Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW)

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1 Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW) A Allgemeines 1. Inhalt 1.1. Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes bewilligt die Kreisschulpflege Wülflingen das Reglement für den Elternrat (EMWLW). Die EMWLW ist konfessionell, politisch und kulturell neutral Die EMWLW des Schulhauses Langwiesen-Wyden stellt die institutionalisierte Elternmitwirkung auf Klassen- und Schulhausebene dar. Unter Elternmitwirkung fallen Formen der Zusammenarbeit von gesetzlichen Vertretungen (nachfolgend Eltern genannt) mit der Lehrerschaft, der Schulleitung und der Kreisschulpflege. 2. Zweck 2.1. Die EMWLW fördert den Kontakt und den Informationsaustausch sowie die gegenseitige Wertschätzung und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Mittels der Zusammenarbeit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind gestärkt und die Schulqualität gefördert werden. 3. Abgrenzungen 3.1. Themen wie Promotion, Personalentscheid, Klassenzuteilung, Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts gehören nicht zum Mitsprachebereich der EMWLW. Die EMWLW übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern ist nicht Aufgabe der EMWLW Vertrauliche Informationen unterstehen der Schweigepflicht Vorstandsmitglieder, Klassendelegierte oder Mitglieder einer Projektgruppe können bei vorsätzlicher oder missbräuchlicher Vertretung von Eigeninteressen oder Verletzung der Schweigepflicht nach einem Gespräch mit den Beteiligten durch den Vorstand ausgeschlossen werden. 4. Organe 4.1. Die Organe der Elternmitwirkung auf Elternseite sind - die Klassenelternrunde auf Klassenebene 11. Juli 2011 Seite 1 von 5

2 - der Elternrat auf Schulhausebene 4.2. Die Mitwirkung der Eltern ist ehrenamtlich und somit unentgeltlich. 5. Wahlen und Abstimmungen 5.1. Bei Wahlen und Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Elternstimmen. Auf Klassenebene hat die Elternschaft pro Kind eine Stimme. Auf Stufe Elternrat hat jede Klasse eine Stimme Wiederwahlen sind möglich. 6. Räumlichkeiten und Finanzen 6.1. Die Schule Langwiesen-Wyden stellt der EMWLW unentgeltlich Räume für die Durchführung von Sitzungen zur Verfügung. Termine für Sitzungen in Schulräumen finden nach Absprache mit der Schulleitung statt Die EMWLW kann in Absprache mit der Schulleitung Informationen wie Flyer etc. in der Schule kopieren und über die Klassen verteilen lassen Das von der Schulleitung zugesprochene Budget wird von der EMWLW selbständig verwaltet. Ende Jahr wird der Schulleitung eine Abrechnung vorgelegt. B Klassenebene / Klassenelternrunde 7. Organisation 7.1. Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenelternrunde. Die Klassenelternrunde versammelt sich auf Wunsch der oder des Klassendelegierten, der Lehrpersonen oder wenn die Eltern von fünf Kindern der Klasse dies verlangen Jeweils im ersten Quartal eines Schuljahres findet ein Elternanlass statt, bei welchem die Klasseneltern, eine Klassendelegierte oder einen Klassendelegierten sowie dessen Stellvertretung wählen. Der oder die Delegierte vertritt die Klasseneltern im Elternrat. Bei Neuwahlen ist darauf zu achten, eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter und Eltern mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund einzubeziehen Findet eine Versammlung der Klasseneltern ohne Beisein der Lehrperson statt, wird diese von der Klassendelegierten oder vom Klassendelegierten vorgängig über Datum und Traktanden und anschliessend über die Resultate informiert. 11. Juli 2011 Seite 2 von 5

3 7.4. Die weitere Zusammenarbeit zwischen der oder dem Klassendelegierten und der Lehrperson wird individuell geregelt. Dazu gehören unter anderem Einladung, Traktandenliste, Protokolle, Beizug eines Kulturdolmetschers, Sitzungsleitung, Information abwesender Klasseneltern, etc. 8. Aufgaben 8.1. Die Zusammenkünfte der Klasseneltern dienen der gegenseitigen Information, dem Gedankenaustausch über Erziehung in Schule und Familie, der Diskussion aktuellerfragen der Schulklasse sowie der Suche nach möglicher Mithilfe beim Lösen anstehender Schulprobleme. Die Lehrpersonen haben Gelegenheit, unter anderem über Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts zu informieren Die Klasseneltern können in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen geeignete Formen der Elternmitwirkung im Unterrichtsgeschehen und zugunsten des Schulhausklimas entwickeln Die oder der Klassendelegierte sorgt für den Austausch und den Informationsfluss zwischen Klasseneltern und Elternrat. C Schulhausebene / Elternrat 9. Organisation 9.1. Die Klassendelegierten aller Klassen bilden den Elternrat der Schule. Bei Wahlen oder Abstimmungen ist pro Klasse nur eine Stimme gültig Die Schulleitung sowie die Kreisschulpflege nehmen an den Sitzungen des Elternrates beratend teil. Je nach Thema hat auch die Hauswartung, eine Lehrervertretung und eine Schüler/innendelegation mit beratender Stimme Einsitz Wenn möglich sind zwei oder mehr Sitze im Elternrat durch fremdsprachige und/oder ausländische Elternvertretungen zu besetzen Der Elternrat versammelt sich je nach Bedarf sowie auf Antrag des Vorstands, von fünf Klassendelegierten, der Schulleitung oder der Kreisschulpflege, mindestens aber einmal pro Semester Die Einladung zu einer Versammlung erfolgt durch den Vorstand nach Rücksprache mit der Schulleitung. 10. Aufgaben Elternrat 11. Juli 2011 Seite 3 von 5

