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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5667 Bearbeitungsdauer der Anträge auf Elterngeld Vorbemerkung der Fragesteller DasGesetzzumElterngeldundzurElternzeit (Bundeselterngeld-undElternzeitgesetz BEEG)istam1.Januar2007inKraftgetreten.DasElterngeldlöst dasbundeserziehungsgeldab;beimbundeserziehungsgeldwarmiteiner mehrwöchigenbearbeitungsdauerzurechnen,diesichauchaufeinbiszwei Monate erstrecken konnte. AusThüringenwurdeberichtet,dasssichdieAuszahlungdesBundeselterngeldesummehrereWochenaufgrundeinerneuenSoftwareverzögerthatte (ThüringerAllgemeinevom30.Januar2007).DieEinzelheitenbeiderGewährungvonElterngeldwerdenaufBundesseitedurchdie168Seitenumfassenden Richtlinien zum BEEG vom 18. Dezember 2006 geregelt. Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundeselterngeld-undElternzeitgesetz (BEEG)wirdgemäßArtikel104a Abs.3,Artikel85desGrundgesetzesdurchdieLänderimAuftragdesBundes ausgeführt.dervollzugdesgesetzesunddieeinrichtungderbehördenistdanachangelegenheitderländer.derbundhatdierechts-undfachaufsicht. AllgemeineVerwaltungsvorschriftenkanndieBundesregierungnurineinem förmlichen Verfahren mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. DieLänderhabendenVollzugdesBEEGunterschiedlichorganisiert.Neben zentralisiertenlösungenodereinemvollzugdurchlandesversorgungsämter findensichauchverschiedenekommunalevollzugsformen.die Richtlinien zumbeeg vom18.dezember2006sindkeineallgemeinenverwaltungsvorschriftendesbundes,sondernhandlungsanweisungen,aufdiebundundländersicheinvernehmlichverständigthaben.diemitdemvollzugdesbundeselterngeld-undelternzeitgesetzesbeauftragtenländerhabenihrejeweiligen Verwaltungsstellen zur Beachtung dieser Handlungsanweisungen angewiesen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugendvom 28.Juni2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AufdieserGrundlagekönnendie RichtlinienzumBEEG flexibelineinem nicht-förmlichen Verfahren geändert und weiterentwickelt werden. ImHerbst2007wirdinFortführungeinerbewährtenÜbungzumBundeserziehungsgeldgesetzeineBund-Länder-TagungzumVollzugdesBEEGstattfinden. ZudiesemZeitpunktisteinevondenAnlaufeffektenbeiEinführungdesGesetzesbereinigteBeurteilungderpraktischenErfahrungenmitderUmsetzungdes Gesetzesmöglich.ZumjetzigenZeitpunktkönneneinigeFragennureingeschränkt oder vorläufig beantwortet werden. DieBundesländersindindieBeantwortungderAnfrageeinbezogenworden. Brandenburg,Hamburg,NiedersachsenundThüringenkonnteninderKürze derzeitkeinezahlenzurverfügungstellen.allezahlenangabenbeziehensich daher auf die Gesamtheit der übrigen Bundesländer. 1.WielangedauertimBundesdurchschnittdieBearbeitungeinesAntragsauf Elterngeld? EinebundesdurchschnittlicheBearbeitungsdauerkannzurzeitnichtermittelt werden.diebearbeitungsdaueristabhängigvondenbesonderheitendesfalles undinsbesonderedermitwirkungderantragsteller.sieunterliegtgegenwärtig nochdeutlichenveränderungen.vergleichbareländerangabenliegennichtvor. BiszumStichtag31.Mai2007warenjedochbereitsrund70Prozentallerbisher eingegangenen Anträge bewilligt. 2.WelchelandesrechtlichenVorschriftenexistierenindeneinzelnenBundesländern, und welchen Umfang weisen die Verwaltungsvorschriften auf? IndenLändernexistierenVerwaltungsvorschriftenzurZuständigkeitsregelung im Umfang zwischen 0,5 und maximal 2 Seiten. 3.InwieweitliegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,dassdie BearbeitungsdauerineinigenBundesländernkürzerbzw.längerist,und welches sind die Gründe für diese Unterschiede zwischen den Ländern? 