Vorbemerkung der Fragesteller Am18.März2011beschlossderSicherheitsratderVereintenNationenmit
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- David Braun
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5409 Hintergründe des bewaffneten Angriffs auf Libyen Vorbemerkung der Fragesteller Am18.März2011beschlossderSicherheitsratderVereintenNationenmit derresolution1973aufgrundlagevonkapitelviiderun-chartabeizehn Ja-StimmenundfünfEnthaltungen (Brasilien,China,Deutschland,Indienund Russland)eineReihevonMaßnahmen,darunterdiemilitärischabgesicherte EinrichtungeinerFlugverbotszone,welchemitderSorgeumdenSchutzder ZivilbevölkerunginLibyenbegründetwurden.DieResolution1973erlaubt zumzweckedesschutzesderzivilbevölkerungdeneinsatzmilitärischermittel,insbesonderegegenangriffeausderluft.nichtzuletztdurchdengescheiterteneinsatzderbritischenspezialeinheitsasinlibyenwurdedeutlich,dassdiegegenwärtigintervenierendenstaatenkeineswegsnurdefensiv aufdieeinhaltungeinerflugverbotszonehinwirken,sondernvielmehreinen massivenangriffgegendielibyscheinfrastrukturunddielandstreitkräfte zugunstenausgewählterbewaffneteroppositionsgruppenführen, (siehedie britischetageszeitungthetelegraphvom6.märz2011, co.uk/news/worldnews/africaandindianocean/libya/ /libya-sas-mission-that-began-and-ended-in-error.html).lauteinemberichtdesmagazins DERSPIEGEL vom24.märz2011 ( 0,1518,752447,00.html)stehtdervomNationalenLibyschenÜbergangsraternannteGeneralstabschefAbdal-FattahJunisinständigemKontaktzuden intervenierendenstreitkräften.verhandlungsoptionenzurfriedlichenbeilegungdeskonflikteswurdenvonderinternationalengemeinschaftnichtwahrgenommen,obwohlu.a.dieafrikanischeunionam10.märz2011dieeinrichtung eines Vermittlungskomitees beschlossen hat. DerAußenministerratderArabischenLigabekräftigtebereitsinseinerResolutionvom3.März2011,dasserjeglicheFormderausländischenInterventioninLibyenablehntunddieEinrichtungeinerFlugverbotszonealsAufgabe derarabischenligaundderafrikanischenunionbetrachtet.dieforderung nacheinrichtungeinerflugverbotszonegegenlibyschenmilitärflugverkehr sowievonsicherheitszoneningegenden,dievonderluftangegriffenwerden,wurdeerneutdurcheinensondergipfelderligaam12.märz2011bestätigt.diesemaßnahmenwurdenausdrücklichunteranerkennungdersouveränitätlibyensalsvorsichtsmaßnahmenbezeichnetundsolltennurdefensiven Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. April 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZweckenzumSchutzvonZivilistendienen.DerRatfürFriedenundSicherheitderAfrikanischenUnionbekräftigtebeiseinerSitzungam10.März2011 inaddisabebadieachtungdereinheitundterritorialenintegritätlibyens undlehntejedeformdermilitärischenintervention egalwelcherform ab. ImarabischenRaumbemühensicheinzigdiesechsMitgliedsländerdesGolf- Kooperationsrates (GCC),seitJahrenverlässlicheMilitärpartnerderwestlichenStaaten,darum,diemilitärischeInterventionzuunterstützen.Zeitgleich lassendieseautoritärenregierungenimschattenderinterventionfriedliche ProtesteinihreneigenenStaatenblutigniederschlagen.SowurdeninBahrain zahlreichedemonstrantendurchsicherheitskräfteerschossenunddasmenschenverachtenderegimedurcheinemilitärischeinterventionsaudi-arabiens unterstützt. DieResolution1973giltalsUmsetzungeinesmitdemVölkerrechtkaumvereinbarenRechtskonstruktseiner VerantwortungzumSchutz unddient,wie vonkritikerndieseskonzeptsprognostiziert,dazu,einenregimewechselmilitärischdurchzusetzen.frankreichundandereintervenierendestaatenhaben daszieldasregimemuammaral-gaddafiszubeseitigen,mehrmalsoffen ausgesprochen.bezeichnendistes,dassdiese VerantwortungzumSchutz erstmalsgegenübereinemölreichenundstrategischenormwichtigenland zur Geltung gebracht wurde. DerSicherheitsrathattebereitsam26.Februar2011inderResolution1970in ZusammenhangmitderfortdauerndenGewaltinLibyeneinWaffenembargo, ReiseverboteundKonteneinfrierungengegendieimdazugehörigenAnnex derresolutiongenanntenpersonenverhängt.dieresolution1970beinhaltete einebewertung,nachwelcherdieinlibyenstattfindenden flächendeckendenundsystematischenangriffegegendiezivilbevölkerungmöglicherweise VerbrechengegendieMenschlichkeitgleichkommen.GemäßArtikel7des RömischenStatutsdesInternationalenStrafgerichtshofs (IStGH)werdenVerbrechengegendieMenschlichkeitalsHandlungendefiniert,dieimRahmeneinesausgedehntenodersystematischenAngriffsgegendieZivilbevölkerung undinkenntnisdesangriffsbegangenwerdenundu.a.folgendeakteumfassen:ausrottung,versklavung,vertreibungoderzwangsweiseüberführungder Bevölkerung,Folter,sexuelleSklavereioderVerfolgungauspolitischen,rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen. BislangwurdenderWeltöffentlichkeitkeinedetailliertenBeweisefürdiebeanstandetenVerbrechengegendieMenschlichkeit,welchederResolution 1970vom26.Februar2011undderResolution1973vom18.März2011zugrundegelegtwurden,vorgestellt.IndiesemZusammenhangwurdevorgetragen,libyscheLuftstreitkräftewürdenzurBombardierungvonZivilisten eingesetzt,ohnejedochkonkretevorfälleundopferzahlenzunennen.diesist insofernunverständlich,alsdieeinrichtungderflugverbotszoneinlibyen einmütigalsnotwendigesinstrumentzurverhinderungebendieserangriffe ausgegebenwurde.auchamnestyinternationalbemängelte,dasstrotz begründeterkritikandermenschenrechtslageinlibyenbislangkeinebeweisefürdeneinsatzderlibyschenluftwaffegegenzivilistenvorgelegtwurden ( ).DieseitmehralszehnJahrenanhaltendprekäreMenschenrechtslageinLibyenunddiedortherrschendendiktatorischenVerhältnisse stelltenindervergangenheitfürdiewestlichenregierungenkeinhindernisin derpflegeunddemausbauihrerfreundschaftlichen,strategischen,politischenundwirtschaftlichenbeziehungenmitlibyendar.zugleichberichtet AmnestyInternationalkontinuierlichübermassiveMenschenrechtsverletzungeninanderenarabischenDiktaturen,insbesonderedenlangjährigenPartnern derintervenierendenstaatenwiebahrainundsaudi-arabien,dieeineinterventionangeblichzumschutzederzivilbevölkerunginlibyenunterstützen, jedochselbstfriedlicheprotestebrutalmitschusswaffenniederschlagen.zu einemähnlichenergebniskommtauchdiedeutschesektionderinternational AssociationofLawyersagainstNuclearArmsinihremGutachtenvom 24.März2011undfordertdeshalbdieBundesregierungauf,sichfüreinesofortige Beendigung der Bombardierung Libyens einzusetzen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/5666 GemäßArtikel2Nummer7derUN-ChartakannausderChartakeineBefugnisderVereintenNationenzumEingreifeninAngelegenheiten,dieihremWesennachzurinnerenZuständigkeiteinesStaatesgehören,odereineVerpflichtungderMitglieder,solcheAngelegenheiteneinerRegelungaufGrunddieser Chartazuunterwerfen,abgeleitetwerden.AuchdieFriendlyRelationsDeclarationderGeneralversammlungderVereintenNationenvom24.Oktober 1970verpflichtetjedenStaat,dieOrganisierung,AnstiftungoderUnterstützungvonBürgerkriegs-oderTerrorhandlungenineinemanderenStaatund dieteilnahmedaranoderdieduldungorganisierteraktivitäteninseinemhoheitsgebiet,dieaufdiebegehungsolcherhandlungengerichtetsind,zuunterlassen,wenndieindiesemabsatzgenanntenhandlungendieandrohung oderanwendungvongewalteinschließen.dasinterventionsverbotwurde auchdurchdieständigerechtsprechungdesinternationalengerichtshofs (IGH)bestätigt.SowurdeninderberühmtenNicaragua-Entscheidungnicht nurdievölkerrechtswidrigegewaltanwendungalssolcheverurteilt,sondern auchdierechtswidrigeinterventiongegeneineregierungdurchdieunterstützungvonmilitärischenundparamilitärischengegenkräften.dasgerichthat dabeiausdrücklichauchdieunterstützungbewaffnetergruppenzumsturz einer Regierung verurteilt. NachinternationalenPresseberichtenwurdeeineausländischeInterventioninnerhalbderheterogenenlibyschenOppositionsgruppenkontroversdiskutiert, abervonderoppositionnichtausdrücklichgefordert (siehez.b.thenew YorkTimesvom1.März2011, 02libya.html).NachAngabenderPressagentur Reuters vom28.februar 2011sprachsichderSprecherdesNationalenLibyschenÜbergangsrates,AbdulHakimGhoga,ausdrücklichgegeneineausländischeInterventionaus: Wearecompletelyagainstforeignintervention.TherestofLibyawillbe liberatedbythepeople andgaddafi'ssecurityforceswillbeeliminated bythepeopleoflibya (siehe: idaflde71q0dm ).dieeindeutigemilitärischeunterstützungder bewaffnetenoppositiondurchdieintervenierendenstaatenlegtnahe,dassdie Resolution1973inWirklichkeiteinenvölkerrechtswidrigenRegimewechsel inlibyendurchsetztensoll,nachdemdasverhältnisderwestlichenstaatenzu Muammaral-GaddafizerrüttetwarundMuammaral-GaddafidenBürgerkrieg zu gewinnen schien. VieleLibyerwolltendemtunesischenbzw.ägyptischenModeleinerdemokratischenRevolutionfolgen.DiemilitärischeInterventionundeinseitigeUnterstützungvonTeilenderbewaffnetenOppositiondurchdenWestenhaben maßgeblichzureskalationderaufständezueineminternationalisiertenbürgerkriegbeigetragen.diederzeitstattfindendenbombardierungenhabendie friedlichenkräftederoppositionzumverstummengebrachtundihreinitiative zur demokratischen Umgestaltung in die Hände von Militärs gelegt. 1.WievieleFällevonflächendeckendenundsystematischenAngriffender libyschenluftwaffeaufzivilisten,diealsgrundderausländischeninterventionangegebenwurden,sindderbundesregierungbekannt (bittenach Datum,Ort,AnzahlderTotenbzw.derVerletzten,GeschlechtundTodesursache auflisten)? DerBundesregierungliegenkeinedetailliertenInformationenüberAngriffeder libyschenluftwaffeaufzivilistenvor.dersicherheitsratdervereintennationenstellteinseinerresolution1973vom17.märz2011einesichverschlimmerndelageinlibyen,dieeskalationdergewaltundzahlreicheopferunter derzivilbevölkerungfest.dersicherheitsratgabvordemhintergrundder LageentwicklunginLibyenseinerEntschlossenheitAusdruck,denSchutzder ZivilpersonenunddervonderZivilbevölkerungbewohntenGebietesowieden raschenundungehindertenzuganghumanitärerhilfeunddiesicherheitder humanitären Helfer zu gewährleisten.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.AuswelchenQuellenhatdieBundesregierungdieKenntnisseüberdiein Frage 1 genannten Fälle bezogen? 3.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstandsdurchdielibyscheluftwaffeinformvonflächendeckendenundsystematischenbombardierungenvonzivilistenseitder Verabschiedung der Resolution des Sicherheitsrates vom 18. März 2011? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdiezivilenOpferder militärischenmaßnahmenderintervenierendenstaaten (bittenachdatum, Ort,AnzahlderTotenbzw.derVerletzten,GeschlechtundTodesursache auflisten)? DerBundesregierungliegenkeineInformationenüberzivileOpferdermilitärischenMaßnahmenvor.DieNATO-Militärbehördenhabendaraufhingewiesen,dassErhebungenüberzivileOpferunteranderemdeshalbschwierigsind, weildienatonichtmitbodentruppeninlibyenoperiert.dernato-generalsekretär,andersfoghrasmussen,hatversichert,dassdienatoallestue,um zivile Opfer zu verhindern. 5.