Überblick: Außerordentliche Ratenzahlung von Schulden aus Steuerrollen - Durchführungsverordnung Zusammenfassung der einschlägigen Bestimmungen

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1 INFORMATIONSBRIEF Februar 2014 Überblick: Außerordentliche Ratenzahlung von Schulden aus Steuerrollen - Durchführungsverordnung Zusammenfassung der einschlägigen Bestimmungen Sehr geehrte Klienten! Anbei finden Sie einen Überblick über die obige Neuerung: 1 VORBEMERKUNG Die geltenden Bestimmungen (Art. 19, DPR 602/73) sehen vor, dass Steuerschulden aus Steuerzahlkarten oder vollstreckbaren Festsetzungsbescheiden in bis zu 72 ( ordentliche Ratenzahlung) oder auch bis zu 120 monatlichen Raten bezahlt werden können ( außerordentliche Ratenzahlung). Sofern keine außerordentlichen Sachverhalte vorliegen, darf jede einzelne Rate nicht unter 100,00 Euro liegen; unabhängig vom Betrag der Schuld setzt die Gewährung einer Ratenzahlung keine Hypotheken oder Bürgschaften zur Besicherung der Ansprüche der Behörde (mehr) voraus. Ratenzahlungen sind für alle Steuern und Sozialbeiträge möglich, also etwa für IRPEF, IRES, IVA, die Registersteuer, die IMU und die INPS-Beiträge. Die Voraussetzung für die Gewährung einer Ratenzahlung ist, dass der Steuerzahler eine zeitweilige finanzielle Notlage ( stato di temporanea difficoltà finanziaria ) belegen konnte. Es sei darauf hingewiesen, dass der Schuldner nach der Gewährung einer Ratenzahlung nicht als säumig betrachtet wird; die Eintragung einer Hypothek die bei Schulden bis zu Euro ohnehin untersagt ist ist also nicht mehr möglich. Der Schuldner kann den Antrag auf Ratenzahlung bei einem Equitalia-Schalter auch dann stellen, wenn die Zahlungsfrist von 60 Tagen für die Steuerschulden aus Steuerzahlkarten oder sog. vollstreckbaren Festsetzungsbescheiden bereits abgelaufen ist. Seite 1

2 Sind alle in der Folge dargelegten Voraussetzungen gegeben, so kann also bei Schulden aus Steuerzahlkarten oder vollstreckbaren Festsetzungsbescheiden um: eine ordentliche Ratenzahlung mit bis zu 72 monatlichen Raten für Beträge bis zu ,00 Euro angesucht werden, indem ein einfacher Antrag vorgelegt wird; eine ordentliche Ratenzahlung mit bis zu 72 monatlichen Raten für Beträge von über ,00 Euro angesucht werden, indem der Antrag vorgelegt und die zeitweilige finanzielle Notlage nachgewiesen wird; eine außerordentliche Ratenzahlung mit bis zu 120 monatlichen Raten angesucht werden, indem der Antrag vorgelegt und eine schwerwiegende finanzielle Notlage nachgewiesen wird; 2 ORDENTLICHE RATENZAHLUNG Eine ordentliche Ratenzahlung kann auf bis zu 72 monatliche Raten gesteckt werden. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um gleichbleibende Raten; der Schuldner kann aber auch Antrag auf variable Raten stellen, welche in Erwartung der Besserung seiner wirtschaftlichen Lage jedes Jahr ansteigen. 2.1 BETRÄGE BIS ZU ,00 EURO Gemäß der Pressemitteilung, die von Equitalia am veröffentlicht wurde, wird die Ratenzahlung bei Beträgen bis zu ,00 auf einfachen Antrag des Schuldners gewährt; die finanzielle Notlage muss nicht durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Die Bestimmung dieses Schwellenwertes von Euro erfolgt dabei: Abzüglich bereits erfolgter Teilzahlungen bzw. Entlastungen ( sgravi ) durch die betreffenden Körperschaft (z.b. Agentur für Einnahmen oder INPS); Und ohne etwaige Verzugszinsen (bei unterlassener Zahlung innerhalb der vorgesehenen 60- Tages-Frist), die Gebühren des Einzugsbeauftragten ( aggi di riscossione ) und die Kosten für die Zustellung und die Vollstreckungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Dies gilt für alle Steuern und Sozialbeiträge sowie für alle Steuerzahler, unabhängig davon, ob es natürliche Personen oder Gesellschaften sind. Seite 2

