Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede
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1 Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2016 ausgegeben am 09. Dezember 2016 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Bekanntmachung der Tagesordnung über die Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede am Donnerstag, dem 15. Dezember 2016, Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Meschede 110 Hennesee Gemeinnützige Gesellschaft für Sport mbh 2. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Hennesee Gemeinnützige Gesellschaft für Sport mbh 113 MIMS Mescheder Immobilien und Service GmbH 3. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der MIMS Mescheder Immobilien und Service GmbH Mescheder Stadthallen-Bau- und Betriebs-GmbH Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Mescheder Stadthallen-Bauund Betriebs-GmbH
2 Bekanntmachung der Tagesordnung über die Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede am Donnerstag, dem 15. Dezember 2016, Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Meschede Am Donnerstag, dem 15. Dezember 2016, Uhr, findet im großen Sitzungssaal des Rathauses Meschede eine Sitzung des Rates der Kreis- und Hochschulstadt Meschede statt. A) Öffentliche Sitzung Tagesordnung 1. Entgegennahme von Äußerungen zur Niederschrift über die Sitzung am öffentlicher Teil- 2. Änderungen im Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Abgabe einer "Optionserklärung" gegenüber dem Finanzamt 3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2017/ Erlass der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vom 10. Dezember Überörtliche Prüfung der Zuwendungen für die Durchführung der OGS-Angebote durch die Gemeindeprüfungsanstalt 6. Überörtliche IT-Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt 7. Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr Feststellung der Zulässigkeit des Verzichtes auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Änderung des Flächennutzungsplans und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 "Jahnstraße/ Im Schwarzen Bruch" Hier: Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 10. Grundsatzbeschluss über die Erweiterung des Netto-Marktes, Briloner Straße 43, sowie über die Vorbereitung des erforderlichen Bauleitplanverfahrens Änderung des Flächennutzungsplans und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 166 "Nördliche Halbinsel Hentenberg" [an der Berghauser Badebucht am Hennesee] Hier: Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Unterm Hasenfeld" am Rande der Kernstadt Meschede und Bebauungsplan Nr. 168 "Unterm Hasenfeld" Hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens 13. Bebauungsplan Nr. 84 "Vor dem Holzborn" im Ortsteil Wehrstapel, 1. Änderung im Bereich der Hofstelle Hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens 14. Selbständige Gestaltungssatzung für einen Teilabschnitt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 "Vor dem Holzborn" Hier: Beschluss zur Annahme des Entwurfes und zur Einleitung des Beteiligungssverfahrens
3 15. Bebauungsplan Nr. 29c "Stadtmitte Kern", 5. Änderung Hier: Beschlüsse über die Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung; Satzungsbeschluss 16. Bebauungsplan Nr. 163 "Am Sportplatz" Hier: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der eingeschränkten erneuten Beteiligung gem. 4a Abs. 3 BauGB; Satzungsbeschluss 17. Umgestaltung der Mescheder Fußgängerzone 18. Widmung eines Teilstücks der Visbecker Straße in Berge 19. Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern auf dem Wochenmarkt in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 20. Erlass einer Satzung über die Unterbringung von obdachlosen Personen, ausländischen Flüchtlingen sowie Aussiedlern und Zuwanderern in städtischen Obdachlosenunterkünften, anerkannten Übergangsheimen und angemietetem Wohnraum sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren für diese Unterkünfte 21. Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 22. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau 23. Abschlussempfehlung des Arbeitskreises Mitgliederwerbung und -erhalt bei der Freiwilligen Feuerwehr der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 24. Antrag der Fraktion der SPD im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede auf Einführung eines Feuerwehrausweises für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 25. Einführung einer Windel- und Pflegetonne 26. Erlass einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 27. Erlass der 14. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 06. Dezember 2002 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 28. Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom Erlass der 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede vom Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom Teilnahme am NRW-Programm "Gute Schule 2020", Antrag der der Fraktion Grüne im Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 33. Rück- und Wiederaufbau des Küppelturms in Freienohl 34. Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des "Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG)"
