PV-Eigenverbrauch. Anwenderleitfaden zur PV-Anlagenpacht. Modellvarianten, rechtliche Umsetzung, Musterverträge

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1 PV-Eigenverbrauch Anwenderleitfaden zur PV-Anlagenpacht Modellvarianten, rechtliche Umsetzung, Musterverträge Leitfaden und Anwendungshilfe des BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V.

2 Impressum Stand: März 2014 Herausgeber: BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V., Berlin, Autoren: Rechtsanwalt Dr. Florian Valentin Rechtsanwalt Dr. Steffen Herz von Bredow Valentin Partnerschaft von Rechtsanwälten Littenstraße Berlin T: +49-(0) F: +49-(0) Mitarbeit BSW-Solar: Rainer Brohm: 030 / , brohm@bsw-solar.de Markus Meyer: 030 / , meyer@bsw-solar.de BSW Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Berlin, mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin, 2

3 Haftungshinweis Dieser Anwenderleitfaden, einschließlich aller seiner einzelnen Kapitel und der Grafiken, ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Veränderung und/oder jede sonstige Art der Verwendung des Anwenderleitfadens oder von Teilen desselben außerhalb des rein privaten Bereichs ist ohne vorherige Zustimmung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.v. untersagt. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen/Kopien, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeisung und Speicherung in elektronischen Systemen. Der Anwenderleitfaden wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Da Fehler jedoch nie auszuschließen sind und die Inhalte Änderungen unterliegen können, weisen wir auf Folgendes hin: Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. übernimmt keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Anwenderleitfaden bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, ist eine Haftung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. ausgeschlossen. Dieser Anwenderleitfaden dient der Erläuterung und der eigenverantwortlichen Nutzung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. BSW Bundesverband Solarwirtschaft e. V. Quartier 207 Friedrichstr Berlin Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) info@bsw-solar.de Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) ist mit über 850 Mitgliedsunternehmen die Interessenvertretung der Solarbranche in Deutschland. Als starke Gemeinschaft von Unternehmen agiert der BSW-Solar als Informant und Vermittler im Aktionsfeld zwischen Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Er vertritt die gemeinsamen Unternehmerinteressen entlang der solaren Wertschöpfungskette. Der BSW-Solar nimmt entscheidenden Einfluss auf die Schaffung und Sicherung geeigneter politischer Rahmenbedingungen für ein stabiles Wachstum und damit für Investitionssicherheit in der gesamten Branche. Ziel ist es, die Solarenergie zu einer tragenden Säule der Energiewirtschaft auszubauen. 3

4 Inhaltsverzeichnis Impressum...2 Inhaltsverzeichnis... 4 Grußwort des BSW Solar...6 Einführung Anlagenpacht als Geschäftsmodell für Solarstromanlagen...7 Teil I: Motivation - Umsetzung - Wirtschaftlichkeit...9 A. Warum eine Anlage pachten oder verpachten?...9 I. Aus Sicht des Pächters...9 II. Aus Sicht des Verpächters III. Welche Pachtmodell-Konstellationen sind zu unterscheiden? B. Wann ist der Pächter und Stromverbraucher zugleich Anlagenbetreiber? I. Personenidentität II. Wann wird der Pächter zum Anlagenbetreiber? III. Welche Risiken und Pflichten muss der Pächter im Einzelnen übernehmen? IV. Stromverbraucher nutzt Strom selbst (Zeitgleichheit des Verbrauchs) V. Keine Netzdurchleitung sowie Verbrauch im räumlichen Zusammenhang C. Welche Kosten reduzieren sich durch den Eigenverbrauch? I. Strombezugskosten II. Keine netzbezogenen Entgelte und Abgaben III. Netznutzungsunabhängige Kostenpositionen EEG-Umlage Stromsteuer IV. Messkosten D. Welche zusätzlichen Einnahmen sind möglich? I. Vergütungsvoraussetzungen und Vergütungshöhe nach dem EEG Technische Anforderungen Standortbezogene Anforderungen Vergütungshöhe Marktintegrationsmodell Meldepflichten II. Direktvermarktung Direktvermarktung im Marktprämienmodell Grünstromprivileg und sonstige Direktvermarktung

