REACH: Wer muss registrieren?
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- Lioba Meissner
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1 REACH: Wer muss registrieren? Veranstaltungsreihe REACH jetzt wird es ernst IHK Hochrhein - Bodensee, 4. Juni 2008 in Singen, IHK Hochrhein-Bodensee
2 Inhalt 1. Einführung: das REACH-System 2. Registrierungspflicht -Vorregistrierung -Registrierung 3. Ausnahmen und Sonderfälle 4. Vorbereitung auf die Vorregistrierungsphase 2 / 44
3 1. Einführung: das REACH-System 3 / 44
4 Die REACH-Bausteine > 1 t/a Stoffe (Chemikalien) Registrierung > 100 t/a und andere Sehr gefährliche Stoffe (CMR etc.) Stoffe mit unannehmbarem Risiko Bewertung (Evaluation) Zulassung (Authorisation) Beschränkung 4 / 44
5 Wichtige Begriffe (1) Hersteller natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt Importeur für die Einfuhr (= physisches Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft) verantwortlich Händler die einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung lediglich lagert und an Dritte in Verkehr bringt; darunter fallen auch Einzelhändler 5 / 44
6 Wichtige Begriffe (2) Nachgeschalteter Anwender die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender 6 / 44
7 Beispiel Unternehmen erwirbt einen Kühlschmierstoff von einem Chemikalienhersteller und vertreibt diesen weiter wird Stoff/Zubereitung in die EU importiert? ( dann: Importeur im Sinne von REACH) wird Stoff/Zubereitung verwendet? (z.b. abfüllen oder umfüllen) nachgeschalteter Anwender lediglich Lagerung und Weiterverkauf? Händler im Sinne von REACH 7 / 44
8 Wichtige Begriffe (3) Stoffe chemisches Element und seine Verbindungen einschließlich der zu Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen Zubereitungen Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen Erzeugnisse Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt 8 / 44
9 2. Registrierungspflicht 9 / 44
10 Registrierung wer muss registrieren? Hersteller von Stoffen Importeure von Stoffen oder Stoffen in Zubereitungen sämtliche Stoffe ab einem Produktions- / Importvolumen ab > 1 t/a müssen registriert werden (ca Stoffe) Registrierung ist unternehmensbezogen 10 / 44
11 Sonderfall Erzeugnisse Registrierungspflicht von Stoffen in hergestellten/importierten Erzeugnissen wenn der Stoff in diesen Erzeugnissen insgesamt in einer Menge > 1 t/a enthalten ist und der Stoff unter normalen Verwendungsbedingungen beabsichtigt freigesetzt wird 11 / 44
12 Inhalt und Ablauf der Registrierung Hersteller/Importeur eines registrierungspflichtigen Stoffes ja Phase-in-Stoff? nein Vollständigkeitsprüfung Gebühr bezahlt? Registrierungsnummer Vorregistrierung Registrierung beinhaltet Agentur (ECHA) Registrierungsdossier: 1) Technisches Dossier 2) zusätzlich bei > 10 t/a: Stoffsicherheitsbericht 12 / 44
13 Was ist ein Phase-in-Stoff? Altstoff (vor 1981 auf dem Markt) gelistet in EINECS Europäisches Altstoffverzeichnis no-longer-polymer Stoffe, die bis Anfang der 90iger-Jahre als Polymer klassifiziert waren Stoff, der in der EU hergestellt, aber vom Hersteller/ Importeur in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACH nicht in Verkehr gebracht wurde z.b. werksinterne Stoffe 13 / 44
14 Vorregistrierung 14 / 44
15 Vorregistrierungsfrist für registrierungspflichtige Phase-In- Stoffe Frist: vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008 ohne Vorregistrierung keinen Anspruch auf Übergangsfristen! 15 / 44
16 Fristen für Registrierung und Vorregistrierung ab 1. Juni bis Registrierung von Neustoffen die erstmals nach dem 1. Juni 2008 in Verkehr gebracht werden Vorregistrierungsfrist für alle Phase-in-Stoffe (Altstoffe) ca verschiedene Stoffe bis 1. Dezember 2010 bis 1. Juni 2013 Registrierung von Phase-in-Stoffen > t/a > 100 t/a mit R50/53 > 1 t/a CMR-Stoffe Registrierung von Phase-in-Stoffen > 100 t/a 16 / 44 bis 1. Juni 2018 Registrierung von Phase-in- Stoffen > 1 t/a
17 Sinn der Vorregistrierung? Vorregistrierung dient Bildung von Konsortien: gemeinsame Registrierung eines Stoffes durch mehrere Hersteller/Importeure alle Vorregistranten werden Teilnehmer des SIEF -Systems*: Datenbank zum Austausch von Stoffinformationen Pre-SIEF : so genannte sameness-diskussion, ob es sich jeweils um den gleichen Stoff handelt bis zum 1. Januar 2009 erstellt die Agentur eine Liste aller vorregistrierten Stoffe * Substance Information Exchange Forum 17 / 44
18 Vorregistrierung nach dem hier gibt es nur eine einzige Ausnahme: nachträgliche Vorregistrierung ist möglich wenn Stoff erstmalig nach dem hergestellt oder in die EU importiert wird und spätestens 6 Monate nach dem ersten Herstellen / Import und spätestens 12 Monate vor der jeweiligen Registrierungsfrist 18 / 44
19 Registrierung 19 / 44
20 Registrierung 20 / 44 Vorlage eines Registrierungsdossiers Technisches Dossier Zusammenfassung der Testergebnisse Einstufung und Kennzeichnung etc. Stoffsicherheitsbericht (nur wenn > 10 t/a) Ableitung von Grenzwerten bei als gefährlich einzustufenden Stoffen zusätzlich: Expositionsbeurteilung und Risikobeschreibung zu allen identifizierten Verwendungen berücksichtigt alle identifizierten Verwendungen über den Lebensweg eines Stoffes etc.
