Gebühren der Stadt Krefeld Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebühren der Stadt Krefeld Stand"

Transkript

1 Gebühren der Stadt Krefeld Stand Gegenstand Gebühr I. Zulassungspflichtige Fahrzeuge nach FZV Noch nicht zugelassene Fahrzeuge Neuzulassung / erstmalige Zulassung gebrauchter Fahrzeuge 27,60 ggf. zuzüglich neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) als Ersatz für die unbrauchbare ZB II 3,60 Vorwegreservierung 2,60 ohne Typgenehmigung (ABE E) 15,30 Eingabe zusätzlicher Daten 15,10 Außerbetriebgesetzte/stillgelegte/gelöschte Fahrzeuge Wiederinbetriebnahme auf den gleichen Halter 12,50 Umschreibung auf einen anderen Halter 30,20 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Halter 30,20

2 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk auf den gleichen Halter 28,20 mit Wunschkennzeichen 2,60 ohne Typgenehmigung (ABE E) 15,30 Zugelassene Fahrzeuge Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes Halterwechsel ohne Kennzeichenwechsel 19,90 Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirkes Halterwechsel mit Kennzeichenwechsel 30,20 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk - ohne Halterwechsel 28,20 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk Halterwechsel 30,20 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk - ohne Halter- und Kennzeichenwechsel 17,90 Vorwegreservierung 2,60 ohne Typgenehmigung (ABE E) nur bei Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk 15,30

3 Außerbetriebsetzung Innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirkes 7,80 Internetbasierte Außerbetriebsetzung 6,30 Reservierung (bei internen Fahrzeugen) 2,60 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises bei AB 5,10 Entgegennahme eines Verwertungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt (nur mit gleichzeitiger Abgaben einer Verbleibserklärung) 10,20 Anforderung KBA-Ablage 12,80 Umkennzeichnung 28,20 Vorwegreservierung 2,60

4 Änderung des Betriebszeitraumes beim Saisonkennzeichen 28,20 Änderung der Kennzeichenart 28,20 II. Zulassungsfreie Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen neue - / außerbetriebgesetzte -/ stillgelegte - / gelöschte Fahrzeuge Neuzulassung / Erstzulassung gebrauchtes Fahrzeug 58,80 Wiederinbetriebnahme auf den gleichen Halter mit dem bisherigen Kennzeichen 12,50 Umschreibung auf einen anderen Halter 30,20 Umschreibung eines zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeuges mit Kennzeichenwechsel 30,20 Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk - ohne Halter- und Kennzeichenwechsel 17,90 Vorwegreservierung (soweit nicht mit AB erhoben) 2,60

5 ohne Typgenehmigung (ABE E) 15,30 Erteilung der Betriebserlaubnis nach 13 EG-FGV 39,50 Umkennzeichnung 28,20 Vorwegreservierung 2,60 Änderung des Betriebszeitraumes beim Saisonkennzeichen 28,20 III. Zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenes amtliches Kennzeichen Erteilung der Betriebserlaubnis 10,50 Erteilung der Betriebserlaubnis nach EG-FGV 39,80 IV. Rote Kennzeichen 06er und 07er Erstmalige Zuteilung eines roten Kennzeichens incl. Fahrzeugscheinheft 128,60 Entscheidung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines roten Kennzeichens nach Ablauf

6 der Befristung 68,50 Ausgabe eines neuen Fahrzeugscheinheftes 15,60 V. Kurzzeitkennzeichen Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen 13,10 VI. Ausfuhrkennzeichen Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens 34,60 ohne Typgenehmigung (ABE E) 15,30 VII. Sonstige Gebührentatbestände Zulassungsbescheinigung Teil I ZB I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II ZB II (Fahrzeugbrief)