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieResolution7360derArabischenLigavom12.März2011,welchemaßgeblichzurLegitimierungder EinrichtungeinerFlugverbotszoneinLibyenbeigetragenhat,unterAbwesenheiteinerbedeutendenAnzahlderMitgliedstaatenderOrganisation verabschiedetwurde,undderbeschluss ohneeineabstimmung allein aufgrundlageeinererklärungdesvorsitzesaufeineinitiativedesgeneralsekretärs Amr Mussa zurückgeht? Wennnein,welcheStaatenderArabischenLigawareninderentsprechendenSitzungnichtanwesend,undwelcheFormderAbstimmunghatesgegeben? BeschlüsseinderArabischenLigawerdennichtgegendenerklärtenWillen einzelnermitgliedstaatengetroffen.esgiltdaseinstimmigkeitsprinzip.die BundesregierungverfügtnichtüberDetailszurBeschlussfassungzurResolution 7360 der Arabischen Liga vom 12. März HatdieBundesregierungKenntnisüberBedenken,dievonVertreternder ArabischenLigagegendieVerhängungderFlugverbotszonegeäußertwurden? Wenn ja, welche (bitte nach Ländern und Inhalt auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstands,seitderverabschiedungderresolutiondessicherheitsrates vom 18. März 2011 durch a)regierungstreue Truppen, b)bewaffnete Opposition? RegierungstreueTruppensetzenAngriffeaufStädtemitstrategischerBedeutung,diesichunterKontrollederOppositionbefinden,fort.Insbesonderehalten die Kämpfe um die Kontrolle über die Stadt Misurata an.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieNichteinhaltung deswaffenstillstandssowieangriffeaufzivilistendurchdiebewaffnete Opposition,diedenRückzugderlibyschenRegierungstruppeninfolge derbombardierungenderintervenierendenstaatendazunutzten,umin diesegebietevorzurücken (bittenachort,anzahl,angehörigkeitzuoppositionsgruppen auflisten)? AufdieAntwortzuFrage7wirdverwiesen.KenntnisseüberAngriffederbewaffneten Opposition auf Zivilisten liegen der Bundesregierung nicht vor. 9.SindderBundesregierungenFällebekannt,beidenensichMilitärflugzeugederbewaffnetenOppositionnichtandieeingerichteteFlugverbotszone gehalten haben? NATO-Kampfflugzeugehabenam9.April2011inderFlugverbotszoneüber LibyeneinenKampfjetderOppositionabgefangenundzurLandunggezwungen. 10.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungdarüber,welchebewaffnetenundwelchenichtbewaffnetenoppositionellenGruppeninLibyen sichwannfüreineinterventionausländischertruppenausgesprochen habensollen (bittediejeweiligegruppenachdemdatumderäußerung benennen)? MahmoudDschibril,VertreterdesnationalenÜbergangsrats,batimEuropäischenParlamentam8.März2011ummilitärische,wirtschaftliche,humanitäre und medizinische Unterstützung für die Opposition. 11.WelcheZieleoderObjektewurdenbislangvondenintervenierenden Staatenbombardiert,dienichtstriktmitderSicherstellungeinesFlugverbotsfürlibyscheMilitärflugzeugezumZweckedesSchutzesvonZivilisten gegen Angriffe aus der Luft zusammenhängen? DieNATOgreiftimRahmenderOperation UnifiedProtector zurumsetzung dervn-sicherheitsratsresolution1973 (2011)auchZieleundObjektean,die nichtstriktimzusammenhangmitderdurchsetzungderflugverbotszonestehen,umdenindersicherheitsratsresolutiongefordertenumfassendenschutz derzivilbevölkerungvorangriffensicherzustellen.dasnato-verfahrenzur ZielauswahlentsprichtgemäßdemOperationsplanundseinerAnnexedenVorgabendesallgemeinensowiedeshumanitärenVölkerrechts.Dadurchist sichergestellt,dasslediglichsolchezieleausgewähltwerden,derenneutralisierung der Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) dient. 12.InwiefernvertrittdieBundesregierungdieAuffassung,dassmilitärische AngriffevonzivilenObjektenbzw.vonObjekten,dieaufgrundihres Standorts,derLage,desZeitpunktsundderzivilenNutzung,namentlich Brücken,StraßenundPrivattransporter,diemaßgeblichzivilgenutzt werden,vonderresolution1973dessicherheitsrateszureinrichtung einer Flugverbotszone gedeckt sind, und warum? DieNATO-Operation UnifiedProtector erfolgtaufgrundlagedervn-sicherheitsratsresolution1973 (2011)mitdemZiel,dieZivilbevölkerungvorAngriffen zu schützen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.Wennja,teiltdieBundesrepublikDeutschlanddieAnsicht,dassAngriffe aufsolchezivileobjekteeinenverstoßgegendaszusatzprotokollzu demgenferabkommenvom12.august1949überdenschutzderopfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) darstellen? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 14.GedenktdieBundesregierungsolcheAngriffe,diegegendieRegelndes humanitärenvölkerrechts (insbesondereartikel48ff.deszusatzprotokollszudemgenferabkommenvom12.august1949überdenschutz deropferinternationalerbewaffneterkonflikte)gerichtetsind,als KriegsverbrechenzurÜberprüfunganzuständigeinternationaleGerichte zu verweisen? DieSituationinLibyenwurdevomVN-SicherheitsratineinstimmigerEntscheidungam26.Februar2011durchdieSicherheitsratsresolution1970 (2011) demanklägerdesinternationalenstrafgerichtshofsindenhaaggemäßartikel13buchstabebdesrömischenstatutsdesinternationalenstrafgerichtshofsvom17.juli1998unterbreitet.damitkannderinternationalestrafgerichtshofseinegerichtsbarkeitimrahmenundinübereinstimmungmitden materiellenundprozeduralenbestimmungendesrömischenstatutsinbezug auf die Situation in Libyen ausüben. 