21 Technisches Dossier: mengen-abhängige Datenanforderungen Versuchsvorschl. f. Inform. n. Anhang X Versuchsvorschläge für Informationen nach Anhang IX Standardinformationen nach Anhang VIII Standardinformationen nach Anhang VII (Vollständigkeit nur unter best. Voraussetzungen erforderlich) > 1 t/a > 10 t/a > 100 t/a > t/a 21 / 44 Waiving : Verzicht auf bestimmte Informationen wenn keine Exposition stattfindet! ( siehe Anhang XI)
22 Wie sieht die Kostenseite aus? Kosten für eine Registrierung (Schätzung des VCI) 1 10 t/a: ca bis t/a: ca bis t/a: ca bis > t/a: bis 3 Mio. Nutzung vorhandener Daten! ggf. Konsortienbildung und Kostenteilung! 22 / 44
23 Gebühren für die Registrierung: Gebührenverordnung wird bis 1. Juni 2008 veröffentlicht Mengenband Einzelregistrierung Konsortium -25 % 1 bis 10 t * 10 bis 100 t EUR EUR EUR EUR 100 bis t über t EUR EUR EUR EUR * ggf. kostenlos, falls Registrierungsdossier die gesamten Informationen nach Anhang VII enthält 23 / 44 Gebührenerleichterungen für KMU: - Mittlere Unternehmen - Kleinunternehmen - Kleinstunternehmen -30 % -60 % -90 %
24 KMU-Definition 24 / 44
25 3. Ausnahmen und Sonderfälle 25 / 44
26 Was ist von der Registrierung ausgenommen? radioaktive Stoffe Beförderung von Stoffen (Transport) Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, z.b. für vorübergehende Verwahrung nicht-isolierte Zwischenprodukte Abfälle ( aber ggf. bei Wiederaufbereitung entstehende neue Stoffe ) Stoffe in Human-/Tierarzneimitteln 26 / 44
27 Was ist von der Registrierung ausgenommen? ggf. Stoffe in Lebensmitteln/Futtermitteln wie z.b. Aroma- oder Lebensmittelzusatzstoffe registrierte reimportierte Stoffe ( Nachweis erforderlich!) registrierte rückgewonnene Stoffe, soweit der Stoff mit registrierten Stoff identisch ist Polymere ( aber Monomere sind registrierungspflichtig!) Stoffe, die in Anhang IV und V der REACH-VO gelistet sind 27 / 44
28 Ausnahmen einige Beispiele aus Anhang IV Ascorbinsäure Glucose Diverse Fettsäuren Sonnenblumenöl, Maiskeimöl, Leinöl Kohlendioxid, Stickstoff, Grafit, destilliertes Wasser Kalkstein Stärke Vitamin A Zellstoff Anhang IV wird bis zum Herbst 2008 noch einmal überarbeitet! 28 / 44
29 Ausnahmen einige Beispiele aus Anhang V Stoffe, die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es bei der Endnutzung gekommen ist Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist: Stabilisator, Farbstoff, Aromastoff, Antioxidans, Füllstoff, Lösungsmittel, Trägerstoff, oberflächenaktives Mittel, Weichmacher etc. Soweit nicht chemisch verändert: Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Zementklinker, Erdgas, Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Rohöl, Kohle und Koks Naturstoffe soweit ungefährlich und nicht chemisch verändert Wasserstoff, Sauerstoff, Edelgase (Argon, Helium, Neon, Xenon) und Stickstoff Anhang V wird ggf. ebenso bis Herbst 2008 noch einmal überarbeitet! 29 / 44
30 Isolierte Zwischenprodukte standortinterne isolierte Zwischenprodukte transportierte isolierte Zwischenprodukte vereinfachte Registrierung sofern unter streng kontrollierten Bedingungen verwendet! (Art. 17 bis 19) Monomere gelten nicht als Zwischenprodukte 30 / 44
31 F & E und bereits angemeldete Stoffe produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung nach Mitteilung an die Agentur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Registrierung befreit auf Antrag Befreiung für weitere 5 bzw. 10 Jahre möglich ggf. Auflagen (Art. 9) als bereits registriert gelten: Neustoffe, die das Unternehmen im Rahmen der Stoffrichtlinie 67/548/EWG angemeldet hat Wirkstoffe ausschließlich für Biozid-Produkte Wirkstoffe und Formulierungshilfsstoffe in Pflanzenschutzmitteln 31 / 44
