B VI - j / 12. Strafgefangene und Verwahrte in den Justizvollzugsanstalten Thüringens am Bestell - Nr

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1 B VI - j / 12 Strafgefangene und Verwahrte in den Justizvollzugsanstalten Thüringens am Bestell - Nr

2 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau Null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ( ) Aussagewert eingeschränkt r berichtigte Zahl p vorläufige Zahl Anmerkung: Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: /84647 Telefax: Internet: auskunft@statistik.thueringen.de Auskunft erteilt: Referat: Steuern, Gewerbeanzeigen, Insolvenzen, Rechtspflege Telefon: Herausgegeben im Januar 2013 Heft-Nr.: 9 / 13 Preis: 3,75 EUR Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2013 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 2 Tabellen 1. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 1997 bis 2012 nach Altersgruppe, Art und Dauer des Vollzugs - Stichtag: Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nach Art des Freiheitsentzugs und Hauptdeliktgruppen - Stichtag: Strafgefangene nach Art des Strafvollzugs - Stichtag: Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der Vollzugsart und der strafbaren Handlung 7 5. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer und Altersgruppen Strafgefangene im Vollzug von Freiheitsstrafe am nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer und Altersgruppen Strafgefangene im Vollzug von Jugendstrafe und Sicherungsverwahrung am nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer und Altersgruppen Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach persönlichen Merkmalen und der Vollzugsart Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach Art und Häufigkeit der Vorstrafen sowie nach Wiedereinlieferungsabstand 15 Grafiken 1. Strafgefangene am nach ausgewählten Merkmalen Strafgefangene am nach Altersgruppen Strafgefangene am nach Straftaten - ausgewählte Hauptdeliktgruppen - 18

4 - 2 - Vorbemerkungen Rechtsgrundlage und Erhebungsbereich Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und geschlossenen Vollzug einschließlich Jugendstrafvollzug. Thüringen verfügt zur Zeit über insgesamt fünf Justizvollzugsanstalten sowie eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt. Außerdem besteht bei vier Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt eine Abteilung des offenen Vollzugs. Ab 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt. Rechtsgrundlage der Strafvollzugsstatistik sind die Nummern 56 Abs. 1-3 und 57 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO). Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe) oder Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst. Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Berichtsjahre 1991 bis Seitdem erscheint jährlich ein statistischer Bericht über die Stichtagserhebung zum 31. März. Im vorliegenden Bericht werden diese Ergebnisse für das Jahr 2012 dokumentiert. Alle im Laufe eines Jahres eingewiesenen und entlassenen Personen (Gefangenenbewegung) werden in einem gesonderten Statistischen Bericht jeweils Anfang eines jeden Jahres veröffentlicht. Begriffserläuterungen Strafgefangene Rechtskräftig zu Freiheitsstrafe (nach allgemeinem Strafrecht) oder zu Jugendstrafe (nach Jugendstrafrecht) Verurteilte. Freiheitsstrafe Der Begriff "Freiheitsstrafe" wurde durch das 1. Strafrechts-Reformgesetz (StrRG) an Stelle von Haft, Gefängnis und Zuchthaus neu in die Rechtsprechung eingeführt. Diese Strafe ist eine zeitige, sofern die Strafvorschriften nicht lebenslange Freiheitsstrafe androhen ( 38 StGB Abs. 1). Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat ( 38 Abs. 2 StGB). Ersatzfreiheitsstrafe Sie wird in der Regel vollstreckt, wenn der zu Geldstrafe Verurteilte diese nicht zahlte und die Beitreibung der Geldstrafe erfolglos endete oder die Vollstreckung deshalb unterblieb, weil zu erwarten war, dass sie in absehbarer Zeit zu keinem Erfolg führen würde. An die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe tritt dann die Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz der verhängten Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsentziehung ( 43 StGB). Jugendstrafe Sie ist die einzige Strafe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und findet bei Jugendlichen und Heranwachsenden Anwendung, die eine Tat begehen, die nach allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Die übrigen "Maßnahmen nach dem JGG" (Zuchtmittel, Erziehungsmaßregeln) haben nicht die Rechtswirkung einer Strafe und führen zu keiner Eintragung in das Strafregister. Das Mindestmaß der Jugendstrafe (Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt) beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Für begangene Verbrechen, für die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren angedroht ist, beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre ( 18 JGG).

