Die große Mehrheit der Frauen nimmt 12 Monate Elterngeld, Männer meist nur die beiden Partnermonate 87,5 4,1 1,8. Anzahl der Elterngeldmonate
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- Berthold Baumhauer
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1 Kinderbetreuung und Elterngeld Dauer des Bezugs von Elterngeld Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Linda Hentschel Die große Mehrheit der Frauen nimmt 12 Monate Elterngeld, Männer meist nur die beiden Partnermonate Grafik KE 02.1 Dauer des Elterngeldbezugs von Frauen und Männern in Deutschland, die für ihre 2015 * geborenen Kinder Elterngeld genutzt haben, in Prozent 100 Frauen Männer DEUTSCHLAND 90 87, , ,9 0,4 0,4 0, ,7 6 0,8 1,0 1,0 2,4 2, ,1 1,8 0, Anzahl der Elterngeldmonate 2,8 1,5 1,9 1, ,0 0,7 0,9 1, , * Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle:Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Die Ergebnisse der Elterngeldstatistik zeigen extreme Geschlechterunterschiede bei der Bezugsdauer: Während die Mehrheit der Männer nur die beiden sog. Partnermonate in Anspruch nimmt, nutzt die übergroße Mehrheit der Frauen das Elterngeld für zwölf Monate. WSI GENDERDATENPORTAL
2 Für die im (ersten Halb-)Jahr 2015 geborenen Kinder bezogen Frauen im Durchschnitt für 11,6 Monate Elterngeld. 1 Fast 90 Prozent der Frauen nutzten das Elterngeld für (mindestens) 12 Monate. 2 Auch an der Verteilung der von Müttern in Anspruch genommenen Elterngeldmonate hat sich innerhalb des Beobachtungszeitraums 2007 bis 2015 kaum etwas geändert (Grafik 2). Nur jede zehnte Frau, die Elterngeld bezieht, nutzt weniger als 12 Monate Elterngeldzeit. Nahezu spiegelverkehrt stellt sich die Verteilung der Nutzungsdauer bei Männern dar (Grafik 1): Für die im (ersten Halb-)Jahr 2015 geborenen Kinder haben vier von fünf Männern, die Elterngeld in Anspruch genommen haben, nur die beiden sog. Partnermonate genutzt. Nur jeder fünfte Vater, der Elterngeld nutzte, nimmt eine bezahlte Auszeit von drei oder mehr Monaten in Anspruch. Innerhalb des Beobachtungszeitraums 2007 bis 2015 ist die durchschnittliche Bezugsdauer bei Frauen nahezu gleichgeblieben, während sie sich bei Männern stark verkürzt hat (Grafik 2). 3 Seit 2007 ist der Anteil der Männer, die höchstens die beiden sog. Partnermonate nutzen, stark angestiegen von 67 Prozent im Jahr 2007 auf mehr als 80 Prozent im Jahr Grafik KE 02.2 Dauer des Elterngeldbezugs von Frauen und Männern nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland ( ), in Prozent Frauen Männer DEUTSCHLAND ,5 8,0 7,3 10,7 9,1 7,5 6,8 6,5 5,6 5,4 4,8 8,2 8,2 8,0 8,0 Elterngeldbezug in Monaten bis ,9 95,1 94,9 94,4 94,2 6 bis ,2 74,9 77,1 78,9 80,4 3 bis 5 1 bis ,4 2,8 3,1 3, , * * * Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle:Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal An der langen durchschnittlichen Bezugsdauer von Frauen hat sich seit Einführung des Elterngeldes kaum etwas geändert, denn schon für die im Jahr 2008 geborenen Kinder lag die durchschnittliche Bezugsdauer bei 11,7 Monaten. (Statistik zum Elterngeld des Statistischen Bundesamtes). 2 Eine längere Nutzungsdauer als 12 Monate ist auf Alleinerziehende zurückzuführen, denn diese haben Anspruch auf bis zu 14 Elterngeldmonate. 3 Zwischen dem Jahr 2007 und (dem zweiten Quartal) 2015 hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer bei Männern um mehr als ein Viertel verringert von 4,2 Monaten auf nur noch 3,0 Monate. (Die Daten sind den entsprechenden Statistiken zum Elterngeld des Statistischen Bundesamtes entnommen.) Seite 2