15.Worinbestehtdie GefährdungdesinternationalenFriedens imaktuellenbürgerkrieginlibyen,derzurgrundlagederverabschiedungderresolution 1973 am 18. März 2011 wurde? WelchegrenzüberschreitendenTatbeständesindderBundesregierungals MitglieddesSicherheitsratesbeiderFestlegungdesSicherheitsrates diesbezüglich bekannt geworden? DerSicherheitsratstellteinseinerResolution1973vom17.März2011eine sichverschlimmerndelageinlibyen,dieeskalationdergewaltundzahlreicheopferunterderzivilbevölkerungfest.erbekräftigte,dassdieanbewaffnetenkonfliktenbeteiligtenparteiendiehauptverantwortungdafürtrügen,alle durchführbarenschrittezuunternehmen,umdenschutzderzivilpersonenzu gewährleisten.erfordertedielibyschenbehördendahererneutnachdrücklich auf,ihrenverpflichtungennachdemvölkerrechtnachzukommen.dersicherheitsratgabvordemhintergrundderlageentwicklunginlibyenaußerdem seinerentschlossenheitausdruck,denschutzderzivilpersonenunddervon derzivilbevölkerungbewohntengebietesowiedenraschenundungehinderten DurchlasshumanitärerHilfeunddieSicherheitderhumanitärenHelferzu gewährleisten.vordiesemhintergrundundindererwägung,dassdieverhängungeinesverbotsallerflügeimlibyschenluftraumeinwichtigeselementfürdenschutzvonzivilpersonenunddiesicherelieferunghumanitärer HilfsgüterundeinenentscheidendenSchrittzurEinstellungderFeindseligkeiteninLibyendarstelle,beschlossderSicherheitsrat,nachKapitelVIIder ChartaderVereintenNationentätigzuwerdenundZwangsmaßnahmenzu autorisieren.unterdenüberlibyenhinausreichendengründen,diedensicherheitsratinseinenverhandlungenzurresolution1973leiteten,warendiegroße ZahlFlüchtlingemitihrerpotentielldestabilisierendenWirkungaufdieNachbarländer,derEinsatzausländischerSöldnerdurchdasGaddafi-Regimesowie die Bedrohung der zahlreichen ausländischen Staatsbürger in Libyen.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieangeblicheNutzungvonZivilpersonenalsSchutzschilderdurchregimetreueTruppen, um so Bombardierungen militärischer Objekte in Libyen zu verhindern? Hierüber liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. 17.WiebeurteiltinZusammenhangmitFrage16dieBundesregierungdie GlaubwürdigkeitderTV-MedienberichterstattungzumThemaKriegseinsatzinLibyen,insbesonderenachderWeiterverbreitungvongezielten FalschmeldungeninDeutschland,wiediedesUS-TV-SendersFOX NEWSvom21.März2011unterdemTitel EXCLUSIVE:LibyansUse JournalistsasHumanShields ( Nutzung von menschlichen Schutzschildern durch das libysche Regime? DieBundesregierungnimmtdiegesamteBandbreitederMedienberichterstattung zu Libyen zur Kenntnis. 18.WelcheTeilederlibyschenOppositionwerdenderzeitvondenintervenierendenStaatenbzw.Deutschlandmilitärisch,politisch,finanzielloder logistisch unterstützt? WelcheKontakteunterhältdieBundesregierungzumNationalenLibyschen Übergangsrat sowie dem Generalstabschef Abd al-fattah Junis? DieBundesregierungunterstütztdielibyscheOppositionwedermilitärisch nochfinanzielloderlogistisch.überdieunterstützungdurchanderestaaten können keine Angaben gemacht werden. DieBundesregierungunterhältKontaktemitVertreterndesNationalenÜbergangsrats.Am29.März2011habensichderBundesministerdesAuswärtigen, Dr.GuidoWesterwelle,undMahmoudDschibrilvomNationalenÜbergangsrat in London zu einem Gespräch getroffen. 19.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieUnterstützung derjenigenteilederbewaffnetenoppositioninlibyendurchdiekoalitionintervenierenderstaaten,diekämpferderalqaidaausafghanistan inkämpfengegenregierungstruppeninlibyeneinsetzt,wiederoppositionsführerabdel-hakimal-hasidiineineminterviewmitderitalienischentageszeitung IlSole24Ore bestätigteunddabeizugab,zuvor selbstgegendieus-streitkräfteinafghanistangekämpftzuhaben,bevor ervondiesenimjahr2002festgenommenwurde ( news/worldnews/africaandindianocean/libya/ /libyan-rebel-commander-admits-his- fighters-have-al-qaeda-links.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieÄußerungdestürkischenStaatspräsidentenAbdullahGülvom23.März2011,indererdieintervenierendenStaatenmitfolgendenWortenkritisiert: Esscheintklar,dasseinige Länder,diediesenDiktatorenbisgesternsehrnahestanden,heuteextremeMaßnahmenergreifen.DiesschürtdenVerdacht,dassesgeheime Absichten gibt? WieerklärtdieBundesregierungdieHintergründedieserKritikundder RücktrittsforderungandenlibyschenStaatspräsidentenmitdenWorten
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieMächtigeninLibyenmüssenumgehendabtreten,umeinePlünderung durch andere abzuwenden? DieErklärungderÄußerungdertürkischenRegierungobliegtdertürkischen Regierung. 21.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAussagendesBundesministersfür wirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung,dirkniebel,vom 24.März2011inderZDF-Fernsehsendung MaybritIllner,dassvorder militärischenintervention nochnichtallenichtmilitärischenmittelausgeschöpft wurdenund,es bemerkenswert [sei],dassgeradedienationen munter in Libyen bomben, die noch Öl von Libyen beziehen? ZumZeitpunktderSendungbestandnochkeinKonsensinderEUzueinem umfassendenöl-undgasembargolibyens.aufgrunddesbeharrlichendrängensderbundesregierungwurdeindembeschlussdesratesdereuropäischen Unionvom12.April2011inderNummer7ausdrücklichfestgehalten,dassder RatunddieMitgliedstaatendafürsorgen,dassdasRegimekeineEinnahmen auserdöl-undgasausfuhrenerzielt.einöl-undgasembargolibyensdurch die Mitglieder der Europäischen Union ist jetzt faktisch durchgesetzt. 22.