S T A D T B A D K I S S I N G E N
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- Jens Böhme
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1 S T A D T B A D K I S S I N G E N Satzung der Stadt Bad Kissingen für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sowie für die Erhebung von Ablösungsbeträgen bei nicht vorhandenen Kraftfahrzeugstellplätzen (Stellplatzsatzung) vom Aufgrund von Art. 47 Abs. 2 i. V. m. Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO in der vom an geltenden Fassung (GVBl. S. 588) erlässt die Stadt Bad Kissingen folgende Stellplatzsatzung: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt im gesamten Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Kissingen. 2 Stellplatzbedarf (1) Für die Berechnung des Stellplatzbedarfes für Kraftfahrzeuge bei Bauvorhaben und Nutzungsänderungen wird der gemäß Anlage zu 20 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen (GaStellV) vom festgelegte Stellplatzschlüssel angewandt. (2) Bei Nutzungsänderungen oder bei Neuerrichtung von baulichen Anlagen nach vorherigem Abbruch des Altbestandes kann vom Stellplatzbedarf bis zur Höhe der aus der ursprünglichen Nutzung herrührenden bestandsgeschützten Stellplatzzahl abgewichen werden. Stellplatzsatzung_Stand 12. Dezember 2007 Seite 1 von 2
2 3 Stellplatzablösung (1) Notwendige, welche nicht auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks hergestellt werden können, sind grundsätzlich mittels eines Ablösungsvertrages abzulösen. (2) Der Ablösebetrag beträgt (3) Abweichend hiervon wird im AltstadtCarre und in Fußgängerzonen (siehe Anlage 1) sowie im Zuge der Sanierung von Einzeldenkmälern ein Ablösebetrag nicht erhoben. 4 InKraftTreten Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung frühestens aber zum in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom , zuletzt geändert zum , außer Kraft. Bad Kissingen, den 12. Dezember 2007 Stadt Bad Kissingen Laudenbach Oberbürgermeister Stellplatzsatzung_Stand 12. Dezember 2007 Seite 2 von 2
3 Anlage Nr. Verkehrsquelle Zahl der hiervon i n Vomhundertsätzen f ü r Besucher 1. Wohngebäude 1. 1 Einfamilienhäuser 1 Stellplatz je Wohnung 1.2 Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen 1 Stellplatz je Wohnung 1.3 Gebäude mit Altenwohnungen 1.4 Wochenend und Ferienhäuser 1.5 Kinder, Schüler und Jugendwohnheime 0,2 je Wohnung 20 1 Stellplatz je Wohnung 1 Stellplatz je 20 Betten, mindestens Studentenwohnheime 1 Stellplatz je 5 Betten 1.7 Schwestern/ Pflegerwohnheime 1 Stellplatz je 2 Betten, 1.8 Arbeitnehmerwohnheime 1 Stellplatz je 4 Betten, 1.9 Altenwohnheime 1 Stellplatz je 15 Betten, 1. Altenheime, Langzeit und Kurzzeitpflegeheime 1 Stellplatz je 12 Betten bzw. Pflegeplätze, Tagespflegeeinrichtungen 1 Stellplatz je 12 Pflegeplätze, Obdachlosenheime, Gemeinschaftsunterkünfte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2. Gebäude mit Büro, Verwaltungs und Praxisräumen 1 Stellplatz je 30 Betten, Stellplatzsatzung_Anlage:Schlüssel Seite 1 von 4