3 Grafik KE 02.3 Anteil der Männer, die höchstens 2 Monate Elterngeld für ihre im Jahr... geborenen Kinder bezogen haben, in Deutschland (Geburtsjahre 2008 und 2015 * ) in Prozent Deutschland 71,8 80,4 DEUTSCHLAND Ostdeutschland Berlin Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Sachsen Thüringen 73,0 78,0 63,6 65,7 65,0 77,2 68,1 78,0 72,2 79,7 75,8 84,3 76,4 86, Westdeutschland Bremen Hamburg Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Hessen Saarland Rheinland-Pfalz Niedersachsen Baden-Württemberg Bayern 72,2 81,1 58,5 64,8 67,3 75,2 68,6 76,1 70,0 77,3 71,8 79,0 62,6 79,1 71,8 81,1 70,5 81,2 74,3 84,3 76,4 85, * Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 3
4 Diese stärkere Konzentrierung der Väter auf die sog. Partnermonate ist vor allem auf eine Zunahme der Nutzerzahlen unter zuvor erwerbstätigen Vätern zurückzuführen 4. Denn generell nutzen Männer im Durchschnitt mehr Elterngeldmonate, wenn sie vor dem Bezug nicht erwerbstätig waren und weniger Elterngeldmonate, wenn sie direkt aus einer Erwerbstätigkeit in die Elterngeldmonate gehen. 5 Der Vergleich der Bundesländer zeigt, dass zwischen 2008 und 2015 der Anteil der Männer, die maximal die beiden Partnermonate nutzen, in jedem einzelnen Bundesland angestiegen ist (Grafik 3). Überdurchschnittliche Anteile an Männern, die das Elterngeld im Jahr 2015 für eine Maximaldauer von 2 Monaten in Anspruch nehmen, weisen vor allem Sachsen und Thüringen sowie Bayern und Baden-Württemberg auf. Ähnlich wie bei der Elterngeldnutzung von Männern insgesamt 6 weist auch der Anteil der Männer, die sich auf die beiden Partnermonate beschränken, ein deutliches Nord-Süd-Gefälle auf: In den wirtschaftlich starken Bundesländern nehmen also mehr Männer überhaupt Elterngeld in Anspruch, dabei beschränken sie sich dann aber überdurchschnittlich häufig auf die beiden Partnermonate. In der Regel entscheiden Paare in gemeinsamer Abstimmung darüber, ob und in welcher Konstellation sie die Elterngeldmonate untereinander aufteilen. Besondere Bedeutung für die Aufteilung der Monate hat dabei die paarinterne Verteilung der beruflichen Ressourcen (besonders in Bezug auf Qualifikation, Arbeitszeitdauer und Einkommenshöhe). Wichtig sind zudem die Berufs- und Karriereorientierungen beider Partner (besonders: der Frauen) und die konkreten Arbeitsbedingungen in ihren jeweiligen Betrieben. Grundlegende Bedeutung kommt auch dem gleichstellungspolitischen Leitbild des Paares zu also der Frage, ob sie als Paar eher eine egalitäre Aufteilung der Aufgaben oder eine traditionelle Aufgabenteilung anstreben. Ein längerer Elterngeldbezug durch Männer wird unter den nachfolgend genannten Bedingungen wahrscheinlicher: Die beruflichen Ressourcen im Paar sind gleichverteilt, das Paar folgt einem egalitären Leitbild, die Frau weist eine starke Berufsorientierung oder aktuell gute berufliche Aussichten auf, die Vertretung des Mannes am Arbeitsplatz ist während seiner Elterngeldzeit geregelt. 7 4 Zwischen dem Jahr 2007 und (dem zweiten Quartal) 2015 ist der Anteil der männlichen Elterngeldnutzer, die vor dem Bezug erwerbstätig waren, von 78 Prozent auf 92 Prozent angestiegen. Vgl. Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Hentschel, Linda (2018b): Höhe des Elterngeldes nach Geburtsjahr des Kindes , in WSI GenderDatenportal. 