4.WelchessinddiemateriellenVoraussetzungen,diedurchihrebesonders zeitintensiveprüfungzuverzögerungenbeiderbearbeitungderanträge auf Elterngeld geführt haben? AusdenmonatlichenMeldungenderBundeskassezumMittelabflussbeim Elterngeldkanngeschlossenwerden,dasseszwischendenBundesländern UnterschiedeinderAuszahlungdesElterngeldesgibt.EineInterpretationist jedochnuraufdergrundlageeinerstrukturellenanalysederauszahlungen möglich.fürdiesebietetdiequartalsweiseerhobenebundeselterngeldstatistik einegrundlage.dievomstatistischenbundesamtaufdergrundlagederzulieferungenderbundesländerzuerstellendeauswertungfürdaserstequartal 2007liegtnochnichtvor.SiebietetaufgrundderAnlaufeffektebeiEinführung derleistungauchnochkeinebelastbaregrundlagefürdieerforderlicheanalyse. DiePrüfungdermateriellenAnspruchsvoraussetzungenbenötigtbeimElterngeld,wiebeijederanderenanVoraussetzungengebundenenLeistung,Zeit. EinerumfangreicherenPrüfungbedarfeshäufigbeiderEinkommensermitt- lung,sowiederanspruchsberechtigungvonausländerneinschließlicheu- Ausländern.DieinderFrageenthalteneBewertungdiesesZeitaufwandsals Verzögerung kann nicht nachvollzogen werden.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ InwieweiterwiesensichdieEinkommensermittlungbeiunselbständiger undselbständigerarbeitoderdieprüfungderanspruchsberechtigungvon Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit als besonders zeitintensiv? DieEinkommensermittlunggestaltetsichzeitintensiv,wenndiezuGrundeliegendenLohn-undGehaltsnachweisederArbeitgeberbeiderAntragstellung nichtvollständigvorgelegtwerden,wennsiedasmaßgeblichesteuerlichearbeitseinkommennichtklarerkennenlassenoderwennbeiselbständigerarbeit einegewinnermittlungnichtaufgrundlagedessteuerlichenveranlagungsbescheids möglich ist. DiePrüfungderAnspruchsberechtigungvonPersonennicht-deutscherStaatsangehörigkeitgestaltetsichzeitintensiv,weilnebenderFragedesAufenthaltstitelsinsbesondereauchinFällenmitEU-BezugdieFragedervor-odernachrangigenLeistungsverpflichtungderBundesrepublikDeutschlandsowiedes VorliegensetwaigeranrechenbarerausländischerLeistungenermitteltwerden muss. 6.InwieweitwarenVerzögerungenbeiderAusbezahlungdesElterngeldesauf MängelbeidereingesetztenSoftware,aufeinefehlendeSchulungderMitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Gründe zurückzuführen? AuswahlundEinsatzderSoftwareobliegendenvondenBundesländern bestimmtenstellen.gleichesgiltfürdieschulungdermitarbeiterinnenund MitarbeiterderElterngeldstellen.SoweitesnachEinführungdesElterngelds insbesonderedurchsoftware-problemeineinigenfällenzuanlaufschwierigkeiten gekommen ist, scheinen diese nunmehr weitgehend überwunden. 7.InwievielenFällenwurdebeieinerlangenBearbeitungsdauer etwaaufgrundvonschwierigkeitenbeidereinkommensermittlung einvorläufiger Bescheid erteilt? 8.WieerklärtdieBundesregierungdenerheblichenUmfangderRichtlinien zum BEEG? DieseZahlwirdimlaufendenGesetzesvollzugnichterhoben.DieAbfrageder Länderhatjedochergeben,dassnurinrund5000FällenüberhaupteinvorläufigerBescheiderteiltwordenist.Diesentsprichtrund4,5ProzentallerBescheide. MitderEinführungeinesneuenGesetzesbestehtbeidendurchführendenStellennaturgemäßeinerheblicherInformationsbedarf.Gleichzeitigsindübliche InformationsquellenwieetwaKommentareundRechtsprechungnochnicht verfügbar. DieRichtlinienzumBEEGsinddeshalbsogehalten,dasssiedenElterngeldstellenvonAnfangandienotwendigeUnterstützunggewähren.Dabeiistder UmfangderErläuterungenzumElterngeldimVergleichzudenErläuterungen zumerziehungsgeldnurumrund14seitengewachsen.dassderumfangder RichtlinieninsgesamtumrundeinDrittelgegenüberdenRichtlinienzumBundeserziehungsgeldgewachsenist,erklärtsichausdenneuindieRichtlinien aufgenommenenteilen:gesetzestext,hinweisefürdieberatungzurelternzeit underläuterungenzuranspruchsberechtigungnachhöherrangigemeu-recht.