Vorbemerkung der Fragesteller Am18.März2011beschlossderSicherheitsratderVereintenNationenmit

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5409 Hintergründe des bewaffneten Angriffs auf Libyen Vorbemerkung der Fragesteller Am18.März2011beschlossderSicherheitsratderVereintenNationenmit derresolution1973aufgrundlagevonkapitelviiderun-chartabeizehn Ja-StimmenundfünfEnthaltungen (Brasilien,China,Deutschland,Indienund Russland)eineReihevonMaßnahmen,darunterdiemilitärischabgesicherte EinrichtungeinerFlugverbotszone,welchemitderSorgeumdenSchutzder ZivilbevölkerunginLibyenbegründetwurden.DieResolution1973erlaubt zumzweckedesschutzesderzivilbevölkerungdeneinsatzmilitärischermittel,insbesonderegegenangriffeausderluft.nichtzuletztdurchdengescheiterteneinsatzderbritischenspezialeinheitsasinlibyenwurdedeutlich,dassdiegegenwärtigintervenierendenstaatenkeineswegsnurdefensiv aufdieeinhaltungeinerflugverbotszonehinwirken,sondernvielmehreinen massivenangriffgegendielibyscheinfrastrukturunddielandstreitkräfte zugunstenausgewählterbewaffneteroppositionsgruppenführen, (siehedie britischetageszeitungthetelegraphvom6.märz2011, co.uk/news/worldnews/africaandindianocean/libya/ /libya-sas-mission-that-began-and-ended-in-error.html).lauteinemberichtdesmagazins DERSPIEGEL vom24.märz2011 ( 0,1518,752447,00.html)stehtdervomNationalenLibyschenÜbergangsraternannteGeneralstabschefAbdal-FattahJunisinständigemKontaktzuden intervenierendenstreitkräften.verhandlungsoptionenzurfriedlichenbeilegungdeskonflikteswurdenvonderinternationalengemeinschaftnichtwahrgenommen,obwohlu.a.dieafrikanischeunionam10.märz2011dieeinrichtung eines Vermittlungskomitees beschlossen hat. DerAußenministerratderArabischenLigabekräftigtebereitsinseinerResolutionvom3.März2011,dasserjeglicheFormderausländischenInterventioninLibyenablehntunddieEinrichtungeinerFlugverbotszonealsAufgabe derarabischenligaundderafrikanischenunionbetrachtet.dieforderung nacheinrichtungeinerflugverbotszonegegenlibyschenmilitärflugverkehr sowievonsicherheitszoneningegenden,dievonderluftangegriffenwerden,wurdeerneutdurcheinensondergipfelderligaam12.märz2011bestätigt.diesemaßnahmenwurdenausdrücklichunteranerkennungdersouveränitätlibyensalsvorsichtsmaßnahmenbezeichnetundsolltennurdefensiven Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZweckenzumSchutzvonZivilistendienen.DerRatfürFriedenundSicherheitderAfrikanischenUnionbekräftigtebeiseinerSitzungam10.März2011 inaddisabebadieachtungdereinheitundterritorialenintegritätlibyens undlehntejedeformdermilitärischenintervention egalwelcherform ab. ImarabischenRaumbemühensicheinzigdiesechsMitgliedsländerdesGolf- Kooperationsrates (GCC),seitJahrenverlässlicheMilitärpartnerderwestlichenStaaten,darum,diemilitärischeInterventionzuunterstützen.Zeitgleich lassendieseautoritärenregierungenimschattenderinterventionfriedliche ProtesteinihreneigenenStaatenblutigniederschlagen.SowurdeninBahrain zahlreichedemonstrantendurchsicherheitskräfteerschossenunddasmenschenverachtenderegimedurcheinemilitärischeinterventionsaudi-arabiens unterstützt. DieResolution1973giltalsUmsetzungeinesmitdemVölkerrechtkaumvereinbarenRechtskonstruktseiner VerantwortungzumSchutz unddient,wie vonkritikerndieseskonzeptsprognostiziert,dazu,einenregimewechselmilitärischdurchzusetzen.frankreichundandereintervenierendestaatenhaben daszieldasregimemuammaral-gaddafiszubeseitigen,mehrmalsoffen ausgesprochen.bezeichnendistes,dassdiese VerantwortungzumSchutz erstmalsgegenübereinemölreichenundstrategischenormwichtigenland zur Geltung gebracht wurde. DerSicherheitsrathattebereitsam26.Februar2011inderResolution1970in ZusammenhangmitderfortdauerndenGewaltinLibyeneinWaffenembargo, ReiseverboteundKonteneinfrierungengegendieimdazugehörigenAnnex derresolutiongenanntenpersonenverhängt.dieresolution1970beinhaltete einebewertung,nachwelcherdieinlibyenstattfindenden flächendeckendenundsystematischenangriffegegendiezivilbevölkerungmöglicherweise VerbrechengegendieMenschlichkeitgleichkommen.GemäßArtikel7des RömischenStatutsdesInternationalenStrafgerichtshofs (IStGH)werdenVerbrechengegendieMenschlichkeitalsHandlungendefiniert,dieimRahmeneinesausgedehntenodersystematischenAngriffsgegendieZivilbevölkerung undinkenntnisdesangriffsbegangenwerdenundu.a.folgendeakteumfassen:ausrottung,versklavung,vertreibungoderzwangsweiseüberführungder