4 35. Antrag des FC Remblinghausen auf Bezuschussung für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes - mdl. Vortrag- 36. Mitteilungen und Anfragen Demografiebericht Baumfällungen im Stadtgebiet Winter 2016/ Übernahme einer 100 % -igen modifizierten Ausfallbürgschaft für ein Darlehen in Höhe von ,- zu Gunsten der Hochsauerlandwasser GmbH Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen B) Nichtöffentliche Sitzung 1. Entgegennahme von Äußerungen zur Niederschrift über die Sitzung am nichtöffentlicher Teil- 2. Fortführung der Trägerschaft im Lehrschwimmbad Freienohl 3. Abschluss eines Grundlagenvertrages mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbh über die Erschließung der nördlichen Halbinsel Hentenberg am Hennesee 4. Grundstücksangelegenheit hier: Grundstücksverkauf / Tausch mit der Sparkasse Meschede 5. Mitteilungen und Anfragen 5.1. Städtebaulicher Vertrag "Am Sportplatz" in Remblinghausen Meschede, Kreis- und Hochschulstadt Meschede Der Bürgermeister Christoph Weber
5 Hennesee Gemeinnützige Gesellschaft für Sport mbh Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Hennesee Gemeinnützige Gesellschaft für Sport mbh Mit Umlaufbeschlussbeschluss vom bzw hat die Gesellschafterversammlung der Hennesee Gemeinnützige Gesellschaft für Sport mbh gemäß 9 Abs. 2 sowie 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,13 und einem Jahresergebnis i. H. v. 0,00 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Die mit der Belegprüfung, der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Rieden GmbH, Meschede, hat am folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Hennesee -Gemeinnützige Gesellschaft für Sport mit beschränkter Haftung für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht liegt bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, Meschede, Zimmer 476, aus. Vorstehendes wird hiermit gemäß 108 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c) Gemeindeordnung NRW bekanntgemacht. Meschede, Jürgen Bartholme Geschäftsführer
6 MIMS Mescheder Immobilien und Service GmbH Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der MIMS Mescheder Immobilien und Service GmbH Mit Beschluss vom hat die Gesellschafterversammlung der MIMS Mescheder Immobilien und Service GmbH gemäß 8 Abs. 1 sowie 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,63 und einem Jahresüberschuss i. H. v ,50 festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss i. H. v ,50 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Die mit der Belegprüfung, der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Rieden GmbH, Meschede, hat am folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der MIMS Mescheder Immobilien und Service GmbH für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht liegt bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, Meschede, Zimmer 476, aus. Vorstehendes wird hiermit gemäß 108 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c) Gemeindeordnung NRW bekanntgemacht. Meschede, Jürgen Bartholme Geschäftsführer
7 Mescheder Stadthallen-Bau- und Betriebs-GmbH Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2015 der Mescheder Stadthallen-Bau- und Betriebs-GmbH Mit Beschluss vom hat die Gesellschafterversammlung der Mescheder Stadthallen-Bau- und Betriebs-GmbH gemäß 7 Abs. 3 sowie 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,39 und einem Jahresergebnis i. H. v. 0,00 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. Die mit der Belegprüfung, der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Rieden GmbH, Meschede, hat am folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Mescheder Stadthallen- Bau- und Betriebs-GmbH für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht liegt bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, Meschede, Zimmer 476, aus. Vorstehendes wird hiermit gemäß 108 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c) Gemeindeordnung NRW bekanntgemacht. Meschede, Jürgen Bartholme Geschäftsführer
8 Herausgeber: Kreis- und Hochschulstadt Meschede Der Bürgermeister Franz-Stahlmecke-Platz Meschede Telefon (02 91) Internet: post@meschede.de Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. Der Bezug des Amtsblattes im Abonnement ist gegen eine Erstattung der Portokosten in Höhe von jährlich 15,30 möglich
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