5 Für die im Jahr 2007 geborenen Kinder betrug die durchschnittliche Elterngeldnutzung von Männern 5,7 Monate, wenn sie davor nicht erwerbstätig waren, aber bei nur 3,8 Monate, wenn sie zuvor erwerbstätig waren. Bis zum zweiten Quartal 2015 sanken die entsprechenden Werte auf 5,2 Monate bzw. 2,8 Monate ab. Darin zeigt sich, dass die durchschnittliche Bezugsdauer in beiden Gruppen abgenommen hat bei weiterhin bestehenden deutlichen Unterschieden. (Die Daten sind den entsprechenden Statistiken zum Elterngeld des Statistischen Bundesamtes entnommen.) 6 Vgl. Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Hentschel, Linda (2018 a): Elterngeldbezug in Deutschland , in WSI GenderDatenportal. 7 Vgl. Pfahl, Svenja et al. (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht SowiTra. Berlin, Seite 68 ff. Seite 4
5 Glossar Elterngeld Das 2007 eingeführte Elterngeld 8 soll es Müttern und Vätern ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit einige Zeit ganz ruhen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Durch das Elterngeld wird der mit der Erwerbsunterbrechung verbundene Verdienstausfall teilkompensiert. Während des Bezuges von Elterngeld kann auch eine Teilzeiterwerbstätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ausgeübt werden. Im Vergleich zum Erziehungsgeld (welches durch das Elterngeld ersetzt wurde) fällt der maximale Bezugszeitraum beim Elterngeld deutlich kürzer aus: Das Erziehungsgeld konnte bis zu 24 Monate bezogen werden, während das Elterngeld nur für maximal 14 (volle) Monate pro Kind ausbezahlt wird. Dabei gilt: Nur wenn sich beide Elternteile mit mindestens zwei Monaten an der Elternzeit beteiligen, kann die maximale Bezugsdauer von 12 auf 14 Monate erhöht werden, durch Gewährung von 2 sog. Partnermonaten. 9 Anders als das Erziehungsgeld, das eine pauschalierte und bedürftigkeitsgeprüfte Transferleistung zur finanziellen Sicherung nach der Geburt eines Kindes war, bemisst sich die Höhe des Elterngeldes am individuellen Erwerbseinkommen der Eltern. In der Regel beträgt das Elterngeld zwischen 300 und Euro. Frauen und Männer, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten den Grundbetrag von 300 Euro. 10 Bei Eltern, die vor der Geburt bzw. vor dem Bezug des Elterngeldes erwerbstätig waren, wird als Grundlage für die Bemessung der Elterngeldhöhe das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen herangezogen, das in den 12 Monaten vor der Geburt erzielt wurde. Die Ersatzrate bemisst sich wie folgt: Für Netto-Einkommen ab Euro/Monat und höher liegt die Ersatzrate bei 65 Prozent. Allerdings wird das Elterngeld nur bis zur Kappungsgrenze von Euro ausbezahlt. 11 Netto-Einkommen in Höhe von Euro/Monat werden zu 66 Prozent ersetzt. Und bei Netto-Einkommen zwischen und Euro/Monat beträgt die Ersatzrate 67 Prozent. Für geringere Netto-Einkommen zwischen und 300 Euro/Monat wir die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent erhöht. 12 Zusätzlich zur Lohnersatzleistung können Eltern einen Geschwisterbonus oder einen Zuschlag für Mehrlingsgeburten erhalten. 13 Dadurch kann das ausbezahlten Elterngeldes in solchen Einzelfällen auch oberhalb der Kappungsgrenze von Euro liegen. 8 Gesetzliche Grundlage ist das am 5. Dezember 2006 erlassene Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeit Gesetz BEEG). 9 Alleinerziehende können Elterngeld 14 Monate lang beziehen. Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann auf den doppelten Bezugszeitraum gestreckt werden, allerdings bei gleichzeitiger Halbierung des ausgezahlten Betrages. 10 Dieser Betrag wird allerdings auf einen möglichen Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet. 11 De facto kann die Lohnersatzrate bei höheren Einkommen (über Euro netto) damit deutlich geringer ausfallen. 12 Dabei gilt: Für je 2 Euro, die das Einkommen unter Euro liegt, wird die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkt erhöht. 13 Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des zugrunde liegenden Elterngeldes. Bei Mehrlingsgeburten werden für jedes weitere Kind jeweils 300 Euro bezahlt. Seite 5