Bevölkerung,Folter,sexuelleSklavereioderVerfolgungauspolitischen,rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen. BislangwurdenderWeltöffentlichkeitkeinedetailliertenBeweisefürdiebeanstandetenVerbrechengegendieMenschlichkeit,welchederResolution 1970vom26.Februar2011undderResolution1973vom18.März2011zugrundegelegtwurden,vorgestellt.IndiesemZusammenhangwurdevorgetragen,libyscheLuftstreitkräftewürdenzurBombardierungvonZivilisten eingesetzt,ohnejedochkonkretevorfälleundopferzahlenzunennen.diesist insofernunverständlich,alsdieeinrichtungderflugverbotszoneinlibyen einmütigalsnotwendigesinstrumentzurverhinderungebendieserangriffe ausgegebenwurde.auchamnestyinternationalbemängelte,dasstrotz begründeterkritikandermenschenrechtslageinlibyenbislangkeinebeweisefürdeneinsatzderlibyschenluftwaffegegenzivilistenvorgelegtwurden ( ).DieseitmehralszehnJahrenanhaltendprekäreMenschenrechtslageinLibyenunddiedortherrschendendiktatorischenVerhältnisse stelltenindervergangenheitfürdiewestlichenregierungenkeinhindernisin derpflegeunddemausbauihrerfreundschaftlichen,strategischen,politischenundwirtschaftlichenbeziehungenmitlibyendar.zugleichberichtet AmnestyInternationalkontinuierlichübermassiveMenschenrechtsverletzungeninanderenarabischenDiktaturen,insbesonderedenlangjährigenPartnern derintervenierendenstaatenwiebahrainundsaudi-arabien,dieeineinterventionangeblichzumschutzederzivilbevölkerunginlibyenunterstützen, jedochselbstfriedlicheprotestebrutalmitschusswaffenniederschlagen.zu einemähnlichenergebniskommtauchdiedeutschesektionderinternational AssociationofLawyersagainstNuclearArmsinihremGutachtenvom 24.März2011undfordertdeshalbdieBundesregierungauf,sichfüreinesofortige Beendigung der Bombardierung Libyens einzusetzen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5666 GemäßArtikel2Nummer7derUN-ChartakannausderChartakeineBefugnisderVereintenNationenzumEingreifeninAngelegenheiten,dieihremWesennachzurinnerenZuständigkeiteinesStaatesgehören,odereineVerpflichtungderMitglieder,solcheAngelegenheiteneinerRegelungaufGrunddieser Chartazuunterwerfen,abgeleitetwerden.AuchdieFriendlyRelationsDeclarationderGeneralversammlungderVereintenNationenvom24.Oktober 1970verpflichtetjedenStaat,dieOrganisierung,AnstiftungoderUnterstützungvonBürgerkriegs-oderTerrorhandlungenineinemanderenStaatund dieteilnahmedaranoderdieduldungorganisierteraktivitäteninseinemhoheitsgebiet,dieaufdiebegehungsolcherhandlungengerichtetsind,zuunterlassen,wenndieindiesemabsatzgenanntenhandlungendieandrohung oderanwendungvongewalteinschließen.dasinterventionsverbotwurde auchdurchdieständigerechtsprechungdesinternationalengerichtshofs (IGH)bestätigt.SowurdeninderberühmtenNicaragua-Entscheidungnicht nurdievölkerrechtswidrigegewaltanwendungalssolcheverurteilt,sondern auchdierechtswidrigeinterventiongegeneineregierungdurchdieunterstützungvonmilitärischenundparamilitärischengegenkräften.dasgerichthat dabeiausdrücklichauchdieunterstützungbewaffnetergruppenzumsturz einer Regierung verurteilt. NachinternationalenPresseberichtenwurdeeineausländischeInterventioninnerhalbderheterogenenlibyschenOppositionsgruppenkontroversdiskutiert, abervonderoppositionnichtausdrücklichgefordert (siehez.b.thenew YorkTimesvom1.März2011, 02libya.html).NachAngabenderPressagentur Reuters vom28.februar 2011sprachsichderSprecherdesNationalenLibyschenÜbergangsrates,AbdulHakimGhoga,ausdrücklichgegeneineausländischeInterventionaus: Wearecompletelyagainstforeignintervention.TherestofLibyawillbe liberatedbythepeople andgaddafi'ssecurityforceswillbeeliminated bythepeopleoflibya (siehe: idaflde71q0dm ).dieeindeutigemilitärischeunterstützungder bewaffnetenoppositiondurchdieintervenierendenstaatenlegtnahe,dassdie Resolution1973inWirklichkeiteinenvölkerrechtswidrigenRegimewechsel inlibyendurchsetztensoll,nachdemdasverhältnisderwestlichenstaatenzu Muammaral-GaddafizerrüttetwarundMuammaral-GaddafidenBürgerkrieg zu gewinnen schien. VieleLibyerwolltendemtunesischenbzw.ägyptischenModeleinerdemokratischenRevolutionfolgen.DiemilitärischeInterventionundeinseitigeUnterstützungvonTeilenderbewaffnetenOppositiondurchdenWestenhaben maßgeblichzureskalationderaufständezueineminternationalisiertenbürgerkriegbeigetragen.diederzeitstattfindendenbombardierungenhabendie friedlichenkräftederoppositionzumverstummengebrachtundihreinitiative zur demokratischen Umgestaltung in die Hände von Militärs gelegt. 