7 Verlust Entgegennahme und Prüfung einer Verlusterklärung zu Kennzeichen, Fahrzeugschein oder ZBI 10,00 Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung (immer bei Verlust von zwei Zulassungsmerkmalen oder im Einzelfall) 30,70 Ersatz einer ZB II einschließlich aller Kosten 56,20 Ersatz einer ZB I einschließlich aller Kosten 21,00 Ersatz Ersatz einer unbrauchbaren ZB I 11,40 Ersatz einer unbrauchbaren ZB II 15,30 Erstausfertigung Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens (nur bei Neufahrzeugen mit EG-Typgenehmigung) 57,20 Sicherungsverfahren

8 Anhängerverzeichnis Ausstellung eines Anhängerverzeichnisses je einzutragendes Fahrzeug 2,60 Berichtigung/Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je hinzu getragenes / zu streichendes Fahrzeug 2,60 Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses 1,00 Ausnahmegenehmigungen Ausnahmegenehmigung gem. 47 FZV / 70 StVZO je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person 50,00 bei besonders schwierigen Sachverhalten 250,00 Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO für Stapler und Arbeitsmaschinen je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/Person 150,00 Höchstbetrag bis 511,00 Ausnahmegenehmigung nach 47 FZV von dem Erfordernis des 16 FZV 375,00 Auskünfte Auskunft aus dem Register über eine Verrechnungsstelle des Versicherers 3,10 In sonstigen Fällen 5,10 Bescheinigungen mit Registerauszug zur Vorlage bei Dritten 10,20 Sonstiges Feinstaubplakette 5,00 Klebesiegel je 0,30

9 HU-Plakette 0,50 Landeswappen je 1,20

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) EG-Übereinstimmungsbescheinigung. der KFZ-Steuer (kann bei der Zulassung

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) EG-Übereinstimmungsbescheinigung. der KFZ-Steuer (kann bei der Zulassung Checkliste: Welche Dokumente sind für Amtshandlungen in der KFZ-Zulassungsstelle des Landkreises Harburg vorzulegen? Bitte beachten Sie, dass die Liste nur Anhaltspunkte gibt und in besonderen Fällen weitere

Mehr

Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen

Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungbescheinigung zulassen Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Dem Fahrzeug waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kennzeichen. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Kennzeichen. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kennzeichen Bernd 1 Zulassung 8 FZV Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gültig ab dem 01. März 2007

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) gültig ab dem 01. März 2007 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 Fahrzeugzulassungsverordnung

Mehr

Kfz.-Zulassungsbehörden

Kfz.-Zulassungsbehörden Programmübersicht Kfz.-Zulassungsbehörden Stand: 01.05.2017 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536/ 991-157 Fax: 02536/991-148 DSD Staatliche

Mehr

ausländisches Kennzeichen

ausländisches Kennzeichen ausländisches Kennzeichen Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug

Mehr

Programmübersicht. Kfz.-Zulassungsbehörden. Stand:

Programmübersicht. Kfz.-Zulassungsbehörden. Stand: Programmübersicht Kfz.-Zulassungsbehörden Stand: 01. 06. 2018 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536 / 991-157 Fax: 02536 / 991-148 Mail:

Mehr

Wie lese ich den neuen KFZ-Schein?

Wie lese ich den neuen KFZ-Schein? Vorher Ab 1. Oktober 2005 Inhalt Fahrzeugschein Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Alle Daten zur Fahrzeugbeschreibung Nur wichtige

Mehr

1. Die Nummer über die Ausfüllung und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörde wird wie folgt neu gefasst:

1. Die Nummer über die Ausfüllung und Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörde wird wie folgt neu gefasst: Änderung der Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom 10. März 2005 - Ausfüllung eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II durch die Zulassungsbehörden 1. Die Nummer 5.2.2

Mehr

Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem möglich.

Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem möglich. H-Kennzeichen Basisinformationen Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Diese Fahrzeuge müssen

Mehr

BürgerServiceCenter-Nord

BürgerServiceCenter-Nord BürgerServiceCenter-Nord (0421) 361-88644, Terminvereinbarungen: Tel. 115 Mo 7.30-17.00 Di, Do, Fr 7.30-1200 Di 12.00-15.00 nur nach Terminvereinbarung Mi 7.30-12.00 nur nach Terminvereinbarung und zur

Mehr

Kfz-Zulassung. 3. Notwendige Antragsunterlagen für die Zulassung ( 6 II VII FZV)

Kfz-Zulassung. 3. Notwendige Antragsunterlagen für die Zulassung ( 6 II VII FZV) Mitgliedermitteilung für Vertragsanwälte Nr. II.11/2017 St/PG Kfz-Zulassung Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Mehr

Kraftfahrzeug anmelden

Kraftfahrzeug anmelden Kraftfahrzeug anmelden Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein. Basisinformationen Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten

Mehr

weitestgehend im Originalzustand und guter Erhaltungszustand des Fahrzeugs

weitestgehend im Originalzustand und guter Erhaltungszustand des Fahrzeugs H-Kennzeichen Basisinformationen Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Diese Fahrzeuge müssen

Mehr

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit Landkreis München-Kennzeichen in außer Betrieb gesetztem Zustand

Fahrzeugkauf (Halterwechsel) mit Landkreis München-Kennzeichen in außer Betrieb gesetztem Zustand Neuzulassung Das Fahrzeug kommt als Neufahrzeug erstmals in den Verkehr. Es waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen.

Mehr

Kraftfahrzeug umschreiben

Kraftfahrzeug umschreiben Kraftfahrzeug umschreiben Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das bereits in Deutschland zugelassen war, müssen Sie es unverzüglich umschreiben lassen, also auf Ihren Namen anmelden. Basisinformationen

Mehr

Kraftfahrzeugkennzeichen ersetzen - nach Diebstahl oder Verlust eines Nummernschildes

Kraftfahrzeugkennzeichen ersetzen - nach Diebstahl oder Verlust eines Nummernschildes Kraftfahrzeugkennzeichen ersetzen - nach Diebstahl oder Verlust eines Nummernschildes Falls Ihnen ein Nummernschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie uns den Diebstahl oder Verlust

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Huppertz. Zulassung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassung Bernd 1 Grundregel der Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum

Mehr

Notwendigkeit einer Zulassung - 3 Abs. 1, 4 FZV Seite 361/ 0

Notwendigkeit einer Zulassung - 3 Abs. 1, 4 FZV Seite 361/ 0 Notwendigkeit einer Zulassung - 3 Abs. 1, 4 FZV Seite 361/ 0 Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr A - 3 50,00 zugelassen war. 3 Abs. 1,

Mehr

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) enordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) GebOSt Ausfertigungsdatum: 25.01.2011 Vollzitat: "enordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98)" Fußnote (+++ Textnachweis

Mehr

Die Änderung von einem "normalen Kennzeichen" in ein "Saisonkennzeichen" kann jederzeit beantragt werden.

Die Änderung von einem normalen Kennzeichen in ein Saisonkennzeichen kann jederzeit beantragt werden. Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise

Mehr

Die Änderung von einem "normalen Kennzeichen" in ein "Saisonkennzeichen" kann jederzeit beantragt werden.

Die Änderung von einem normalen Kennzeichen in ein Saisonkennzeichen kann jederzeit beantragt werden. Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise

Mehr

Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem möglich.

Eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist seit dem möglich. Saisonkennzeichen Saisonkennzeichen sind beispielsweise für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise

Mehr

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel * wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen * wenn Sie es

Mehr

rotes Oldtimerkennzeichen

rotes Oldtimerkennzeichen rotes Oldtimerkennzeichen Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist immer der Tag der ersten

Mehr

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und OHNE Kennzeichenmitnahme)

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und OHNE Kennzeichenmitnahme) Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und OHNE Kennzeichenmitnahme) Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und können ein neues Kfz-Kennzeichen

Mehr

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und OHNE Kennzeichenmitnahme)

Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und OHNE Kennzeichenmitnahme) Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und OHNE Kennzeichenmitnahme) Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden und können ein neues Kfz-Kennzeichen

Mehr

3. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im April 2012 Az

3. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im April 2012 Az 3. KBA-Bekanntmachung zur Fahrzeugsystematik (SV 1) Flensburg im April 2012 Az. 322-405 Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und ihren Durchführungsmaßnahmen wurden n für schwere Personenkraftwagen

Mehr

Arbeitssicherheit. Deshalb wird im folgenden auf Maßnahmen verwiesen, die in dieser Situation aus straf-und zivilrechtlicher Sicht erforderlich sind.

Arbeitssicherheit. Deshalb wird im folgenden auf Maßnahmen verwiesen, die in dieser Situation aus straf-und zivilrechtlicher Sicht erforderlich sind. Fahren mit Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern im öffentlichen Verkehrsraum oder im öffentlichen Privatgelände In vielen Unternehmen ist man der Meinung, dass Betriebsgelände

Mehr

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) GebOSt Ausfertigungsdatum: 26.06.1970 Vollzitat: "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), zuletzt

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Kraftfahrzeugsteuer. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Kraftfahrzeugsteuer. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Kraftfahrzeugsteuer 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der Zulassungsbehörde zum Verkehr

Mehr

rotes Oldtimerkennzeichen

rotes Oldtimerkennzeichen rotes Oldtimerkennzeichen Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist immer der Tag der ersten

Mehr

undesgesetzblatt Teil I Ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2011 Inhalt

undesgesetzblatt Teil I Ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2011 Inhalt undesgesetzblatt 97 2011 Teil Ausgegeben zu Bonn am 10. Februar 2011 G5702 Nr.5 Tag 25. 1.2011 27. 1.2011 28. 1.2011 3. 2.2011 3. 2.2011 4. 2.2011 2. 2.2011 28. 1.2011 4. 2.2011 7. 2.2011 nhalt Gebührenordnung

Mehr

Ein rotes Oldtimerkennzeichen wird auf Antrag zuverlässigen Bürgern und Verkehrsteilnehmern erteilt.

Ein rotes Oldtimerkennzeichen wird auf Antrag zuverlässigen Bürgern und Verkehrsteilnehmern erteilt. Informationen zur Nutzung roter Oldtimerkennzeichen Gem. 17 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) Voraussetzungen: Gemäß 17 FZV in Verbindung mit 2 Punkt 22 FZV sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens

Mehr

Kraftfahrzeug ummelden (Halterwechsel)

Kraftfahrzeug ummelden (Halterwechsel) Kraftfahrzeug ummelden (Halterwechsel) Nach Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, müssen Sie es ummelden und ggf. ein neues Kennzeichen beantragen. Basisinformationen Der Antrag kann persönlich gestellt werden.

Mehr

Vorwort. Berlin, Hinweis

Vorwort. Berlin, Hinweis Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die letze Auflage der Kennzeichenbroschüre liegt dreizehn Jahre zurück. Seitdem hat sich das Zulassungsrecht, wie nicht anders zu erwarten war, weiterentwickelt.

Mehr

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel * wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen * wenn Sie es

Mehr

Huppertz. Sachverhalt:

Huppertz. Sachverhalt: Sachverhalt: Herr Testmann wurde am 11.11.2013 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Leichtkraftrad angehalten und überprüft. Herr Testmann weist sich durch seinen Führerschein und die

Mehr

Kraftfahrzeug ummelden (Halterwechsel)

Kraftfahrzeug ummelden (Halterwechsel) Kraftfahrzeug ummelden (Halterwechsel) Nach Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, müssen Sie es ummelden und ggf. ein neues Kennzeichen beantragen. Basisinformationen Der Antrag kann persönlich gestellt werden.