6 Mit Einführung des Elterngelds wurden neue Erwerbsanreize für Frauen und Männer (mit Kleinkindern) gesetzt: Eine Erwerbsunterbrechung im ersten Jahr nach der Geburt ist damit für Erwerbstätige finanziell attraktiver geworden. Die Anreize zur (Wieder-) Aufnahme der Erwerbstätigkeit der Frauen im zweiten Jahr nach der Geburt wurden zugleich erhöht. Die Inanspruchnahme der Elternzeit durch beide Partner wird durch die Gewährung der Partnermonate gefördert. Sofern Elternzeit ausschließlich durch einen Elternteil genutzt wird, gehen die beiden Partnermonate verloren. Zwar steht es allen Paaren offen, eine egalitäre Verteilung des Elterngeldes zu realisieren, allerdings wird dies bis 2015 weder finanziell noch zeitlich honoriert. Durch die Bemessung des Elterngelds am vorherigen individuellen Netto-Einkommen der Eltern werden mittelbar bestimmte finanzielle Anreize gesetzt: Im Vergleich zum Erziehungsgeld fällt der Einkommensverlust im Fall der Erwerbsunterbrechung oder reduzierung von Erwerbstätigen geringer aus als beim Erziehungsgeld. Tatsächlich hat sich die Einkommenssituation von Familien im ersten Jahr nach Geburt des Kindes durch die neue Leistung deutlich verbessert. Dies gilt insbesondere, wenn auch die Mütter vor der Geburt erwerbstätig waren. 14 Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist am Elterngeld zu kritisieren: Da das Elterngeld auf Basis des individuellen Netto-Einkommens ermittelt wird, sinkt das Gesamteinkommen des Haushalts stärker ab, wenn das höhere Einzel-Einkommen (meist: des Vaters) reduziert wird oder ausfällt. Damit wird ein starker finanzieller Anreiz gesetzt, dass das Elternteil mit niedrigerem Entgelt den größeren Teil der Elternzeit in Anspruch nimmt (meist: die Mutter). In der Mehrheit der Paare setzt dies einen Anreiz für eine längere Elterngeldzeit der Mutter, denn die Mütter erzielen zumeist geringere Einkommen, insbesondere, wenn sie vor der Geburt bereits Teilzeit gearbeitet haben. Mit dem zum 1. Juli 2015 in Kraft getretenen ElterngeldPlus wurden die gleichstellungspolitischen Anreize des Elterngelds verbessert: ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden, wenn währenddessen eine Teilzeiterwerbstätigkeit im Umfang von höchstens 30 Wochenstunden ausgeübt wird, was eine parallele Inanspruchnahme durch zwei (teilzeitarbeitende) Elternteile unterstützt. 15 Eine Verbesserung stellt auch der Partnerschaftsbonus dar, mit dem Eltern vier zusätzliche Elterngeldmonate erhalten, wenn sie in dieser Zeit beide parallel zueinander in Teilzeit mit 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. 16 Mit beiden Neuerungen wird eine eher egalitäre Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern belohnt Vgl. Huebener, Mathias et al. (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. In: DIW Wochenbericht 49/2016, Seite Das ElterngeldPlus hat damit die beim Elterngeld bestehende Benachteiligung von Elternpaaren, die gleichzeitig teilzeitbeschäftigt waren, abgeschafft. Die Gesamtsumme des über den gesamten Bezugszeitraum ausgezahlten ElterngeldPlus kann dabei nicht höher ausfallen als das Gesamtbudget des bisherigen (Basis-)Elterngeldes, welches bei einer vollständigen Auszeit ausbezahlt worden wäre. 16 Mit dem vorgegebenen Arbeitszeitkorridor von 25 bis 30 Stunden pro Woche liegen die Monate des Partnerschaftsbonus zeitlich schon sehr nahe beim politisch diskutierten Konzept einer möglichen Familienarbeitszeit. Vgl. dazu Müller, Kai-Uwe et al. (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. In: DIW Wochenbericht 46/2015: Familienarbeitszeit reloaded, Seiten Eine detaillierte Beschreibung der veränderten Erwerbsanreize für Mütter und Väter, die sich durch das ElterngeldPlus ergeben, ist zu finden in: Geyer, J. / Krause, A. (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper Seite 6