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9.WieumfangreichsinddieAnträgeaufElterngeldausgestattet,undinwieweit wären Vereinfachungen bei der Antragstellung möglich? DieAusgestaltungderAnträgeobliegtdenLändern.DerBundhatkeineMöglichkeit,eineinheitlichesAntragsformularvorzugeben.AufderGrundlageder ArbeiteinergemeinsamenArbeitsgruppederLändermitTeilnahmedesBundesfindenjedochüberwiegendsehrähnlicheFormulareVerwendung.Danach umfasstdereigentlicheantraginderregelvierseitenunddasformularzum EinkommensnachweissowiezueventuellerforderlichenBescheinigungenjeweilszweiSeiten.DadasAntragsformularfüralleElternzutreffenmuss,ist immernureinteilderfelderauszufüllen.dieerfahrungenmitdenanträgen werden ein Gegenstand der Bund-Länder-Tagung im Herbst 2007 sein. 10.SiehtdieeingesetzteSoftwareSchnittstellenfürE-Government-Anwendungenvor,insbesondere,umdieEinreichungderAnträgeaufElterngeld inelektronischerformzuermöglichen,undinwelchenbundesländern und Kommunen wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Falls die Möglichkeit nicht vorgesehen ist, warum nicht? Überwiegend,wennauchinunterschiedlichemUmfang,sindindereingesetzten SoftwareSchnittstellenfürE-Government-Anwendungenvorhanden.EinvollständigerAntragsetztjedochsowohleineelektronischeSignaturalsauchdas VorliegenallererforderlichenBescheinigungeninelektronischerFormvoraus. DiesistzugleichderGrund,warumandereBundesländeraufentsprechende Schnittstellen noch als gegenwärtig entbehrlich verzichten. 11.InwieweitgibteseinheitlicheVorgabenhinsichtlichdesUmfangsderbei der Behörde vorzulegenden Angaben? DerUmfangderbeiAntragstellungzuleistendenAngabenergibtsichausden gesetzlichenanspruchsvoraussetzungendeselterngeldesunddenkonkreten UmständendesEinzelfalles.DieAngabensindnachMaßgabedes 60Abs.1 SGBIdurchgeeigneteBeweismittelzubelegen.TeilIZiffer0.2derRichtlinien zählt beispielhaft mögliche Beweismittel auf. 12.WievieleNachweispflichtenwerdendenAntragstellernvondenElterngeldstellen auferlegt? DieZahlderNachweispflichtenistvomkonkretenFallabhängig.ImmererforderlichistderNachweisderGeburtdesKindes,desWohnsitzesodergewöhnlichenAufenthaltsinDeutschland,sowiedieErklärung,mitdemKindineinem Haushaltzuleben,diesesselbstzubetreuenundzuerziehenundwährenddes Elterngeldbezugsnichtmehrals30WochenstundenimDurchschnittdesMonats zuarbeiten.häufigerforderlichistdernachweisdeserwerbseinkommensvor dergeburtsowiedesnachdergeburtzustehendenmutterschaftsgeldesnebst Arbeitgeberzuschuss.BeieinerErwerbstätigkeitimBezugszeitraumkommt dernachweisüberdasdadurcherzielteeinkommensowiediemonatlichearbeitszeithinzu.wirdnurdermindestbetragvon300eurobeantragt,reduzieren sich die Angaben auf ein Minimum, da jede Einkommensprüfung entfällt.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheundwievieleunterschiedlicheBescheinigungenmüssenaufgrund dieser Nachweispflichten von den Antragstellern beigebracht werden? ImmererforderlichistdieGeburtsurkundedesKindes,häufigerforderlichist dernachweisdeserwerbseinkommensvordergeburtdurchvorlagedervorhandenenlohn-bzw.gehaltsbescheinigungensowiediebescheinigungzum AnspruchaufMutterschaftsgeldnebstArbeitgeberzuschuss.BeieinerErwerbstätigkeitnachderGeburtmussauchdiesesEinkommenunddiewöchentliche ArbeitszeitdurchgeeigneteBescheinigungennachgewiesenwerden.Weitere Bescheinigungserfordernissesindeinzelfallabhängig,wieetwadieVorlagedes ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels. 14. Wie erklären sich diese Nachweispflichten? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 15.WelcheAnlagenzumAntragaufElterngeldsindausSichtderBundesregierung zwingend erforderlich und welche gegebenenfalls verzichtbar? Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 14 wird verwiesen. 