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieAnzahl,den Haftgrund,denUnterbringungsortsowiedieHaftbedingungenvonHäftlingen,diesichimGewahrsamderregierungstreuenTruppensowieder bewaffneten Opposition befinden? ÜberHäftlingeinGewahrsamderregierungstreuenTruppenliegenderBundesregierungkeineüberPresseaussagenhinausgehendenInformationenvor. NachAngabenderEuropäischenKommissionunddesEuropäischenAuswärtigenDienstessollen100bis200Personen,diederUnterstützungvonGaddafitreuenTruppenverdächtigtwerden,imGewahrsamvonOppositionskräften sein. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat Zugang. 23.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieAnzahlunddie HintergründevonextralegalenHinrichtungen,dievonRegierungstruppen sowie der bewaffneten Opposition durchgeführt werden? Hierüber liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 24.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieinLibyenoperierendenSpezialeinheitenundGeheimdiensteintervenierenderoderandererStaaten (darunterdeutschlands,fallszutreffend),undseitwann, wo,mitwelchemzielundaufwelchergrundlageoperierendieseauf libyschem Staatsgebiet? VondeutscherSeitegibtesinLibyenkeinederartigenAktivitäten.ZudenAktivitätenvonSpezialeinheitenundGeheimdienstenintervenierenderoderanderer Staaten kann die Bundesregierung keine Aussage machen.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdiemilitärischen, politischenundstrategischenziele,welchediebewaffneteopposition verfolgt,zuderengunstendiebritischespezialeinheitsasinlibyen operierte? ZudenAktivitätenderbritischenSpezialeinheitkanndieBundesregierung keine Aussagen machen. AlsVertreterderOppositionagiertderEndeFebruar2011gegründeteNationale Übergangsrat.Erlegteam29.März2011seineVisioneinesdemokratischen Libyenvor.VorrangigesZielnachdemSturzvonGaddafiseieinmodernerund freierstaatlibyen.diesersollesichaufdemokratischenprinzipiengründen, eineverfassunghabenundpolitischeparteien,zivileorganisationen,politischenpluralismus,freieundfairewahlen,meinungs-undpressefreiheitzulassen.dieressourcendeslandessollendemwohlderallgemeinheitdienen. GrundlegendeMenschenrechtesollennachdeninternationalenMenschenrechtsabkommen anerkannt werden. 26.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieFestschreibung vonmilitärischenzielendurchausländischespezialeinheitenundgeheimdiensteinderzeitvorderverabschiedungderresolutionen1973 bzw. 1970? AufwelcherrechtlichenGrundlageerfolgtedasSammelnvonInformationenüberdenFeind (militärischeaufklärung),diedurchführungvon SabotageaktenhinterfeindlichenLinienunddasMarkierenvonZielen fürdenbeschussimrahmeneineranschließendenmilitärischenintervention, wie im Falle der britischen SAS u. Ä.? DieBundesregierungkannzuderartigenAktivitätenvonDrittstaatennicht Stellung nehmen. 27.AufGrundlagewelcherAnhaltspunktehatderIStGHinDenHaagErmittlungengegenLibyenwegenmöglicherVerbrechengegendie Menschlichkeiteingeleitet (bittegenaueinkriminiertevorfälleundumständederverbrechennennensowiederstrafrechtlichrelevantennormativen Tatbestandsmäßigkeit)? DerAnklägerdesInternationalenStrafgerichtshofsinDenHaaghatseineErmittlungenaufderGrundlageeinerUnterbreitungderSituationinLibyen durchdensicherheitsratdervereintennationendurchresolution1970 (2011) vom26.februar2011eingeleitet.dieseunterbreitungdurchdenvn-sicherheitsraterfolgteindererwägungdessicherheitsrats, dassdieausgedehnten undsystematischenangriffegegendiezivilbevölkerung,dieinderlibysch- ArabischenDschamahirijagegenwärtigbegangenwerden,möglicherweise VerbrechengegendieMenschlichkeitdarstellen.EsobliegtnunmehrdemAnklägerdesInternationalenStrafgerichtshofs,dieSituationinLibyenzuuntersuchen,umfestzustellen,obeineodermehrerebestimmtePersonenangeklagt werdensollen,verbrechenimsinnedesrömischenstatutsdesinternationalen Strafgerichtshofs begangen zu haben.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.InwiefernerlaubtdieEinfügungderPassageumArtikel16desRömischenStatutsimFeststellungsteilderUN-Resolution1970vom 26.Februar2011einefaktischeImmunitätgegenüberErmittlungendes StGHinDenHaagwegenmöglicherKriegsverbrechen,dievonStaatsbürgernundMilitärangehörigenderintervenierendenStaateninLibyen verübt werden? Wennja,warumhatDeutschlandimSicherheitsratfürdieGewährung dieser Immunität gestimmt? DieResolution1970 (2001)unterbreitetdieSituationinLibyendemAnkläger desinternationalenstrafgerichtshofs.derhinweisinabsatz12derpräambel derresolutionnr.1970 (2011)aufArtikel16desRömischenStatutsstehtdem nichtentgegen.nachartikel16desrömischenstatutskanndersicherheitsrat dengerichtshofersuchen,ermittlungenundstrafverfolgungfüreinenzeitraum vonzwölfmonatennichteinzuleitenoderfortzuführen.dazubedarfesderverabschiedungeinerresolutionnachkapitelviidervn-charta.dieserhinweis aufartikel16desrömischenstatutshatdeklaratorischencharakter.der SicherheitsrathatwederinBezugaufLibyennochinBezugaufeineandere SituationvondieserMöglichkeitGebrauchgemacht.DieFrageeinerfaktischen ImmunitätstelltsichdaherimZusammenhangmitderErwähnungvonArtikel16 desrömischenstatutsimfeststellungsteilderun-resolution1970vom 26.Februar 2011 nicht. 29.