Nachrichten aus dem Rathaus

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1 Nachrichten aus dem Rathaus Stadt Nürnberg Presse- und Informationsamt Information des Wahlamts der Stadt Nürnberg zur Integrationsratswahl am 13. März 2016 Leitung: Dr. Siegfried Zelnhefer Fünferplatz 2 1. ALLGEMEINES Am 13. März 2016 findet zum zweiten Mal die Wahl der Mitglieder des Nürnberger Rats für Integration und Zuwanderung statt. Der Integrationsrat hat 2010 sowohl den vorher seit 37 Jahren bestehenden Ausländerbeirat als auch den 26 Jahre bestehenden Aussiedlerbeirat ersetzt. Der Integrationsrat vertritt die Belange der Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund. Insbesondere wirkt er mit, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt zu fördern. Der Integrationsrat berät den Stadtrat in allen Fragen, die die Bevölkerung mit Migrationshintergrund betreffen und zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehören. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahme auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung Nürnberg 2. WAHLVERFAHREN, WAHLVORSCHLÄGE UND STIMMZETTEL Zu wählen sind in freier, gleicher und geheimer Wahl die 30 Mitglieder des Integrationsrats nach den Grundsätzen einer Persönlichkeitswahl. Der Stimmzettel ist für alle Wahlberechtigten gleich. Er enthält die bis zum vorgegebenen Stichtag, , 81 eingereichten und vom Wahlausschuss am zugelassenen Wahlvorschläge. Auf dem Stimmzettel sind die Gruppen Aussiedlerinnen und Aussiedler (13 Kandidaten/innen), Gruppe Europäische Union (20 Kandidaten/innen), Gruppe Restliches Europa (30 Kandidaten/innen) und Gruppe Sonstige Staaten (18 Kandidaten/innen) gesondert aufgeführt. Die Kandidaten/innen sind in jeder Gruppe in alphabetischer Reihenfolge angegeben. Gewählt werden Personen, keine Listen. Es bestand die Möglichkeit, Wahlvorschläge mit mehreren Kandidatinnen und/oder Kandidaten abzugeben. Diese können auf dem Stimmzettel an dem gemeinsamen Kennwort erkannt werden. Allerdings konnten sich auch einzelne Personen ein Kennwort geben. Solche Listen sind nicht als Liste etwa durch ein Listenkreuz wählbar. Jede/r Wähler/in hat insgesamt zwölf Stimmen, die er/sie auf beliebige Wahlvorschläge verteilen kann, ohne auf die Gruppen

2 Rücksicht nehmen zu müssen. Ein/e Kandidat/in kann von einem/r Wähler/in jeweils maximal 3 Stimmen erhalten. Seite 2 von 5 3. WAHLBERECHTIGUNG Seine Stimmen kann nur abgeben, wer als Wahlberechtigte/r im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder bei der Wahl unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragt hat und ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurde. Wahlberechtigt ist, wer mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besessen hat oder Aussiedlerin oder Aussiedler ist und am Tage der Wahl das 18. Lebenshr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten in Nürnberg ununterbrochen gemeldet ist. Nach dem Stand , dem Stichtag zur Anlegung des Wählerverzeichnisses, sind in Nürnberg etwa Personen wahlberechtigt. Unter ihnen sind Ausländerinnen und Ausländer, Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit sowie Deutsche, die früher eine andere Staatsangehörigkeit hatten. Hinzukommen die Personen, die die o.g. Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, von denen dies jedoch nicht im Melderegister zu erkennen ist. Diese Wahlberechtigten müssen bei der Wahl die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie sich an der Wahl beteiligen wollen. Bei der Integrationsratswahl 2010 war ein etwas anderer Personenkreis wahlberechtigt, nämlich Ausländerinnen und Ausländer, Aussiedlerinnen und Aussiedler und Eingebürgerte. Die Stadt hatte im Jahr Wahlbenachrichtigungen versandt. 4. WAHLBENACHRICHTIGUNG Jede/r im Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl eingetragene Wahlberechtigte hat bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2016, eine Wahlbenachrichtigung in die Wohnung zugestellt erhalten. 5. STIMMABGABE IM WAHLLOKAL Aufgrund der Erfahrungen bei der letzten Integrationsratswahl 2010 wurde die Zahl der Wahllokale erhöht und die Einrichtung von Wahllokalen geändert:

