Aktuelle Ausgestaltung und notwendiger Reformbedarf bei der Besteuerung von Firmenwagen und geldwerter Vorteile

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Harald Koch und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3946 Aktuelle Ausgestaltung und notwendiger Reformbedarf bei der Besteuerung von Firmenwagen und geldwerter Vorteile Vorbemerkung der Fragesteller DieBesteuerungderprivatenÜberlassungvonFirmenwagenisteinThema deraktuellensteuerpolitischendebatte,welchesauchinderöffentlichkeit außerhalbderfachweltaufmerksamkeitfindet.daseinkommensteuergesetz (EStG)enthältderzeitäußerstkomplexeRegelungenimHinblickaufdieFirmenwagenbesteuerung.SostehtderNutzervorderWahl,oberdenNutzungsvorteilpauschal (Ein-Prozent-Regelung)oderexakt (Fahrtenbuch)ermitteln will.gleichzeitigexistierensondervorschriften,wennderfirmenwagenfür diearbeitstäglichewegstreckeoderfürfamilienheimfahrtenbenutztwird. DasgesamteKonglomeratdieserBesteuerungsregelungenistfürdeneinzelnenSteuerpflichtigennichtmehrnachvollziehbarundkonterkariertdasZiel einersteuervereinfachung.gleichzeitigdrängtdieautomobilindustrieauf eineüberprüfungderbesteuerungshöhebeiprivaternutzungvonfirmenwagen.dieserforderunghatsichauchderbundesratinseinerstellungnahme zum Jahressteuergesetz 2010 angeschlossen. EinemöglicheVereinfachungdesSteuerrechtsindiesemBereichdarfaber nichteinseitigbestimmteklientelbevorzugen.überdiesstelltsichdielenkungspolitischeundökologischefrage,obeinunbegrenzterbetrieblicher Ausgabenabzug auch für Kraftfahrzeuge der Luxusklasse sachgerecht ist. 1.PlantdieBundesregierungindieserLegislaturperiodedieBesteuerungder privatennutzungeinesbetrieblichenkraftfahrzeugs (Firmenwagenbesteuerung) zu verändern bzw. neu zu regeln (bitte mit Begründung)? DieÜberprüfungderAngemessenheitderBesteuerungdesgeldwertenVorteils ausderprivatnutzungbetrieblicherkraftfahrzeugeistgegenstanddeskoalitionsvertragszwischencdu,csuundfdp (Ziffer195ff.).DieBundesregierunggehtdiesemPrüfauftragderzeithinsichtlichverschiedenerAnsätzenach. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom9.Dezember2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassdiederzeitigeRegelung zurbesteuerungderprivatennutzungeinesbetrieblichenkraftfahrzeugs (Firmenwagenbesteuerung)nach 8Absatz2EStGäußerstkomplexund fürdeneinzelnensteuerpflichtigenschwernachzuvollziehenist,insbesonderevordemhintergrunddeszusammenfallensvon 8Absatz2Satz3 EStG (0,03-Prozent-Regelung)undgleichzeitigerBerücksichtigungder Entfernungspauschale,sodasshierdurchdasZieleinerSteuerrechtsvereinfachung konterkariert wird (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3.AufwelchenErwägungenberuhtdieBesteuerung ( 8Absatz2Satz2 EStG)miteinemProzentdesinländischenListenpreisesfürjedenKalendermonatimZeitpunktderErstzulassungzuzüglichderKostenfürSonderausstattungeinschließlichUmsatzsteuerbeiderprivatenNutzungeinesbetrieblichenKraftfahrzeugs,undwelchedurchschnittlicheFahrleistungpro Monat wird hierbei pauschalierend unterstellt (bitte mit Begründung)? NachderStellungnahmedesBundesratesundderGegenäußerungderBundesregierungzurStellungnahmedesBundesrates (Bundestagsdrucksache13/1686 vom13.juni1995)istdergesetzgebervoneinemdurchschnittlichenlistenpreiseineskraftfahrzeugsvon35000dmundeinerdurchschnittlichenprivatennutzungeineskraftfahrzeugsvonetwa8000kilometernjährlichbzw. 670Kilometern monatlich ausgegangen. 