Segelanweisung. Senatspreis vom 13. Bis 14. Oktober 2018
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- Richard Schwarz
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1 Senatspreis 2018 vom 13. Bis 14. Oktober 2018 Veranstalter: Berliner Yacht-Club e.v. Wettfahrtleiter Bahn A: Dr. Matthias Grothues-Spork (BYC NRO, NJ) Wettfahrtleiter Bahn B: Axel Paul (BYC NRO, NJ) Obmann Protestkomitee: Olaf Wulf (SVH - NJ) Segelanweisung 1. Regeln 1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) festgelegt sind WR Anhang P Besondere Verfahren zu Regel 42 wird angewendet. 2. Mitteilungen für die Teilnehmer 2.1. Bekanntmachungen für die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese befindet sich vor dem Jugendgebäude auf der Wiese. 3. Änderungen der Segelanweisung 3.1. Jede Änderung der Segelanweisungen wird vor 09:00 Uhr an dem Tag veröffentlicht, an dem sie gilt. Jede Änderung der Segelanweisungen, die das Format oder den Zeitplan betrifft, wird vor 20:00 Uhr am Vortag veröffentlicht. 4. Signale an Land 4.1. Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt. Dieser befindet sich gegenüber dem Regattabüro Wird Flagge AP an Land gesetzt, ist 1 Minute durch nicht weniger als 45 Minuten in der Definition Wettfahrtsignal AP ersetzt. Dies ergänzt das Wettfahrtsignal AP. 5. Zeitplan 5.1. Anmeldung: 12. Oktober 2018 von 17:00 19:00 Uhr 13. Oktober 2018 von 8:30 10:00 Uhr 5.2. Wettfahrttage: 13. & 14. Oktober Erster Start: Samstag, 13. Oktober 2018 um 12:00 Uhr 5.4. Letzte Startmöglichkeit: Sonntag,14. Oktober 2018 bis 14:00 Uhr 5.5. Anzahl der Wettfahrten: Bis zu 5 Wettfahrten 5.6. Programm: Samstag, 13. Oktober 2018 Nach den Wettfahrten gibt es ein Buffet mit Getränken von Budweiser im roten Saal. 6. n 6.1. n sind wie folgt definiert: Klasse: Flagge: Streamline Star J/70 Zahlenwimpel 1 H-Holle Zahlenwimpel 3 Skippi H-Boot 7. Wettfahrtgebiete 7.1. Der Anhang Wettfahrtgebiete zeigt die Lage der Wettfahrtgebiete. 8. Bahnen 8.1. Die Skizzen in der Anlage 1 zeigen die Bahnen einschließlich der Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind und die Seite, auf der sie zu lassen sind Folgende Klassen segeln auf Bahn A: Streamline, J/70, Skippi 8.3. Folgende Klassen segeln auf Bahn B: H-Boot, H-Jolle, Star 8.4. Das Wettfahrtkomitee zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die Nummer der zu segelnden Bahn gemäß Bahnskizze auf einem weißen Brett auf dem Startschiff an. 9. Bahnmarken 9.1. Die Startbahnmarke und die Zielbahnmarke sind jeweils rote Spierentonnen mit orangefarbener Flagge Farben und Formen der Rundungsbahnmarken sind wie folgt: Orange Zylinder Eine Ersatzbahnmarke nach einer Bahnänderung hat dieselbe Farbe und Form wie unter Ziffer 9.2 beschrieben, ist allerdings mit einem schwarzem X markiert Wenn eine Lee-Bahnmarke als Tor ausgewiesen ist, kann das Tor durch eine einzelne Bahnmarke ersetzt werden. Diese ist dann an Backbord zu lassen.
2 10. Gebiete, die Hindernisse sind Die folgenden Gebiete sind als Hindernisse gekennzeichnet: Die Sperrtonnen des Strandbads Wannsee sowie weiße Tonnen, die Naturschutzgebiete kennzeichnen, sind seewärts zu passieren. Eine Verletzung dieser Regel ist ein Protestgrund. 11. Start Die Startlinie befindet sich zwischen den Flaggenstöcken mit orangefarbenen Flaggen auf dem Startschiff und auf einer Spierentonne Ein Boot, das nicht innerhalb 4 Minuten nach seinem Startsignal startet, wird ohne Anhörung als DNC oder DNS gewertet. (Änderung WR A4) Das Startschiff für Bahn A ist ein blaues Das Startschiff für Bahn B ist ein weißes 12. Bahnänderung Um den Kurs zur nächsten Bahnmarke zu ändern, wird das Wettfahrtkomitee eine neue Bahnmarke legen. Wenn eine neue Bahnmarke gelegt wurde, wird die ursprüngliche Bahnmarke schnellstmöglich entfernt. Wenn bei einer weiteren Bahnänderung dieselbe Bahnmarke erneut geändert wird, wird diese durch die ursprüngliche Bahnmarke ersetzt Bei einer Bahnänderung mit Auswirkung auf die Luvbahnmarke wird bei Bahnen mit zugehöriger Ablaufbahnmarke die Ablaufbahnmarke entfernt, sodass es nach der Bahnänderung keine Ablaufbahnmarke mehr gibt. 13. Ziel Die Ziellinie befindet sich zwischen den Flaggenstöcken mit orangefarbenen Flaggen auf dem Zielschiff und auf einer Spierentonne Das Zielschiff für Bahn A ist ein blaues Motorboot Das Zielschiff für Bahn B ist ein weißes 14. Strafsystem Regel 44.1 ist geändert, so dass die Zwei- Drehungen-Strafe durch die Eine-Drehung- Strafe ersetzt ist. 15. Zeitlimit und Zielzeiten Zeitlimits und Sollzeiten in Minuten sind wie folgt: Sollzeit: 50 Minuten Zeitlimit: 75 Minuten Ziel-Zeitfenster: 20 Minuten Protestfrist: 60 Minuten Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Dies ändert WR 62.1(a) Boote, die nicht innerhalb der Zeit, welche unter Ziel-Zeitfenster angegeben ist, durch das Ziel gegangen sind, nachdem das erste Boot der Klasse die Bahn abgesegelt und durch das Ziel gegangen ist, werden ohne Anhörung als DNF gewertet. Dies ändert WR 35, A4 und A5. Dieser Punkt der Segelanweisung gilt nicht für die Klassiker. 16. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung Protestformulare sind im Regattabüro erhältlich Die Protestfrist ist, wie unter Ziffer 15.1 beschrieben, nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Wettfahrt des Tages bzw. dem Signal des Wettfahrtkomitees heute keine Wettfahrten mehr, je nachdem was später ist. Die Protestfrist beträgt 60 Minuten, nachdem das Signal heute keine Wettfahrten mehr an Land gesetzt wird Spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen veröffentlicht, um die Teilnehmer über Anhörungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Anhörungen können so geplant werden, dass sie vor Ablauf der Protestfrist beginnen. Anhörungen finden in den Räumen des Protestkomitees zu den veröffentlichten Zeiten statt Bekanntmachungen von Protesten durch das Wettfahrtkomitee, das technische Komitee oder das Protestkomitee werden zur Information der Boote nach WR 61.1(b) veröffentlicht Eine Liste der Boote, die nach WR Anhang P wegen eines Verstoßes gegen WR 42 bestraft wurden, wird veröffentlicht. 17. Wertung Wertung gemäß WR Anhang A Sicherheitsanweisung Boote, die den Hafen für eine geplante Wettfahrt nicht verlassen, müssen unmittelbar das Regattabüro informieren Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss das Wettfahrtkomitee so bald wie möglich informieren. Dieses Boot muss das Regattabüro vor Ablauf der Protestfrist persönlich über seine Aufgabe informieren Die Telefonnummer des Regattabüros ist: +49 (0) Ersetzen von Besatzung und Ausrüstung Das Ersetzen von Teilnehmern ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Wettfahrtkomitees gestattet. Der Ersatz von Steuerleuten ist ausgeschlossen.
3 20. Ausrüstungs- und Vermessungskontrollen Auf dem Wasser kann ein Boot durch ein Mitglied des Wettfahrtkomitees oder des technischen Komitees aufgefordert werden, sich unverzüglich für eine Kontrolle zu einer bestimmten Stelle zu begeben. An Land kann die Ausrüstung zu den in den Klassenregeln oder der Ausschreibung angegebenen Zeiten kontrolliert oder vermessen werde. 21. Offizielle Boote Offizielle Boote sind wie folgt gekennzeichnet: Wettfahrtkomitee: Weiße Flagge mit RC Protestkomitee: Weiße Flagge mit Jury Techn. Komitee: Weiße Flagge mit M Presse: Weiße Flaggen mit Press 22. Begleitboote: Der Anhang Vorschriften für unterstützende Personen gilt für alle unterstützenden Personen Für Zuschauerboote gelten die Absätze 4 und 5 des Anhangs Vorschriften für unterstützende Personen. 23. Abfall Abfall kann an den Begleit- oder offiziellen Booten abgegeben werden. 24. Funkverkehr Außer im Notfall oder wenn Ausrüstung benutzt wird, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, darf ein Boot während der Wettfahrt keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist. 25. Preise Preise siehe Ausschreibung 26. Haftungsbeschränkung Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko, siehe WR 4 - Teilnahme an der Wettfahrt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Materialschäden oder bei Verletzung oder im Todesfall von Personen, entstanden in Verbindung mit der Regatta und vor, während oder nach der Regatta. 27. Versicherung Versicherung siehe Ausschreibung. 28. Datenschutzhinweise Der Veranstalter wird, die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang Datenschutzhinweise enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf zur Verfügung Wir wünschen allen Regattateilnehmern faire Wettfahrten und einen angenehmen Aufenthalt im Berliner Yacht-Club. Jens Kuphal Axel Paul Dr. Matthias Grothues-Spork Regattawart Wettfahrtleiter Wettfahrtleiter. Wir danken unseren Sponsoren:
4 Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten Arbeitnehmer und Mitarbeiter Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing, die Klassenregeln sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Urheber- und Bildrechte: Die Daten der Regattateilnehmer/in (Name, Verein, Platzierung) kann der ausrichtende Verein in Aushängen sowie auf seiner Internetseite veröffentlichen. Der ausrichtende Verein behält sich außerdem die Weitergabe der oben angegebenen Daten an Presse, Print- oder Telemedien vor. Dies gilt gleichermaßen für Fotos und sonstige digitale Daten der Teilnehmer/in, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind. Regatta Bootsklasse Segel-Nr./Bootsname Name Steuermann/frau Hiermit erkenne ich den Haftungsausschluss sowie die Urheber- und Bildrechte an: Datum und Unterschrift
5 Wind Anlage 1 Bahnkarte Bahn A und Bahn B 2: Start 1 2 Gate Ziel 3: Start 1 2 Gate 1 2 Gate Ziel 4: Start 1 2 Gate 1 2 Gate 1 2 Gate Ziel a S/F Stand: Seite 1 von 1 4
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