4 10.1. Im Elternrat werden Themen besprochen, die sich an den Zusammenkünften der Klasseneltern sowie den Sitzungen der Lehrerschaft oder der Kreisschulpflege als bedeutend für die ganze Schule erwiesen haben. Der Elternrat unterstützt nach Möglichkeit die Schule in ihrer Öffentlichkeitsarbeit Der Elternrat hat das Recht, schriftlich Anträge an den Schüler/-innenrat, an die Schulkonferenz, an die Schulleitung, sowie an die Kreisschulpflege zu stellen. Der Elternrat kann Stellung nehmen zu Anträgen des Schüler/-innenrats, der Schulkonferenz, der Schulleitung sowie der Kreisschulpflege Ein Mitglied des Elternrats kann auf Einladung an einer Sitzung der Schulkonferenz teilnehmen. 11. Aufgaben Vorstand In Absprache mit der Schulpflege und der Schulleitung werden die Eltern aller Klassen regelmässig vom Vorstand via allgemeine Informationsmittel der Schule über die Arbeit im Elternrat unterrichtet Der Vorstand des Elternrats ist Ansprechperson für den Schüler/-innenrat, die Schulkonferenz, die Schulleitung und die Kreisschulpflege. Der Vorstand hat die Möglichkeit, die Mitglieder der Kreisschulpflege einmal jährlich an einer Sitzung persönlich über die Arbeit im Elternrat zu informieren Der Vorstand genehmigt Projekte und setzt Projektgruppen ein. Die Mitglieder der Projektgruppen werden durch die Klassendelegierten sowie deren Stellvertreter gebildet. Bei Bedarf können die Projektgruppen weitere Personen, die nicht dem Elternrat angehören, beiziehen Die Projektgruppen orientieren den Vorstand regelmässig über ihre Tätigkeiten, mindestens einmal halbjährlich Auftritte im Namen des Elternrats können von Projektgruppen nur nach Absprache mit dem Vorstand durchgeführt werden Im Übrigen organisieren die Projektgruppen ihre Tätigkeit selbständig Die Daten der Versammlungen des Elternrats werden jährlich im Voraus vom Vorstand in Absprache mit der Schulleitung festgelegt. Die Einladung erfolgt schriftlich und mindestens zwei Wochen im Voraus Das Protokoll wird spätestens zwei Wochen nach Sitzungsdatum allen Mitgliedern des Elternrats inkl. Stellvertretung, den Delegierten der Kreisschulpflege sowie der Schulleitung zugestellt Die Sitzungsdaten des Vorstands werden an den jeweiligen Vorstandssitzungen gemeinsam und im Voraus festgelegt. Sie finden nach Bedarf statt. Das Beschlussprotokoll wird innert zwei Wochen verschickt. 11. Juli 2011 Seite 4 von 5

5 11.5. Informationsfluss / Öffentlichkeitsarbeit Der Vorstand vertritt den Elternrat nach Aussen. Er orientiert grundsätzlich die Öffentlichkeit, die Schulleitung sowie die Schulbehörden über die Tätigkeiten des Elternrats und dessen Arbeitsgruppen. Er ist in der Wahl seiner Kommunikationsmittel frei. 12. Konstituierung (Wahl) Amtsdauer Die Amtsdauer der Klassendelegierten sowie deren Stellvertretungen beträgt ein Jahr. Sie können wieder gewählt werden Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie können wieder gewählt werden Der Elternrat wählt jährlich einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: - einem Präsidenten/einer Präsidentin - einem Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin - einem Aktuar/einer Aktuarin - einem Kassier/einer Kassierin - einem Delegierten/einer Delegierten für Öffentlichkeitsarbeit - ein weiteres Mitglied Die Abstimmungen und Wahlen des Elternrats werden mit einfachem Mehr durchgeführt. Stimmenthaltungen sind möglich. Die Stellvertretung abwesender Delegierter ist nur durch ihre gewählten Stellvertreter möglich. 13. Änderung des Reglements Änderungen dieses Reglements bedürfen einer 2/3 Mehrheit der entsprechenden Elternratssitzung. Die Änderungen müssen allen Elternratsmitgliedern mit der Einladung vorgelegt werden. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Elternrats. Anträge zur Änderung der Reglements müssen 6 Wochen vor der nächsten Elternratsitzung beim Vorstand eingetroffen sein. Änderungen dieses Reglements werden der Kreisschulpflege zur Genehmigung vorgelegt. 11. Juli 2011 Seite 5 von 5

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