4.ErachtetdieBundesregierungdiepauschaleBesteuerung ( 8Absatz2 Satz2EStG)miteinemProzentdesinländischenListenpreisesfürjeden KalendermonatbeiderprivatenNutzungbetrieblicherKraftfahrzeugeaktuellalssachgerechteErmittlungdesgeldwertenVorteilsbeiderÜberlassung von privaten Firmenwagen (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5.AufwelchenErwägungenberuhtdiezusätzlicheBesteuerung (nebender Ein-Prozent-Regelung, 8Absatz2Satz3EStG)beiderNutzungeines betrieblichenfahrzeugesfürdiewegezwischenwohnungundarbeitsstättemit0,03prozentdeslistenpreisesimsinnedes 6Absatz1Nummer4Satz2EStGfürjedenKilometerderEntfernungzwischenWohnung undarbeitsstätte,undwelchedurchschnittlicheentfernungzurarbeitsstättewirdhierbeipauschalierendanwievielentagenpromonatunterstellt (bitte mit Begründung)? Der0,03-Prozent-ZuschlagwurdealseinerforderlichesElementdesGesamtgefügesderimRahmendesJahressteuergesetzes1996vom11.Oktober1995 (BGBl.IS.1250)eingeführtenpauschalenNutzungswertermittlungaufder Einnahmeseitegesehen,denneinzusätzlichertypisierenderZuschlaghältbei derpauschalennutzungswertermittlungdiebewertungdergeldwertenvorteile flexibler,weilfürdiefahrtenzwischenwohnungundregelmäßigerarbeitsstätte,beidenendienutzungsintensitätensehrunterschiedlichsind,einzusätzliches eigenständiges Typisierungselement besteht. ImÜbrigenkanndieFrageindergestelltenFormnichtbeantwortetwerden. AufeinedurchschnittlicheEntfernungzwischenWohnungundArbeitsstätte stelltdiegesetzlicheregelung ( 8Absatz2Satz3desEinkommensteuergesetzes EStG) nicht ab.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ AufwelchenErwägungenberuhtdiezusätzlicheBesteuerung (nebender Ein-Prozent-Regelung, 8Absatz2Satz4EStG)beiderNutzungeines betrieblichenfahrzeugesfürfamilienheimfahrtenimrahmeneinerdoppeltenhaushaltsführungmit0,002prozentdeslistenpreisesimsinne des 6Absatz1Nummer4Satz2EStGfürjedenKilometerderEntfernungzwischendemOrtdeseigenenHausstandsunddemBeschäftigungsort,undwelchedurchschnittlicheEntfernungzumLebensmittelpunktwirdhierbeipauschalierendanwievielenTagenanFamilienheimfahrten pro Monat unterstellt (bitte mit Begründung)? Auchder0,002-Prozent-ZuschlagwurdealseinerforderlichesElementdesGesamtgefügesderimRahmendesJahressteuergesetzes1996vom11.Oktober 1995 (BGBl.IS.1250)eingeführtenpauschalenNutzungswertermittlungauf der Einnahmeseite gesehen. ImÜbrigenkanndieFrageindergestelltenFormnichtbeantwortetwerden. AufeinedurchschnittlicheEntfernungzwischenWohnungundArbeitsstätte stellt die gesetzliche Regelung ( 8 Absatz 2 Satz 5 EStG) nicht ab. 7.WierechtfertigtdieBundesregierung,dassdie0,03-Prozent-Regelung unddie0,002-prozent-regelung ( 8Absatz2Satz3,4EStG)jeweilsin dieberechnungdiekonkreteentfernungunddieanzahlderfahrteneinbeziehen,hingegendieein-prozent-regelung ( 8Absatz2Satz2EStG) pauschalierenddieentfernungfüreinenmonatohneberücksichtigung derindividuellenanzahlderfahrtenberücksichtigt (bittemitbegründung)? DieFragekannindergestelltenFormnichtbeantwortetwerden.AufdieAnzahlderFahrtenstelltwederdiegesetzlicheRegelungdes 8Absatz2Satz3 EStG noch die gesetzliche Regelung des 8 Absatz 2 Satz 5 EStG ab. 8.StimmtdieBundesregierungdamitüberein,dasseseineVereinfachung dessteuerrechtsdarstellenwürde,wenndieunterschiedlichenbesteuerungsregelungen (Ein-Prozent-Regelung,0,03-Prozent-Regelungund 0,002-Prozent-Regelung)undBesteuerungssätzepauschalierendineiner RegelungundeinerfestenGrößeBerücksichtigungfindenwürden (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9.Welchesteuerlichen (Mehr-)EinnahmenbeiderEinkommensteuerentstehendurchdieBesteuerungderprivatenNutzungbetrieblicherKraftfahrzeuge (bitteaufgegliedertnachein-prozent-regelung,fahrtenbuchmethode,0,03-prozent-regelung,0,002-prozent-regelung),undaufwie vielesteuerpflichtigefindetdieregelungderfirmenwagenbesteuerung Anwendung (bitte aufgegliedert nach Bundesländer)? DieFragekannnichtbeantwortetwerden,denndieSteuerstatistikenenthalten hierzu keine Angaben. 