1.WievieleFällevonflächendeckendenundsystematischenAngriffender libyschenluftwaffeaufzivilisten,diealsgrundderausländischeninterventionangegebenwurden,sindderbundesregierungbekannt (bittenach Datum,Ort,AnzahlderTotenbzw.derVerletzten,GeschlechtundTodesursache auflisten)? DerBundesregierungliegenkeinedetailliertenInformationenüberAngriffeder libyschenluftwaffeaufzivilistenvor.dersicherheitsratdervereintennationenstellteinseinerresolution1973vom17.märz2011einesichverschlimmerndelageinlibyen,dieeskalationdergewaltundzahlreicheopferunter derzivilbevölkerungfest.dersicherheitsratgabvordemhintergrundder LageentwicklunginLibyenseinerEntschlossenheitAusdruck,denSchutzder ZivilpersonenunddervonderZivilbevölkerungbewohntenGebietesowieden raschenundungehindertenzuganghumanitärerhilfeunddiesicherheitder humanitären Helfer zu gewährleisten.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.AuswelchenQuellenhatdieBundesregierungdieKenntnisseüberdiein Frage 1 genannten Fälle bezogen? 3.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstandsdurchdielibyscheluftwaffeinformvonflächendeckendenundsystematischenbombardierungenvonzivilistenseitder Verabschiedung der Resolution des Sicherheitsrates vom 18. März 2011? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdiezivilenOpferder militärischenmaßnahmenderintervenierendenstaaten (bittenachdatum, Ort,AnzahlderTotenbzw.derVerletzten,GeschlechtundTodesursache auflisten)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenüberzivileOpferdermilitärischenMaßnahmenvor.DieNATO-Militärbehördenhabendaraufhingewiesen,dassErhebungenüberzivileOpferunteranderemdeshalbschwierigsind, weildienatonichtmitbodentruppeninlibyenoperiert.dernato-generalsekretär,andersfoghrasmussen,hatversichert,dassdienatoallestue,um zivile Opfer zu verhindern. 5.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieResolution7360derArabischenLigavom12.März2011,welchemaßgeblichzurLegitimierungder EinrichtungeinerFlugverbotszoneinLibyenbeigetragenhat,unterAbwesenheiteinerbedeutendenAnzahlderMitgliedstaatenderOrganisation verabschiedetwurde,undderbeschluss ohneeineabstimmung allein aufgrundlageeinererklärungdesvorsitzesaufeineinitiativedesgeneralsekretärs Amr Mussa zurückgeht? Wennnein,welcheStaatenderArabischenLigawareninderentsprechendenSitzungnichtanwesend,undwelcheFormderAbstimmunghatesgegeben? BeschlüsseinderArabischenLigawerdennichtgegendenerklärtenWillen einzelnermitgliedstaatengetroffen.esgiltdaseinstimmigkeitsprinzip.die BundesregierungverfügtnichtüberDetailszurBeschlussfassungzurResolution 7360 der Arabischen Liga vom 12. März HatdieBundesregierungKenntnisüberBedenken,dievonVertreternder ArabischenLigagegendieVerhängungderFlugverbotszonegeäußertwurden? Wenn ja, welche (bitte nach Ländern und Inhalt auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstands,seitderverabschiedungderresolutiondessicherheitsrates vom 18. März 2011 durch a)regierungstreue Truppen, b)bewaffnete Opposition? RegierungstreueTruppensetzenAngriffeaufStädtemitstrategischerBedeutung,diesichunterKontrollederOppositionbefinden,fort.Insbesonderehalten die Kämpfe um die Kontrolle über die Stadt Misurata an.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstandssowieangriffeaufzivilistendurchdiebewaffnete Opposition,diedenRückzugderlibyschenRegierungstruppeninfolge derbombardierungenderintervenierendenstaatendazunutzten,umin diesegebietevorzurücken (bittenachort,anzahl,angehörigkeitzuoppositionsgruppen auflisten)? AufdieAntwortzuFrage7wirdverwiesen.KenntnisseüberAngriffederbewaffneten Opposition auf Zivilisten liegen der Bundesregierung nicht vor. 9.SindderBundesregierungenFällebekannt,beidenensichMilitärflugzeugederbewaffnetenOppositionnichtandieeingerichteteFlugverbotszone gehalten haben? NATO-Kampfflugzeugehabenam9.April2011inderFlugverbotszoneüber LibyeneinenKampfjetderOppositionabgefangenundzurLandunggezwungen. 10.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungdarüber,welchebewaffnetenundwelchenichtbewaffnetenoppositionellenGruppeninLibyen sichwannfüreineinterventionausländischertruppenausgesprochen habensollen (bittediejeweiligegruppenachdemdatumderäußerung benennen)? MahmoudDschibril,VertreterdesnationalenÜbergangsrats,batimEuropäischenParlamentam8.März2011ummilitärische,wirtschaftliche,humanitäre und medizinische Unterstützung für die Opposition. 