7 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle KE 02.1 Dauer des Elterngeldbezugs von Frauen und Männern in Deutschland, die für ihre ) geborenen Kinder Elterngeld genutzt haben, Angaben in Prozent Dauer des Elterngeldbezugs Monate Gesamt Frauen 0,1 0,8 0,4 0,4 0,4 0,7 0,9 1,0 1,0 2,6 2,7 83,7 0 1,6 100,0 Männer 0,8 79,6 3,9 2,7 1,5 1,9 1,4 0,8 0,6 0,9 1,0 5, ,0 1) Hier werden nur Kinder berücksichtigt, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Tabelle KE 02.2 Dauer des Elterngeldbezugs von Frauen und Männer nach Geburtsjahr des Kindes in Deutschland ( ), in Prozent Geburten im Jahr Dauer des Elterngeldbezugs (in Monaten) 1 bis 2 3 bis 5 6 bis 9 10 bis 14 Gesamt 1) Frauen ,2 1,5 3,4 93,9 100, ,9 1,1 2,7 95,3 100, ,9 1,1 2,8 95,1 100, ,8 1,1 2,9 95,1 100, ,8 1,1 3,1 94,9 99, ,8 1,1 3,2 94,8 100, ,9 1,3 3,4 94,4 100, ,9 1,3 3,5 94,3 100, ) 0,9 1,2 3,6 94,2 99,9 Männer ,2 7,3 8,0 17,5 100, ,8 8,8 7,5 12,0 100, ,9 8,0 6,5 10,7 100, ,1 8,4 6,1 9,3 100, ,1 8,2 5,6 9,1 100, ,2 8,2 5,3 8,2 100, ,9 8,2 5,4 7,5 100, ,4 8,4 5,2 7,1 100, ) 80,4 8,0 4,8 6,8 100,0 1) Die einzelnen Werte wurden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich in der Endsumme geringfügige Abweichungen von 100,0 ergeben. 2) Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 7
8 Tabelle KE 02.3 Dauer des Elterngldbezugs von Vätern, die für ihr im Jahr geborenes Kind Elterngeld in Anspruch genommen haben, nach Bundesland (Geburtsjahre 2008 und 2015), in Prozent Bundesland ) 1 bis 2 Monate 3 und mehr Monate 1 bis 2 Monate 3 und mehr Monate Ostdeutschland 73,0 27,0 78,0 22,0 Berlin 63,6 36,4 65,7 34,3 Mecklenburg-Vorpommern 68,1 31,9 77,2 22,8 Sachsen-Anhalt 65,0 35,0 78,0 22,0 Brandenburg 72,2 27,8 79,7 20,3 Sachsen 75,8 24,2 84,3 15,7 Thüringen 76,4 23,6 86,6 13,4 Westdeutschland 72,2 27,8 81,1 18,9 Bremen 58,5 41,5 64,8 35,2 Hamburg 67,3 32,7 75,2 24,8 Nordrhein-Westfalen 68,6 31,4 76,1 23,9 Schleswig-Holstein 70,0 30,0 77,3 22,7 Hessen 71,8 28,2 79,0 21,0 Saarland 62,6 37,4 79,1 20,9 Rheinland-Pfalz 71,8 28,2 81,1 18,9 Niedersachsen 70,5 29,5 81,2 18,8 Baden-Württemberg 74,3 25,7 84,3 15,7 Bayern 76,4 23,6 85,5 14,5 Deutschland 71,8 28,2 80,4 19,6 1) Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Methodische Anmerkungen Die vorliegenden Analysen zum Elterngeldbezug in Deutschland basieren auf Daten der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. 18 In der Elterngeldstatistik werden vierteljährlich die Angaben zu allen Elterngeldbeziehenden erhoben, die von den zuständigen Elterngeldstellen zugeliefert werden. 18 Informationen zur Erhebung und den Daten der Elterngeldstatistik gibt es hier: Statistisches Bundesamt (2018): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht. Seite 8