10.WelchesteuerlichenAusfällebeiderEinkommensteuerwärenzuverzeichnen,wenndie0,03-Prozent-RegelungfürdieBesteuerungderprivatenNutzungvonbetrieblichenKraftfahrzeugenersatzlosgestrichen würde,gleichzeitigindiesenfällenaberaucheinansatzderentfernungspauschalefürdiewegezurarbeitsstätteentfiele (bitteaufgegliedert nach Bundesländer)?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DiehierzuvorliegendenvorläufigenSchätzungenwerdennochüberprüft.Ergebnisse werden voraussichtlich erst Ende Januar 2011 vorliegen. 11.WievieleUrteilehatderBundesfinanzhofimZeitraumderJahre1996 bis2009veröffentlicht,diediefirmenwagenbesteuerungnach 8 Absatz2EStGi.V.m. 6Absatz1Nummer4Satz2EStGbetreffen (bitte mit Nennung des Datums und Aktenzeichens)? Auf die Anlage zu Frage 11 wird verwiesen WievieleVerwaltungsanweisungenhatdasBundesministeriumder Finanzenveröffentlicht,diedieFirmenwagenbesteuerungnach 8 Absatz2EStGi.V.m. 6Absatz1Nummer4Satz2EStGbetreffen (bitte mit Nennung des Datums)? DieanliegendaufgeführtenSchreibendesBundesministeriumsderFinanzen (BMF)stelleneinenAuszugderlohnsteuerlichrelevantenBMF-Schreibenaus derpositivliste (BMF-Schreibenvom29.März2007 BStBlIS.369)einschließlichderabdem1.Januar2010ergangenenlohnsteuerlichrelevanten BMF-Schreiben dar: DatumFundstelle BStBlBetreff BStBl I 1996, S. 654 Steuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer BStBl I 2007, S. 464 Verhältnis von 8 Absatz 2 und Absatz 3 bei der Bewertung von Sachbezügen; Anwendung des BFH-Urteils vom 5. September 2006 VI R 41/02 (BStBl 2007 II S. 309) BStBl I 2008, S. 961 Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ( 8 Absatz 2 Satz 3 EStG) BStBl I 2009, S. 412 Lohnsteuerliche Behandlung vom Arbeitnehmer selbst getragener Aufwendungen bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ( 8 Absatz 2 Satz 2 ff. EStG) BStBl I 2009, S. 413 Lohnsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ( 8 Absatz 2 Satz 2 ff. EStG) BStBl I 2009, S. 500 Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ( 8 Absatz 2 Satz 3 EStG) BStBl I 2009, S Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrtennach 4Absatz5Satz1Nummer6und 6Absatz1Nummer4 Satz 1 bis 3 EStG; Berücksichtigung der Änderungen durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 (BStBl I S. 353) und des Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 774, BStBl I S. 536) BStBl I 2010, S. 20 Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche ( 8 Absatz 3 EStG) 13.WiebewertetdieBundesregierungeineObergrenzefürdenBetriebsausgabenabzugbetrieblicherFahrzeugeauchvordemHintergrund,dass hierdurchlediglichangemessenefahrzeugedermittel-undoberklasse 1VoneinerDrucklegungderAnlagezuFrage11wurdeabgesehen.DieseistalsAnlagederDrucksache17/4205aufderInternetseitedes Deutschen Bundestages abrufbar.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4205 jedochnichtfahrzeugederluxusklassebetrieblichangeschafftundgenutztwerdenkönnen,womitzugleichlenkungspolitischezieleverfolgt werden können (bitte mit Begründung)? BereitsnachgeltendemRechtdürfenAufwendungennichtalsBetriebsausgabenabgezogenwerden,diedieLebensführungdesSteuerpflichtigenoderandererPersonenberühren,soweitsienachallgemeinerVerkehrsauffassungalsunangemessenanzusehensind ( 4Absatz5Satz1Nummer7EStG).BeiderBeurteilungderAngemessenheitsinddieUmständedesEinzelfallsentscheidend, vgl. H 4.10 (12) Angemessenheit EStH WelcherFahrzeugbestandanKraftfahrzeugenergibtsichindenJahren 2004bis2009 (bitteaufgeschlüsseltnachbundesländern,jahren,wirtschaftszweigenderhalter (Haltergruppen)undFahrzeuggrößeinHubraum)? DerFahrzeugbestandergibtsichausderAnlagezuFrage14. 