5 E. Was ist beim Zusatzstrombezug zu beachten? I. Kein Strombezug im Grund- oder Ersatzversorgungsverhältnis II. Kein Eigenversorgungsverbot F. Steuerliche Aspekte der Anlagenpacht G. Ist eine Anlagenpacht durch mehrere Personen oder eine Teilpacht möglich? I. Pacht der Gesamtanlage durch mehrere Einzelpersonen Pacht der PV-Anlage durch eine GmbH, eg, etc Pacht der PV-Anlage durch eine GbR II. Pacht von Anlagenteilen Technische Anlagentrennung Scheibenpacht H. Was ist hinsichtlich des Netzanschlusses und der Messung zu beachten?...43 I. Netzanschluss II. Messung und Messkonzepte Installation und Betrieb der Messeinrichtungen Schema Messkonzept...45 Teil II: Erläuterungen zu den Muster-Anlagenpachtverträgen...46 I. Allgemeines zu den Muster-Anlagenpachtverträgen...46 I. Zu den drei Vertragstypen...46 II. Hinweise zu allen Verträgen...48 J. Die Bestimmungen des Vertrages im Einzelnen...49 K. Informationen zu sonstigen Verträgen I. Wartungs- und Betriebsführungsvertrag II. Versicherungen III. Dachflächennutzungsvertrag Folgende weitere Angebote des BSW-Solar sind erhältlich auf Investorenleitfaden Photovoltaik - Marktübersicht und Praxishilfe zu Solarstrom-Geschäftsmodellen in Deutschland PV-Stromlieferung Mustervertrag mit Anwenderleitfaden (2. Auflage 2014) Steuermerkblatt Photovoltaik (7. Auflage 2014)...64 Merkblatt Photovoltaik versichern

6 Grußwort des BSW Solar Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, die Photovoltaik hat sich in den vergangenen Jahren mit großen Schritten der Wettbewerbsfähigkeit genähert. Solarstrom vom eigenen Dach oder benachbarten Freiflächen ist oft schon günstiger als der Strombezug aus dem Netz. Die so genannte grid parity wurde wesentlich schneller erreicht als erwartet. Immer mehr Privathaushalte, Unternehmen in Gewerbe, Handel und Industrie aber auch zunehmend Stadtwerke, Energiegenossenschaften und lokale Wohnungsbaugesellschaften nutzen deshalb Solarstrom im Eigenverbrauch oder im Rahmen neuer Direktvermarktungsmodelle. Vor allem der Eigenverbrauch wird immer stärker zur Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen. Die neuen PV-Geschäftsmodelle stützen den Markt insbesondere dort, wo stark gesunkenen EEG-Einspeisetarife nicht mehr alleine zur Refinanzierung ausreichen. Gleichzeitig besteht noch erhebliche Unsicherheit über die Potenziale aber auch über die vertriebliche Erschließung und die konkrete Umsetzung dieser Geschäftsmodelle. Diese Unsicherheit betrifft Fragen der Finanzierung, der Anlagen- und Messkonzepte, des energiewirtschaftlichen Regulierungsrahmens ebenso wie Fragen zu den Vertragsbeziehungen zwischen Anlagenbetreiber, Flächeneigentümer, Investor und Stromabnehmer. Mit dem Mustervertrag PV-Eigenverbrauch/Anlagenpacht und dem vorliegenden Anwenderleitfaden möchte Ihnen der Bundesverband Solarwirtschaft e.v. eine praxisnahe Hilfestellung zur rechtssicheren Erschließung von PV-Anlagenpachtmodellen und den damit verbundenen Marktpotenzialen bieten. Die neue Bundesregierung hat sich zum weiteren Ausbau der Photovoltaik in Deutschland bekannt. Dennoch ist zu erwarten, dass an einigen Stellen des EEG Anpassungen erfolgen werden, die auch Auswirkungen auf die Rentabilität der in diesem Leitfaden beschriebenen Geschäftsmodelle haben können. Eine mögliche Einbeziehung des solaren Eigenverbrauchs in die EEG-Umlagefinanzierung wird die Rentabilität konkreter Geschäftsmodelle beeinflussen, sie aber nicht in Gänze behindern oder unmöglich machen davon sind wir fest überzeugt. Im Ergebnis bedeutet dies: Mittelfristig wird der Vor-Ort-Verbrauch von Solarstrom weiter an Bedeutung gewinnen und zunehmend zur Grundlage für die Erschließung von Marktpotenzialen für die Photovoltaik werden. Schon heute in diese Geschäftsmodelle einzusteigen bedeutet daher, sich rechtzeitig fit zu machen für den Markt von morgen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten im Solarmarkt. Dr. Günther Häckl Präsident Bundesverband Solarwirtschaft e.v. 6