3 2.2 BETRÄGE ÜBER ,00 EURO Bei Ratenzahlungen von Beträgen über ,00 Euro muss unterschieden werden zwischen: Natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, und Einzelunternehmern mit begünstigter Steuerabrechnung Und den übrigen Steuerzahlern NATÜRLICHE PERSONEN, DIE KEINE UNTERNEHMER SIND, UND EINZELUNTERNEHMER MIT BEGÜNSTIGTER STEUERABRECHNUNG Bei natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, und Einzelunternehmern mit begünstigter Steuerabrechnung (also vereinfachte Buchführung, die Begünstigungen für neue wirtschaftliche Initiativen und für geringfügige Steuerzahler) setzt die Gewährung einer Ratenzahlung die Prüfung des sog. ISEE des Steuerzahlers voraus ( Indicatore della Situazione Economica Equivalente del nucleo familiare del debitore ); dieser Index der wirtschaftlichen Lage der Familie des Schuldners wurde von DLgs. 109/98 im Hinblick auf die Gewährung von Sozialleistungen eingeführt. Der ISEE wird auf entsprechenden Antrag von: Den Gemeinden; Den sog. Steuerbeistandszentren (CAF); Oder vom zuständigen INPS-Sitz ausgestellt GESELLSCHAFTEN, KÖRPERSCHAFTEN UND EINZELUNTERNEHMER MIT ORDENTLICHER BUCHFÜHRUNG Dabei handelt es sich um: Kapitalgesellschaften (AG, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH); Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit; Personengesellschaften (OHG und KG); Gewerbliche und nichtgewerbliche Körperschaften; Einzelunternehmer mit ordentlicher Buchführung. Seite 3

4 Liquiditätsindex Für diese Steuerzahler wird die finanzielle Notlage nach den Vorgaben von Equitalia durch eine Analyse auf der Grundlage des sog. Liquiditätsindex geprüft. Der Liquiditätsindex wird bei Bilanzanalysen verwendet, um die Fähigkeit eines Schuldners zu bewerten, kurzfristige Verbindlichkeiten durch seine liquiden Mittel und Forderungen zu bedienen. Konkret wird dabei die Summe aus liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbaren Aktiva ( liquidità differita ) mit den kurzfristigen Verbindlichkeiten ( passività correnti ) dividiert. In diesem Zusammenhang legt Equitalia folgendes fest: Hat dieser Index einen Wert von 1 oder höher, so liegt keine zeitweilige finanzielle Notlage vor; Liegt der Index dagegen unter 1, so kann eine Ratenzahlung gewährt werden. Alfa-Index Im Hinblick auf die Anzahl der Raten ist dagegen der sog. Alfa-Index ausschlaggebend, also das Verhältnis zwischen der Summe der Verbindlichkeiten und der Gesamtleistung ( valore della produzione ), multipliziert mit 100. Dabei können die Raten wie folgt gewährt werden : bei einem Alfa zwischen 0 und 2 maximal 18 Raten; bei einem Alfa zwischen 2,1 und 4 maximal 36 Raten; bei einem Alfa zwischen 4,1 und 6 maximal 48 Raten; bei einem Alfa zwischen 6,1 und 8 maximal 60 Raten; bei einem Alfa über 8,1 maximal 72 Raten. Erforderliche Unterlagen Auf der Website von Equitalia sind je nach Kategorie von Steuerzahlern verschiede Vordrucke verfügbar, in denen jeweils auch angegeben wird, welche Unterlagen dem Antrag auf Ratenzahlung beizulegen sind. Erforderlich ist im übrigen die Vorlage: einer Aufstellung, aus welcher der Liquiditätsindex und der Alfa-Index abgeleitet werden können; und der letzte genehmigte Jahresabschluss (sofern der Steuerzahler dieser Formpflicht unterliegt) Seite 4