32 Recycling (1) Abfälle sind im Sinne von REACH keine Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse Abfall: alle Stoffe oder Gegenstände deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss betrifft sowohl Abfälle zur Beseitigung als auch Verwertung! Abfallerzeuger: ist ganz von REACH ausgenommen auch kein nachgeschalteter Anwender nach REACH: kein SDB für Abfälle (auch nicht für Abfälle zur Verwertung!) 32 / 44
33 Recycling (2) Stoffe, die zurückgewonnen (recycelt) werden sind nur dann von der Registrierung ausgenommen wenn beide folgenden Punkte zutreffen: 1. der aus dem Rückgewinnungsverfahren hervorgegangene Stoff ist mit einem registrierten Stoff identisch Anmerkung: es ist ausreichend, wenn die Registrierung des Stoffes von irgendeinem Akteur in 33 / 44 irgendeiner Lieferkette vorgenommen wird
34 Recycling (2) 2. dem Recyclingunternehmen stehen die Informationen nach Art. 31 bzw. 32 (z.b. Sicherheitsdatenblatt) über den entsprechenden registrierten Stoff zur Verfügung Anmerkung: diese Informationen müssen nicht zwingend vom Abfallerzeuger stammen! 34 / 44
35 Recycling (3) Anforderungen beim Recycling: zunächst ist eine Vorregistrierung der recycelten Stoffe erforderlich! ggf. spätere Registrierungspflicht! wenn kein Nachweis erbracht werden kann, dass es sich um einen bereits registrierten Stoff handelt EU-Kommission: dies gilt insbesondere dann, wenn die Stoffe bei der Rückgewinnung durch chemische Veränderung entstehen 35 / 44
36 Registrierungspflicht beim Import von Metallprodukten? Beispiel Metallimporte: Kupferpulver Stoff? Coil Stabstahl Zubereitung? Draht Erzeugnis? Edelstahlrohr Hinweise in Entwurf des RIP 3.8 Requirements gestanztes for Blech substances in articles 36 / 44
37 4. Vorbereitung auf die Vorregistrierungsphase 37 / 44
38 Vorregistrierungsfrist: Drei wichtige Fragen, die Sie beantworten sollten Vorregistrierungsphase hat begonnen!!! 1) Wissen Sie, ob bzw. welche Stoffe Sie in die Vorregistrierung bringen müssen? liegt ein Stoffinventar vor? sind alle registrierungspflichtigen Stoffe identifiziert? 38 / 44
39 Vorregistrierungsphase: Drei wichtige Fragen 2) Wissen Sie, welche Stoffe Sie in die Vorregistrierung bringen, um sich Optionen offen zu halten? z.b. bei steigenden Importmengen z.b. um existenziell wichtige Chemikalien selbst importieren zu können 39 / 44
40 Vorregistrierungsphase: Drei wichtige Fragen 3. Lassen Sie die Vorregistrierung von einem Treuhänder nach Art. 4 ( third party ) durchführen? Betriebsgeheimnisse, Know-how- Schutz 40 / 44
41 Stoffinventar: die wichtigsten Inhalte Produktbezeichnung chemische Bezeichnung Lieferant? Stoff oder Zubereitung? Stoffidentifikation (CAS, EINECS etc.) Menge EU-Sourcing? ja/nein Bestimmung der Rolle nach REACH etc. Nutzung und Erweiterung des bereits vorhandenen Gefahrstoffverzeichnisses! 41 / 44
42 Vorregistrierung: Ausblick Vorregistrierung ist kostenlos! durch die Vorregistrierung ergibt sich keine Pflicht zur eigentlichen Registrierung! jeder potenzielle Registrant kann vorregistrieren! 42 / 44
43 Hinweis zu den Folien Alle Unterlagen können von unserer homepage heruntergeladen werden unter: umweltberatung/reach/index.jsp 43 / 44
44 Fragen? IHK Hochrhein-Bodensee Tel. +49 (0) / 44
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