2 DieAufstellung beinhaltetlediglichpersonenkraftwagen.eineauswertungderanderenfahrzeugklassenwürdeerheblichmehrzeitinanspruchnehmen.daeinedreidimensionalegliederungnurmiterheblichemaufwanderstelltwerdenkönnte, erfolgteinmaleinegliederungnachhaltergruppenundländernundeinmal einegliederungnachhaltergruppenundhubraum.derfahrzeugbestandbeinhaltetseitdem1.januar2008nurnochdenfließendenverkehr.biszudiesem Zeitpunkt waren auch die vorübergehenden Stilllegungen enthalten. 15.WievieleNeuzulassungenanKraftfahrzeugenexistierenindenJahren 2004bis2009 (bitteaufgeschlüsseltnachbundesländern,jahren,wirtschaftszweigenderhalter (Haltergruppen)undFahrzeuggrößeinHubraum)? DieAnzahlderNeuzulassungenergibtsichausderAnlagezuFrage15. 3 Die AufstellungbeinhaltetlediglichPersonenkraftwagen.EineAuswertungderanderenFahrzeugklassenwürdeebenfallsmehrZeitinAnspruchnehmen.Da einedreidimensionalegliederungnurmiterheblichemaufwanderstelltwerdenkönnte,erfolgteinmaleinegliederungnachhaltergruppenundländern und einmal eine Gliederung nach Haltergruppen und Hubraum. 16.WievieleAußerbetriebsetzungenanKraftfahrzeugenexistiereninden Jahren2004bis2009 (bitteaufgeschlüsseltnachbundesländern,jahren, WirtschaftszweigenderHalter (Haltergruppen)undFahrzeuggrößein Hubraum)? DieAnzahlderAußerbetriebsetzungenergibtsichausderAnlagezuFrage16. 4 DieAufstellungbeinhaltetlediglichPersonenkraftwagen.EineAuswertungder anderenfahrzeugklassenwürdeerheblichmehrzeitinanspruchnehmen.da einedreidimensionalegliederungebenfallsnurmiterheblichemaufwanderstelltwerdenkönnte,erfolgteinmaleinegliederungnachhaltergruppenund LändernundeinmaleineGliederungnachHaltergruppenundHubraum.Die 2VoneinerDrucklegungderAnlagezuFrage14wurdeabgesehen.DieseistalsAnlagederDrucksache17/4205aufderInternetseitedes Deutschen Bundestages abrufbar. 3VoneinerDrucklegungderAnlagezuFrage15wurdeabgesehen.DieseistalsAnlagederDrucksache17/4205aufderInternetseitedes Deutschen Bundestages abrufbar. 4VoneinerDrucklegungderAnlagezuFrage16wurdeabgesehen.DieseistalsAnlagederDrucksache17/4205aufderInternetseitedes Deutschen Bundestages abrufbar.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Außerbetriebsetzungenbeinhaltenseitdem1.März2007nurnochdie echten Löschungen. 17.SiehtdieBundesregierungdasimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSU undfdpfestgehalteneziel,diebesteuerungvonjahreswagenrabatten fürmitarbeiterzügigaufeinrealitätsgerechtesmaßzubringen,durchdas Verwaltungsschreibenvom18.Dezember2009alserfülltan,undaus welchengründensind80prozentundnicht100prozentdespreisnachlasses,derdurchschnittlichbeimverkaufanfremdeletztverbraucherim allgemeinengeschäftsverkehrtatsächlichgewährtwird,vonempfohlenenpreisabzuziehen,umdentatsächlichenangebotspreiszuermitteln (bitte mit Begründung)? DieBundesregierungsiehtdasimKoalitionsvertragfestgehalteneZiel,dieBesteuerungvonJahreswagenrabattenfürMitarbeiterzügigaufeinrealitätsgerechtesMaßzubringen,durchdasBMF-Schreibenvom18.Dezember2009als erfülltan.dasrabattniveauunddaskäuferverhaltenbeimneuwagenverkauf habensichimzeitaltervoninternetundgrenzenlosenmärktenstarkverändert. DieKundenerwartenhöhereRabatteundzwarschonimerstenAngebotdes