EINLADUNG ZUR ZWEITEN ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG

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1 Sympatex Holding GmbH Unterföhring, Bundesrepublik Deutschland Anleihe der Sympatex Holding GmbH ISIN: DE000A1X3MS7 / WKN: A1X3MS EINLADUNG ZUR ZWEITEN ANLEIHEGLÄUBIGERVERSAMMLUNG betreffend die EUR ,00 8,00 % Schuldverschreibungen fällig am 3. Dezember 2018 der Sympatex Holding GmbH mit Sitz in Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB und der Geschäftsanschrift: Feringastraße 7a, Unterföhring (nachfolgend auch die Emittentin ) (insgesamt die Anleihe ), derzeit eingeteilt in Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils eine Schuldverschreibung und zusammen die Schuldverschreibungen ). Die One Square Advisors GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Frank Günther, Theatinerstraße 36, München, Deutschland (der Gemeinsame Vertreter ), lädt hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein Anleihegläubiger und zusammen die Anleihegläubiger ) zu der am Montag, dem 9. November 2015, um 11:00 Uhr (MEZ) im Feringapark Hotel, Raum München 1, Feringastraße 2, Unterföhring, Deutschland stattfindenden zweiten Anleihegläubigerversammlung (die Anleihegläubigerversammlung ) ein. Einlass ist ab 9:00 Uhr (MEZ). Seite 1/12

2 1. Hintergrund der Anleihegläubigerversammlung Die Anleihebedingungen der Anleihe (die Anleihebedingungen ) sehen mit Ausnahme der vorzeitigen Rückzahlung aus steuerlichen Gründen derzeit keine Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung ( Call Option ) nach Wahl der Emittentin vor. Die Emittentin beabsichtigt, mehr unternehmerischen Spielraum in ihrer künftigen Strategie und Finanzierungsstruktur zu gewinnen und etwaige künftige Barreserven unter Umständen zur vorzeitigen Tilgung zu nutzen. Im Rahmen einer strategischen Neuaufstellung der Sympatex Gruppe werden ve r- schiedene Optionen der Weiterentwicklung geprüft. Auch vor diesem Hinte r- grund und als Bestandteil dieser strategischen Optionen prüft die Emittentin derzeit die Möglichkeit einer Veräußerung der Sympatex Technologies GmbH, die eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die Zahlung von Kapital, Zinsen und etwaigen sonstigen Beträgen aus der Anleihe übernommen hat. Eine Ablösung dieser Garantie durch eine vorzeitige Rückzahlung der Anleihe würde den Verkaufsprozess erleichtern und die Sympatex Technologies GmbH für p o- tenzielle Investoren attraktiver machen. Die Veräußerung der Sympatex Tec h- nologies GmbH würde ihrerseits die notwendige Liquidität für die Rückzahlung der Anleihe sicherstellen. Hierfür soll der Emittentin in den Anleihebedingu n- gen die Flexibilität einer Call Option gewährt werden. Zum Zweck dieser Änd e- rung der Anleihebedingungen ist eine Beschlussfassung der Anleihegläubiger erforderlich. Der Gemeinsame Vertreter hatte als Abstimmungsleiter gemäß 18 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) (das SchVG ) die Anleihegläubiger bereits zu einer ersten Abstimmung ohne Versammlung aufgefordert (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 22. September 2015) (die Abstimmung ohne Versammlung ), die gemäß 13 (c) (ii) der Anleihebedingungen und nach Maßgabe der Bestimmungen des 18 SchVG durchgeführt wurde. Gegenstand dieser Abstimmung ohne Versammlung war eine Anpassung der Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung durch eine Änderung und Neufassung von 4 (a) der Anleihebedingungen. In der Abstimmung ohne Versammlung im Abstimmungszeitraum von Mittwoch, dem 7. Oktober 2015 um 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, dem 9. Oktober 2015 um 24:00 Uhr (MESZ) wurden keine Beschlüsse gefasst, weil das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit in Höhe von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen ( 18 Abs. 4 Satz 2, 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde. Seite 2/12