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieArbeitsinhalte, Arbeitsplanung,TreffenundBeschlüssedesMenschenrechtsausschusses dervereintennationen,deram25.februar2011mitderresolutiona/ HRC/S-15/2dasEinsetzeneinerunabhängigenUntersuchungskommissionzurAufklärungallerbehauptetenMenschenrechtsverletzungenbeschlossen hatte? InwelcherWeisebringtsichDeutschlandindieArbeitendieserUntersuchungskommission ein? DieMitgliederderdurchResolutionS-15/1desVN-Menschenrechtsratsin Genfvom25.Februar2011eingesetzten,unabhängigeninternationalenUntersuchungskommissionwurdenam11.März2011vomPräsidentendesVN-Menschenrechtsratsernannt.VorsitzenderderKommissionistCherifBassiouni (Ägypten).WeitereMitgliedersindAsmaKhader (Jordanien)undPhilippe Kirsch (Kanada).DasMandatderUntersuchungskommissionumfasstinsbesonderedieErforschungallermutmaßlichenMenschenrechtsverletzungenin LibyensowiedieKlärungderihnenzugrundeliegendenSachverhalte,einschließlichderIdentifizierungderTäter.DieKommissionwirdihrenUntersuchungsberichtinder17.SitzungdesVN-MenschenrechtsratsimJuni2011 vorstellen.nacheinemdreitägigenaufenthaltingenfistdiekommissionam 10.April2011zueinermehrtägigenReiseindieRegionaufgebrochen.ZunächstwillsieinKairoundAlexandriaGesprächemitFlüchtlingenundVerletztenausLibyenführen.InLibyenselbstsind soweitesdiesicherheitslage zulässt ReisenindenOstenundWestendesLandessowieTreffenmitbeiden Lagerngeplant.DieKommissionlegtgroßenWertdarauf,AussagenundBeweiseaus ersterhand zuerlangen.diebundesregierunghatdemvn-hochkommissariatfürmenschenrechteeinenfinanziellenbeitraginhöhevon US-DollarfürdieArbeitderKommissionangebotenundjegliche Unterstützungzugesichert.DieBundesregierunghatbereitsKontaktzurUntersuchungskommission aufgenommen.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieHerkunft,Motivation,EntlohnungunddenUmfangvonnichtausLibyenstammenden Kämpfern, die an den Gefechten in Libyen teilnehmen? BefürwortetdieBundesregierungeineinternationaleUntersuchungüber die Beteiligung von Söldnern durch alle Konfliktparteien? ÜberdieHerkunft,Motivation,EntlohnungunddieAnzahlvonnichtaus LibyenstammendenKämpfernsindderBundesregierungkeineEinzelheiten bekannt.sowohlindenresolutionendessicherheitsratesdervereintennationenwieauchinbeschlüssendereuropäischenuniongibtesspezifische Aussagen zur Unterbindung von Söldneraktivitäten. 31.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdievomUN-FlüchtlingswerkUNHCRbeklagtenmassivengewalttätigenÜbergriffeaufausländischeArbeiterinnenundArbeitersowieMigrantinnenundMigranten insbesondereimostenlibyens,diesichimzugedereskalationdergewalt nach Beginn der Luftschläge auf der Flucht befinden? DerBundesregierungliegenkeineüberdieBerichteinternationalerOrganisationen hinausgehende eigenen Erkenntnisse vor. 32.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieanscheinendpogromartigeVerfolgungvonMenschenmitdunklerHautfarbedurchdiesogenanntenRebellen,welchesichindiesemZusammenhangwieimFalle der Betroffenen aus Mali zu Hunderten in ihre Botschaft flüchteten? 33.WievielePersonenwarenbislangnachKenntnisderBundesregierung vonsolchenpogromartigenverfolgungenbetroffen,wobefindensiesich momentan, und aus welchen Ländern stammen diese? DieBundesregierungistbesorgtüberMeldungenüberVerfolgungenvonMenschenmitdunklerHautfarbeinLibyen.DieVermutung,dasssichunterihnen auchsöldner,dieimauftraggaddafishandeln,befinden,hatdieohnehin schwierigesituationvonmenschenmitdunklerhautfarbeinlibyenweiter verschärft.vieledrittstaatlerhabenindenletztenwochenlibyenverlassen undsindauchmitunterstützungderbundesregierunginihreheimatländerzurückgekehrt. ZahlenangabenüberOpferderVerfolgungvonMenschenmitdunklerHautfarbe liegen nicht vor. 34.InwieweitsindderBundesregierungextralegaleMordeanlibyschen StaatsangehörigensowieMigrantinnenundMigranten,insbesondere schwarzer Hautfarbe, bekannt? DerBundesregierungsindBerichtevonMenschenrechtsorganisationenüber vermutete extralegale Tötungen bekannt.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 35.WashatdieBundesregierungunternommenbzw.waswirdsieinZukunft unternehmen,umdiepogromartigeverfolgungdieserpersonenzuverhindern? DieinternationaleGemeinschafthatwiederholtdieBedeutungdesSchutzes nichtnurderlibyschen,sondernauchderstaatsangehörigenvondrittstaaten eingefordert. 36.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdieZugänglichkeit desseewegeszwischenderlibyschenküsteunditalienindenvergangenenfünfwochenfüretwaigeflüchtlingeauslibyenunddiekontrolle oderbehinderungihrerreisebewegungendurchschiffeodersonstige Maßnahmen des Militärs der intervenierenden Staaten? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnisseüberBehinderungendesSeewegsfürFlüchtlingsbewegungenvor.DerOperationsplandesNATO-Einsatzes beinhaltetnebendereinrichtungeinerflugverbotszoneundmaßnahmenzum SchutzderZivilbevölkerungauchdieDurchsetzungdesvondenVN-Sicherheitsratsresolutionen1970und1973gefordertenWaffenembargosgegen Libyen.DieimMittelmeereingesetztenSchiffehabendieAufgabe,zurÜberwachungderFlugverbotszonesowiedesWaffenembargosbeizutragen.In diesemrahmenistdasaufstoppen,durchsuchenundumleitensolcherschiffe erlaubt,dieverdächtigsind,unterumgehungdesembargoswaffennach Libyen zu transportieren. 37.WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlagMaltasundanderer EU-Mitgliedstaaten,imRahmeneineseuropäischenMarineeinsatzes,der mitdersicherunghumanitärerhilfsgüterbegründetwird,imfallegröße- rerfluchtbewegungenüberdasmittelmeerdeneinsatzdereu- GrenzschutzagenturFRONTEX zu unterstützen? MaltahatteimZusammenhangmitderFragederDurchsetzungdesVN-WaffenembargosineinemPapiervom10.März2011u.a.eineEU-OperationzurÜberwachungdesSeeraumsimsüdlichenMittelmeergefordert.DieseForderungist mittlerweiledurchdenratsbeschlusszureu-operationeuforlibyenvom 1.April2011gegenstandslosgeworden,dadasWaffenembargounddieUnterstützung von FRONTEX dort nicht behandelt wird. 38.WelcheKenntnissebesitztdieBundesregierungüberdenAbschluss (Rechtsgrundlage,Inhalt,Fördervolumen,Laufzeit)undzugesicherten GegenleistungenvonVerträgenzwischenderdeutschenBASF-Tochter WintershallHoldingGmbHundderLibya snationaloilcorporation (NOC),welcheunterderVermittlungvonSaifal-Islamal-GaddafibezüglichderAusbeutungderÖlfeldervonal-JurfimSirte-Beckenzustandegekommensind,beidenenesnachBerichtendernorwegischen Tageszeitung Aftenposten vom10.märz2011zueinemerheblichen VermögensschadenzuungunstendeslibyschenStaatseigentumsgekommen ist? DieBundesregierungbesitztkeineKenntnisseüberderartigeprivatrechtliche Vereinbarungen.