Mehr

8. Zulassungsarten und Steuersätze

8. Zulassungsarten und Steuersätze 8. Zulassungsarten und Steuersätze 8. Zulassungsarten und Steuersätze Eine der wichtigsten Fragen eines Oldtimerbesitzers ist die Frage der verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten und der damit verbundenen

Mehr

22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern

22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 01/2007 22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Mehr

Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Seite 1 von 2 Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Vorbemerkung: Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich

Mehr

Ausfuhrkennzeichen beantragen

Ausfuhrkennzeichen beantragen Ausfuhrkennzeichen beantragen Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen

Mehr

BürgerServiceCenter-Mitte

BürgerServiceCenter-Mitte BürgerServiceCenter-Mitte (0421) 361-88666, Terminvereinbarungen: Tel. 115 Mo 7.30-17.00 Di, Do, Fr 7.30-12.00 Di, Do, Fr 12.00-18.30 nur nach Terminvereinbarung Mi 7.30-13.00 nur nach Terminvereinbarung

Mehr

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden)

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen (Kfz abmelden) Sie können Ihr Auto oder Motorrad oder anderes Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, zum Beispiel * wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen * wenn Sie es

Mehr

Hinweis. Vorwort. Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser. KraftfahrzeugKennzeichen e.v. (BKK) war in die

Hinweis. Vorwort. Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser. KraftfahrzeugKennzeichen e.v. (BKK) war in die Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser seit Neubekanntmachung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) hat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung 29 Änungen erfahren (allerdings teils nur redaktioneller

Mehr

Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Bonn, 29. November 2016 LA23/7362.2/

Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Bonn, 29. November 2016 LA23/7362.2/ Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II Bonn, 29. November 2016 LA23/7362.2/4-2731966 Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat gemeinsam mit den für das Zulassungsrecht

Mehr

INTERNETBASIERTE KFZ-WIEDERZULASSUNG (ikfz STUFE II)

INTERNETBASIERTE KFZ-WIEDERZULASSUNG (ikfz STUFE II) AUF DIE PLÄTZE, FERTIG... E-GOVERNMENT! Jetzt richtig durchstarten mit dem ANTRAGS MANAGEMENT 4.0 INTELLIGENTE LÖSUNGEN FÜR ZUKUNFTSORIENTIERTE VERWALTUNGEN. www.frm-slutins.de Frm-Slutins e.k. Bahnhfstraße

Mehr

8. Zulassungsarten und Steuersätze

8. Zulassungsarten und Steuersätze 8. Zulassungsarten und Steuersätze Eine der wichtigsten Fragen eines Oldtimerbesitzers ist die Frage der verschiedenen Zulassungsmöglichkeiten und der damit verbundenen Anforderungen und Kosten sowie die

Mehr

Kraftfahrt-Bundesamt. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik KBA. Datengrundlage

Kraftfahrt-Bundesamt. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik KBA. Datengrundlage KBA Kraftfahrt-Bundesamt Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Datengrundlage Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der Oldtimer-Richtlinie

16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der Oldtimer-Richtlinie Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Stand 01/2018 Foto: GTÜ/KDBusch 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der Oldtimer-Richtlinie Mit der Oldtimer-Richtlinie

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Datenschutzhinweis. Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr. Verfahren: OK.Vorfahrt. Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen

Datenschutzhinweis. Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr. Verfahren: OK.Vorfahrt. Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr Verfahren: OK.Vorfahrt Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Art. 12 und 13 DSGVO) Verarbeitungstätigkeit: Zulassung, Umschreibung,

Mehr

Kfz-Kennzeichen-Arten

Kfz-Kennzeichen-Arten gefunden: 23.11.2016 Quelle: http://www.bussgeldkatalog.net/kfz-kennzeichen/arten/ Kfz-Kennzeichen-Arten Kennzeichen-Arten in Deutschland Kfz-Kennzeichen in Deutschland Besonderheiten Eurokennzeichen/