3 Angesichts der Beschlussunfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung beruft der Gemeinsame Vertreter als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung eine Anleihegläubigerversammlung ein, die als zweite Versammlung der Anleihegläubiger gilt und als Präsenz-Versammlung durchzuführen ist. In dieser zweiten Anleihegläubigerversammlung soll erneut über die Änderung und Neufassung der Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung in 4 (a) der Anleihebedingungen beschlossen werden. Für Einzelheiten zu den Teilnahmebedingungen und zur Ausübung der Stim m- rechte siehe die Ziffern 3 bis 9 dieser Einladung. 2. Tagesordnung Beschlussfassung über eine Anpassung der Regelung zur vorzeitigen Rückzahlung Der Gemeinsame Vertreter schlägt in Abstimmung mit der Emittentin vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 4 (a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst: (a) Die Schuldverschreibungen werden am 3. Dezember 2018 (der Fälligkeitstermin ) zum Nennbetrag zurückgezahlt. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit mit einer Frist von wenigstens 10 Tagen und höchstens 20 Tagen durch Bekanntmachung gemäß 14 die Schuldverschreibungen zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (Call) zu kündigen, wobei der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag (Call) (i) sich bei einer Rückzahlung am oder bis zum 2. Dezember 2016 um 1,00% erhöht, und (ii) bei einer Rückzahlung am oder nach dem 3. Dezember 2016 bei 100% des Nennbetrags je Schuldverschreibung verbleibt. Der Vorzeitige Rückzahlungsbetrag (Call) entspricht 100% des Nennbetrags je Schuldverschreibung. (a) The Notes will be redeemed at par on 3 December 2018 (the Redemption Date ). The Issuer will be entitled, upon not less than 10 days and not more than 20 days notice to be given by publication in accordance with 14, to redeem the Notes at the Call Early Redemption Amount, in which case the Call Early Redemption Amount (i) will be increased by 1.00 percent in case of a redemption on or until 2 December 2016, and (ii) remains at 100% of the principal amount of each Note in case of a redemption on or after 3 December The Call Early Redemption Amount shall be 100% of the principal amount of each Note. Seite 3/12

4 Der Gemeinsame Vertreter ist ermächtigt, alle Maßnahmen zu veranlassen, die zur Umsetzung der vorstehenden Änderung und Neufassung erforderlich sind. Die Emittentin ist mit dieser Änderung und Ergänzung einverstanden. 3. Rechtsgrundlage für die zweite Anleihegläubigerversammlung 3.1 Gemäß 13 (a) der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der 5 ff. SchVG in seiner jeweils gültigen Fassung geändert werden. 3.2 Über den Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 2 dieser Einladung sollten die Anleihegläubiger bereits im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung nach Maßgabe des 18 SchVG beschließen. In der Abstimmung ohne Versammlung im Abstimmungszeitraum von Mittwoch, dem 7. Oktober 2015 um 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, dem 9. Oktober 2015 um 24:00 Uhr (MESZ) wurde jedoch das erforderliche Quorum für die Beschlussfähigkeit von mindestens 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht. Daher konnten keine Beschlüsse gefasst werden. Gemäß 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG kann der Gemeinsame Vertreter als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung eine Gläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einberufen. Eine derart einberufene Gläubigerversammlung gilt als zweite Gläubigerversammlung im Sinne des 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG. 3.3 Die mit dieser Einladung einberufene Anleihegläubigerversammlung ist in Bezug auf den Beschlussvorschlag des Gemeinsamen Vertreters beschlussfähig, wenn die Anwesenden mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe vertreten. 3.4 Der Beschluss gemäß Ziffer 2 dieser Einladung bedarf zu seiner Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit von mehr als 75% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte gemäß 13 (b) der Anleihebedingungen, da es sich um einen Beschluss handelt, durch welchen der wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geändert wird, insbesondere die Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung nach 5 Absatz 3 Nr. 2 SchVG. 4. Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse Seite 4/12