9 Als Datenbasis für die Analysen wurden die Angaben aus den Fachserien zu den beendeten Leistungsbezügen genutzt. Diese werden in zwei Reihen publiziert, in denen sämtliche Angaben entweder für alle Kinder zusammengetragen werden, die in selben Jahr oder im selben Quartal eines Jahres geboren wurden. Für die vorliegenden Zeitreihen (und Zeitvergleiche) wurden die Ergebnisse zur Elterngeldnutzung für einzelne Geburtsjahre zu Zeitreihen ausgebaut. Die Jahresdaten beziehen sich also jeweils auf die beendeten Elterngeldbezüge für alle Kinder, die in dem betreffenden Jahr geboren wurden. Die Verfügbarkeit der Daten hängt von der möglichen Gesamtbezugsdauer des Elterngeldes ab. (Die Daten für die Kinder des Geburtsjahres 2014 wurden beispielsweise erst im Sommer 2016 veröffentlicht.) Die Daten für das Jahr 2015 basieren nur auf den Angaben zu den beiden ersten Quartalen des Jahres. Der Grund dafür ist, dass zum 1. Juli 2015 das ElterngeldPlus (siehe Glossar) eingeführt wurde und sich daraus grundlegende Veränderungen in der Elterngeldstatistik ergeben. Literatur Geyer, Johannes / Krause, Alexandra (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper 1592, letzter Zugriff: Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Hentschel, Linda (2018 a): Elterngeldbezug in Deutschland In WSI GenderDatenportal. Hobler, Dietmar / Pfahl, Svenja / Hentschel, Linda (2018 b): Höhe des Elterngeldes nach Geburtsjahr des Kindes In WSI GenderDatenportal. Huebener, Mathias / Müller, Kai-Uwe / Neumann, Michael / Wrohlich, Katharina (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. In: DIW Wochenbericht 49, Seiten , letzter Zugriff: Müller, Kai-Uwe / Neumann, Michael / Wrohlich, Katharina (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. In: DIW Wochenbericht 46/2015: Familienarbeitszeit reloaded, Seiten , letzter Zugriff: Pfahl, Svenja / Reuyß, Stefan / Hobler, Dietmar / Weeber, Sonja (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht SowiTra. Berlin, letzter Zugriff: Seite 9
10 Statistisches Bundesamt (2018): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht, pdf? blob=publicationfile, letzter Zugriff: Statistisches Bundesamt (2017): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im 2. Vierteljahr 2015 geborene Kinder. April 2015 bis September 2016, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2016 a): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im 1. Vierteljahr 2015 geborene Kinder. Januar 2015 bis Juni 2016, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2016 b): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2014 geborene Kinder. Januar 2014 bis März 2016, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2015): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder. Januar 2013 bis März 2015, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2014): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Januar 2012 bis März 2014, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2013): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2011 geborene Kinder. Januar 2011 bis März 2013, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2012): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2010 geborene Kinder. Januar 2010 bis März 2012, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2011 a): Statistik zum Elterngeld Gemeldete beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2009 geborene Kinder. Januar 2009 bis März 2011, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2011 b): Statistik zum Elterngeld Gemeldete beendete Leistungsbezüge für Geburten Januar 2008 bis März 2010, Wiesbaden. Wrohlich, Katharina / Berger, Eva / Geyer, Johannes / Haan, Peter / Sengül, Denise / Spieß, C. Katharina / Thiemann, Andreas (2012). Elterngeld Monitor. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 61. Verfügbar unter letzter Zugriff: Seite 10
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