11.WelcheZieleoderObjektewurdenbislangvondenintervenierenden Staatenbombardiert,dienichtstriktmitderSicherstellungeinesFlugverbotsfürlibyscheMilitärflugzeugezumZweckedesSchutzesvonZivilisten gegen Angriffe aus der Luft zusammenhängen? DieNATOgreiftimRahmenderOperation UnifiedProtector zurumsetzung dervn-sicherheitsratsresolution1973 (2011)auchZieleundObjektean,die nichtstriktimzusammenhangmitderdurchsetzungderflugverbotszonestehen,umdenindersicherheitsratsresolutiongefordertenumfassendenschutz derzivilbevölkerungvorangriffensicherzustellen.dasnato-verfahrenzur ZielauswahlentsprichtgemäßdemOperationsplanundseinerAnnexedenVorgabendesallgemeinensowiedeshumanitärenVölkerrechts.Dadurchist sichergestellt,dasslediglichsolchezieleausgewähltwerden,derenneutralisierung der Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) dient. 12.InwiefernvertrittdieBundesregierungdieAuffassung,dassmilitärische AngriffevonzivilenObjektenbzw.vonObjekten,dieaufgrundihres Standorts,derLage,desZeitpunktsundderzivilenNutzung,namentlich Brücken,StraßenundPrivattransporter,diemaßgeblichzivilgenutzt werden,vonderresolution1973dessicherheitsrateszureinrichtung einer Flugverbotszone gedeckt sind, und warum? DieNATO-Operation UnifiedProtector erfolgtaufgrundlagedervn-sicherheitsratsresolution1973 (2011)mitdemZiel,dieZivilbevölkerungvorAngriffen zu schützen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.Wennja,teiltdieBundesrepublikDeutschlanddieAnsicht,dassAngriffe aufsolchezivileobjekteeinenverstoßgegendaszusatzprotokollzu demgenferabkommenvom12.august1949überdenschutzderopfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) darstellen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.GedenktdieBundesregierungsolcheAngriffe,diegegendieRegelndes humanitärenvölkerrechts (insbesondereartikel48ff.deszusatzprotokollszudemgenferabkommenvom12.august1949überdenschutz deropferinternationalerbewaffneterkonflikte)gerichtetsind,als KriegsverbrechenzurÜberprüfunganzuständigeinternationaleGerichte zu verweisen? DieSituationinLibyenwurdevomVN-SicherheitsratineinstimmigerEntscheidungam26.Februar2011durchdieSicherheitsratsresolution1970 (2011) demanklägerdesinternationalenstrafgerichtshofsindenhaaggemäßartikel13buchstabebdesrömischenstatutsdesinternationalenstrafgerichtshofsvom17.juli1998unterbreitet.damitkannderinternationalestrafgerichtshofseinegerichtsbarkeitimrahmenundinübereinstimmungmitden materiellenundprozeduralenbestimmungendesrömischenstatutsinbezug auf die Situation in Libyen ausüben. 15.Worinbestehtdie GefährdungdesinternationalenFriedens imaktuellenbürgerkrieginlibyen,derzurgrundlagederverabschiedungderresolution 1973 am 18. März 2011 wurde? WelchegrenzüberschreitendenTatbeständesindderBundesregierungals MitglieddesSicherheitsratesbeiderFestlegungdesSicherheitsrates diesbezüglich bekannt geworden? DerSicherheitsratstellteinseinerResolution1973vom17.März2011eine sichverschlimmerndelageinlibyen,dieeskalationdergewaltundzahlreicheopferunterderzivilbevölkerungfest.erbekräftigte,dassdieanbewaffnetenkonfliktenbeteiligtenparteiendiehauptverantwortungdafürtrügen,alle durchführbarenschrittezuunternehmen,umdenschutzderzivilpersonenzu gewährleisten.erfordertedielibyschenbehördendahererneutnachdrücklich auf,ihrenverpflichtungennachdemvölkerrechtnachzukommen.dersicherheitsratgabvordemhintergrundderlageentwicklunginlibyenaußerdem seinerentschlossenheitausdruck,denschutzderzivilpersonenunddervon derzivilbevölkerungbewohntengebietesowiedenraschenundungehinderten DurchlasshumanitärerHilfeunddieSicherheitderhumanitärenHelferzu gewährleisten.vordiesemhintergrundundindererwägung,dassdieverhängungeinesverbotsallerflügeimlibyschenluftraumeinwichtigeselementfürdenschutzvonzivilpersonenunddiesicherelieferunghumanitärer HilfsgüterundeinenentscheidendenSchrittzurEinstellungderFeindseligkeiteninLibyendarstelle,beschlossderSicherheitsrat,nachKapitelVIIder ChartaderVereintenNationentätigzuwerdenundZwangsmaßnahmenzu autorisieren.unterdenüberlibyenhinausreichendengründen,diedensicherheitsratinseinenverhandlungenzurresolution1973leiteten,warendiegroße ZahlFlüchtlingemitihrerpotentielldestabilisierendenWirkungaufdieNachbarländer,derEinsatzausländischerSöldnerdurchdasGaddafi-Regimesowie die Bedrohung der zahlreichen ausländischen Staatsbürger in Libyen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieangeblicheNutzungvonZivilpersonenalsSchutzschilderdurchregimetreueTruppen, um so Bombardierungen militärischer Objekte in Libyen zu verhindern? Hierüber liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. 