5 Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 2 dieser Einladung beschließen, ist ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. 5. Anmeldung, Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise 5.1 Für die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich ( 13 (c) (i) der Anleihebedingungen i.v.m. 10 Abs. 2 SchVG). Die Anmeldung muss spätestens am dritten Kalendertag vor der Anleihegläubigerversammlung, also spätestens am Freitag, dem 6. November 2015 (24:00 Uhr MEZ eingehend), per Post unter der folgenden Adresse: Better Orange IR & HV AG Anleihe der Sympatex Holding GmbH: Zweite Gläubigerversammlung Haidelweg München Deutschland oder fernschriftlich unter der Telefaxnummer: oder per sympatex@better-orange.de zugehen (bitte keine Mehrfachmeldungen!). Ein Musterformular für die Anmeldung ist auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik Company / Anleihe zum Abruf verfügbar. Anleihegläubiger, die sich nicht spätestens am Freitag, dem 6. November 2015 (24:00 Uhr MEZ eingehend) unter der in diesem Abschnitt mitgeteilten Adresse angemeldet haben, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte können in diesem Fall weder teilnehmen noch das Stimmrecht ausüben. 5.2 Zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen am Tag der Anleihegläubigerversammlung nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 5.4 dieser Einladung spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung nachweist. Seite 5/12

6 5.3 An der Anleihegläubigerversammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 gewährt eine Stimme. Im Übrigen gilt 6 SchVG. 5.4 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist in Textform ( 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit einem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Buchstaben a) und b) (der Besondere Nachweis mit Sperrvermerk ) vorzulegen: a) Besonderer Nachweis Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) die Anzahl und/oder den gesamten Nennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. b) Sperrvermerk Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Anleihe bis zum Ende des Tages der Anleihegläubigerversammlung am Montag, dem 9. November 2015 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen. Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung in Textform ( 126b BGB) vorgelegt oder übermittelt haben, und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Seite 6/12

7 Anleihegläubigers können in diesem Fall weder teilnehmen noch das Stimmrecht ausüben. Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik Company / Anleihe abgerufen werden. 5.5 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.b. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.b. Limited nach engl i- schem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung bzw. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.b. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.b. Certificate of Incumbency, Secretary Ce r- tificate) geschehen. 5.6 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.b. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.b. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, wird der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter gebeten, spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachzuweisen (z.b. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde). 5.7 Bei ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wird bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung für den betreffenden Anleihegläubiger eine Stimmkarte ausgestellt. 5.8 Abgesehen von der Anmeldung, die gemäß Ziffer 5.1 dieser Einladung bis spätestens zum Freitag, dem 6. November 2015 (24:00 Uhr MEZ eingehend) zu erfolgen hat, muss die Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung spätestens beim Einlass zur Anleihegläubiger- Seite 7/12

8 versammlung nachgewiesen werden. Lediglich zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung der Teilnahmeberechtigung und damit zur mö g- lichst weitgehenden Reduzierung von Wartezeiten beim Einlass zur Anleihegläubigerversammlung werden die Anleihegläubiger gebeten, soweit einschlägig die unter Ziffer 5.4 bis 5.6 dieser Einladung genannten Nachweise sowie die unter Ziffer 6 dieser Einladung genannte Vollmacht per Post an folgende Adresse: Better Orange IR & HV AG Anleihe der Sympatex Holding GmbH: Zweite Gläubigerversammlung Haidelweg München Deutschland oder fernschriftlich unter der Telefaxnummer: oder per unter: sympatex@better-orange.de bis spätestens Freitag, dem 6. November 2015 (24:00 Uhr MEZ eingehend) zu übersenden (bitte nur 1x senden). Nach Eingang der Anmeldung und der erforderlichen Nachweise wird für den Anleihegläubiger eine Stimmkarte beim Einlass zur Anleihegläubigerversammlung hinterlegt. 6. Vertretung in der Anleihegläubigerversammlung durch Bevollmächtigte 6.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich nach erfolgter Anmeldung bei der Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung und der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen ( 14 SchVG). Als Bevollmächtigte kommen die depotführende Bank, ein Stimmrechtsvertreter, der von der Emittentin zur Verfügung gestellt wird (siehe hierzu unter Ziffer 6.3 dieser Einladung), oder ein beliebiger sonstiger Dritter (wie bspw. ein Bekannter) in Betracht. 6.2 Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform im Sinne von 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik Company / Anleihe abgerufen werden. Seite 8/12

