Grundlagen der Sozialhilf für älterej^enschen nach dem SGB XII
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- Ulrike Seidel
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1 A«Ly t~ Taft 3 Grundlagen der Sozialhilf für älterej^enschen nach dem SGB XII flhbihbmkiab«^! Gesetzliche Grundlagen - SGB XII - i»>t i % GOCH Ifl miieinaide- Stac Faktisch ist das SGB XII Nachfolgeregelung des früheren Bundessozialhilfegesetzes und des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -GSiG-(seit dem ) Nicht erwerbsfähige Personen können bei Hilfedürftigkeit Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch nehmen
2 Gesetzliche Grundlagen - SGB XII - i,, *«GOCH >»w Die Sozialhilfe unterscheidet folgende Leistungsbereiche: Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Träger der Leistungen und Finanzierung SGB XII: *«GOCH «iü mite naoder Stadt' Träger: Kreis Kleve als Träger der Sozialhilfe; Städte und Gemeinden wurden durch Satzung zur Aufgabenwahrnehmung herangezogen. Finanzierung: Kreis Kleve Besonderheiten: Leistungen der Grundsicherung im Alter werden durch den Bund erstattet. Entscheidung über Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und Eingliederungshilfe ist von der Heranziehungssatzung nicht erfasst.
3 SGB XII - Allgemeines - *.,, *i GOCH Leistungen sind grundsätzlich nachrangig gegenüber: Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften vorhandenem Einkommen und Vermögen Leistungen sonstiger Dritter wie z. B. Unterhaltspflichtiger Copyright. Stadtverwallung Goch 2014 Hilfen für ältere Menschen *J G0CH > f»f*m : * rmeinande-stadt" Hilfen mit besonderer Bedeutung für ältere Menschen: - Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung - Hilfen zur Gesundheit - Hilfe zur Pflege
4 Gesetzliche Grundlagen der Leistungssachbearbeitung *<j GOCH SGB XII4. Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung - Voraussetzung: Hilfebedürftigkeit und dauerhafte volle Erwerbsminderung sowie Vollendung des 18. Lebensjahres oder Hilfebedürftigkeit und Erreichung der Altersgrenze nach 41 SGB XII Gesetzliche Grundlagen: Unterschiede der Leistungsgewährung III. und IV. Kapitel SGB XII '* GOCH H*l mite Hilfe zum Lebensunterhalt -III. Kapitel-: - Leistungsgewährung ab bekannt" werden - Vermögensfreibetrag für Alleinstehende - Überprüfung möglicher Unterhaltspflichtiger auf Leistungsfähigkeit Copylight: Stadtverwaltung Goch
5 Gesetzliche Grundlagen: Unterschiede der Leistungsgewährung III. und IV. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter -IV. Kapitel-: **v»* QQQJ»\»' SfiML - Leistungsgewährung nur auf Antrag ab 1. eines Monats - Vermögensfreibetrag für Alleinstehende - Keine Unterhaltsheranziehung von Kindern, wenn vermutet wird, dass deren Einkommen unter liegt Copyright: Stadtverwallung Goch 2014 Leistungen nach dem IV. ^ GOCH Kapitel SGB XII > %w temaide' Staat" Regelsatz (z.zt. 391,00 für eine Einzelperson) Kosten für Unterkunft und Heizung Einmalige Leistungen u.a. für Erstausstattung der Wohnung sowie für Bekleidung Mehrbedarfe u.a. für: - Kostenaufwändigere Ernährung - Warmwasserbe reitung - Schwerbehinderte mit Merkzeichen G" Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
6 Leistungen nach dem V. Kapitel SGB XII * 1 GOCH SGB XII5. Kapitel - Hilfen zur Gesundheit - Voraussetzung: Hilfebedürftigkeit Kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz Leistungen u.a. für ältere Menschen: Vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Leistungen nach dem V. Kapitel SGB XII XJ 0CH Leistungserbringung: Die Leistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel durch die gesetzliche Krankenversicherung gegen Kostenerstattung ( 264 SGB V)
7 Leistungen nach dem VII. Kapitel des SGB XII USSSL SGB XII 7. Kapitel - Hilfe zur Pflege - - Einführung Pflegeversicherungsgesetz (PfVG) im Jahr Leistungen des PfVG sind betragsmäßig gedeckelt - Leistungen nach dem SGB XII orientieren sich dagegen am tatsächlichen Pflegeaufwand - Leistungen des PfVG sind vorrangig, daneben können aber auch Leistungen nach dem SGB XII erbracht werden - SGB Xll-Leistungen auch bei Pflegestufe O" und bei Pflegebedürftigkeit von weniger als 6 Monaten Leistungen nach dem VII. Kapitel des SGB XII f '«GOCH ' ^WM mitenaide: Stadt Berechtigte: Personen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen Zuständigkeit: Bearbeitung und Entscheidung für die Hilfegewährung in Einrichtungen, wie Seniorenheime, hat sich der Kreis Kleve vorbehalten. Hier erfolgt nur die Antragsaufnahme.
8 Leistungen nach dem VII. Kapitel des SGB XII 1 GOCH Leistungsarten - Pflegegeld - Angemessene Aufwendungen der Pflegeperson - Beihilfen für die Pflegeperson - Kosten einer besonderen Pflegekraft - Kosten der Beratung der Pflegeperson - Kosten für zeitweilige Entlastung der Pflegeperson - Beiträge zur Alterssicherung der Pflegeperson Grundlagen der Sozialhilfe für ältere Menschen nach dem SGB XII '* GOCH >%H 11 ander Stadt' Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 8
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