Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW)
|
|
- Victoria Kurzmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Reglement der Elternmitwirkung Langwiesen-Wyden (EMWLW) A Allgemeines 1. Inhalt 1.1. Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes bewilligt die Kreisschulpflege Wülflingen das Reglement für den Elternrat (EMWLW). Die EMWLW ist konfessionell, politisch und kulturell neutral Die EMWLW des Schulhauses Langwiesen-Wyden stellt die institutionalisierte Elternmitwirkung auf Klassen- und Schulhausebene dar. Unter Elternmitwirkung fallen Formen der Zusammenarbeit von gesetzlichen Vertretungen (nachfolgend Eltern genannt) mit der Lehrerschaft, der Schulleitung und der Kreisschulpflege. 2. Zweck 2.1. Die EMWLW fördert den Kontakt und den Informationsaustausch sowie die gegenseitige Wertschätzung und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Mittels der Zusammenarbeit soll die gemeinsame Verantwortung für das Kind gestärkt und die Schulqualität gefördert werden. 3. Abgrenzungen 3.1. Themen wie Promotion, Personalentscheid, Klassenzuteilung, Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts gehören nicht zum Mitsprachebereich der EMWLW. Die EMWLW übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus Die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülerinnen und Schülern ist nicht Aufgabe der EMWLW Vertrauliche Informationen unterstehen der Schweigepflicht Vorstandsmitglieder, Klassendelegierte oder Mitglieder einer Projektgruppe können bei vorsätzlicher oder missbräuchlicher Vertretung von Eigeninteressen oder Verletzung der Schweigepflicht nach einem Gespräch mit den Beteiligten durch den Vorstand ausgeschlossen werden. 4. Organe 4.1. Die Organe der Elternmitwirkung auf Elternseite sind - die Klassenelternrunde auf Klassenebene 11. Juli 2011 Seite 1 von 5
2 - der Elternrat auf Schulhausebene 4.2. Die Mitwirkung der Eltern ist ehrenamtlich und somit unentgeltlich. 5. Wahlen und Abstimmungen 5.1. Bei Wahlen und Abstimmungen gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Elternstimmen. Auf Klassenebene hat die Elternschaft pro Kind eine Stimme. Auf Stufe Elternrat hat jede Klasse eine Stimme Wiederwahlen sind möglich. 6. Räumlichkeiten und Finanzen 6.1. Die Schule Langwiesen-Wyden stellt der EMWLW unentgeltlich Räume für die Durchführung von Sitzungen zur Verfügung. Termine für Sitzungen in Schulräumen finden nach Absprache mit der Schulleitung statt Die EMWLW kann in Absprache mit der Schulleitung Informationen wie Flyer etc. in der Schule kopieren und über die Klassen verteilen lassen Das von der Schulleitung zugesprochene Budget wird von der EMWLW selbständig verwaltet. Ende Jahr wird der Schulleitung eine Abrechnung vorgelegt. B Klassenebene / Klassenelternrunde 7. Organisation 7.1. Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenelternrunde. Die Klassenelternrunde versammelt sich auf Wunsch der oder des Klassendelegierten, der Lehrpersonen oder wenn die Eltern von fünf Kindern der Klasse dies verlangen Jeweils im ersten Quartal eines Schuljahres findet ein Elternanlass statt, bei welchem die Klasseneltern, eine Klassendelegierte oder einen Klassendelegierten sowie dessen Stellvertretung wählen. Der oder die Delegierte vertritt die Klasseneltern im Elternrat. Bei Neuwahlen ist darauf zu achten, eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter und Eltern mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund einzubeziehen Findet eine Versammlung der Klasseneltern ohne Beisein der Lehrperson statt, wird diese von der Klassendelegierten oder vom Klassendelegierten vorgängig über Datum und Traktanden und anschliessend über die Resultate informiert. 11. Juli 2011 Seite 2 von 5
