Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache
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- Valentin Bäcker
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1 Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: 1
2 Pädagogische Hochschule Erfurt Philologische Fakultät Institut für Germanistik Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Regelschulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331) erlässt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (ThVO/Gr) vom 6. Mai 1994 (GVBl. S. 645), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der ThVO/Gr vom 6. Februar 1998 (GVBl. S. 29) bzw. für das Lehramt an Regelschulen (ThVO/R) vom 6. Mai 1994 (GVBl. S. 664), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der ThVO/R vom 1. März 1995 (GVBl. S. 156), folgende Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Regelschulen; der Rat der Philologischen Fakultät hat am 26. Mai 1999 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule Erfurt hat am 9. Juni 1999 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 9. Juni 1999 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziele und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 In-Kraft-Treten Anlage 2
3 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums in der Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache. (2) Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Für die Zulassung zur Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße Einschreibung für den Studiengang Lehramt an Grund- bzw. Regelschulen vorliegt. (2) Ferner sind folgende Bedingungen zu erfüllen: der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums im Fach Deutsch oder in einer Fremdsprache (Lehramt an Regelschulen) bzw. im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Deutschunterrichts (Lehramt an Grundschulen). 3 Studiendauer Das Studium der Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache umfasst 15 Semesterwochenstunden (SWS). 4 Ziel und Inhalt des Studiums Ziel des Studiums ist die zusätzliche Qualifizierung von Studierenden der Lehrämter für Grund- bzw. Regelschule. Die Ergänzungsrichtung soll die Studierenden befähigen, - sprachbedingte Lernprobleme der ausländischen Schüler zu analysieren und Methoden für ihre Bewältigung zu entwickeln, - die besondere Situation der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen und unter Berücksichtigung der spezifischen Probleme ausländischer Kinder einen organisatorisch und didaktisch auf diese Situation bezogenen Unterricht zu erteilen. Gemäß ThVO/Gr bzw. ThVO/R sind die Inhalte der Ergänzungsrichtung so anzulegen, dass beim Abschluss des Studiums gewährleistet sind: - Kenntnisse über Deutsch als Zweitsprache als eigenständiges, multidisziplinäres, theoriepraxisorientiertes Fach, - Kenntnis der Bereiche der deutschen Sprache, die Ausländern im Lernprozess Schwierigkeiten bereiten und die Fähigkeit, diese Problembereiche zu analysieren, zu beschreiben und zu erklären, - Kenntnis der Besonderheiten und Fähigkeit zur Vermittlung der deutschen Artikulation und Intonation, 3
4 - Kenntnis der grundsätzlichen Fragestellungen der Zweitsprachendidaktik, insbesondere von Deutsch als Zweitsprache und Fähigkeit zur Bewertung und Anwendung von Methoden der Sprachvermittlung, - Grundwissen über das eigene Land und die anderen deutschsprachigen Länder und Sensibilisierung für die Sehweise und das Verhalten der ausländischen Schüler, - Kenntnis von grundsätzlichen Problemen der Kulturbegegnung und der interkulturellen Kommunikation. 5 Aufbau des Studiums Das Studium in der Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache erfolgt in der Regel im Hauptstudium. Die einzelnen Lehrveranstaltungen (siehe Anlage) sind Pflichtstunden. 6 Studienleistungen Während des Studiums sind zwei Leistungsnachweise (LN) zu erwerben: - LN Didaktik Deutsch als Zweitsprache (Lehr- und Lernprozesse), - LN nach freier Wahl aus den angebotenen Lehrveranstaltungen. Sie können entweder durch eine 90-minütige Klausur, ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine Hausarbeit erworben werden. Die Art des Nachweises wird von der jeweiligen Lehrkraft für das laufende Semester festgelegt. Der Besuch der übrigen Pflichtlehrveranstaltungen ist durch den Erwerb eines Teilnahmenachweises zu belegen. 7 Studienfachberatung Der Studienfachberater des Instituts berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium der gewählten Ergänzungsrichtung zusammenhängen. In Angelegenheiten, die die Prüfung in der Ergänzungsrichtung betreffen, beraten ein zum Prüfungsausschuss gehörender Vertreter des Instituts und die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule. 8 Prüfungsbestimmungen Die Prüfungsleistungen regelt jeweils 28 Abs. 2 ThVO/Gr bzw. ThVO/R: 1. schriftliche Prüfung (2 Stunden), 2. mündliche Prüfung (30 Minuten). 9 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgenden Monats in Kraft. Erfurt, den 09. Juni
5 Univ.-Prof. Dr. habil. H.-W. Schaller Rektor Anlage Studienverlaufsplan für die Ergänzungsrichtung Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Regelschulen. Einführung in das Studium Deutsch als Zweitsprache S 4 SWS (Lehr- und Lernprozesse) Interkulturelle Pädagogik S 2 SWS Landeskunde/Interkultureller Vergleich S 2 SWS Vergleichende Literaturwissenschaft S 2 SWS 2) 1) Für Lehramtsanwärter an Grundschulen 4 SWS 2) Entfällt für Lehramtsanwärter an Grundschulen 5
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