Ausbildung in Wirtschaftspädagogik (1. Stufe) Ordnung 15 Studienbereich und Lehrveranstaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausbildung in Wirtschaftspädagogik (1. Stufe) Ordnung 15 Studienbereich und Lehrveranstaltung"

Transkript

1 Senatsbeschluss vom Studienplan, Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und zur Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen für die Fächer Wirtschaft und Recht Ausbildung in Wirtschaftspädagogik (1. Stufe) Ordnung 15 Studienbereich und Lehrveranstaltung 1 Pflichtbereich Veranstaltungen Bachelor-Stufe 1.1 Grundlagen Schriftliche Klausur Wirtschaftspädagogik 1.2 Bildungsmanagement I Schriftliche Klausur 1.3 Pädagogische Psychologie Schriftliche Klausur (60%) Schriftliche Gruppenarbeit (40%) 1.4 Didaktischer Transfer I Microteaching Veranstaltungen Master-Stufe 1.5 Aktuelle Themen Wirtschaftsdidaktik Schriftliche Arbeit (70%) Präsentation (30%) 1.6 Didaktischer Transfer II Microteaching (70%) Schriftliche Gruppenarbeit (30%) 1.7 Bildungsmanagement II Schriftliche Klausur Total Pflichtbereich Pflichtwahlbereich Bemerkungen zu Einbuchungen in Bachelor-/Master-Programme** BBWL: 16 Credits in PWB; BVWL: 16 Credits in PWB BWL; BIA: 10 Credits in WB; BLE/BLaw: keine Einbuchung MBI,MSC,MBF,SIM,MLaw,MOK,MUG: 12 ECTS uwb; MaccFin: 10 ECTS; MEcon, MiQE/F,MIA: 8 ECTS uwb; MLE: 12 ECTS WB SPS WiWi 1 Die Akkreditierung durch die EDK erfolgte am 24. Juni

2 Studienbereich und Lehrveranstaltung Veranstaltungen Bachelor-Stufe 2.1 Berufspraktische Kurse Veranstaltungen Master-Stufe 2.2 Berufspraktische Kurse Total Pflichtwahlbereich 7 3 Portfolio Bemerkungen zu Einbuchungen in Bachelor-/Master-Programme** BBWL,BVWL,BIA: 4 ECTS HaKo; BLE/BLaw: 4 ECTS Kontextstudium Alle Programme: 3 ECTS Handlungskompetenz 3.1 Portfolio Stufenübergreifend; keine Einbuchung in ein Bachelor- o Master-Programm Total Ausbildung Wirtschaftspädagogik 1. Stufe 38 * VfZ = Vorlesungsfreie Zeit / = Vorlesungszeit (Abgabezeitpunkt einer Arbeit kann in die VfZ hineinverlegt werden) ** Abkürzungen: PWB: Pflichtwahlbereich; WB: Wahlbereich; uwb: unabhängiger Wahlbereich; HaKo: Handlungskompetenz; SPS WiWi: Schwerpunktstudium WiWi 2

3 Ausbildung zur Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen für die Fächer Wirtschaft und Recht (2. Stufe) Ordnung 15 Lehrveranstaltung 1 Pflichtbereich 1.1 Didaktischer Transfer III 10 4 Schriftliche Klausur (50%) Microteaching (50%) 1.2 Didaktischer Transfer IV 10 4 Mündliche Prüfung (50%) Microteaching (50%) Total Pflichtbereich 8 2 Unterrichtspraktische Ausbildung 2.1 Lehrpraktikum I Lehrpraktikum II Prüfungslektion I Prüfungslektion II 11 1 Total unterrichtspraktische Ausbildung 14 Bemerkungen 3 Nachweise Ergeben keine Credits Kurse in Kernfächer 2 Nachweis erforlich für Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen 3.2 Betriebliche Erfahrung von mind. 6 Monaten Total Ausbildung Wirtschaftspädagogik 2. Stufe 22 Nachweis erforlich für Erlangung des Lehrdiploms für Berufsfachschulen * VfZ = Vorlesungsfreie Zeit / = Vorlesungszeit (Abgabezeitpunkt einer Arbeit kann in die VfZ hineinverlegt werden) ** Abkürzungen: PWB: Pflichtwahlbereich; WB: Wahlbereich; uwb: unabhängiger Wahlbereich; HaKo: Handlungskompetenz; SPS WiWi: Schwerpunktstudium WiWi 2 Anpassung in Folge Änung des Art. 20 Abs. 5 R Wipäd aufgrund Umsetzung des Beschluss EDK vom 9. Juli 2014 (siehe auch Übergangsregelungen betreffend Praxisänung Credits in Kernfächer ) 3