5 - 3 - Vollzugsdauer Grundsätzlich ist die Dauer einer zu verbüßenden Strafe gleich bedeutend mit dem Strafmaß, das in dem erkennenden Urteil bestimmt wurde (ausschließlich einer angerechneten Untersuchungshaft). Wiedereinlieferungsabstand Differenz zwischen letzter Entlassung aus Strafhaft oder aus Sicherungsverwahrung (auch bedingte Entlassung) und der erneuten Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt. Bei der bedingten Entlassung gilt dies jedoch nur dann, wenn eine andere Strafe als die der bedingten Entlassung zu Grunde liegenden Strafe am Stichtag zu verbüßen ist. Offener und geschlossener Vollzug Beim "offenen Vollzug" handelt es sich um eine Lockerung des Vollzugs bis hin zum Freigänger. Es besteht die Möglichkeit, dass die Vollstreckungsbehörde den Verurteilten zum Strafantritt direkt in eine Anstalt mit offenem Vollzug lädt. Außerdem ist es möglich, dass ein Gefangener, der im geschlossenen Vollzug untergebracht ist, mit seiner Zustimmung in eine Anstalt des offenen Vollzugs verlegt wird. Darüber befindet der Anstaltsleiter (der Anstalt des geschlossenen Vollzugs) nach vorangegangener Prüfung der hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Sicherungsverwahrung Sie zählt nach 61 StGB zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung. 66 Abs. 1 StGB enthält die Voraussetzungen, die zur Anordnung von Sicherungsverwahrung führen. Neben der Höhe der daneben ausgesprochenen Strafe (mindestens zwei Jahre) sowie der Verurteilung zu Vorstrafen und deren Verbüßung ist hier besonders die Allgemeingefährlichkeit des Straftäters von Bedeutung. Jugendliche Sie sind 14 bis unter 18 Jahre alt ( 1 JGG). Ihre Aburteilung erfolgt nach Jugendstrafrecht. Die Zuordnung erfolgt nach dem Alter zur Tatzeit. Heranwachsende Sie sind 18 bis unter 21 Jahre alt ( 1 JGG). Sie können je nach Reifegrad entweder nach allgemeinem oder nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Die Zuordnung erfolgt nach dem Alter zur Tatzeit. Erwachsene Sie sind 21 Jahre oder älter. Sie werden nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt. Die Zuordnung erfolgt nach dem Alter zur Tatzeit. Abkürzungen Abs. Absatz BtMG Betäubungsmittelgesetz JGG Jugendgerichtsgesetz StGB Strafgesetzbuch StVG Straßenverkehrsgesetz WStG Wehrstrafgesetz

6 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte 1997 bis 2012 nach Altersgruppe, Art und Dauer des Vollzugs - Stichtag: Merkmal Insgesamt davon nach dem Alter unter 25 Jahre bis unter 40 Jahre Jahre und älter nach Art des Strafvollzugs Freiheitsstrafe 1) davon nach der Dauer bis einschließlich 9 Monate mehr als 9 Monate bis einschließlich 2 Jahre mehr als 2 bis einschließlich 5 Jahre mehr als 5 bis einschließlich 15 Jahre lebenslang unbestimmte Dauer Jugendstrafe 2) davon nach der Dauer bis einschließlich 9 Monate mehr als 9 Monate bis einschließlich 2 Jahre mehr als 2 bis einschließlich 5 Jahre mehr als 5 bis einschließlich 10 Jahre Sicherungsverwahrung davon nach der Dauer unbestimmte Dauer ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

