzgut ist voraussichtlich nicht betroffen. Fazit Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die von den Maßnahmen der 2. Planänderung bzw. von dem Gesamtvorhaben ausgehen, bleiben für keines der Schutzgüter zurück. AS

10 4 Zusammenfassende Darstellung der artenschutzrechtlichen Belange i.s. des 44 BNatSchG Durch die Maßnahmen der 2. Planänderung, die alle im Teilgebiet Landringhausen verortet sind, ergeben sich keine Änderungen in der Liste der geschützten Tier- und Pflanzenarten, die nach VAAS (2009) für das Gesamtvorhaben relevant sind. Für den auszubauenden Weg E.Nr. 112 wird wegen seiner Lage am Waldrand vorsorglich als Vermeidungsmaßnahme festgelegt, dass die Bauausführung außerhalb der Brut- und Setzzeit zu erfolgen hat. Die bereits festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bleiben unverändert bestehen. Fazit Zusammenfassend ist festzustellen, dass keine Verstöße gegen die Schädigungs- und Störverbote des 44 BNatSchG zu erwarten sind. AS

11 5 Quellen VAAS, A. (2009): Flurbereinigung Landringhausen. Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft. Amt für Landentwicklung Hannover, verf. Mskr., Hannover. Plan- und Abfindungsvereinbarung im Flurneuordnungsverfahren Landringhausen zwischen der TG der FB Landringhausen, der Stadt Barsinghausen, dem Wasserverband Nordschaumburg und dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom AS

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