16.InwieweitbestehenUnterschiedebeidendemAntragaufElterngeldbeizufügendenAnlagenzwischendeneinzelnenBundesländern,undwieerklären sich diese unterschiedlichen Nachweispflichten? Auf die Antwort zu den Fragen 9 bis 14 wird verwiesen. 17.WelchederimAntragbzw.denindenAnlagenenthaltenenInformationen werdenwielangegespeichert,bzw.fürstatistischezweckezusammengeführt und gegebenenfalls durch wen verwendet? ErfasstundgespeichertwerdendiefürdieDurchführungdesVerfahrensbenötigtenAngabennebstdenstatistischenAngabennach 22ff.BEEG.DieDauer deraufbewahrungrichtetsichdementsprechendnachlandesrecht,sgbxund insbesondereauchdenhaushaltsrechtlichenvorschriften.einelöschungerfolgtfürdienichtanonymisierten,zurdurchführungdesverfahrensbenötigten Angaben,wennsiefürdieVollzugsbehördezurrechtmäßigenErfüllungihrer AufgabeneinschließlichderinsbesonderehaushaltsrechtlichbegründetenDokumentationspflichtennichtmehrerforderlichsind.WanndiesderFallist,hängt wesentlichvonderlängedesverfahrenseinschließlicheinesetwaigenrechtsbehelfsverfahrens ab. 18.LiegenderBundesregierungSchätzungenüberdieBürokratielastenbei denarbeitgebernvor,dieaufdieeinführungdeselterngeldeszurückzuführen sind? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch sind diese? GrundsätzlichwerdendieArbeitgeberdurchdasElterngeldnichtmitneuen Bürokratiekostenbelastet.FürdenEinkommensnachweisistsoweitwiemöglichaufdiedemArbeitnehmernachallgemeinenVorschriftenzurVerfügungzu stellendenlohn-bzw.gehaltszettelzurückzugreifen.füreineabschließende

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode BewertungliegennochkeineausreichendenErfahrungenmitdemVollzugdes Elterngeldesvor.AuchdieserPunktwirdjedochGegenstandderBund-Länder- Tagung im Herbst 2007 sein. 19.WiehochistdiefinanzielleundpersonelleBelastungderKommunen durchdieeinführungdeselterngeldes,insbesondereimhinblickaufanschaffungs-undschulungskostenbzw.hinsichtlichdespersonellenaufwands? DasBEEGwirdnurineinigenLänderndurchdieKommunendurchgeführt. AuchdabeigibtesverschiedeneLösungen.DieBundesregierunggehtdavon aus,dassdieländerdiefinanzielleundpersonellebelastungderkommunenin ihrenüberlegungenzurausgestaltungdesverwaltungsvollzugsberücksichtigt haben. 20.InwievielenFällenwarendieAntragstellermitdemBescheidhinsichtlich derhöhedesfestgesetztenelterngeldesnichteinverstandenundhaben Widersprucheingelegt,inwievielenFällenwurdediesemabgeholfen,und in wie vielen Fällen wurde Klage erhoben? DieseZahlwirdimlaufendenGesetzesvollzugnichterhoben.DieAbfrageder Länderhatjedochergeben,dassnurinrund3000FällenüberhauptWiderspruch eingelegt worden ist. Dies entspricht rund 2,5 Prozent aller Bescheide. 21. Gibt es bereits Gerichtsentscheidungen über den Bezug von Elterngeld? EssindzurzeitdreiGerichtsentscheidungenbekannt.Gegenstandwarendie KlagenvonElternmiteinemvordem1.Januar2007geborenenKindaufBewilligungvonElterngeld.AlledreiKlagensindinersterInstanzabgewiesen worden. 22.Wie,undwannplantdieBundesregierungdieBearbeitungundBerechnung des Elterngeldes einfacher und unbürokratischer zu gestalten? DasElterngeldbeträgtbiszu1800Euromonatlich.SeinBezugistdeshalban Voraussetzungengeknüpft.DieseVoraussetzungengewährleisteneinewirksame undeffizienteunterstützungvonelternmiteinemneugeborenenkind.eine ÄnderungdergesetzlichenRegelungenoderdesVerwaltungsvollzugserscheint gegenwärtignichterforderlich.diesevorläufigebeurteilungwirdimrahmen deslaufendenerfahrungsaustauschsmitdenbundesländernundderumfassendenevaluationdesgesetzesüberprüft.dieerkenntnissefließenindenvonder BundesregierungdemDeutschenBundestagnach 25BEEGbiszum1.Oktober 2008 vorzulegenden Bericht ein.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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