4 Übergangsregelungen betreffend Einführung des neuen Reglements Der Studienplan Ordnung 15 basiert auf dem Reglement für die Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und zur Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen für die Fächer Wirtschaft und Recht (Sekundarstufe II) an Universität St. Gallen vom 15. September Dieses Reglement wird per 1. August 2015 angewendet und löst die Ausführungsbestimmungen für die Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen an Universität St. Gallen (Stand 23. Mai 2011), welche seit 1. August 2012 angewendet werden (Regelungen 2012), ex tunc ab. Studierende, welche ihr Studium für die Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und zur Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen für die Fächer Wirtschaft und Recht (Sekundarstufe II) per Herbstsemester 2015 aufnehmen, studieren nach dem Studienplan Ordnung Für Studierende, die ihr Studium Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen vor Herbstsemester 2015 und nach den Regelungen 2012 aufgenommen haben, gelten folgende Regelungen: Studierende, welche ihre Ausbildung (1. Stufe) bereits vor Frühjahrssemester 2015 abgeschlossen haben, erhalten auf Verlangen eine Bescheinigung, welche die Äquivalenz ihrer Ausbildung in Wirtschaftspädagogik (1. Stufe) nach den Regelungen 2012 mit Ausbildung in Wirtschaftspädagogik (1. Stufe) nach dem neuen Reglement bestätigt. Studierende, welche ihre Ausbildung (1. Stufe) per Frühjahrssemester 2015 noch nicht abgeschlossen haben, werden mit Ende Frühjahrssemester 2015 in die neue Studienplanordnung 15 umgebucht: o Veranstaltungen Bachelor-Stufe: alle nach den Regelungen 2012 absolvierten Pflichtfächer werden grundsätzlich an die neue Ordnung angerechnet. o Veranstaltungen Master-Stufe: alle nach den Regelungen 2012 absolvierten Veranstaltungen des Pflichtbereichs sowie die Veranstaltungen des Pflichtwahlbereichs werden grundsätzlich an die neue Ordnung angerechnet. Das Portfolio wird an die neue Ordnung angerechnet, sofern dieses bereits erbracht wurde. o Da nach den neuen Regelungen weniger Pflichtwahlfächer zu absolvieren sind, werden die nach den Regelungen 2012 bereits erbrachten Pflichtwahlfächer gemäss neuer Ordnung 15 mit jeweils höchsten erzielten Note an die neue Ordnung angerechnet. Hierbei handelt es sich um folgende Veranstaltungen: Moations- und Präsentationssituationen gestalten Kooperations- und Konfliktsituationen gestalten Teamsituationen gestalten Innovationen begleiten Beratungssituationen gestalten Coachingsituationen gestalten. Studierende, welche ihre Ausbildung (2. Stufe) bereits vor Herbstsemester 2015 aufgenommen haben, werden in die neue Studienplanordnung umgebucht, dabei werden alle nach den Regelungen 2012 bereits absolvierten Leistungen an die neue Ordnung angerechnet. 4

5 Studierende, welche ihr Studium nach Ordnung 02 nicht abgeschlossen haben, werden ebenfalls in die neue Ordnung 15 umgebucht. Übergangsregelungen betreffend Praxisänung Credits in Kernfächer Studierende, welche ihr Studium für die Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und zur Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen für die Fächer Wirtschaft und Recht (Sekundarstufe II) nach dem 1. Januar 2016 aufnehmen, müssen für den Abschluss Ausbildung zur Erlangung Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen für die Fächer Wirtschaft und Recht (2. Stufe) Credits im Umfang von 120, 60 und 30 Credits in den Kernfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht nachweisen. Studierende, die ihr Studium Ausbildung in Wirtschaftspädagogik und Lehrdiplome für Berufsfach- und Maturitätsschulen vor dem 1. Januar 2016 aufgenommen haben, können ihr Studium bis Ende Frühjahrssemester 2020 nach den alten Regelungen Nachweis von Credits in den Kernfächern abschliessen; ab Herbstsemester 2020 müssen für den Abschluss Credits im Umfang von 120, 60 und 30 in den Kernfächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht nachgewiesen werden. Gemäss Art. 20 Abs. 5 des R Wipäd vom 15. September 2014 entwickeln die Programmleitung und Studiensekretär eine Kasuistik für die Anrechenbarkeit von Kursen. Q:\IWP\Projekte\Aktuelle Projekte\HSG Studium Admin_6300\Rechtliche Bestimmungen WiPäd\Reform 2015\StuPla_Wipäd_O15.docx 5