ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUM
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- Renate Kurzmann
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1 17. Dongzhimenwai Dajie Chaoyang District Peking Tel.: Fax.: visa@peki.diplo.de Internet: Stand: März 2013 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUM Deutschland ist Mitglied der Schengen-Staaten. Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie sich maximal 90 Tage pro Halbjahr, sofern nicht eine kürzere Gültigkeitsdauer im Visum angegeben ist, in den Schengen-Staaten aufhalten. Ein Schengen-Visum ist auch gültig für Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Um ein Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung stellen. WICHTIGE HINWEISE Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Anträge innerhalb der Regelbearbeitungszeit bearbeitet werden können. Unvollständig vorgelegte Anträge können grundsätzlich nicht positiv entschieden werden. Bitte stellen Sie daher die genannten Unterlagen sorgfältig zusammen. Die Vorlage gefälschter Unterlagen/Dokumente sowie falsche Angaben im Visumverfahren führen zwingend zur Ablehnung des Antrages und können zu einem Einreiseverbot für Deutschland (und damit auch für die anderen Schengen-Staaten) führen. Eine Änderung der beantragten Aufenthaltsdauer und des Gültigkeitszeitraums ist nach Antragstellung nicht mehr möglich. In diesem Fall ist ein neuer Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen zu stellen. Bitte prüfen Sie daher vor Antragstellung die von Ihnen eingetragenen Reisedaten. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihnen die Einreise nach Deutschland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich bei der endgültigen Einreisekontrolle entsprechende Erkenntnisse ergeben. Es ist möglich, dass Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum um Vorlage weiterer Unterlagen gebeten werden, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes und den Reisekrankenversicherungsschutz geben. ANTRAGSVORAUSSETZUNGEN Personen, die während ihrer Reise mehrere Schengen-Staaten besuchen möchten, müssen ihr Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem sie sich überwiegend aufhalten werden (Hauptreiseland). Lässt sich kein eindeutiger Aufenthaltsschwerpunkt ausmachen, ist das Visum bei der Vertretung des Schengen-Staates zu beantragen, der zuerst bereist werden soll. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking ist zuständig für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in allen chinesischen Provinzen mit Ausnahme von Anhui, Jiangsu, Zhejiang, Stadt Shanghai (Generalkonsulat Shanghai) Fujian, Guangdong, Hainan, Autonomes Gebiet Guangxi (Generalkonsulat Kanton) Sichuan, Guizhou, Yunnan und die Stadt Chongqing (Generalkonsulat Chengdu) Hongkong und Macau (Generalkonsulat Hongkong). Hinweis: In der Regel ist der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem eine Person arbeitet und lebt. Von einer Verfestigung des Aufenthalts und einem gewöhnlichen Aufenthalt ist auszugehen,
2 Seite 2 von 6 wenn sich die Person bereits seit sechs Monaten an dem betreffenden Ort aufhält oder bei Beginn ihres Aufenthalts an diesem Ort sich voraussichtlich sechs Monate aufhalten wird. Stimmt der gewöhnliche Aufenthalt nicht mit dem Haushaltsregister (Hukou) oder dem Ausstellungsort des Passes überein, sollte der Antragsteller andere Nachweise für seinen gewöhnlichen Aufenthalt vorlegen (z.b. polizeiliche Bestätigung, Arbeitsvertrag, ID-Karte mit aktueller Adresse etc.). ANTRAGSVERFAHREN Der Visumantrag kann frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise eingereicht werden. Als Inhaber eines Privatpasses haben Sie 2 Möglichkeiten, Ihren Antrag der Visastelle vorzulegen: 1) Antragstellung bei unserem Servicepartner Sie können Ihren Antrag über das Visaantragszentrum unseres Servicepartners TLScontact einreichen. Auf der Website von TLScontact können Sie einen Termin für die Antragstellung im Antragszentrum (persönlich oder durch einen Bevollmächtigten) buchen oder sich für die postalische Antragstellung registrieren. Die Adresse der Website lautet: Das Serviceunternehmen TLScontact erhebt für seine Leistungen zusätzlich zu den Visagebühren eine Servicegebühr von 25,-, zahlbar in RMB. Die Inanspruchnahme des Dienstleisters ist freiwillig. UNTERLAGEN Nach der Registrierung auf der Homepage von TLScontact wird für Ihren Reisezweck eine individuelle Dokumentenliste erstellt, anhand derer Sie Ihren Antrag vorbereiten können. TLScontact reicht alle Anträge umgehend an die Visastelle der Botschaft weiter. Bitte beachten Sie erneut, dass nur vollständig eingereichte Anträge innerhalb der von uns angegebenen Regelbearbeitungszeit bearbeitet werden können. Unvollständig vorgelegte Anträge können grundsätzlich nicht positiv entschieden werden. Bitte stellen Sie daher die genannten Unterlagen sorgfältig zusammen. PASSAUSGABE Sobald der Antrag von der Visastelle an das Antragszentrum zurückgegeben wurde, werden Sie von TLScontact benachrichtigt. Der Pass wird Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten im Antragszentrum ausgehändigt oder von dort per Kurier übersandt. Welche Art der Aushändigung Sie wählen, können Sie vorab mit TLScontact vereinbaren.