3 7.4. Die weitere Zusammenarbeit zwischen der oder dem Klassendelegierten und der Lehrperson wird individuell geregelt. Dazu gehören unter anderem Einladung, Traktandenliste, Protokolle, Beizug eines Kulturdolmetschers, Sitzungsleitung, Information abwesender Klasseneltern, etc. 8. Aufgaben 8.1. Die Zusammenkünfte der Klasseneltern dienen der gegenseitigen Information, dem Gedankenaustausch über Erziehung in Schule und Familie, der Diskussion aktuellerfragen der Schulklasse sowie der Suche nach möglicher Mithilfe beim Lösen anstehender Schulprobleme. Die Lehrpersonen haben Gelegenheit, unter anderem über Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts zu informieren Die Klasseneltern können in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen geeignete Formen der Elternmitwirkung im Unterrichtsgeschehen und zugunsten des Schulhausklimas entwickeln Die oder der Klassendelegierte sorgt für den Austausch und den Informationsfluss zwischen Klasseneltern und Elternrat. C Schulhausebene / Elternrat 9. Organisation 9.1. Die Klassendelegierten aller Klassen bilden den Elternrat der Schule. Bei Wahlen oder Abstimmungen ist pro Klasse nur eine Stimme gültig Die Schulleitung sowie die Kreisschulpflege nehmen an den Sitzungen des Elternrates beratend teil. Je nach Thema hat auch die Hauswartung, eine Lehrervertretung und eine Schüler/innendelegation mit beratender Stimme Einsitz Wenn möglich sind zwei oder mehr Sitze im Elternrat durch fremdsprachige und/oder ausländische Elternvertretungen zu besetzen Der Elternrat versammelt sich je nach Bedarf sowie auf Antrag des Vorstands, von fünf Klassendelegierten, der Schulleitung oder der Kreisschulpflege, mindestens aber einmal pro Semester Die Einladung zu einer Versammlung erfolgt durch den Vorstand nach Rücksprache mit der Schulleitung. 10. Aufgaben Elternrat 11. Juli 2011 Seite 3 von 5
4 10.1. Im Elternrat werden Themen besprochen, die sich an den Zusammenkünften der Klasseneltern sowie den Sitzungen der Lehrerschaft oder der Kreisschulpflege als bedeutend für die ganze Schule erwiesen haben. Der Elternrat unterstützt nach Möglichkeit die Schule in ihrer Öffentlichkeitsarbeit Der Elternrat hat das Recht, schriftlich Anträge an den Schüler/-innenrat, an die Schulkonferenz, an die Schulleitung, sowie an die Kreisschulpflege zu stellen. Der Elternrat kann Stellung nehmen zu Anträgen des Schüler/-innenrats, der Schulkonferenz, der Schulleitung sowie der Kreisschulpflege Ein Mitglied des Elternrats kann auf Einladung an einer Sitzung der Schulkonferenz teilnehmen. 11. Aufgaben Vorstand In Absprache mit der Schulpflege und der Schulleitung werden die Eltern aller Klassen regelmässig vom Vorstand via allgemeine Informationsmittel der Schule über die Arbeit im Elternrat unterrichtet Der Vorstand des Elternrats ist Ansprechperson für den Schüler/-innenrat, die Schulkonferenz, die Schulleitung und die Kreisschulpflege. Der Vorstand hat die Möglichkeit, die Mitglieder der Kreisschulpflege einmal jährlich an einer Sitzung persönlich über die Arbeit im Elternrat zu informieren Der Vorstand genehmigt Projekte und setzt Projektgruppen ein. Die Mitglieder der Projektgruppen werden durch die Klassendelegierten sowie deren Stellvertreter gebildet. Bei Bedarf können die Projektgruppen weitere Personen, die nicht dem Elternrat angehören, beiziehen Die Projektgruppen orientieren den Vorstand regelmässig über ihre Tätigkeiten, mindestens einmal halbjährlich Auftritte im Namen des Elternrats können von Projektgruppen nur nach Absprache mit dem Vorstand durchgeführt werden Im Übrigen organisieren die Projektgruppen ihre Tätigkeit selbständig Die Daten der Versammlungen des Elternrats werden jährlich im Voraus vom Vorstand in Absprache mit der Schulleitung festgelegt. Die Einladung erfolgt schriftlich und mindestens zwei Wochen im Voraus Das Protokoll wird spätestens zwei Wochen nach Sitzungsdatum allen Mitgliedern des Elternrats inkl. Stellvertretung, den Delegierten der Kreisschulpflege sowie der Schulleitung zugestellt Die Sitzungsdaten des Vorstands werden an den jeweiligen Vorstandssitzungen gemeinsam und im Voraus festgelegt. Sie finden nach Bedarf statt. Das Beschlussprotokoll wird innert zwei Wochen verschickt. 11. Juli 2011 Seite 4 von 5