17.WiebeurteiltinZusammenhangmitFrage16dieBundesregierungdie GlaubwürdigkeitderTV-MedienberichterstattungzumThemaKriegseinsatzinLibyen,insbesonderenachderWeiterverbreitungvongezielten FalschmeldungeninDeutschland,wiediedesUS-TV-SendersFOX NEWSvom21.März2011unterdemTitel EXCLUSIVE:LibyansUse JournalistsasHumanShields ( Nutzung von menschlichen Schutzschildern durch das libysche Regime? DieBundesregierungnimmtdiegesamteBandbreitederMedienberichterstattung zu Libyen zur Kenntnis. 18.WelcheTeilederlibyschenOppositionwerdenderzeitvondenintervenierendenStaatenbzw.Deutschlandmilitärisch,politisch,finanzielloder logistisch unterstützt? WelcheKontakteunterhältdieBundesregierungzumNationalenLibyschen Übergangsrat sowie dem Generalstabschef Abd al-fattah Junis? DieBundesregierungunterstütztdielibyscheOppositionwedermilitärisch nochfinanzielloderlogistisch.überdieunterstützungdurchanderestaaten können keine Angaben gemacht werden. DieBundesregierungunterhältKontaktemitVertreterndesNationalenÜbergangsrats.Am29.März2011habensichderBundesministerdesAuswärtigen, Dr.GuidoWesterwelle,undMahmoudDschibrilvomNationalenÜbergangsrat in London zu einem Gespräch getroffen. 19.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieUnterstützung derjenigenteilederbewaffnetenoppositioninlibyendurchdiekoalitionintervenierenderstaaten,diekämpferderalqaidaausafghanistan inkämpfengegenregierungstruppeninlibyeneinsetzt,wiederoppositionsführerabdel-hakimal-hasidiineineminterviewmitderitalienischentageszeitung IlSole24Ore bestätigteunddabeizugab,zuvor selbstgegendieus-streitkräfteinafghanistangekämpftzuhaben,bevor ervondiesenimjahr2002festgenommenwurde ( news/worldnews/africaandindianocean/libya/ /libyan-rebel-commander-admits-his- fighters-have-al-qaeda-links.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieÄußerungdestürkischenStaatspräsidentenAbdullahGülvom23.März2011,indererdieintervenierendenStaatenmitfolgendenWortenkritisiert: Esscheintklar,dasseinige Länder,diediesenDiktatorenbisgesternsehrnahestanden,heuteextremeMaßnahmenergreifen.DiesschürtdenVerdacht,dassesgeheime Absichten gibt? WieerklärtdieBundesregierungdieHintergründedieserKritikundder RücktrittsforderungandenlibyschenStaatspräsidentenmitdenWorten

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieMächtigeninLibyenmüssenumgehendabtreten,umeinePlünderung durch andere abzuwenden? DieErklärungderÄußerungdertürkischenRegierungobliegtdertürkischen Regierung. 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAussagendesBundesministersfür wirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung,dirkniebel,vom 24.März2011inderZDF-Fernsehsendung MaybritIllner,dassvorder militärischenintervention nochnichtallenichtmilitärischenmittelausgeschöpft wurdenund,es bemerkenswert [sei],dassgeradedienationen munter in Libyen bomben, die noch Öl von Libyen beziehen? ZumZeitpunktderSendungbestandnochkeinKonsensinderEUzueinem umfassendenöl-undgasembargolibyens.aufgrunddesbeharrlichendrängensderbundesregierungwurdeindembeschlussdesratesdereuropäischen Unionvom12.April2011inderNummer7ausdrücklichfestgehalten,dassder RatunddieMitgliedstaatendafürsorgen,dassdasRegimekeineEinnahmen auserdöl-undgasausfuhrenerzielt.einöl-undgasembargolibyensdurch die Mitglieder der Europäischen Union ist jetzt faktisch durchgesetzt. 22.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieAnzahl,den Haftgrund,denUnterbringungsortsowiedieHaftbedingungenvonHäftlingen,diesichimGewahrsamderregierungstreuenTruppensowieder bewaffneten Opposition befinden? ÜberHäftlingeinGewahrsamderregierungstreuenTruppenliegenderBundesregierungkeineüberPresseaussagenhinausgehendenInformationenvor. NachAngabenderEuropäischenKommissionunddesEuropäischenAuswärtigenDienstessollen100bis200Personen,diederUnterstützungvonGaddafitreuenTruppenverdächtigtwerden,imGewahrsamvonOppositionskräften sein. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat Zugang. 23.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieAnzahlunddie HintergründevonextralegalenHinrichtungen,dievonRegierungstruppen sowie der bewaffneten Opposition durchgeführt werden? Hierüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 24.