7 Einführung Anlagenpacht als Geschäftsmodell für Solarstromanlagen Nach der starken Absenkung der gesetzlichen Einspeisetarife in den vergangenen Jahren befindet sich die Solarbranche im Umbruch. Um auch weiterhin Photovoltaik-Anlagen (im Folgenden: PV-Anlagen) wirtschaftlich bauen und betreiben zu können, werden neue Geschäftsmodelle entwickelt und bestehende optimiert. Diese Geschäftsmodelle können einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen auch in Fällen einer nicht ausreichenden gesetzlichen EEG-Einspeiseförderung für den erzeugten Strom ermöglichen. Diese Entwicklung trägt somit nicht zuletzt zu einer besseren und fortschreitenden Marktintegration von Solarstrom bei. Neben der Direktlieferung von Strom aus PV-Anlagen, bei der der erzeugte Strom vom Anlagenbetreiber mittels einer Direktleitung unmittelbar an einen Verbraucher vor Ort geliefert wird und regionalen Stromvermarktungskonzepten, bei welchen die PV-Anlage in ein regionales Erzeugungsportfolio eingebunden und eine Vollversorgung aus regionalen Erneuerbare-Energien-Anlagen realisiert wird, steht hier insbesondere der Eigenverbrauch von Solarstrom im Fokus. Eine hohe Eigenverbrauchsquote an dem durch die PV-Anlage erzeugten Strom ist dabei ein Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg eines Projektes eröffnet so eine Alternative zur alleinigen Refinanzierung der Anlage über den gesetzlichen EEG-Einspeisetarif. Im Fokus steht dabei die Reduzierung der Strombezugskosten des jeweiligen Unternehmens oder Haushaltes. Sofern der Eigenverbraucher nicht selbst in eine Anlage investieren und sein Eigenkapital binden möchte die Gründe hierfür können vielfältig sein kommt ein sogenanntes Anlagenpachtmodell in Betracht. Die Entscheidung für ein Anlagenpachtmodell wird für den Anlagenbetreiber oder den Investor meist von einer Vielzahl von technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren abhängen, die in jedem Einzelfall geprüft werden sollten. In dem einen Fall kann ein Konzept mit einer Direktlieferung sinnvoll sein, in dem anderen Fall hingegen die Pacht der PV-Anlage durch den Stromverbraucher, wodurch dieser selbst zum Anlagenbetreiber wird. In dem Investorenleitfaden Photovoltaik Marktübersicht und Praxishilfe zu PV-Geschäftsmodellen in Deutschland stellt der BSW-Solar alle aktuellen Geschäftsmodelle für Solarstromanlagen im Überblick dar. Dieser Leitfaden soll insbesondere als Entscheidungshilfe dafür dienen, für eine bestimmte Konstellation das richtige Geschäftsmodell zu wählen. Für die Direktlieferung von Strom an einen Dritten bietet der BSW-Solar ebenfalls einen Musterstromliefervertrag PV-Stromlieferung mit Anwenderleitfaden an. 1 Der hier vorliegende Anwenderleitfaden PV-Eigenverbrauch/Anlagenpacht befasst sich vorwiegend mit der Pacht von PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Darstellung der rechtlichen Aspekte der Anlagenpacht und der Erläuterung des dazugehörigen Mustervertrages. Ziel des Leitfadens ist es hingegen nicht, im Sinne eines Rechtsgutachtens alle rechtlichen Aspekte der Pacht von Anlagen umfassend zu beleuchten. Er soll vielmehr eine konkrete Praxishilfe für die Umsetzung von PV-Anlagenpachtkonzepten sein. 1 Beide Produkte sind erhältlich auf 7

8 Hinweis Die Pacht einer PV-Anlage wird derzeit aus Sicht der Beteiligten oft dann wirtschaftlich attraktiv sein, wenn auf den durch den Pächter selbst verbrauchten Strom keine EEG-Umlage zu entrichten ist. Während dies nach der aktuell geltenden Rechtslage unter bestimmten Voraussetzungen noch der Fall ist, beabsichtigt die Bundesregierung derzeit (Stand: Ende März 2014), auch den Eigenverbrauch von Strom aus PV-Anlagen mit Inkrafttreten der EEG-Novelle 2014 zumindest für bestimmte Anlagengrößen und in der Höhe anteilig mit der EEG-Umlage zu belasten. Die Entscheidungen des Gesetzgebers hierzu bleiben abzuwarten. Anlagenpachtmodelle können aber auch im Fall einer (anteiligen) Belastung mit der EEG-Umlage eine für alle Beteiligten wirtschaftlich attraktive Option darstellen. Die Regelungen des EEG 2014 und seine Auswirkungen auf die Anlagenpacht werden wir in einem Update dieses Leitfadens berücksichtigen, das unmittelbar nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erstellt und allen Erwerbern dieses Leitfadens kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. 8