3 Seite 3 von 6 2) Antragstellung in der Visastelle der Botschaft Die Beantragung von Schengen-Visa direkt in der Visastelle der Botschaft Peking ist weiterhin möglich. Es ist dann - im Unterschied zur Antragstellung über TLScontact - das persönliche Erscheinen jedes Antragstellers zum Interview zwingend erforderlich. Vorab ist online ein Termin für die Antragstellung zu buchen. Vom Buchungssystem wird jeweils der *nächstmögliche* (oder auf Wunsch ein späterer) Termin vergeben: Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein eigener Termin vereinbart werden muss. Die Vereinbarung eines pauschalen Gruppentermins ist nicht möglich. Zur Terminvereinbarung müssen Sie die persönlichen Angaben des Antragstellers (Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer, (Mobil-)Telefonnummer, Reisezweck) in das Buchungssystem eintragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass kein früherer Termin als der mitgeteilte (auch nicht telefonisch, per Mail oder Telefax) vereinbart werden kann. UNTERLAGEN Für die Bearbeitung des Visumantrages sind bei der Botschaft einzureichen: eigenhändig unterschriebener Reisepass (noch mind. 3 Monate über die beantragte Aufenthaltsdauer hinaus gültig) sowie eine Kopie der Identitätsseite, 1 vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (in der Visastelle gebührenfrei erhältlich oder im Internet unter abrufbar), 2 aktuelle Passbilder (mit weißem Hintergrund), Bearbeitungsgebühren, Reisekrankenversicherungsnachweis gültig in allen Schengen-Staaten für den beantragten Zeitraum im Original und eine Kopie (siehe Merkblatt zur Reisekrankenversicherung), Hukou im Original (nur für chinesische Staatsangehörige) mit einer Kopie aller Seiten, keine Übersetzung erforderlich, weitere antragsbegründende Unterlagen entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck siehe die Auflistung auf unserer Homepage mit den beizubringenden antragsbegründenden Unterlagen für die Erteilung von Visa zur Geschäftsreise Visa zur Besuchsreise Visa zur Touristenreise / ADS Visa zur Teilnahme an kulturellen / sportlichen Veranstaltungen. PASSAUSGABE Bei Antragsabgabe können Sie vereinbaren, dass nach abschließender Bearbeitung des Visumantrags der Pass unmittelbar und landesweit durch den Kurierdienst EMS versendet wird (Kosten 32,00 RMB). Die Ausgabe der Pässe an den Antragsteller persönlich oder an einen Bevollmächtigten erfolgt ansonsten frühestens am 5. Werktag nach Antragsabgabe ausschließlich freitags von 12:30 bis 13:30 Uhr. - AUSNAHME - Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder von Deutschen sowie anderen EU/EWR-Staatsangehörigen können montags bis freitags zwischen 8:00 und 9:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung Anträge zwecks Erteilung eines Schengen-Visums bei der Visastelle direkt einreichen. Für die Antragstellung auf ein nationales Visum ist eine Terminbuchung erforderlich.
4 Seite 4 von 6 UNTERLAGEN Für die Beantragung eines Schengen-Visums durch Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kindern von Deutschen sowie anderen EU-Staatsangehörigen zur Besuchsreise sind grundsätzlich die Voraussetzungen entsprechend dem Merkblatt für Besuchsreisen zu beachten, allerdings gelten folgende Besonderheiten: keine Verpflichtungserklärung, jedoch formlose Einladung, aus der die Aufenthaltsadresse in Deutschland sowie die Übernahme der anfallenden Kosten hervorgehen sollte (entfällt bei Angehörigen von EU-Staatsangehörigen) keine Reisekrankenversicherung (dennoch wird empfohlen, das mögliche Risiko entsprechend abzusichern) Kopie der Identitätsseite des Passes oder des Personalausweises (und des Aufenthaltstitels, sofern in China aufhältig) des deutschen / EU-Staatsangehörigen Kopie der deutschen Heiratsurkunde/legalisierten chinesischen Heiratsurkunde bzw. bei minderjährigen Kindern der Geburtsurkunde Nachweise über die wirtschaftliche Verwurzelung sind in der Regel nicht vorzulegen, falls der deutsche / EU-Staatsangehörige sich dauerhaft in China aufhält Im Interview ist die wirtschaftliche und familiäre Verwurzelung im Heimatland (China) zu erläutern, da ohne diese ein Schengen-Visum in der Regel nicht erteilt werden kann. Wir empfehlen daher zur Vermeidung von Missverständnissen oder Verzögerungen in der Bearbeitung entsprechende Unterlagen beizufügen. ALLGEIMEINER HINWEIS ZU DEN VORZULEGENDEN UNTERLAGEN Die Auflistung der antragsbegründenden Unterlagen in diesem Merkblatt sowie auf der Website unseres Servicepartners TLScontact kann naturgemäß keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Lage des Einzelfalls entschieden wird. Die Botschaft behält sich stets vor, ergänzende Unterlagen zu verlangen, (z.b. Nachweise, die geeignet sind, die Rückkehrbereitschaft zu dokumentieren); sie kann auch von der Vorlage einzelner Dokumente absehen. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, weitere nicht ausdrücklich angeforderte Unterlagen, die aus Ihrer Sicht Ihren Antrag stützen, vorzulegen. GEBÜHREN Die in Renminbi (RMB) zu zahlenden Bearbeitungsgebühren für Schengen-Visaanträge sind wie folgt festgesetzt: Schengenvisum, Flughafentransitvisum (unabhängig von der Gültigkeitsdauer) 60,00 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 35,00 Kinder unter 6 Jahren kostenfrei TLScontact erhebt zusätzlich zur Visagebühr eine Servicegebühr von 25 Euro, die ebenfalls in RMB zu zahlen ist. Im Ablehnungsfall werden die Gebühren nicht erstattet.