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ WelcheKontenvonehemaligenoderamtierendenhohenlibyschen StaatsbeamtensowieanderenAmtsträgernundderenAngehörigenhat diebundesregierung (wann,durchwelchebehörde,beiwelcherbank undinwelcherhöhe)imzusammenhangmitderverabschiedungder Sicherheitsrats-Resolution 1970 vom 26. Februar 2011 gesperrt? InDeutschlandsindinsgesamt57KontenlibyscherAmtsträgerundEinrichtungendesGaddafi-Regimesgesperrt.DerUmfangbeläuftsichaufrund6,1Mrd. Euro. a)aufwelcherrechtlichengrundlageerfolgten (fallszutreffend)die SperrungenderKontenvonehemaligenoderamtierendenStaatsoberhäupternundRegierungsmitgliedernsowieanderenAmtsträgernund deren Angehörigen aus Libyen, Ägypten und Tunesien? DieseMaßnahmenerfolgendurchRatsverordnungenderEUaufderGrundlage vonentsprechendenratsbeschlüssen,dienichtnurdieeinschlägigensanktionendessicherheitsratesdervereintennationenumsetzen,sonderndarüber hinausgehendeeu-autonomefinanzsanktionenverhängen.dasbundesministeriumfürwirtschaftundtechnologiehatinabstimmungmitdemauswärtigenamtunddembundesministeriumderfinanzenimvorgriffaufdiese MaßnahmenzahlreicheKontendurchEinzeleingriffenachdemAußenwirtschaftsgesetzgesperrt,umzuverhindern,dassGeldernochvordemInkrafttretenaufKontenaußerhalbderEUüberwiesenwurden.EshandeltsichausnahmslosumKontenvonPersonenundEinrichtungen,dieindenimAmtsblatt dereuropäischenunionveröffentlichtensanktionverordnungendereugenannt werden. ImHinblickaufÄgyptenundTunesienerfolgtdieSperrungderKontenebenfallsdurchdieeinschlägigenSanktionsverordnungenderEU.DainDeutschlandkeineeinschlägigenKontenimHinblickaufÄgyptenfestgestelltwurden, isteshierbislangzukeinensperrungengekommen.imhinblickauftunesien wurden vier Konten mit insgesamt rund Euro eingefroren. b)waspassiertmitdemvermögen,dasaufdieseneingefrorenenkonten liegt? ÜberdiegesperrtenKontendarfnichtverfügtwerden.Ausnahmensindnurim RahmenderengenStandardregelungenfürFinanzsanktionendesVN-SicherheitsratsundderEUmöglich (sieheartikel7ff.derverordnung (EU)Nr.204/ 2011desRatesvom2.März2011bzw.Artikel4ff.derVerordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011). c)welchemöglichkeitenstehendenbetroffenenstaatenzurverfügung, umdiesesvermögendenrechtmäßigenbesitzerinnenundbesitzern rückzuüberweisen? DerweitausgrößteTeildereingefrorenenVermögenbetrifftGeldervonstaatlichenEinrichtungenLibyens.SolltedieKontrolleüberdieseEinrichtungenals FolgeeinespolitischenProzessesinLibyennichtmehrdurchdasGaddafi- Regimeausgeübtwerden,kämeeineAufhebungderFinanzsanktionendurch dieeuinbetracht.eineüberweisunggesperrtergelderdurchdeutschebehördenvordiesemzeitpunktistnachgeltenderrechtslagenichtzulässig.unabhängigdavonkönntenabermöglichkeitengeprüftwerden,libyschemittelzum NutzendeslibyschenVolkeseinzusetzen,insbesonderefürhumanitäreZwecke.ImÜbrigenwirddasEigentumderKontoinhaberdurchdieFinanzsanktionennichtberührt.IhnensindlediglichVerfügungenüberdieKontenuntersagt.FürKonten,dieimHinblickaufTunesieneingefrorenwurden,giltdasselbe.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/985 17. Wahlperiode 11. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAufenthalt von verurteilten Attentätern des Sivas-Massakers in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7766 17. Wahlperiode 21. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Ekin Deligöz, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter
MehrGeplante Laufzeitverlängerungen für die Atomkraftwerke Tihange 1 (Belgien) und Borssele (Niederlande)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11760 17. Wahlperiode 03. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, weiterer
MehrEngagement der Bundesregierung im internationalen Flüchtlingsschutz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12506 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter
Mehreinenvölkermordindiesemsinnehandelte,undstehtdiebundesregierung nochzudenwortenderbundesministerinfürwirtschaftlichezusammen-
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6813 17. Wahlperiode 18. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dag delen, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrUnion in diesem Prozess mit einer Stimme spricht. ImAugust2009kündigtederpalästinensischePremierministerSalamFayyad
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6006 17. Wahlperiode 27. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 17/5789 Internationale Anerkennung der staatlichen
Mehrdenstaatsstreich.zudemorganisiertesichimlandeinbreiteswiderstandsbündnis,daszuprotestkundgebungenaufrief.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/729 17. Wahlperiode 12. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