4 2.1 Büro und Verwaltungsräume allgemein 2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter, Abfertigungsoder Beratungsräume, Arztpraxen und dergl.) 1 Stellplatz je 40 m ² NF 1) 1 Stellplatz je 30 m ² NF 1), Verkaufsstätten 3.1 Läden 1 je 40 m ² 3.2 Waren und Geschäftshäuser (einschließlich Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben) NF (V) 2), mindestens 2 je Laden 1 Stellplatz je 40 m ² NF (V) 2) 4. Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen 4.1 Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) 4.2 Sonstige Versammlungsstätten (z. B. Lichtspieltheater, Schulaulen, Vortragssäle) 1 Stellplatz je 5 1 Stellplatz je 4.3 Gemeindekirchen 1 Stellplatz je Kirchen von überörtlicher Bedeutung 5. Sportstätten 5.1 Sportplätze ohne (z. B. Trainingsplätze) 5.2 Sportplätze und Sportstadien mit 1 Stellplatz je 20 1 Stellplatz je 300 m ² Sportfläche 1 Stellplatz je 300 m ² Sportfläche, zusätzlich 1 Stellplatz je Turn und Sporthallen ohne 1 Stellplatz je 50 m ² Hallenflächen Stellplatzsatzung_Anlage:Schlüssel Seite 2 von 4
5 5.4 Turn und Sporthallen mit 5.5 Freibäder und Freiluftbäder 5.6 Hallenbäder ohne 5.7 Hallenbäder mit 1 Stellplatz je 50 m ² Hallenfläche; zusätzlich 1 Stellplatz je 15 1 Stellplatz je 300 m ² Grundstücksfläche 1 Stellplatz je Kleiderablagen 1 Stellplatz je Kleiderablagen, zusätzlich 1 Stellplatz je Tennisplätze ohne 5.9 Tennisplätze mit 2 je Spielfeld 2 je Spielfeld, zusätzlich 1 Stellplatz je Squashanlagen 2 je Court 5.11 Minigolfplätze 6 je Minigolfanlage 5.12 Kegel, Bowlingbahnen 4 je Bahn 5.13 Bootshäuser und 1 Stellplatz je 5 Boote Bootsliegeplätze 5.14 Fitnesscenter 1 Stellplatz je 40 m ² 6. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Sportfläche 6.1 Gaststätten 1 Stellplatz je m ² NF 1) 6.2 Spiel und Automatenhallen, Billard Salons, sonst. Vergnügungsstätten 6.3 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe 1 Stellplatz je 5 20 m ² NF 1), mind. 3 1 Stellplatz je 6 Betten, bei Restaurationsbetrieb Zuschlag nach 6.1 oder Jugendherbergen 1 Stellplatz je 15 Betten 7 Krankenanstalten 7.1 Krankenanstalten von überörtlicher Bedeutung 1 Stellplatz je 4 Betten Krankenanstalten von örtlicher Bedeutung 7.3 Sanatorien, Kuranstalten, Anstalten für langfristig Kranke 1 Stellplatz je 6 Betten 60 1 Stellplatz je 4 Betten 25 Stellplatzsatzung_Anlage:Schlüssel Seite 3 von 4
6 7.4 Ambulanzen 1 Stellplatz je 30 m ² 8. Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung 8.1 Grundschulen, Schulen für Lernbehinderte 8.2 Hauptschulen, sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen 8.3 Sonderschulen für Behinderte NF 1), Stellplatzsatzung_Anlage:Schlüssel Seite 4 von 4 1 Stellplatz je Klasse 1 Stellplatz je Klasse, zusätzlich 1 Stellplatz je Schüler über 18 Jahre 8.4 Hochschulen 1 Stellplatz je Studierende 8.5 Tageseinrichtungen für Kinder 8.6 Jugendfreizeitheime und dergl. 8.7 Berufsbildungswerke, Ausbildungswerkstätten und dergl. 9. Gewerbliche Anlagen 9.1 Handwerks und Industriebetriebe 9.2 Lagerräume, plätze, Ausstellungs, Verkaufsplätze 1 Stellplatz je 15 Schüler 1 Stellplatz je 30 Kinder, mindestens 2 1 Stellplatz je 15 1 Stellplatz je Auszubildende 1 Stellplatz je 70 m ² NF 1) oder je 3 Beschäftigte 1 Stellplatz je 0 m ² NF 1) oder je 3 Beschäftigte 9.3 Kraftfahrzeugwerkstätten6 je Wartungs oder Reparaturstand 9.4 Tankstellen 9.5 Automatische Kfz Waschanlagen Bei Einkaufsmöglichkeit über Tankstellenbedarf hinaus: Zuschlag nach 3.1 (ohne Besucheranteil) 5 je Waschanlage 3). Verschiedenes.1 Kleingartenanlagen 1 Stellplatz je 3 Kleingärten.2 Friedhöfe 1 Stellplatz je 1500 m ² Grundstücksfläche, jedoch mindestens 1) NF = Nutzfläche nach DIN 277 Teil 2 2) NF (V) = Verkaufsnutzfläche 3) Zusätzlich muss ein Stauraum für mindestens Kraftfahrzeuge vorhanden sei
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