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieinLibyenoperierendenSpezialeinheitenundGeheimdiensteintervenierenderoderandererStaaten (darunterdeutschlands,fallszutreffend),undseitwann, wo,mitwelchemzielundaufwelchergrundlageoperierendieseauf libyschem Staatsgebiet? VondeutscherSeitegibtesinLibyenkeinederartigenAktivitäten.ZudenAktivitätenvonSpezialeinheitenundGeheimdienstenintervenierenderoderanderer Staaten kann die Bundesregierung keine Aussage machen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdiemilitärischen, politischenundstrategischenziele,welchediebewaffneteopposition verfolgt,zuderengunstendiebritischespezialeinheitsasinlibyen operierte? ZudenAktivitätenderbritischenSpezialeinheitkanndieBundesregierung keine Aussagen machen. AlsVertreterderOppositionagiertderEndeFebruar2011gegründeteNationale Übergangsrat.Erlegteam29.März2011seineVisioneinesdemokratischen Libyenvor.VorrangigesZielnachdemSturzvonGaddafiseieinmodernerund freierstaatlibyen.diesersollesichaufdemokratischenprinzipiengründen, eineverfassunghabenundpolitischeparteien,zivileorganisationen,politischenpluralismus,freieundfairewahlen,meinungs-undpressefreiheitzulassen.dieressourcendeslandessollendemwohlderallgemeinheitdienen. GrundlegendeMenschenrechtesollennachdeninternationalenMenschenrechtsabkommen anerkannt werden. 26.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieFestschreibung vonmilitärischenzielendurchausländischespezialeinheitenundgeheimdiensteinderzeitvorderverabschiedungderresolutionen1973 bzw. 1970? AufwelcherrechtlichenGrundlageerfolgtedasSammelnvonInformationenüberdenFeind (militärischeaufklärung),diedurchführungvon SabotageaktenhinterfeindlichenLinienunddasMarkierenvonZielen fürdenbeschussimrahmeneineranschließendenmilitärischenintervention, wie im Falle der britischen SAS u. Ä.? DieBundesregierungkannzuderartigenAktivitätenvonDrittstaatennicht Stellung nehmen. 27.AufGrundlagewelcherAnhaltspunktehatderIStGHinDenHaagErmittlungengegenLibyenwegenmöglicherVerbrechengegendie Menschlichkeiteingeleitet (bittegenaueinkriminiertevorfälleundumständederverbrechennennensowiederstrafrechtlichrelevantennormativen Tatbestandsmäßigkeit)? DerAnklägerdesInternationalenStrafgerichtshofsinDenHaaghatseineErmittlungenaufderGrundlageeinerUnterbreitungderSituationinLibyen durchdensicherheitsratdervereintennationendurchresolution1970 (2011) vom26.februar2011eingeleitet.dieseunterbreitungdurchdenvn-sicherheitsraterfolgteindererwägungdessicherheitsrats, dassdieausgedehnten undsystematischenangriffegegendiezivilbevölkerung,dieinderlibysch- ArabischenDschamahirijagegenwärtigbegangenwerden,möglicherweise VerbrechengegendieMenschlichkeitdarstellen.EsobliegtnunmehrdemAnklägerdesInternationalenStrafgerichtshofs,dieSituationinLibyenzuuntersuchen,umfestzustellen,obeineodermehrerebestimmtePersonenangeklagt werdensollen,verbrechenimsinnedesrömischenstatutsdesinternationalen Strafgerichtshofs begangen zu haben.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.InwiefernerlaubtdieEinfügungderPassageumArtikel16desRömischenStatutsimFeststellungsteilderUN-Resolution1970vom 26.Februar2011einefaktischeImmunitätgegenüberErmittlungendes StGHinDenHaagwegenmöglicherKriegsverbrechen,dievonStaatsbürgernundMilitärangehörigenderintervenierendenStaateninLibyen verübt werden? Wennja,warumhatDeutschlandimSicherheitsratfürdieGewährung dieser Immunität gestimmt? DieResolution1970 (2001)unterbreitetdieSituationinLibyendemAnkläger desinternationalenstrafgerichtshofs.derhinweisinabsatz12derpräambel derresolutionnr.1970 (2011)aufArtikel16desRömischenStatutsstehtdem nichtentgegen.nachartikel16desrömischenstatutskanndersicherheitsrat dengerichtshofersuchen,ermittlungenundstrafverfolgungfüreinenzeitraum vonzwölfmonatennichteinzuleitenoderfortzuführen.dazubedarfesderverabschiedungeinerresolutionnachkapitelviidervn-charta.dieserhinweis aufartikel16desrömischenstatutshatdeklaratorischencharakter.der SicherheitsrathatwederinBezugaufLibyennochinBezugaufeineandere SituationvondieserMöglichkeitGebrauchgemacht.DieFrageeinerfaktischen ImmunitätstelltsichdaherimZusammenhangmitderErwähnungvonArtikel16 desrömischenstatutsimfeststellungsteilderun-resolution1970vom 26.Februar 2011 nicht. 29.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieArbeitsinhalte, Arbeitsplanung,TreffenundBeschlüssedesMenschenrechtsausschusses dervereintennationen,deram25.februar2011mitderresolutiona/ HRC/S-15/2dasEinsetzeneinerunabhängigenUntersuchungskommissionzurAufklärungallerbehauptetenMenschenrechtsverletzungenbeschlossen hatte? InwelcherWeisebringtsichDeutschlandindieArbeitendieserUntersuchungskommission ein? DieMitgliederderdurchResolutionS-15/1desVN-Menschenrechtsratsin Genfvom25.Februar2011eingesetzten,unabhängigeninternationalenUntersuchungskommissionwurdenam11.März2011vomPräsidentendesVN-Menschenrechtsratsernannt.VorsitzenderderKommissionistCherifBassiouni (Ägypten).WeitereMitgliedersindAsmaKhader (Jordanien)undPhilippe Kirsch (Kanada).DasMandatderUntersuchungskommissionumfasstinsbesonderedieErforschungallermutmaßlichenMenschenrechtsverletzungenin LibyensowiedieKlärungderihnenzugrundeliegendenSachverhalte,einschließlichderIdentifizierungderTäter.DieKommissionwirdihrenUntersuchungsberichtinder17.SitzungdesVN-MenschenrechtsratsimJuni2011 vorstellen.nacheinemdreitägigenaufenthaltingenfistdiekommissionam 10.April2011zueinermehrtägigenReiseindieRegionaufgebrochen.ZunächstwillsieinKairoundAlexandriaGesprächemitFlüchtlingenundVerletztenausLibyenführen.InLibyenselbstsind soweitesdiesicherheitslage zulässt ReisenindenOstenundWestendesLandessowieTreffenmitbeiden Lagerngeplant.DieKommissionlegtgroßenWertdarauf,AussagenundBeweiseaus ersterhand zuerlangen.diebundesregierunghatdemvn-hochkommissariatfürmenschenrechteeinenfinanziellenbeitraginhöhevon US-DollarfürdieArbeitderKommissionangebotenundjegliche Unterstützungzugesichert.DieBundesregierunghatbereitsKontaktzurUntersuchungskommission aufgenommen.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieHerkunft,Motivation,EntlohnungunddenUmfangvonnichtausLibyenstammenden Kämpfern, die an den Gefechten in Libyen teilnehmen? BefürwortetdieBundesregierungeineinternationaleUntersuchungüber die Beteiligung von Söldnern durch alle Konfliktparteien? ÜberdieHerkunft,Motivation,EntlohnungunddieAnzahlvonnichtaus LibyenstammendenKämpfernsindderBundesregierungkeineEinzelheiten bekannt.sowohlindenresolutionendessicherheitsratesdervereintennationenwieauchinbeschlüssendereuropäischenuniongibtesspezifische Aussagen zur Unterbindung von Söldneraktivitäten. 31.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdievomUN-FlüchtlingswerkUNHCRbeklagtenmassivengewalttätigenÜbergriffeaufausländischeArbeiterinnenundArbeitersowieMigrantinnenundMigranten insbesondereimostenlibyens,diesichimzugedereskalationdergewalt nach Beginn der Luftschläge auf der Flucht befinden? DerBundesregierungliegenkeineüberdieBerichteinternationalerOrganisationen hinausgehende eigenen Erkenntnisse vor. 32.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieanscheinendpogromartigeVerfolgungvonMenschenmitdunklerHautfarbedurchdiesogenanntenRebellen,welchesichindiesemZusammenhangwieimFalle der Betroffenen aus Mali zu Hunderten in ihre Botschaft flüchteten? 33.WievielePersonenwarenbislangnachKenntnisderBundesregierung vonsolchenpogromartigenverfolgungenbetroffen,wobefindensiesich momentan, und aus welchen Ländern stammen diese? DieBundesregierungistbesorgtüberMeldungenüberVerfolgungenvonMenschenmitdunklerHautfarbeinLibyen.DieVermutung,dasssichunterihnen auchsöldner,dieimauftraggaddafishandeln,befinden,hatdieohnehin schwierigesituationvonmenschenmitdunklerhautfarbeinlibyenweiter verschärft.vieledrittstaatlerhabenindenletztenwochenlibyenverlassen undsindauchmitunterstützungderbundesregierunginihreheimatländerzurückgekehrt. ZahlenangabenüberOpferderVerfolgungvonMenschenmitdunklerHautfarbe liegen nicht vor. 34.InwieweitsindderBundesregierungextralegaleMordeanlibyschen StaatsangehörigensowieMigrantinnenundMigranten,insbesondere schwarzer Hautfarbe, bekannt? DerBundesregierungsindBerichtevonMenschenrechtsorganisationenüber vermutete extralegale Tötungen bekannt.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 35.WashatdieBundesregierungunternommenbzw.waswirdsieinZukunft unternehmen,umdiepogromartigeverfolgungdieserpersonenzuverhindern? DieinternationaleGemeinschafthatwiederholtdieBedeutungdesSchutzes nichtnurderlibyschen,sondernauchderstaatsangehörigenvondrittstaaten eingefordert. 36.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieZugänglichkeit desseewegeszwischenderlibyschenküsteunditalienindenvergangenenfünfwochenfüretwaigeflüchtlingeauslibyenunddiekontrolle oderbehinderungihrerreisebewegungendurchschiffeodersonstige Maßnahmen des Militärs der intervenierenden Staaten? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberBehinderungendesSeewegsfürFlüchtlingsbewegungenvor.DerOperationsplandesNATO-Einsatzes beinhaltetnebendereinrichtungeinerflugverbotszoneundmaßnahmenzum SchutzderZivilbevölkerungauchdieDurchsetzungdesvondenVN-Sicherheitsratsresolutionen1970und1973gefordertenWaffenembargosgegen Libyen.DieimMittelmeereingesetztenSchiffehabendieAufgabe,zurÜberwachungderFlugverbotszonesowiedesWaffenembargosbeizutragen.In diesemrahmenistdasaufstoppen,durchsuchenundumleitensolcherschiffe erlaubt,dieverdächtigsind,unterumgehungdesembargoswaffennach Libyen zu transportieren. 