9 Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bei Einlass zur Anleihegläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk über die Inhaberschaft des Vollmachtgebers vorzulegen. 6.3 Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Anleihegläubigerversammlung teilnehmen und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können nach erfolgter Anmeldung jeweils auch den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertretern, Herrn Torsten Fues und Herrn Thomas Wagner, beide Mitarbeiter der Better Orange IR & HV AG mit Sitz in München (jeder ein Stimmrechtsvertreter ), eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. Die Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter umfasst die Abstimmung über den in dieser Einladung bekannt gemachten Beschlussvorschlag sowie ggf. über Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen. Der Stimmrechtsvertreter kann von der ihm erteilten Vollmacht nur insoweit Gebrauch machen, als ihm eine Weisung zu den Beschlussvorschl ä- gen aus der Einladung zu der Anleihegläubigerversammlung erteilt worden ist. Er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der Anleihegläubigerversammlung nicht bekannt ist, nicht ausüben (siehe jedoch unten die Regelung zu den Weitergehenden Anträgen). In diesen Fällen je nach Abstimmungsverfahren wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters zur Erklärung von Widersprüchen, zur Stellung von Anträgen oder zur Stellung von Fragen ist nicht möglich. Allerdings kann den Stimmrechtsvertretern für Abstimmungen über Gegenanträge und/oder Verfahrensanträge und/oder Ergänzungsverlangen (zusammen Weitergehende Anträge ) die Weisung erteilt werden, stets im Sinne der Empfehlungen der Emittentin zu stimmen, sofern eine solche vorliegt. Wird eine solche Weisung für Weitergehende Anträge nicht erteilt, werden die Stimmen der Anleihegläubiger bei den Abstimmungen über die Weitergehenden Anträge stets als Enthaltung abgegeben und ge- Seite 9/12

10 zählt, wenn hierfür keine Einzelweisung an den Stimmrechtsvertreter gegeben wurde. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik Company / Anleihe abgerufen werden. 7. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen 7.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach Ziffer 2 dieser Einladung Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der Gegenantrag ). 7.2 Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das Ergänzungsverlangen ). Das Ergänzungsverlangen muss so rechtzeitig dem Gemeinsamen Vertreter oder der Emittentin zugehen, dass es spätestens am dritten Tage vor Beginn der Anleihegläubigerversammlung bekannt gemacht werden kann. 7.3 Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an den Gemeinsamen Vertreterin oder an die Emittentin zu richten und können per Post, Fax oder E- Mail an den Gemeinsamen Vertreter oder an die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden: One Square Advisors GmbH Anleihe der Sympatex Holding GmbH: Zweite Gläubigerversammlung Theatinerstraße 36, München, Deutschland Telefax: Sympatex@onesquareadvisors.com oder: Sympatex Holding GmbH c/o Better Orange IR & HV AG Anleihe der Sympatex Holding GmbH: Zweite Gläubigerversammlung Seite 10/12

11 Haidelweg 48, München, Deutschland Telefax: Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 5.4 dieser Einladung). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, weitere Gegenstände zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 7.5 Ergänzungsverlangen und Gegenanträge müssen nach Maßgabe des SchVG rechtzeitig bei dem Gemeinsamen Vertreter oder der Emittentin eingehen. Ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig zugegangene Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen werden unverzüglich auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik Company / Anleihe veröffentlicht; Ergänzungsverlangen werden außerdem im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 8. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibungen beträgt EUR ,00, eingeteilt in Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000, Unterlagen Vom Tag der Veröffentlichung dieser Einladung an stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin in der Rubrik Company / Anleihe zur Verfügung: Diese Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung, ein Musterformular für die Anmeldung, ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin, ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte, Seite 11/12

12 Antworten auf häufig zur Gläubigerversammlung gestellte Fragen (FAQs) und die Anleihebedingungen der Anleihe. Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder zu richten an: Sympatex Holding GmbH c/o Better Orange IR & HV AG Anleihe der Sympatex Holding GmbH: Zweite Gläubigerversammlung Haidelweg 48, München, Deutschland Telefax: Telefon: München, im Oktober 2015 One Square Advisors GmbH in ihrer Funktion als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Sympatex Holding GmbH Die Geschäftsführung Seite 12/12

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