5 2.3 VERLÄNGERUNG DER RATENZAHLUNG Equitalia kann die Dauer einer einmal gewährten Ratenzahlung auch verlängern, sofern beide der folgenden Voraussetzungen vorliegen: eine Verschlechterung der zeitweiligen finanziellen Notlage des Schuldners (sie muss hinreichend belegt sein); und dass das Anrecht auf den Zahlungsaufschub weiterhin vorliegt. Eine Verlängerung kann jedoch nur einmal gewährt werden, für einen weiteren Zeitraum und für maximal 72 Monate. 3 AUßERORDENTLICHE VERLÄNGERUNG BIS ZU 120 RATEN Mit Wirkung von Art. 52, DL 69/2013 (umgewandelt in das Gesetz Nr. 98 vom ) kann Equitalia die Ratenzahlung auf bis zu 120 monatliche Raten strecken. Die Gewährung dieser langen Stundung setzt jedoch voraus, dass sich der Steuerzahler in einer schweren finanziellen Notlage befindet ( grave difficoltà finanziaria ), die nicht von ihm verschuldet wurde, sondern mit der aktuellen Konjunkturlage zusammenhängt. Des Weiteren müssen noch folgende Bedingungen gegeben sein: Es muss die Unmöglichkeit nachgewiesen werden ( deve essere accertata l impossibilità ), die Rückzahlung im Rahmen einer ordentlichen Ratenzahlung (also von 72 Raten) zu leisten; Des Weiteren muss die Rückzahlungsfähigkeit im Hinblick auf die gewährte Ratenzahlung bewertet werden. Die entsprechenden Durchführungsverordnungen finden sich nun in DM Es sei darauf hingewiesen, dass eine außerordentliche Ratenzahlung: Bereits beim ersten Antrag auf Ratenzahlung gewährt werden kann; Es können jedoch auch bereits laufende ordentliche Ratenzahlungen verlängert werden; (selbst ordentliche Ratenzahlungen, die schon einmal verlängert wurden). DM legt des weiteren fest, dass der Steuerschuldner, dem ein außerordentlicher Rückzahlungsplan gewährt wurde, sowohl: Eine ordentliche Verlängerung der Ratenzahlung (also bis zu 72 Raten); Als auch eine außerordentliche Verlängerung der Ratenzahlung (also bis zu 120 Raten) beantragen kann. Seite 5

6 Wird ein Antrag auf außerordentliche Ratenzahlung nicht angenommen, so kann der Steuerzahler eine ordentliche Ratenzahlung oder auch eine Verlängerung einer bereits gewährten ordentlichen Ratenzahlung beantragen. Die Vordrucke für den Antrag auf eine außerordentliche Ratenzahlung: Stehen auf der Website von Equitalia kostenlos zur Verfügung; Sie entsprechen jenen, welche der Steuerzahler beim Antrag auf eine ordentliche Ratenzahlung für Beträge über ,00 Euro vorlegen muss. Obwohl Equitalia in diesem Zusammenhang noch keine Klärungen veröffentlich hat, ist davon auszugehen, dass bei außerordentlichen Ratenzahlungen die schwerwiegende finanzielle Notlage immer durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden muss, also auch dann, wenn der geschuldete Betrag unter ,00 Euro liegt. Aus den Vordrucken, die Equitalia nun ausgearbeitet hat, geht des weiteren hervor, dass eine außerordentliche Ratenzahlung nur mit gleichbleibenden Raten gewährt werden kann (also nicht mit variablen, jährlich steigenden Raten). Übergangsregelung Rückzahlungspläne, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von DM (also am ) bereits gewährt wurden, können: auf Antrag des Schuldners; und bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf bis zu 120 monatliche Raten gestreckt werden. Dies gilt für bereits laufende ordentliche Ratenzahlungen auch dann, wenn sie schon einmal verlängert wurden. 3.1 NATÜRLICHE PERSONEN, DIE KEINE UNTERNEHMER SIND, UND EINZELUNTERNEHMER MIT BEGÜNSTIGTER STEUERABRECHNUNG Bei natürlichen Personen, die keine Unternehmer sind, und Einzelunternehmern mit begünstigter Steuerabrechnung (also vereinfachte Buchführung, die Begünstigungen für neue wirtschaftliche Initiativen und für geringfügige Steuerzahler) setzt die Gewährung einer außerordentlichen Ratenzahlung die Vorlage des ISEE des Steuerzahlers voraus; aus diesem ISEE muss hervorgehen, dass der Betrag der Raten im Rahmen einer ordentlichen Ratenzahlung mehr als 20% des monatlichen Einkommens der Kernfamilie des Steuerzahlers ausmacht. Seite 6

