Sachsen auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK Stand & Perspektiven. Inklusion als Thema in den Kulturräumen und Stätten der Kultur

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1 Sachsen auf dem Weg zur Umsetzung der UN-BRK Stand & Perspektiven Inklusion als Thema in den Kulturräumen und Stätten der Kultur

2 Vorbemerkung Der Beauftragte ist nicht legitimiert, die offizielle Meinung der Staatsregierung zu vertreten Tätigkeit ist ehrenamtlich und seine Aufgaben sind u.a. im Sächsischen Integrationsgesetz festgelegt: 1. Beratung für die Staatsregierung zu allen Fragen die Menschen mit Behinderung betreffen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Vorschriften) 2. Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen (MmB) des Freistaates 3. Mitglied in verschiedenen Gremien des Freistaates zur Vertretung der Interessen der MmB (u.a. SLB, Stiftung Otto Perl, Ausschuss für Ausbildung und Beschäftigung, Koordinierungsausschuss des I-Amtes) 4. Führt das Gremium der kommunalen Beauftragten 5. Ansprechpartner für die Liga der Wohlfahrtspflege und Betroffenenverbände Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

3 1. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Seit für D verbindlich Kein Defizitansatz Menschenrechtsansatz Zweck: den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle MmB zu fördern Begriffsbestimmungen: Zugänglichkeit Barrierefreiheit Einbeziehung (Integration) Inklusion Unabhängige Lebensführung Selbstbestimmt Leben Rechtlich verbindlich: authentische Textfassungen (englisch, frz., arabisch, chinesisch, russisch, spanisch) Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

4 Ziel der Konvention Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle MmB zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten (Art. 1) Keine Schaffung neuer Menschenrechte sondern Weiterentwicklung und Anpassung zugeschnitten auf die Lebenssituation von MmB Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

5 Rechtswirkung der Konvention Bestimmung der BRK gelten ohne Einschränkungen oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates (Art. 4 Abs. 5) keine Einwände der BL im Bundesrat bei der Ratifikation Bundestreue Auswirkungen in den Ländern: Bestimmung einer staatlichen Anlaufstelle auf Landesebene (Focal Point) Überprüfung des Landesrechts Disability Mainstreaming (alle Politikfelder) Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

6 Rechtswirkung der Konvention Konvention steht im Rang eines Bundesgesetzes (Art. 59 GG) Vorschriften aus denen sich individuelle Rechte ableiten lassen sind einklagbar Anpassung der Rechtslage reicht nicht aus. Vertraglich geschuldet wird eine tatsächliche Umsetzung aber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte können schrittweise umgesetzt werden Staatliche Überwachungsstelle (Deutsches Institut für Menschenrechte) Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

7 Koalitionsvertrag Selbstbestimmtes Leben von MmB Barrierefreiheit verbessern, Barrierefreiheit umfassend verstehen (auch bezogen auf unsere Kulturstätten) und nicht auf Menschen mit Behinderungen beschränken Bemühungen um integratives Lernen verstärken und Zugang zur frühkindlichen Bildung Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben -> Allianz Arbeit + Behinderung Gesamtkonzept zur Förderung, Betreuung und Pflege älter werdender MmB erstellen Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

8 Handlungsfelder (BB-AID) 1. B Umfassende Barrierefreiheit im Sinne eines universellen Designs Ausgestaltung der Landesgesetze Bürgernahe barrierefreie Zugänglichkeit/Nutzbarkeit der Verwaltung und Gebäude des öffentlichen Raumes Barrierefreie Medien, Kulturräume, Kulturstätten (umfassend) Infrastruktur im allgemeinen (Beispiel ÖPNV/SPNV) Barrierefreier Tourismus Barrierefreie medizinische Versorgung 8 I 30. Juni 2014 Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

9 Handlungsfelder (BB-AID) 2. B Bildung im Sinne einer inklusiven Bildung Ausgangspunkt: aktuelle Situation in Sachsen Weg: Bildung als Prozess und nicht als Kampagne verstehen Ziel: inklusive Bildung von der Kita bis zur Uni Ziel: inklusive Bildung beim lebenslangen Lernen Verantwortung der Museen, Stätten der Kultur und Freizeit Ziel: Änderung des Schulgesetzes und der entsprechenden Verordnungen Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

10 Handlungsfelder (BB-AID) 3. A Arbeit Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt spiegelt sich nicht in der Beschäftigung von MmB wieder (Sachsen 3,8% Anteil alo, Bund 4,9) Situation: SbM im erwerbsfähigen Alter, davon arbeitslos ca. 75 % der MmB (SbM) nehmen nicht am Erwerbsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teil Alo ist besonders hoch im Bereich Jahre Umsetzung der Allianz Arbeit + Behinderung Verallgemeinerung der Projekterfahrung Support" Übergänge gestalten (Schule -> Berufsleben) Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

11 Handlungsfelder (BB-AID) 4. I Inklusive Sozial- und Kulturräume Ziel: gesellschaftliche Teilhabe und Kultur vor Ort erlebbar machen Entscheidungsspielräume der Verwaltung sind im Sinne des Bürgers zu nutzen Infrastruktur des Wohnumfeldes (Versorgung, Arztpraxen etc.) Gemeindenahe Unterstützungsdienste (Bsp.: Staatliche Bibliothek DD) Erreichbarkeit der Museen und Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV Netzwerk für Dienstleistungsangebote Angebote der Museen allen Bürgern öffnen (Kooperationen mit MmB, ZV) Medieninformationen allen zugänglich machen (Bsp.: Internet, Marketingaktionen,) Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

12 Handlungsfelder (BB-AID) 5. D Demografie Situation: aktuell ca SbM mit Ausweis (Dunkelziffer: ca. 25 %) 50 % älter als 65 Jahre, 22 % zwischen 55 und 65 Entwicklung laut Statistischem Landesamt bis 2020: Zahl der SbM bleibt bei ca stabil Anteil der über 65-jährigen erhöht sich auf ca. 60 % Bevölkerung in Sachsen geht auf ca. 3,8 Mio zurück Konsequenz: Anpassung der Pädagogischen Konzepte der Museen Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

13 Wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun. (Voltaire) Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

14 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Juni Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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