9 Teil I: Motivation - Umsetzung - Wirtschaftlichkeit A. WARUM EINE ANLAGE PACHTEN ODER VERPACHTEN? Die Pacht einer PV-Anlage ist im Vergleich zu einer Vor-Ort-Belieferung (Direktlieferung) mit Solarstrom oder dem Erwerb einer PV-Anlage durch den potentiellen Anlagenbetreiber für die beteiligten Personen dann das passende Geschäftsmodell, wenn verschiedene im Folgenden beschriebene Faktoren zusammentreffen. Die Gründe für die Beteiligten, eine Anlage zu pachten bzw. zu verpachten, können dabei vielfältig sein. Einige der möglichen Gründe für die Wahl des Geschäftsmodells Anlagenpacht sollen hier beispielhaft genannt werden: I. AUS SICHT DES PÄCHTERS Aus der Sicht des Pächters einer PV-Anlage können insbesondere die folgenden Motive entscheidend sein: Für den Erwerb einer PV-Anlage steht kein Eigenkapital zur Verfügung, die Aufnahme von (ggf. weiterem) Fremdkapital ist nicht gewünscht oder nicht möglich. Vorhandenes Kapital soll nicht für den Erwerb einer PV-Anlage gebunden werden. Durch die Selbstversorgung aus einer gepachteten Anlage sollen die eigenen Strombezugskosten reduziert werden. Durch die (langfristige) Pacht der PV-Anlage kann sich ein Pächter (teilweise) unabhängig von einem Stromlieferanten und von der Entwicklung des Strompreises machen (langfristige Preissicherheit und -stabilität). Durch die Pacht der PV-Anlage soll durch die dezentrale Erzeugung sauberer Energie ein Beitrag zu Klimaschutz, zur Ressourcenschonung und zur Energiewende geleistet werden. Die Selbstversorgung mit Strom aus sauberer Energie lässt sich gut in das Marketing des jeweiligen Unternehmens integrieren. Die Nachhaltigkeit der produzierten Güter oder Dienstleistungen im eigenen Unternehmen wird erhöht und somit der Wert des Unternehmens und der eigenen Produkte gegenüber den Kunden gesteigert. Bei Realisierung eines Pachtmodells können die monatlichen Ausgaben für die Anlage gut kalkuliert werden. Durch den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms können die Voraussetzungen des Marktintegrationsmodells (10 %-Kriterium) nach dem EEG erfüllt werden, so dass sich die Anlage dann insgesamt rechnet. 9

10 Die Pacht einer PV-Anlage kann für aus steuerlichen Gründen sinnvoller sein als der Erwerb einer Anlage. Aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen wurden das Gebäudeeigentum und der Gewerbebetrieb des Unternehmens gesellschaftsrechtlich getrennt. Das Anlagenpachtmodell ermöglicht nun, eine PV-Anlage zur Eigenversorgung von der ausgegliederten Immobilien GmbH zu pachten. II. AUS SICHT DES VERPÄCHTERS Durch das Pachtmodell kann ein Energieversorger oder Stadtwerk seinen Strombezugskunden die Möglichkeit eröffnen, Selbstversorger zu werden, ohne dass sie als Kunden verloren gehen. Durch die festgelegte Pacht kann ein Investor die monatlichen Einnahmen für die Anlage und damit die Rendite gut kalkulieren. Dies kann unter Umständen auch die Finanzierung der Anlage erleichtern. Durch das Pachtmodell gewinnt ein Solarteur neue Kunden, die nicht in der Lage oder nicht bereit sind, selbst in eine PV-Anlage zu investieren. Durch den Eigenverbrauch entfällt nach aktueller Rechtslage die EEG-Umlage und entsprechend sinkt der Strompreis für den Anlagenpächter. Dadurch kann mit dem Pächter ein attraktiver Pachtzins vereinbart werden. Ein Solarteur erreicht Kundengruppen, für die der Kauf einer ganzen Anlage nicht in Betracht käme. Der Verpächter wird nicht zum Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und muss die damit verbundenen Pflichten auch nicht erfüllen (u.a. Meldung an die Bundesnetzagentur, Vorgaben für den Stromliefervertrag, korrekte Rechnungslegung, Veröffentlichungspflichten) Hinweis In allen Fällen, in denen ausschließliches Ziel der Anlagenpacht die Vermeidung der EEG-Umlage ist, empfehlen wir zu prüfen, ob nicht die Realisierung eines Stromliefermodells die sinnvollere und insbesondere auch rechtssicherere Option für die Beteiligten ist. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der potentielle Pächter nicht bereit ist, die wesentlichen Risiken aus dem Anlagenbetrieb zu tragen. Dies ist nämlich für den Abschluss eines Pachtvertrages, der rechtssicher dazu führt, dass der Pächter auch zum Anlagenbetreiber wird, zwingend erforderlich (siehe hierzu Abschnitt B.). 10