7 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nach Art des Freiheitsentzugs und Hauptdeliktgruppen *) - Stichtag: Merkmal Geschlecht Strafgefangene im Vollzug insgesamt von Freiheitsstrafe 1) männlich weiblich Nichtdeutsche insgesamt männlich weiblich Vorbestrafte insgesamt männlich weiblich Strafgefangene im Vollzug insgesamt von Jugendstrafe 2) männlich weiblich Nichtdeutsche insgesamt männlich weiblich Vorbestrafte insgesamt männlich weiblich Sicherungsverwahrte insgesamt männlich weiblich Strafgefangene und Sicherungs- insgesamt verwahrte insgesamt männlich weiblich davon Straftaten gegen den Staat, insgesamt die öffentliche Ordnung männlich und im Amte weiblich Straftaten gegen die sexuelle insgesamt Selbstbestimmung männlich weiblich andere Straftaten gegen die Person, insgesamt außer im Straßenverkehr männlich weiblich Diebstahl und Unterschlagung insgesamt männlich weiblich Raub und Erpressung, räuberischer insgesamt Angriff auf Kraftfahrer männlich weiblich andere Vermögens- und Eigentums- insgesamt delikte; Urkundendelikte männlich weiblich gemeingefährliche einschließlich insgesamt Umwelt-Straftaten männlich (außer im Straßenverkehr) weiblich Straftaten nach anderen Bundes- insgesamt und Landesgesetzen männlich (außer StGB und StVG) weiblich Straftaten im Straßenverkehr insgesamt männlich weiblich *) Die nach DDR-Recht verurteilten Strafgefangenen wurden den nach bundesdeutschem Recht gültigen Hauptdeliktgruppen zugeordnet. 1) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

8 Strafgefangene nach Art des Strafvollzugs - Stichtag: Merkmal Insgesamt Darunter im offenen Vollzug Strafgefangene insgesamt weiblich Nichtdeutsche im Vollzug von Freiheitsstrafe 1) insgesamt weiblich Nichtdeutsche Jugendstrafe 2) insgesamt weiblich Nichtdeutsche Sicherungsverwahrung insgesamt weiblich Nichtdeutsche ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

9 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der Vollzugsart und der strafbaren Handlung Hauptdeliktgruppe Para- Strafgefangene und Sicherungsverwahrte Davon im Vollzug von Freiheitsstrafe 1) Jugendstrafe 2) graphen dar. im davon im Alter des im Alter von von... Jahren insgesamgesamt ins- insgesamt Strafbare Handlung StGB offenen 18 bis Vollzug 14 bis 18 bis 21 und unter 21 unter 18 unter 21 mehr Jahren Sicherungsverwahrung Straftaten gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amte Widerstand gegen die Staatsgewalt Straftaten gegen die , öffentliche Ordnung d Geld- und Wertzeichenfälschung b falsche uneidliche Aussage und Meineid falsche Verdächtigung 164, Straftaten im Amt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen sexueller Missbrauch von Kindern 176, 176a sexueller Missbrauch mit Todesfolge 176b, Vergewaltigung 177 Abs. 2 Nr schwere sexuelle Nötigung, 177 Abs. 2 Nr. 2, Vergewaltigung Abs. 3 u sexuelle Nötigung und sexueller 177 Abs.1, Missbrauch Widerstandsunfähiger Exhibitionistische Handlungen sowie Verbreitung pornographischer Schriften 183, Andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Verletzung der Unterhaltspflicht 170 Abs Beleidigung vollendeter Mord versuchter Mord 211 i.v.m ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

10 - 8 - Noch: 4. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der Vollzugsart und der strafbaren Handlung Hauptdeliktgruppe Para- Strafgefangene und Sicherungsverwahrte Davon im Vollzug von Freiheitsstrafe 1) Jugendstrafe 2) graphen dar. im davon im Alter Sicherungsverwahrung des im Alter von von... Jahren insgesamgesamt ins- insgesamt Strafbare Handlung StGB offenen 18 bis Vollzug 14 bis 18 bis 21 und unter 21 unter 18 unter 21 mehr Jahren Noch: Andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Totschlag 212, fahrlässige Tötung Körperverletzung gefährliche Körperverletzung, 224 Abs. 1 Vergiftung Nr Misshandlung von Schutzbefohlenen schwere Körperverletzung 226 Abs. 1, Körperverletzung mit Todesfolge fahrlässige Körperverletzung Straftaten gegen die persönliche Freiheit a Diebstahl und Unterschlagung Diebstahl Einbruchdiebstahl 243 Abs. 1 Nr sonstiger Diebstahl in besonders 243 Abs. 1 schweren Fällen Nrn Diebstahl mit Waffen 244 Abs. 1 Nr Wohnungseinbruchdiebstahl 244 Abs. 1 Nr schwerer Bandendiebstahl 244a Unterschlagung unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges 248b Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Raub schwerer Raub Raub mit Todesfolge räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung 252, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 316a ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

