Leitfaden zur Anfertigung der Masterarbeit (organisatorische Hinweise)
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- Julian Kneller
- vor 5 Jahren
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1 Leitfaden zur Anfertigung der Masterarbeit (organisatorische Hinweise) 1. Definition Die Masterarbeit hat einen Leistungsumfang von 30 ECTS-Punkten und ist eine Prüfungsarbeit, in der der Kandidat/die Kandidatin zeigen soll, dass er/sie in der Lage ist, innerhalb der vorgegebenen Frist (6 Monate) ein Thema aus seinem/ihrem Studienfach nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse adäquat darzustellen. 2. Starttermin Frühestmöglicher Zeitpunkt: Nachweis von mind. 70 ECTS-Punkten MSc Forstwissenschaften PO : Nachweis von mind. 60 ECTS-Punkten Deadline? Es gibt keine Deadline für den Start und die Registrierung der Masterarbeit. Es kann selbst entschieden werden, wann begonnen wird. 3. Betreuung / Begutachtung Auswahl von Thema und Betreuer/in: Die Studierenden haben das Vorschlagsrecht für Thema und eine/n Erstgutachter*in, der/die dann auch als Betreuer/in der Arbeit fungiert. Der/Die zweite Gutachter*in wird im Benehmen mit dem/der Erstgutachter*in vom Fachprüfungsausschuss bestellt, er/sie ist ausschließlich Gutachter*in, dessen/deren Aufgabe darin besteht, die fertige Arbeit zu bewerten, nicht zu betreuen. Eigenschaften der Betreuer/ Begutachter: Alle Professoren und PDs, sowie Dozenten mit einem PhD (Dr.) der Fakultät für Umwelt und natürliche Ressourcen kommen als Gutachter in Frage. Eine der beiden begutachtenden Personen (Prüfer) muss der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen angehören! Zwischen Erst- und Zweitgutachter*in sollte keine offizielle oder persönliche Abhängigkeit bestehen (z.b. ist es nicht möglich, eine*n Professor*in als Erstgutachter*in und seine*n Assistent*in als Zweitgutachter*in zu wählen). Beide Gutachter müssen eine Prüfungsberechtigung für den Masterstudiengang innehaben. Diese besitzen die Hochschullehrer/innen und Privatdozenten/innen der Fakultät sowie Lehrpersonen, denen diese Prüfungsbefugnis übertragen wurde. 1
2 Interne/Externe Begutachtung: In der Regel sind beide, Betreuer und Zweitgutachter, Mitarbeiter der Fakultät für Umwelt und natürliche Ressourcen. In besonderen Fällen kann eine externe Begutachtung (externe*r Prüfer*in) beantragt werden. Diese Person muss die oben gelisteten Eigenschaften erfüllen und Hochschullehrer*in oder Privatdozent*in einer Hochschule in einem vergleichbaren Studiengang bzw. Fachgebiet sein. Es ist nicht erlaubt beide Positionen mit externen Gutachtern zu besetzen Antrag auf externe Begutachtung: Der Antrag auf externe Begutachtung erfolgt in Form eines Briefes der/des Studierenden und der/des Betreuenden der Fakultät an den Fachprüfungsausschuss mit den Kontaktdaten der externen Person sowie einer Begründung. 4. Anmeldung Frist: Sobald das Thema durch den/die Erstgutachter*in (Betreuer/in) bekanntgemacht wurde, muss die Anmeldung der Masterarbeit beim Fachprüfungsausschuss beantragt werden (spätestens 2 Wochen danach). Anmeldeformular: Das nötige Formular kann auf dem Internetauftritt des Prüfungsamts oder des jeweiligen Masterprogramms heruntergeladen werden. Unterschriften: Das Formular muss von dem/der Studierenden und dem/der Erstgutachter*in unterschrieben werden und den Namen des/der Zweitgutachter*in enthalten. Formularabgabe: Das unterschriebene Original des Anmeldeformulars muss beim Prüfungsamt abgegeben werden. Dort wird es an den Fachprüfungsausschuss zur Zustimmung weitergeleitet. Anmeldungsbestätigung: Sobald der Fachprüfungsausschuss der Anmeldung der Masterarbeit zugestimmt hat, erhält der Studierende vom Prüfungsamt einen Brief, in dem der Abgabetermin für die Masterarbeit bestätigt wird. Starttermin: Mit dem Bescheid über die Zulassung zur Masterarbeit (= Vergabe des Themas) wird der Abgabetermin bekanntgegeben. Die Frist für die Anfertigung der Masterarbeit beginnt mit der Vergabe des Themas. Arbeitsbeginn: Mit der Masterarbeit darf nicht vor der Vergabe des Themas begonnen werden. 2
3 5. Anfertigung Zeitraum: Für die Anfertigung der Masterarbeit stehen genau sechs Monate zur Verfügung. Wichtig: es darf nicht vor Vergabe des Themas mit der Masterarbeit begonnen werden. Themenwechsel: Das Thema der Masterarbeit darf nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. In einem solchen Fall muss innerhalb von vier Wochen nach Abbruch ein neues Thema beantragt und vergeben werden. Titel: Der auf dem Anmeldeformular vermerkte Titel ist ein vorläufiger Arbeitstitel. Leichte Veränderungen des Titels sind erlaubt solange das Thema der Arbeit nicht gewechselt wird. Die zentralen Begriffe sollten erhalten bleiben. Eine Veränderung des Titels muss nicht beantragt werden, die fertige Masterarbeit kann mit abgeändertem Titel einfach abgegeben