7 3.2 GESELLSCHAFTEN, KÖRPERSCHAFTEN UND EINZELUNTERNEHMER MIT ORDENTLICHER BUCHFÜHRUNG Für Kapitalgesellschaften (AG, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH), Genossenschaften und Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, Personengesellschaften (OHG und KG), gewerbliche und nichtgewerbliche Körperschaften sowie für Einzelunternehmer mit ordentlicher Buchführung (also für all jene Steuerzahler, die keine natürliche Personen mit begünstigter Steuerabrechnung sind), setzt die Gewährung einer außerordentlichen Ratenzahlung voraus, dass der Betrag der Raten im Rahmen einer ordentlichen Ratenzahlung mehr als 10% der monatlichen Gesamtleistung ( valore della produzione ) des Unternehmens ausmacht. Des weiteren muss der Liquiditätsindex des Unternehmens zwischen 0,50 und 1 liegen. 3.3 HÖCHSTZAHL DER RATEN Die Höchstzahl der monatlichen Raten, die gewährt werden können, geht aus den im folgenden aufgeführten Tabellen A (für Gesellschaften und gleichgestellte Steuerzahler) bzw. B (für natürliche Personen) hervor, welche dem besprochenen DM beiliegen. TABELLE "A" Rate / Gesamtleistung Höchstzahl der Raten VON BIS 10,01% 10,20% 73 10,21% 10,40% 74 10,41% 10,60% 75 10,61% 10,80% 76 10,81% 11,00% 77 11,01% 11,20% 78 11,21% 11,40% 79 11,41% 11,60% 80 Seite 7

8 11,61% 11,80% 81 11,81% 12,00% 82 12,01% 12,20% 83 12,21% 12,40% 84 12,41% 12,60% 85 12,61% 12,80% 86 12,81% 13,00% 87 13,01% 13,20% 88 13,21% 13,40% 89 13,41% 13,60% 90 13,61% 13,80% 91 13,81% 14,00% 92 14,01% 14,20% 93 14,21% 14,40% 94 14,41% 14,60% 95 14,61% 14,80% 96 14,81% 15,00% 97 15,01% 15,20% 98 15,21% 15,40% 99 15,41% 15,60% ,61% 15,80% ,81% 16,00% 102 Seite 8

9 16,01% 16,20% ,21% 16,40% ,41% 16,60% ,61% 16,80% ,81% 17,00% ,01% 17,20% ,21% 17,40% ,41% 17,60% ,61% 17,80% ,81% 18,00% ,01% 18,20% ,21% 18,40% ,41% 18,60% ,61% 18,80% ,81% 19,00% ,01% 19,20% ,21% 19,40% 119 ÜBER 19,40% 120 TABELLE "B" Seite 9