3 Wahllokalnummer Gebäude 01 Wahlamt, Unschlittplatz 7a 02 und 03 Gemeinschaftshaus Langwasser, Glogauer Str , 05 und Südpunkt, 06 Pillenreuther Str Amtsräume, Kirchenweg und 09 Berufsbildungszentrum (BBZ), Äußere Bayreuther Str. 8 10, 11 und Nachbarschaftshaus Gostenhof, 12 Adam-Klein-Str. 6 13, 14 und Villa Leon, 15 Philipp-Koerber-Weg 1 16 und 17 Jugendhaus Suspect, Am Röthenbacher Landgraben Seniorentreff, Hintere Bleiweißstr Loni Übler Haus, Marthastr. 60 barrierefrei nein nein Seite 3 von 5 Für das gesamte Stadtgebiet wurde ein Stimmbezirk gebildet. Die Stimmberechtigten können sich das Wahllokal aussuchen, das für sie am günstigsten liegt. Die Wahlbenachrichtigungen sind ins Wahllokal mitzubringen, außerdem auch ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild, da sich Wähler auf Verlangen des Wahlvorstands ausweisen müssen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, aber im Wählerverzeichnis enthalten ist, kann unter Vorlage von Pass oder Personalausweis wählen. Wer im Wahllokal durch ein entsprechendes Dokument (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Bescheinigung nach 15 Bundesvertriebenengesetz oder ein anderes geeignetes Dokument) nachweist, dass er/sie wahlberechtigt ist, wird im Wahllokal ins Wählerverzeichnis aufgenommen und kann seine Stimmen abgeben. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jede/r Wähler/in erhält einen Stimmzettel. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses muss der Stimmzettel in der Wahlkabine gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe von außen nicht erkennbar ist. Eine Briefwahl ist nicht möglich.

4 6. MÖGLICHKEIT EINER VORGEZOGENEN STIMMABGABE Seite 4 von 5 Für Wahlberechtigte, die am Wahltag, verhindert sind und nicht zur Wahl gehen können, besteht die Möglichkeit einer vorgezogenen Stimmabgabe. Diese ist von Montag, , bis Donnerstag, , in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und am Freitag, , in der Zeit von 8 bis 14 Uhr im Zimmer 003 im Rathaus Hauptmarkt 18, Nürnberg, möglich. 7. GÜLTIGKEIT DER STIMMABGABE Jede/r Wähler/in erhält für die Wahl einen Stimmzettel und darf darauf bis zu zwölf Stimmen abgeben. Ungültig ist eine Stimmabgabe dann, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, nicht gekennzeichnet ist, mehr als zwölf Stimmen enthält, den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt, mit einem besonderen Merkmal versehen ist, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. 8. WAHLHELFER/INNEN In den Wahllokalen sind je Wahlvorstandsmitglieder, insgesamt rund 200 ehrenamtliche Kräfte, tätig. Außer den Wahlvorständen sind bei der Stadt 10 Dienstkräfte am Wahlsonntag im Einsatz. 9. BARRIEREFREIER ZUGANG Von den 19 Wahlräumen sind 17 für Rollstuhlfahrer/innen zugänglich. Zu diesen Wahlräumen werden am Wahltag im jeweiligen Gebäude Hinweisschilder ausgehängt. 10. ERGEBNISERMITTLUNG Am Wahlsonntag werden um 18 Uhr in den Wahllokalen die Wahlurnen geöffnet und die Stimmzettel herausgenommen und ins Wahlamt gebracht. Dort werden am Montag, , die gekennzeichneten Stimmzettel erfasst und das Ergebnis ermittelt. Da nach der Satzung der Stadt Nürnberg über den Rat für Integration und Zuwanderung von den 30 Sitzen 18 in Form von Grundmandaten vergeben werden sollen, werden diese Grundmandate zuerst vergeben:

5 Seite 5 von 5 Die restlichen zwölf freien Sitze werden dann in der Reihenfolge der erzielten Stimmenzahl vergeben. Das Wahlamt hofft, das vorläufige Ergebnis am Montag bis 20 Uhr mitteilen zu können. Das endgültige Ergebnis bei der Integrationswahl wird nach der Beschlussfassung durch den Wahlausschuss am 17. März 2016 bekannt gegeben. Die Berufung der gewählten Mitglieder des Integrationsrats ist für die Stadtratssitzung am 11. Mai 2016 vorgesehen. Die konstituierende Sitzung des neugewählten Integrationsrats ist am 14. Juni 2016 geplant. 11. AUSKÜNFTE Auskünfte in Wahlangelegenheiten erteilt das Wahlamt telefonisch unter Telefon / Auskünfte zum Integrationsrat erteilt die Geschäftsstelle des Integrationsrats unter Telefon / Informationen des Nürnberger Wahlamts: Informationen des Integrationsrats:

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