5 Seite 5 von 6 BEARBEITUNGSDAUER / SACHSTANDSANFRAGEN Liegen alle Unterlagen vollständig vor, benötigt die Botschaft zwischen 5 und 10 Werktage, um den Antrag abschließend zu bearbeiten. In der Hauptreisesaison kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Regelbearbeitungsdauer grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Bei Antragstellung über TLScontact, sollten Sie aufgrund des Antragstransfers 2 Tage zusätzlich für den Transportweg einkalkulieren. Sie können über das Internetportal von TLScontact jederzeit einsehen, wo sich Ihr Antrag/Pass befindet. WICHTIG NACH ERHALT DES VISUMS Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visumsetikett unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Außerdem ist die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens zu kontrollieren. Eventuelle Fehler sollten der ausstellenden Visastelle unverzüglich mitgeteilt werden. IHR VISUMSANTRAG IST ABGELEHNT WORDEN? Die Ablehnung eines Visumantrags sorgt oft für Unverständnis. Häufig muss die Botschaft einen Visumantrag nur deshalb ablehnen, weil die Antragsunterlagen nicht vollständig waren. Es ist auch nach einer Ablehnung möglich, einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen zu stellen. Über den Neuantrag wird dann innerhalb einiger Werktage entschieden. Sie können aber auch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ablehnung eine schriftliche Remonstration bei der Deutschen Botschaft einlegen. Mit der Remonstration bitten Sie um eine erneute Überprüfung des Antrags und haben gleichzeitig Gelegenheit, fehlende Nachweise einzureichen. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren in der Regel 4 Wochen oder länger dauert. Die Remonstration muss durch ein an die Visastelle übersandtes und persönlich unterschriebenes Schreiben erfolgen. Dieses kann als Anhang einer an remo@peki.diplo.de, auf dem Postweg oder per Fax übersandt werden (Kontaktdaten s. o.). Das Schreiben muss in jedem Fall eigenhändig von Ihnen unterschrieben sein! Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie für diese Person eine Vollmacht ausstellen. Nach Eingang Ihres Schreibens erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen eine Eingangsbestätigung per . Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Bitte geben Sie in Ihrem Remonstrationsschreiben immer die Bearbeitungsnummer (, d.h. die letzten sieben Ziffern des im Ablehnungsbescheid angegebenen Geschäftszeichens) und Ihre Passnummer an. Geben Sie bitte sämtliche Kontaktdaten an, unter denen Sie für Rückfragen erreichbar sind, d.h. Telefonnummer (einschließlich Ortsvorwahl), Mobiltelefonnummer, - Adresse, vollständige Postadresse sowie unbedingt auch eine Fax-Nummer. In Ihrem Schreiben können Sie (noch einmal) darlegen, zu welchem Zweck Sie ein Visum beantragen. Gehen Sie auf die Kurzbegründung der Ablehnung ein. Sie können zudem weitere Unterlagen einreichen, die Sie noch nicht mir Ihrem Antrag vorgelegt haben. War
6 Seite 6 von 6 Ihr Antrag unvollständig, bietet es sich aber nicht an, die fehlenden Unterlagen im Rahmen der Remonstration einzureichen. Vielmehr ist dann ein Neuantrag der schnellere Weg, ein Visum zu erhalten. Sie können helfen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, indem Sie Ihre Unterlagen nur auf einem Weg in die Visastelle schicken und somit unnötige Doppelarbeit vermeiden. Wenn Sie Ihr Schreiben per Fax schicken, verzichten Sie bitte auf eine weitere Übersendung per Post oder . Ist die erneute Überprüfung abgeschlossen, werden Sie im Falle der Erteilung des Visums zur Vereinbarung eines Erteilungstermins kontaktiert. Wird der Visumantrag nach der Überprüfung durch die Auslandsvertretung erneut abgelehnt, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid in deutscher Sprache detailliert mitgeteilt. Gegen den Remonstrationsbescheid kann dann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
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