Mehr

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Datum 22.05.2003 Blatt 1 von 5 Auftraggeber Volkswagen AG Teilegutachten Nr. 1486/03 Fahrzeugtyp(en) 1J (Golf IV / Bora), 1E (Golf III Cabriolet), TEILEGUTACHTEN Nr. 1486/03 über die Vorschriftsmäßigkeit

Mehr

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) enordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) GebOSt Ausfertigungsdatum: 25.01.2011 Vollzitat: "enordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel

Mehr

Statistik. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik

Statistik. Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Datengrundlage Methodische Erläuterungen zur Fahrzeugstatistik Die statistischen Auswertungen umfassen alle nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) in Deutschland zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge,

Mehr

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, ber. S. 1298) Zuletzt geändert durch Art. 3 Drittes Gesetz zur Änderung des StraßenverkehrsG und anderer straßenverkehrsrechtlicher

Mehr

Vollmacht. Landkreis Teltow-Fläming Straßenverkehrsamt Am Nuthefließ Luckenwalde

Vollmacht. Landkreis Teltow-Fläming Straßenverkehrsamt Am Nuthefließ Luckenwalde Straßenverkehrsamt Vollmacht Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir (Halter/Halterin) Name, Vorname: Anschrift: Herrn/Frau/Firma (Bevollmächtigter) Name, Vorname: Anschrift: das nachstehende Fahrzeug:

Mehr

zu Punkt der 925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014

zu Punkt der 925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014 Bundesrat Drucksache 335/1/14 09.09.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse - Fz - In zu Punkt der 925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Mehr

1. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - ( 21 StVZO) In Artikel 3 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen: '1a. 21 wird wie folgt neu gefasst:

1. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - ( 21 StVZO) In Artikel 3 ist nach Nummer 1 folgende Nummer 1a einzufügen: '1a. 21 wird wie folgt neu gefasst: Bundesrat Drucksache 190/09 (Beschluss) 03.04.09 Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG- Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme,

Mehr

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1

Verkehrssicherheitsarbeit. Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Pflichtversicherung. Bernd Huppertz 1 Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Pflichtversicherung 1 Pflichtversicherung 1 PflVG o Der Halter eines Kfz oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung

Mehr

Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug

Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug Zwischen Name, Vorname: Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Geburtsdatum: Personalausweisnummer: Ausstellende Behörde: - im folgenden Verkäufer genannt - und Name,

Mehr

Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Seite 1 von 2 Allianz Autowelt Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Käufer: Vorbemerkung: Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich

Mehr

16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie

16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung 16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung

Mehr

Absender/Lieferanschrift/ (bitte für Rückfragen angeben):

Absender/Lieferanschrift/ (bitte für Rückfragen angeben): Bestellübersicht Deutscher Gemeindeverlag GmbH Heßbrühlstraße 69 70565 Stuttgart Für eilige Bestellungen Telefon: 0711 7863-7355 Fax: 0711 7863-8400 E-Mail dgv@kohlhammer.de Absender/Lieferanschrift/E-Mail

Mehr

E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt!

E-Kennzeichen. Das E-Kennzeichen wird nur auf Antrag zugeteilt! E-Kennzeichen Mit der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wird zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Kennzeichnungsregelung geschaffen,

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01) 103 Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Karosseriebausatz

Mehr

2 Die möglichen Einsatzbereiche: Straßen, Betriebsgelände und tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen 36

2 Die möglichen Einsatzbereiche: Straßen, Betriebsgelände und tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen 36 Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 17 1 Definitorische Einordnung der Stapler 23 1.1 Stapler als Kraftfahrzeug 23 1.2 Stapler als Flurförderzeug 23 1.3 Zulassungsrecht 24 1.4 Fahrerlaubnisrecht