Händlers.DieseEntwicklunggaltesauchbeiderBesteuerungvonPersonalrabatteninderAutomobilbranchezuberücksichtigen,damitesnichtzueiner ungerechtfertigtenbesteuerungkommt.imergebnisgehtdiefinanzverwaltungalsodavonaus,dassseitdemkalenderjahr2009bereits80prozentder durchschnittlichtatsächlichgewährtenrabatteimerstenangebotdesarbeitgebersoderdesnächstansässigenhändlersenthaltensind.beieinerberücksichtigungvon100prozentderdurchschnittlichtatsächlichgewährtenrabatte entsprächederersteangebotspreisbeinahedemnachdenrabattverhandlungenletztlichvereinbartenkaufpreis.dieswidersprichtderallgemeinenlebenserfahrungundkannnichtgrundlagefüreinetypisierendevereinfachungsregelung sein. 18.WelcheErgebnissehatdieBundesregierungausdemPrüfauftragim Koalitionsvertrag,dieAngemessenheitderBesteuerungdesgeldwerten VorteilsausderPrivatnutzungbetrieblicherFahrzeugneuzubewerten, gezogen (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 19.WelchedurchschnittlicheEntfernungzwischenWohnungundArbeitsstättewurdeanwievielendurchschnittlichenJahresarbeitstageninden Jahrenbis2000bis2009vondenSteuerpflichtigeninderEinkommensteuererklärungangegeben,aufBasisderLohn-undEinkommensteuerstatistikbzw.Geschäftsstatistik (bitteaufgegliedertnachbundesland, Grund/Splittingtabelle (hiergetrenntnachmannundfrau),zuversteuerndeseinkommenbis20000euro (bzw.40000eurobeisplitting),bis 40000Euro (bzw.80000eurobeisplitting),bis60000euro (bzw EurobeiSplitting),bis80000Euro (bzw eurobei Splitting), über Euro (bzw Euro bei Splitting))? JährlicheEinkommensteuerstatistikenliegenerstabdemJahr2001vor.Die letzteverfügbarestatistikbetrifftdasveranlagungsjahr2006.fürdiejahre 2000und2007bis2009könnendaherkeineAussagengetroffenwerden.Inder EinkommensteuerstatistiksindnursolcheFälleerfasst,beideneninsgesamt WerbungskostenoberhalbdesArbeitnehmerpauschbetragsgeltendgemacht wurden.nichtenthaltensindsomitdiefälle,derenaufwendungenfürwege

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4205 zwischenwohnungundarbeitsstättezuzüglichgegebenenfallsweitererwerbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht überschritten haben. DieAnzahlderSteuerpflichtigen,diedieEntfernungspauschalefürWegezwischenWohnungundArbeitsstätteimRahmenihrerEinkommensteuererklärung angesetzthaben,diegesamtanzahldergeltendgemachtentageundkilometer sowiediedurchschnittlichenkilometerkönnendernachstehendentabelleentnommen werden. Veranlagungsjahr Anzahl der Steuerpflichtigen mit erhöhten Werbungskosten Arbeitstage in relevante Kilometer in durchschnittliche Entfernung in km , , , , , ,6 HinsichtlichderAufgliederungnachBundesländern,Grund-undSplittingtabelleundnachEinkommensklassenwirdaufdieAuswertungdesStatistischenBundesamtesinderAnlagezuFrage19 5 verwiesen.eineaufgliederung nachgeschlechtistwegenerforderlicherweitreichenderrechercheninnerhalb der Frist nicht möglich. 20.WelcheMehreinnahmenwürdenbeiderEinkommensteuerdurchdie komplettestreichungderentfernungspauschaleentstehen,undwieviele SteuerpflichtigehabendieEntfernungspauschaleinderEinkommensteuererklärunginAnsatzgebrachtbasierendaufderLohn-undEinkommensteuerstatistik (bitteaufgegliedertnachbundesland,grund/splittingtabelle,zuversteuerndeseinkommenbis20000euro (bzw.40000euro beisplitting),bis40000euro (bzw.80000eurobeisplitting),bis 60000Euro (bzw eurobeisplitting),bis80000euro (bzw EurobeiSplitting),über80000Euro (bzw eurobei Splitting))? EinekompletteStreichungderEntfernungspauschalefürWegezwischenWohnungundArbeitsstättewürdezuSteuermehreinnahmen (Einkommensteuerund Solidaritätszuschlag)ineinerGrößenordnungvonjährlichrund4,4Mrd.Euro führen. ZurAnzahlderSteuerpflichtigen,diedieEntfernungspauschalefürWegezwischenWohnungundArbeitsstätteinderEinkommensteuererklärunginAnsatz gebrachthaben,wirdaufdieantwortzufrage19 (Spalte:AnzahlderSteuerpflichtigen mit erhöhten Werbungskosten) verwiesen. 