Mehrdesbundesgesundheitsministersgebeesaußerdemzuviel unfairekonkurrenz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2292 17. Wahlperiode 25. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter
MehrPositionen der Bundesregierung zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9090 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrStellung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9328 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrUnterstützung der kongolesischen Sicherheitskräfte im Vorfeld der Wahlen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6213 17. Wahlperiode 14. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
MehrZustand und Sanierungsbedarf der Brücken im Bundesfernstraßennetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11924 17. Wahlperiode 17. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WannhabennachKenntnisderBundesregierungwelcheTreffenmitwelchenBeteiligtenzumVerkaufdesAnteilsvonRWEundE.ONander
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12364 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Hans- Josef Fell, weiterer
MehrTötung eines deutschen Staatsangehörigen durch einen US-Drohnenangriff
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8088 17. Wahlperiode 07. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer
Mehrfinanziellenkollapsstehen,mussunverzüglicheineaufgabengerechtefinanzausstattungderstädteundgemeindensichergestelltwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2683 17. Wahlperiode 27. 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Mehrermöglichtwerden,soferngewährleisteterscheint,dassdiepersonsichaufgrundihrerbisherigenausbildungundlebensverhältnissewiederindie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11018 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrAusdehnung der Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5551 17. Wahlperiode 14. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, Martin Burkert, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImSommer2011hatdieEuropäischeKommissiondenEntwurfeinerRichtliniezurEnergieeffizienz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10359 17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer Daniela Wagner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrÜber- und unterversorgte ärztliche Planungsbereiche in Verbindung mit der Relation Ärzte/Ärztinnen zur Bevölkerung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6632 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrDeutsche Positionen zum internationalen Krisenmanagement in Haiti nach dem Erdbeben vom 12. Januar 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/977 17. Wahlperiode 08. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der durch Saatgut-Verunreinigungen mit NK 603 geschädigten Landwirte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3722 17. Wahlperiode 11. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrErgebnisse der Annapolis-Konferenz, israelischer Siedlungsbau und Entwicklung Gazastreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9889 16. Wahlperiode 27. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4703 16. Wahlperiode 16. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14827 17. Wahlperiode 18. 10. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5310 17. Wahlperiode 30. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6635 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrwenigstenseinminimumansicherheitundmenschenrechtenfürdiebevölkerungsichert.afghanistanbrauchtdringendeineagendafürdenaufbaubis
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6794 17. Wahlperiode 12. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Kerstin Müller (Köln), Ute Kozcy, weiterer
Mehr30Prozent. DieMitteilungderEU-Kommissionmachtdeutlich,dasssichdieDatengegenüberdenzweiJahrezuvorzugrundegelegtenSchätzwertenwegender
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4970 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3789 17. Wahlperiode 16. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14596 17. Wahlperiode 21. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/699 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12142 17. Wahlperiode 22. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Kathrin Vogler, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3412 16. Wahlperiode 14. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagµdelen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9076 17. Wahlperiode 22. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7569
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7761 17. Wahlperiode 17. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE.
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/4522
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4723 16. Wahlperiode 20. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7650 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10721 17. Wahlperiode 14. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12543 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Ute Koczy, Katja Keul, Viola von
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