10 Rate / Einkommen Höchstzahl der Raten Von: Bis zu: 20,01% 20,40% 73 20,41% 20,80% 74 20,81% 21,20% 75 21,21% 21,60% 76 21,61% 22,00% 77 22,01% 22,40% 78 77,41% 22,80% 79 22,81% 23,20% 80 23,21% 23,60% 81 23,61% 24,00% 82 24,01% 24,40% 83 24,41% 24,80% 84 24,81% 25,20% 85 25,21% 25,60% 86 25,61% 26,00% 87 26,01% 26,40% 88 26,41% 26,80% 89 26,81% 27,20% 90 27,21% 27,60% 91 27,61% 28,00% 92 Seite 10

11 28,01% 28,40% 93 28,41% 28,80% 94 28,81% 29,20% 95 29,21% 29,60% 96 29,61% 30,00% 97 30,01% 30,40% 98 30,41% 30,80% 99 30,81% 31,20% ,21% 31,60% ,61% 32,00% ,01% 32,40% ,41% 32,80% ,81% 33,20% ,21% 33,60% ,61% 34,00% ,01% 34,40% ,41% 34,80% ,81% 35,20% ,21% 35,60% ,61% 36,00% ,01% 36,40% ,41% 36,80% 114 Seite 11

12 36,81% 37,20% ,21% 37,60% ,61% 38,00% ,01% 38,40% ,41% 38,80% 119 ÜBER 38,80% VERFALL DES ANRECHTS AUF DIE RATENZAHLUNG Verfällt das Anrecht auf die Ratenzahlung, so wird die gesamte Restschuld auch zwangsweise eingefordert (eventuell auch mittels Enteignung); eine weitere Ratenzahlung ist nicht mehr möglich. Das Anrecht auf die Ratenzahlung verfällt jedoch erst dann, wenn acht (auch nicht aufeinanderfolgende) Raten nicht gezahlt werden. 5 VORDRUCK FÜR DEN ANTRAG AUF RATENZAHLUNG Nachstehend ist der Vordruck für den Antrag auf Ratenzahlung von natürlichen Personen abgebildet; er ist: sowohl für die ordentliche Ratenzahlung (bei Beträgen über ,00 Euro); als auch für die außerordentliche Ratenzahlung zu verwenden. Seite 12

13 An Equitalia... Büro... ANTRAG AUF RATENZAHLUNG IM SINNE VON ART. 19, DPR NR. 602/1973 NATÜRLICHE PERSONEN, DIE KEINE UNTERNEHMER SIND, UND EINZELUNTERNEHMER MIT BEGÜNSTIGTER STEUERABRECHNUNG 1 ORDENTLICHE RATENZAHLUNG FÜR STEUERSCHULDEN VON ÜBER ,00 EURO AUSSERORDENTLICHE RATENZAHLUNG FÜR STEUERSCHULDEN IN JEGLICHER HÖHE Der/Die unterfertigte... Geboren in... (Prov....) am... Steuernummer... Ansässig in... (Prov....) Anschrift... PLZ.... Telefon... Fax [_] für sich selbst [_] in seiner Eigenschaft als Inhaber der Firma Mit Rechtssitz in... (Prov....) Anschrift... PLZ.... Telefon... Fax ERKLÄRT, sich aus folgenden Gründen in einer zeitweiligen objektiven Notlage zu befinden: (die folgenden Kästchen sind nur dann anzukreuzen, wenn der Antragsteller ein Einzelunternehmen mit vereinfachter Buchführung bzw. begünstigter Steuerabrechnung ist) Dass sein Unternehmen: Seite 13