21.Wieviele Firmenwagen bzw.kraftfahrzeugewerdenanmitgliederder BundesregierungzurständigenBereitschaftzurVerfügunggestellt,und wieerfolgtindiesemzusammenhangdiebesteuerungdesgeldwerten 5VoneinerDrucklegungderAnlagezuFrage19wurdeabgesehen.DieseistalsAnlagederDrucksache17/4205aufderInternetseitedes Deutschen Bundestages abrufbar.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VorteilsausWagengestellungundFahrergestellung (bittedifferenziert nach Jahren 2004 bis 2010, Ressort und Fahrzeugklassen)? DieBesteuerungdesgeldwertenVorteilsausWagengestellungundFahrergestellunganMitgliederderBundesregierungauchzurprivatenNutzungerfolgt wie bei anderen Steuerpflichtigen auch nach den gesetzlichen Regelungen: NutzungsvorteilebeiderGestellungeinesDienstwagensdurchdenArbeitgeber gehörennachdersystematikdeseinkommensteuergesetzesseitjeheralssachbezügezumarbeitslohn ( 19Absatz1Satz1Nummer1i.V.m. 8Absatz1 EStG).BeiAbgeordneten,dienichtArbeitnehmersind,handeltessichumEinnahmen im Sinne des 22 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. 8 Absatz 1 EStG. DergeldwerteVorteilausderGestellungeinesDienstwagensauchzurprivaten NutzungistnachgeltendemRechtmonatlichpauschalmit1ProzentdesinländischenListenpreisesimZeitpunktderErstzulassungzuzüglichderKostenfür SonderausstattungeneinschließlichderUmsatzsteuerzubewerten ( 8Absatz2 Satz2i.V.m. 6Absatz1Nummer4Satz2EStG).WirddergeldwerteVorteil ausderprivatennutzungeinesbetrieblichenkraftfahrzeugszuprivatenfahrtentypisierendnachder1-prozent-regelungbesteuert,soistdergeldwerte Vorteilummonatlich0,03ProzentdesListenpreisesfürjedenKilometerder EntfernungzwischenWohnungundArbeitsstättezuerhöhen,wenndasKraftfahrzeugauchfürFahrtenzwischenWohnungundArbeitsstättegenutztwerden kann ( 8 Absatz 2 Satz 3 EStG). StattderpauschalenNutzungswertekönnendieaufdieprivatenFahrtenund diefahrtenzwischenwohnungundarbeitsstätteentfallendentatsächlichen AufwendungenalsNutzungswerteangesetztwerden.DieseBewertungsmethodesetztdenNachweisdertatsächlichenKraftfahrzeugaufwendungenund dieführungeinesordnungsgemäßenfahrtenbuchsvoraus ( 8Absatz2Satz4 EStG). FürdieMitgliederderBundesregierungwirdjeein Firmenwagen zurverfügung gestellt; die Fahrzeuge werden jährlich ersetzt. 22.WievielegefahreneGesamtkilometerderinFrage21genanntenWagen sindindenjahren2004bis2010zuverzeichnen (bittedifferenziertnach Fahrzeugklassen, privater/beruflicher Veranlassung und Ressort)? DiegefahrenenKilometerdernachgefragtenFahrzeugebelaufensichaufetwa 97000kmproJahr.DifferenzierteAngabensindnichtmöglich,daentsprechendeStatistikennichtvorgesehensindundDatenderSteuerpflichtigenhier nicht vorliegen. 23.WieerfolgtdieBesteuerungdesgeldwertenVorteilsbeiderNutzungder FlugbereitschaftdurchMitgliederderBundesregierung,undwiewirdder geldwertevorteilkonkretermitteltauchunterberücksichtigungmöglicher Leerflüge (bitte mit Begründung)? DieNutzungderLuftfahrzeugederFlugbereitschaftdesBundesministeriums derverteidigung (BMVg)istnurzudienstlichenZweckenfürReiseninAusübung der amtlichen Tätigkeit zulässig. EinedienstlicheNutzungderFlugbereitschaftdesBMVgführtnichtzueinem geldwertenvorteil.allgemeinwirddergeldwertevorteilausderprivatenmitnutzungeinerflugbereitschaftnach 8Absatz2Satz1EStGmitdenumübliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort bewertet.