Mehr

8. Zulassungsarten und Steuersätze

8. Zulassungsarten und Steuersätze 8. Zulassungsarten und Steuersätze 8.1. Reguläres Kennzeichen Die nachfolgenden Steuersätze gelten für Pkw, deren Schadstoffverhalten schlechter als Euro 1 ist (im Allgemeinen 00 oder 0088 nicht bekannt

Mehr

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Internetbasierte Fahrzeugzulassung Internetbasierte Fahrzeugzulassung In welche Richtung entwickeln sich die zukünftigen Zulassungsprozesse? Kundenforum der DZBW bei der Stadt Mainz Datenzentrale Baden-Württemberg 0 Zielsetzung aus dem

Mehr

CP-GBM (Zusammenfassung 02) : ANTEC Fahrzeugtechnik GmbH TEILEGUTACHTEN. Nr CP GBM (Zusammenfassung 02)

CP-GBM (Zusammenfassung 02) : ANTEC Fahrzeugtechnik GmbH TEILEGUTACHTEN. Nr CP GBM (Zusammenfassung 02) 10V Seite 1 von 5 TEILEGUTACHTEN Nr. 06-01218-CP GBM (Zusammenfassung 02) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug - Für den Käufer -

KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug - Für den Käufer - Seite 1 von 2 KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes - Für den Käufer - Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf (Privat an Privat) gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich

Mehr

Beurteilung und Hinweise zum vorliegenden Fachkonzept der Stufe 3 i-kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung)

Beurteilung und Hinweise zum vorliegenden Fachkonzept der Stufe 3 i-kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) Bundesverband Kraftfahrzeug-Kennzeichen e.v. (BKK) Beurteilung und Hinweise zum vorliegenden Fachkonzept der Stufe 3 i-kfz (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) BKK, Berlin, den 23. Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern

22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern Brancheninformationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung Ausgabe 01/2007 22 Fragen und Antworten zur neuen Zulassungsverordnung und Oldtimern Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Mehr

Informationen zu den gesetzlichen Untersuchungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Informationen zu den gesetzlichen Untersuchungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Informationen zu den gesetzlichen Untersuchungen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) Hauptuntersuchung, Sicherheitsuntersuchung 29 Untersuchung

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 371/12 (Beschluss) 21.09.12 Beschluss des Bundesrates Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat

Mehr

Herr Testmann (T) wurde am im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Leichtkraftrad angehalten und überprüft.

Herr Testmann (T) wurde am im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Leichtkraftrad angehalten und überprüft. Prüfungsschema für zulassungsrechtliche Sachverhalte Sachverhalt: Das Leichtkraftrad Herr Testmann (T) wurde am 11.11.2017 im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle mit seinem Leichtkraftrad angehalten

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N

T E I L E G U T A C H T E N Hersteller : Land Rover Deutschland GmbH, 65824 Schwalbach / Ts. Blatt 1 T E I L E G U T A C H T E N Nr. 16TG0528-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau

Mehr

T E I L E G U T A C H T E N. Nr.: TÜH-TB

T E I L E G U T A C H T E N. Nr.: TÜH-TB Stand: Seite 1 von 4 T E I L E G U T A C H T E N Nr.: TÜH-TB 2004-030.08 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für

Mehr

Entwurf Vorblatt zum

Entwurf Vorblatt zum Entwurf Vorblatt zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel Das Verwaltungsverfahren für

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-01 (Zusammenfassung 01) 11E Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang : Flankenschutzrohr

Mehr

Schadstoff- "Schlüsselnummern"/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen

Schadstoff- Schlüsselnummern/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen šxžâ @Ίžškš ä  Â@xÎx@ Âäk ÅÎk kâ ers. Stand 5/99 Stand 01/00 Schadstoff- ""/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen Seit dem 01.07.97 wird die Kfz.-Steuer nicht nur nach dem Hubraum bemessen, sondern