14 [_] die vereinfachte Buchführung für kleinere Unternehmen im Sinne von Art. 18, DPR Nr. 600in Anspruch nimmt [_] den Abrechnungsmodus für neue wirtschaftliche Initiativen im Sinne von Art. 13, Gesetz vom , Nr. 388in Anspruch nimmt. [_] den Abrechnungsmodus der sog. geringfügigen Steuerzahler im Sinne von Art. 1, Abs. 96 bis 117, Gesetz vom Nr. 244 in Anspruch nimmt, (das folgende Kästchen ist nur dann anzukreuzen, wenn eine außerordentliche Ratenzahlung beantragt wird) [_] sich unabhängig von einer etwaigen eigenen Verantwortung in einer nachgewiesenen und schwerwiegenden Notlage zu befinden, die mit der wirtschaftlichen Konjunktur zusammenhängt, und zwar aus den folgenden Gründen Firmen mit vereinfachter Buchführung für kleinere Unternehmen im Sinne von Art. 18, DPR Nr. 600 Firmen, die den Abrechnungsmodus für neue wirtschaftliche Initiativen im Sinne von Art. 13, Gesetz vom , Nr. 388 in Anspruch nehmen Firmen, die den Abrechnungsmodus der sog. geringfügigen Steuerzahler im Sinne von Art. 1, Abs. 96 bis 117, Gesetz vom Nr. 244 in Anspruch nehmen. LEGT BEI 2 Die ISEE ( certificazione relativa all'indicatore della Situazione Economica Equivalente ) seiner Kernfamilie, ausgestellt am... BEANTRAGT Die Aufteilung der Steuerschuld aus dem/den folgenden Rechtsakt/en 4 in... Raten 3 : n... n.... n... n.... n... n.... n... n.... mit einem Gesamtbetrag von Euro, nach Maßgabe eines: Seite 14

15 (nur ein Kästchen ankreuzen) [_] ordentlichen Rückzahlungsplans mit gleichbleibenden Raten; [_] ordentlichen Rückzahlungsplans mit jährlich ansteigenden Raten 5 ; [_] außerordentlichen Rückzahlungsplans mit gleichbleibenden Raten. Im Hinblick auf den vorliegenden Antrag erklärt der/die Unterfertigte, sein Domizil bei... Anschrift...Gemeinde (Prov....)... PLZ.... Telefon... Fax zu erwählen, und verpflichtet sich, etwaige Veränderungen des Domizils mitzuteilen; er erkennt an, dass Equitalia keinerlei Verantwortung für den Fall übernimmt, dass eine Zustellung im genannten Domizil nicht möglich ist. Der/die Unterfertigte ermächtigt Equitalia... im Sinne von D.lgs. 30. Juni 2003 Nr. 196 zur Verarbeitung der im vorliegenden Antrag enthaltenen Daten für Zwecke, die mit der Behandlung des Antrags selbst zusammenhängen oder ihr dienen, einschließlich der Überprüfung der Wahrheitstreue der vorgelegten I.S.E.E.-Bestätigung. In Ermangelung dieser Ermächtigung kann der Antrag auf Ratenzahlung nicht geprüft werden. Ort und Datum Unterschrift 2 Bei Antrag auf eine außerordentliche Ratenzahlung muss die ISEE-Bestätigung auch den korrekt ausgefüllten Abschnitt N - INDICATORE DELLA SITUAZIONE REDDITUALE (ISR) enthalten. 3 Bei ordentlicher Ratenzahlung bis zu 72 monatliche Raten, bei außerordentlicher ordentlicher Ratenzahlung bis zu 120. Der Mindestbetrag für jede Rate beläuft sich auf 100 Euro. 4 Steuerzahlkarten, vollstreckbare Festsetzungsbescheide der Agentur für Einnahmen, Belastungsbescheide der INPS. Es wird daran erinnert, dass die Einhebung von bereits abgelaufenen Steuerschulden, die im vorliegenden Antrag nicht aufgeführt sind oder von Gesetz wegen nicht in Raten erlegt werden können, der Einzugsbeauftragte jederzeit Vollstreckungs- und Sicherheitsmaßnahmen im Sinne von DPR 29. September 1973, Nr. 602 ergreifen kann. 5 Rückzahlungspläne mit variablen Raten sehen vor, dass die Höhe der Rate im Laufe des Rückzahlungszeitraums jährlich steigt. Seite 15

16 Für weitere Klärungen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung. Meran, den 18. Februar 2014 Mit freundlichen Grüßen Kanzlei König Skocir Kiem Siebenförcher - info@ksk.it Seite 16