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WiewerdendieindenFragen21bis23genanntenVorfällekonkretüberprüftunddieBesteuerungbeimEmpfängersichergestellt (bittemitbegründung)? DieindenFragen21bis22genanntenSachverhaltewerden wiebeianderen Steuerpflichtigenauch z.b.imrahmendesveranlagungsverfahrensoderim RahmenvonLohnsteueraußenprüfungenüberprüftunddieBesteuerungbeim Empfängersichergestellt.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage23verwiesen. 25.WelcheeinzelnenPauschalierungsregelungenexistierenimEinkommensteuergesetzfürdiesteuerlicheBehandlunggeldwerterVorteile,Geschenke, aperiodischen Lohnzuwendungen oder Aufmerksamkeiten? Gesetzliche Pauschalsteuern für Sachzuwendungen gibt es für: Arbeitstägliche Mahlzeiten Pauschsteuersatz 25 % 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG, Steuerpflichtige Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen Pauschsteuersatz 25 % 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG, Übereignung von Personalcomputern, Zubehör, Internetzugang Pauschsteuersatz 25 % 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG, Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen Pauschsteuersatz 2,25 % 37a, 3 Nr. 38 EStG, Sachzuwendungen Pauschsteuersatz 30 % 37b EStG 26.WelchesVereinfachungspotenzialergibtsich,wenndietageweisevorzunehmendePrüfung,obdieEntfernungspauschaleoderdietatsächlichen Kostenanzusetzensind,gegeneinejährlichePrüfungersetztwird,und welchefinanziellenmehreinnahmensinddamitverbunden (bittemitbegründung)? DieBerechnungderEntfernungspauschalewürdeinallenFällenvereinfacht,in denendiesteuerpflichtigenganzoderteilweiseöffentlicheverkehrsmittelnutzenundwürdedemumweltpolitischenlenkungszielderregelunghinreichend Rechnung tragen. DietageweisePrüfung,inwieweitdietatsächlichenAufwendungenfüröffentlicheVerkehrsmitteldieEntfernungspauschaleübersteigen,würdeausgeschlossen,nichtaberdieBerücksichtigungdertatsächlichenAufwendungenfürdie NutzungöffentlicherVerkehrsmittelgenerell.ZudemwürdedieErmittlungder abziehbaren Werbungskosten für die Betroffenen transparenter. TendenziellistmitSteuermehreinnahmenzurechnen,diejedochnichtbezifferbar sind. 27.WelchefinanziellenMehreinnahmensindzuerwarten,wennhinsichtlich derentfernungspauschaleunabhängigvonverkehrsmittelundtatsächlichenkosteneineeinheitlichedeckelungvon4500euroexistiert,und erachtetdiebundesregierungdenderzeitigenpauschalierungssatzvon 30CentproEinfachkilometeralsfürdieMehrzahlderFälletypisierend

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode auchvordemhintergrundgeänderterkostenderkfz-unterhaltung (bitte mit Begründung)? EineDeckelungderAufwendungenfürWegezwischenWohnungundregelmäßigerArbeitsstätteauf4500EurounabhängigvomVerkehrsmittelwürdezu jährlichen Steuermehreinnahmen von rund 135 Mio. Euro führen. DiederzeitigePauschalevon30CentjeEntfernungskilometergiltverkehrsmittelunabhängig. Die Kraftfahrzeugkosten sind nicht allein entscheidend. DiegeltendeGesetzeslagegenügtdenAnforderungenaneinezulässigeTypisierungundschließtzugleich u.a.durchdieerhöhteabzugsmöglichkeitder KostendesöffentlichenPersonennahverkehrs legitimeverkehrs-undumweltpolitischelenkungszieleein (FörderungdesöffentlichenPersonenverkehrs unddernutzungverbrauchs-undumwelteffizienterkraftfahrzeugesowieminderung des Individualverkehrs).

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