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) FZV Ausfertigungsdatum: 002011 Vollzitat: "Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom Februar 2011 (BGBl. I

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02) 12E Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Spoilerschutzrohr

Mehr

Kfz.-Zulassungsbehörden

Kfz.-Zulassungsbehörden Programmübersicht Kfz.-Zulassungsbehörden Stand: 01.06.2015 www.dsd-staatliche-dokumente.de DSD Staatliche Dokumente GmbH Sendener Stiege 4 48163 Münster Tel: 02536/ 991-157 Fax: 02536/991-148 Mail: mail@dsd-staatliche-dokumente.de

Mehr

RWTÜV Fahrzeug GmbH Labor für Fahrzeugtechnik Ein Unternehmen der TÜV Mitte Gruppe TEILEGUTACHTEN. Nr.: FZTP02/24365/A/07

RWTÜV Fahrzeug GmbH Labor für Fahrzeugtechnik Ein Unternehmen der TÜV Mitte Gruppe TEILEGUTACHTEN. Nr.: FZTP02/24365/A/07 Labor für Fahrzeugtechnik Ein Unternehmen der TÜV Mitte Gruppe TEILEGUTACHTEN Nr.: über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs.3 Nr.4 StVZO

Mehr

T-Fahrzeuge Optionen für den Übergang von 2003/37/EU auf 167/2013 Ende 2017

T-Fahrzeuge Optionen für den Übergang von 2003/37/EU auf 167/2013 Ende 2017 T-Fahrzeuge Optionen für den Übergang von 2003/37/EU auf 167/2013 Ende 2017 AKT 2017 23. Februar 2017 Andreas Schauer, VDMA Referat Verkehr Andreas Schauer Gliederung Sachstand VO (EU) 167/2013 und Exkurs:

Mehr

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02)

TEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02) 11F Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. 07-00557-CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FahrzeugZulassungsverordnung - FZV)

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FahrzeugZulassungsverordnung - FZV) Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FahrzeugZulassungsverordnung - FZV) FZV Ausfertigungsdatum: 002011 Vollzitat: "Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom Februar 2011 (BGBl. I S.

Mehr

H I - j/11 H

H I - j/11 H 2012 2011 H I - j/11 H1043 201100 Methodische Erläuterungen Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nach 2 Abs. 1 Nr. 3 KBAG (Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes vom 04.08.1951) im Rahmen der

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Behörde fljr Inneres und Sport, Johanniswall 4. D-20095 Hamburg Landesbetrieb Verkehr Ausschiäger Weg 100 20537 Hamburg Amt für Innere Verwaltung

Mehr

Zulassung eines Fahrzeuges durch Bevollmächtigte - Vollmacht, Einverständnis, SEPA-Mandat -

Zulassung eines Fahrzeuges durch Bevollmächtigte - Vollmacht, Einverständnis, SEPA-Mandat - Zulassung eines Fahrzeuges durch Bevollmächtigte - Vollmacht, Einverständnis, SEPA-Mandat - 1. Vollmacht (Erläuterungen sind auf Seite 2 abgedruckt) Hiermit bevollmächtige/n ich/wir (Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin)

Mehr

Um eine einheitliche Verfahrensweise in Thüringen sicherzustellen, werden folgende Festlegungen getroffen:

Um eine einheitliche Verfahrensweise in Thüringen sicherzustellen, werden folgende Festlegungen getroffen: Erlass zur Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen sowie Kennzeichnung von Oldtimerfahrzeugen Landesrecht Thüringen Vom 15. April 2009 (ThürStAnz S. 774) I. Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

Mehr

Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrt-Bundesamt Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl

Mehr

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt)

Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Stand: 01.01.2018 Landratsamt Altötting -Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht Rechtsgrundlage: Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr, GebTSt (Anlage zu 1 GebOSt) Gebühren- Ersterteilung einer

Mehr