11 - 9 - Noch: 4. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der Vollzugsart und der strafbaren Handlung Strafgefangene und Sicherungsverwahrte Davon im Vollzug von Hauptdeliktgruppe Paragraphen Freiheitsstrafe 1) dar. im Jugendstrafe 2) davon im Alter des im Alter von von... Jahren ins- ins- ins- Strafbare Handlung StGB offenen 18 bis gesamt gesamt gesamt 14 bis 18 bis Vollzug unter 21 unter 18 unter 21 Jahren 21 und mehr Sicherungsverwahrung Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Begünstigung und Hehlerei Betrug b Untreue Urkundenfälschung Sachbeschädigung a Gemeingefährliche einschließlich Umwelt-Straftaten (außer im Straßenverkehr) vorsätzliche Brandstiftung 306, 306a - c Herbeiführen einer Explosion 307, Gefährdung des Bahn-, Schiffsu. Luftverkehrs 315, 315a Vollrausch ohne Verkehrsunfall 323a Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (ohne StVG) Straftaten nach dem WStG Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Straftaten nach 29 Abs. 3, 30 BtMG Straftaten nach 29 a andere vorsätzliche Straftaten nach 29 Abs. 1 BtMG Straftaten nach 30 a Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz Straftaten nach der Abgabenordnung Straftaten nach dem Asylverfahrensgesetz Straftaten im Straßenverkehr Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit Trunkenheit im Verkehr ohne Fremdschaden ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

12 Noch: 4. Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der Vollzugsart und der strafbaren Handlung Hauptdeliktgruppe Strafgefangene und Sicherungsverwahrte Paragraphen Freiheitsstrafe 1) Jugendstrafe 2) dar. im davon im Alter des im Alter von von... Jahren Strafbare Handlung StGB ins- insoffenen 18 bis gesamt gesamt Vollzug unter 21 Jahren insgesamt Davon im Vollzug von 14 bis unter bis unter und mehr Sicherungsverwahrung Noch: Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung 222, Gefährdung des Straßenverkehrs 315c, Abs. 1 Nr. 1a unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne Personenschaden Straftaten im Straßenverkehr ohne Trunkenheit fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung 222, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ohne Personenschaden gefährliche Eingriffe in den Straßen- 315b, 315c, verkehr und Gefährdung des ohne 315c Straßenverkehrs Abs. 1 Nr. 1a Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes 21 StVG Straftaten insgesamt nach dem Strafgesetzbuch ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

13 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer und Altersgruppen Strafgefangene mehr als Davon mit einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von mehr als mehr als mehr als Altersgruppe und 1 bis 3 bis 6 bis 9 Monate unter 1 bis 2 bis 5 bis in Jahren Siche- unter unter einschl. bis 1 Monat einschl. einschl. einschl. rungsver- 3 Monate 6 Monate 9 Monate einschl. 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre wahrte 1 Jahr mehr als 10 bis einschl. 15 Jahre lebenslang unbestimmte Dauer 14 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Strafgefangene und Sicherungsverwahrte insgesamt davon Jugendliche Heranwachsende Erwachsene