37.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagMaltasundanderer EU-Mitgliedstaaten,imRahmeneineseuropäischenMarineeinsatzes,der mitdersicherunghumanitärerhilfsgüterbegründetwird,imfallegröße- rerfluchtbewegungenüberdasmittelmeerdeneinsatzdereu- GrenzschutzagenturFRONTEX zu unterstützen? MaltahatteimZusammenhangmitderFragederDurchsetzungdesVN-WaffenembargosineinemPapiervom10.März2011u.a.eineEU-OperationzurÜberwachungdesSeeraumsimsüdlichenMittelmeergefordert.DieseForderungist mittlerweiledurchdenratsbeschlusszureu-operationeuforlibyenvom 1.April2011gegenstandslosgeworden,dadasWaffenembargounddieUnterstützung von FRONTEX dort nicht behandelt wird. 38.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdenAbschluss (Rechtsgrundlage,Inhalt,Fördervolumen,Laufzeit)undzugesicherten GegenleistungenvonVerträgenzwischenderdeutschenBASF-Tochter WintershallHoldingGmbHundderLibya snationaloilcorporation (NOC),welcheunterderVermittlungvonSaifal-Islamal-GaddafibezüglichderAusbeutungderÖlfeldervonal-JurfimSirte-Beckenzustandegekommensind,beidenenesnachBerichtendernorwegischen Tageszeitung Aftenposten vom10.märz2011zueinemerheblichen VermögensschadenzuungunstendeslibyschenStaatseigentumsgekommen ist? DieBundesregierungbesitztkeineKenntnisseüberderartigeprivatrechtliche Vereinbarungen.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WelcheKontenvonehemaligenoderamtierendenhohenlibyschen StaatsbeamtensowieanderenAmtsträgernundderenAngehörigenhat diebundesregierung (wann,durchwelchebehörde,beiwelcherbank undinwelcherhöhe)imzusammenhangmitderverabschiedungder Sicherheitsrats-Resolution 1970 vom 26. Februar 2011 gesperrt? InDeutschlandsindinsgesamt57KontenlibyscherAmtsträgerundEinrichtungendesGaddafi-Regimesgesperrt.DerUmfangbeläuftsichaufrund6,1Mrd. Euro. a)aufwelcherrechtlichengrundlageerfolgten (fallszutreffend)die SperrungenderKontenvonehemaligenoderamtierendenStaatsoberhäupternundRegierungsmitgliedernsowieanderenAmtsträgernund deren Angehörigen aus Libyen, Ägypten und Tunesien? DieseMaßnahmenerfolgendurchRatsverordnungenderEUaufderGrundlage vonentsprechendenratsbeschlüssen,dienichtnurdieeinschlägigensanktionendessicherheitsratesdervereintennationenumsetzen,sonderndarüber hinausgehendeeu-autonomefinanzsanktionenverhängen.dasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologiehatinabstimmungmitdemauswärtigenamtunddembundesministeriumderfinanzenimvorgriffaufdiese MaßnahmenzahlreicheKontendurchEinzeleingriffenachdemAußenwirtschaftsgesetzgesperrt,umzuverhindern,dassGeldernochvordemInkrafttretenaufKontenaußerhalbderEUüberwiesenwurden.EshandeltsichausnahmslosumKontenvonPersonenundEinrichtungen,dieindenimAmtsblatt dereuropäischenunionveröffentlichtensanktionverordnungendereugenannt werden. ImHinblickaufÄgyptenundTunesienerfolgtdieSperrungderKontenebenfallsdurchdieeinschlägigenSanktionsverordnungenderEU.DainDeutschlandkeineeinschlägigenKontenimHinblickaufÄgyptenfestgestelltwurden, isteshierbislangzukeinensperrungengekommen.imhinblickauftunesien wurden vier Konten mit insgesamt rund Euro eingefroren. b)waspassiertmitdemvermögen,dasaufdieseneingefrorenenkonten liegt? ÜberdiegesperrtenKontendarfnichtverfügtwerden.Ausnahmensindnurim RahmenderengenStandardregelungenfürFinanzsanktionendesVN-SicherheitsratsundderEUmöglich (sieheartikel7ff.derverordnung (EU)Nr.204/ 2011desRatesvom2.März2011bzw.Artikel4ff.derVerordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011). c)welchemöglichkeitenstehendenbetroffenenstaatenzurverfügung, umdiesesvermögendenrechtmäßigenbesitzerinnenundbesitzern rückzuüberweisen? DerweitausgrößteTeildereingefrorenenVermögenbetrifftGeldervonstaatlichenEinrichtungenLibyens.SolltedieKontrolleüberdieseEinrichtungenals FolgeeinespolitischenProzessesinLibyennichtmehrdurchdasGaddafi- Regimeausgeübtwerden,kämeeineAufhebungderFinanzsanktionendurch dieeuinbetracht.eineüberweisunggesperrtergelderdurchdeutschebehördenvordiesemzeitpunktistnachgeltenderrechtslagenichtzulässig.unabhängigdavonkönntenabermöglichkeitengeprüftwerden,libyschemittelzum NutzendeslibyschenVolkeseinzusetzen,insbesonderefürhumanitäreZwecke.ImÜbrigenwirddasEigentumderKontoinhaberdurchdieFinanzsanktionennichtberührt.IhnensindlediglichVerfügungenüberdieKontenuntersagt.FürKonten,dieimHinblickaufTunesieneingefrorenwurden,giltdasselbe.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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