werden. Fristverlängerung: Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nur in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen möglich. Dafür muss unverzüglich und vor Ablauf der Bearbeitungszeit ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Der/die Betreuer/in der Arbeit muss dem Antrag auf Fristverlängerung schriftlich zustimmen. Erkrankung: Sollte der/die Studierende während der Anfertigung der Masterarbeit krank werden, muss unverzüglich eine ärztliche Prüf-Unfähigkeitsbescheinigung beim Prüfungsamt eingereicht werden. Die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit muss zu Beginn der Krankheit eingereicht werden. Eine Krankmeldung nach dem Ende der Erkrankung ist nicht möglich. Krankheitsbedingte Fristverlängerung: Eine krankheitsbedingte Fristverlängerung kann nur für die Dauer der Erkrankung (maximal 6 Wochen) und nur für Krankheiten gewährt werden, welche die Anfertigung der Masterarbeit deutlich behindern. Erklärung: Die letzte Seite der Masterarbeit muss eine unterschriebene und datierte Erklärung mit folgendem Text enthalten: Hiermit versichere ich, die vorliegende Arbeit selbständig verfasst zu haben. Ich habe keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Inhalte als solche kenntlich gemacht. Die eingereichte Masterarbeit war oder ist weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens. Die elektronische Version der eingereichten Masterarbeit stimmt in Inhalt und Formatierung mit den auf Papier ausgedruckten Exemplaren überein. 3
4 6. Abgabe Abgabetermin: Die Masterarbeit muss spätestens zu dem vom Prüfungsamt festgelegten Abgabetermin beim Fachprüfungsausschuss (Geschäftsstelle = Prüfungsamt) abgegeben werden. Die Arbeit kann auch früher abgegeben werden. Bei Einreichung über den Postweg gilt als Zeitpunkt der Einreichung das Datum des Poststempels. Verspätete Abgabe: Bei Einreichung der Masterarbeit nach dem vom Fachprüfungsausschuss festgelegten Abgabetermin, wird sie mit der Note 5,0 (mangelhaft) bewertet und gilt als nicht bestanden. Anzahl der Kopien: Die Masterarbeit muss in dreifacher Ausfertigung sowie zusätzlich in elektronischer Version (z.b. auf einer CD) beim Prüfungsamt eingereicht werden. Die Bindung der Ausfertigungen muss geklebt sein, Spiralbindung wird nicht akzeptiert. Erklärung: Jede Ausfertigung der Masterarbeit muss eine unterschriebene Erklärung enthalten (siehe oben). 7. Benotung Zeitraum der Benotung: Die Masterarbeit soll innerhalb von sechs Wochen begutachtet und benotet werden. Die Note wird aus dem Durchschnitt der Noten der beiden Gutachter*innen ermittelt und nach der ersten Kommastelle abgeschnitten. Bestehen: Die Masterarbeit gilt als bestanden, wenn sie von beiden Gutachtern mit mindestens 4,0 (ausreichend) oder besser benotet wird. 8. Immatrikulation / Exmatrikulation Man muss eingeschrieben sein, bis alle Anforderungen des Studiengangs erfüllt wurden. Handelt es sich bei dem letzten Leistungsnachweis um die Masterarbeit, muss man bis zur Abgabe eingeschrieben bleiben. Es ist nicht erforderlich bis zur Bekanntgabe der Note und dem Erhalt des Zeugnisses zu warten. Nach Abgabe der Masterarbeit kann man sich sofort exmatrikulieren, Erfolgt keine eigenständige Exmatrikulation bleibt man bis zum Ende des Semesters eingeschrieben und wird zu Beginn des nächsten Semesters automatisch exmatrikuliert. Tipp: Wir empfehlen die eigenständige Exmatrikulation mittels eines Formulars. Nur so erhält man einen Bescheid über die Exmatrikulation, welcher benötigt wird, wenn man sich wieder an einer deutschen 4
5 Universität einschreiben möchte, oder um Rentenansprüche für die Zeit des Studiums geltend zu machen. Der Bescheid wird per Post versandt, daher ist es wichtig, die Adresse über HISinOne aktuell zu halten. Für das Exmatrikulationsformular wird ein Stempel der Universitätsbibliothek benötigt, um zu bestätigen, dass alle Bücher zurückgegeben wurden. Ansonsten ist es nicht notwendig, bei der Exmatrikulation physisch anwesend zu sein. Es besteht auch die Möglichkeit eine andere Person dafür zu autorisieren. Spezialfall: Die Masterarbeit wird kurz vor Semesterende abgegeben, man möchte jedoch auch für das nächste Semester eingeschrieben bleiben. So lange die Masterarbeit nicht benotet wurde, hat man das Recht eingeschrieben zu bleiben. Beispiel: Die Masterarbeit wurde nicht vor dem Rückmeldezeitraum benotet ( oder ) Man kann sich nun für das nächste Semester registrieren. Wird die Arbeit noch vor Semesterstart benotet, jedoch nach der Rückmeldung für das nächste Semester, bleibt man trotzdem eingeschrieben. Krankenversicherung: Es ist erforderlich, den Krankenkassenbeitrag bis zur Abgabe der Masterarbeit zu zahlen, um versichert zu sein. Dies ist eine Voraussetzung, um eingeschrieben zu bleiben. Weitere Informationen finden sich in der Prüfungsordnung. 5
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