14 Strafgefangene im Vollzug von Freiheitsstrafe *) am nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer und Altersgruppen Davon mit einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von mehr als Altersgruppe Strafge- 1 bis 3 bis 6 bis 9 Monate mehr als 1 mehr als 2 unter 1 in Jahren fangene unter unter einschl. bis bis einschl. bis einschl. Monat 3 Monate 6 Monate 9 Monate einschl. 2 Jahre 5 Jahre 1 Jahr mehr als 5 bis einschl. 10 Jahre mehr als 10 bis einschl. 15 Jahre lebenslang unbestimmte Dauer Insgesamt 18 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Strafgefangene insgesamt davon Heranwachsende Erwachsene gemäß 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen 18 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Insgesamt *) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind

15 Strafgefangene im Vollzug von Jugendstrafe *) und Sicherungsverwahrung am nach der voraussichtlichen Vollzugsdauer und Altersgruppen Davon mit einer voraussichtlichen Vollzugsdauer von mehr als Altersgruppe Insge- 1 bis 3 bis 6 bis 9 Monate unter 1 in Jahren samt unter unter einschl. bis Monat 3 Monate 6 Monate 9 Monate einschl. 1 Jahr mehr als 1 bis einschl. 2 Jahre mehr als 2 bis einschl. 5 Jahre mehr als 5 bis einschl. 10 Jahre 14 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Jahre und älter Strafgefangene im Jugendstrafvollzug insgesamt davon Jugendliche Heranwachsende Erwachsene *) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

16 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach persönlichen Merkmalen und der Vollzugsart Und zwar Vollzugsart Straf- Religionszugehörigkeit Familienstand Staatsangehörigkeit gefangene ohne und Ausländer Altersgruppe Sicherungsevange- katho- sonstige Bekenntnis ver- ver- gein Jahren verwahrte lisch lisch Religion oder ohne heiratet witwet schieden ledig Deutsche oder Staatenlose Angabe Vollzug von Freiheitsstrafe 1) 18 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Strafgefangene insgesamt Vollzug von Jugendstrafe 2) 14 bis unter bis unter Jahre und älter Strafgefangene insgesamt ) einschließlich Jugendstrafe bei Verurteilten, die gem. 89b JGG aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind 2) einschließlich Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die gem. 114 JGG in der Jugendstrafanstalt vollzogen wird

17 Strafgefangene und Sicherungsverwahrte am nach Art und Häufigkeit der Vorstrafen sowie nach Wiedereinlieferungsabstand Davon im Vollzug von Art und Häufigkeit der Straf- Freiheitsstrafe Jugendstrafe Vorstrafe gefangene und Sicherungs- ins- im Alter von... Jahren ins- Freiheits- Wiedereinlieferungsabstand verwahrte gesamt 18 bis 21 bis 30 bis 40 oder gesamt strafe gem. unter 21 unter 30 unter 40 mehr 114 JGG Sicherungsverwahrung Insgesamt Vorbestrafte Nicht Vorbestrafte Strafgefangene insgesamt Art der Vorstrafe Geldstrafe Jugendstrafe Freiheitsstrafe Jugendstrafe und Geldstrafe Freiheitsstrafe und Geldstrafe Freiheitsstrafe und Jugendstrafe Sonstige Vorstrafen Vorbestrafte insgesamt Häufigkeit der Vorstrafen 1 mal mal mal mal mal mal und mehr Wiedereinlieferungsabstand Insgesamt wieder aufgenommen davon im 1. Halbjahr Halbjahr Jahr Jahr Jahr nach der letzten Entlassung oder später

18 Strafgefangene am nach ausgewählten Merkmalen Anzahl Strafgefangene insgesamt Freiheitsstrafe Vorbestrafte Jugendstrafe Nichtdeutsche Thüringer Landesamt für Statistik

19 Strafgefangene am nach Altersgruppen 900 Anzahl bis unter 21 Jahre 21 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 50 Jahre 50 und mehr Jahre Thüringer Landesamt für Statistik

20 Strafgefangene am nach Straftaten - ausgewählte Hauptdeliktgruppen Anzahl Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte Straftaten im Straßenverkehr Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Diebstahl und Unterschlagung Sonstige Straftaten Thüringer Landesamt für Statistik

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22 E II, E III - j / 07 Ergebnisse der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe und der Jährlichen Erhebung im Ausbaugewerbe in Thüringen Juni 2007 Bestell - Nr

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