5 11.5. Informationsfluss / Öffentlichkeitsarbeit Der Vorstand vertritt den Elternrat nach Aussen. Er orientiert grundsätzlich die Öffentlichkeit, die Schulleitung sowie die Schulbehörden über die Tätigkeiten des Elternrats und dessen Arbeitsgruppen. Er ist in der Wahl seiner Kommunikationsmittel frei. 12. Konstituierung (Wahl) Amtsdauer Die Amtsdauer der Klassendelegierten sowie deren Stellvertretungen beträgt ein Jahr. Sie können wieder gewählt werden Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt ein Jahr. Sie können wieder gewählt werden Der Elternrat wählt jährlich einen Vorstand. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: - einem Präsidenten/einer Präsidentin - einem Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin - einem Aktuar/einer Aktuarin - einem Kassier/einer Kassierin - einem Delegierten/einer Delegierten für Öffentlichkeitsarbeit - ein weiteres Mitglied Die Abstimmungen und Wahlen des Elternrats werden mit einfachem Mehr durchgeführt. Stimmenthaltungen sind möglich. Die Stellvertretung abwesender Delegierter ist nur durch ihre gewählten Stellvertreter möglich. 13. Änderung des Reglements Änderungen dieses Reglements bedürfen einer 2/3 Mehrheit der entsprechenden Elternratssitzung. Die Änderungen müssen allen Elternratsmitgliedern mit der Einladung vorgelegt werden. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Elternrats. Anträge zur Änderung der Reglements müssen 6 Wochen vor der nächsten Elternratsitzung beim Vorstand eingetroffen sein. Änderungen dieses Reglements werden der Kreisschulpflege zur Genehmigung vorgelegt. 11. Juli 2011 Seite 5 von 5
Reglement der Elternmitwirkung Talhof-Erlen
Reglement der Elternmitwirkung Talhof-Erlen Ausgabe 2012 (Am 3.9.2012 von der Kreisschulpflege genehmigt) Inhaltsverzeichnis 1. Ziele und Aufgaben der Elternmitverantwortung 3 2. Organisation des Elternrates
MehrReglement Elternrat Schule Feld
Reglement Elternrat Schule Feld 1 Grundlage und Geltungsbereich 1.1 Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes erlässt die Kreisschulpflege Veltheim für die Elternmitwirkung in der Schule Feld folgendes Reglement.
MehrReglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten
Seite 1 Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten Allgemeines Das Elternforum gilt für die Kindergärten und die Primarschulen Wangen b. Olten. Der Begriff Eltern steht für alle Erziehungsberechtigten
MehrReglement Elternmitwirkung für die Schule Aussenwachten
Reglement Elternmitwirkung für die Schule Aussenwachten 1 Grundlage und Geltungsbereich Gestützt auf das Volksschulgesetz ( 55) bewilligt die Kreisschulpflege Seen (KSP) das Reglement Elternmitwirkung
MehrReglement Elternmitwirkung
vom 20. Juni 2013 Version Datum Ansprechperson Änderungen 1.0 20.06.2013 Schulbehörde Neufassung Inhaltsverzeichnis 1. Name... 3 2. Grundlagen... 3 3. Ziele... 3 4. Grundsätze / Einleitung... 3 5. Organigramm...
MehrReglement Elternrat. Primarschule Dielsdorf
Reglement Reglement Elternrat Primarschule Dielsdorf Reglement Elternrat Seite 1 von 7 erstellt: 06.07.2009/ergänzt: 05.11.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 3 2. Geltungsbereich 3 3. Zweck 3 4. Ziel
MehrREGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, )
REGLEMENT DES ELTERNGREMIUMS DER SCHULE ZUMIKON (VERSION, 25.6.18) INHALTSVERZEICHNIS 1. Grundlagen 2. Abgrenzung 3. Ziel und Zweck 4. Struktur und Mitglieder 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Klasseneltern
MehrReglement Elternrat Schule Wettswil
Reglement Elternrat Schule Wettswil Grundlage In Anwendung von 55 VSG, 65 VSV, 8 Übergangsordnung zum VSG und gemäss Organisationsstatut gibt es an der Schule Wettswil zur Elternmitwirkung im Allgemeinen
MehrFunktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof
Funktionsbeschrieb Elternrat Lindenhof 1. Ziele Der Elternrat ist Ansprechperson für die Schule und setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den
MehrReglement Elternrat Schule Grüningen
Reglement Elternrat Schule Grüningen 1. Ausgangslage Das vorliegende Reglement entstand in der Projektgruppe Elternmitwirkung der Schule Grüningen. In der Projektgruppe waren Eltern und Lehrpersonen aus
MehrAus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Allgemeines Das OZL bezieht die Eltern (der Begriff Eltern steht für
MehrReglement der Elternmitwirkung in Meilen
Reglement der Elternmitwirkung in Meilen 1. Grundlage Gestützt auf 55 des Volksschulgesetzes erlässt die Schulpflege Meilen das folgende Reglement. 2. Zweck und Ziel Das vorliegende Reglement bildet den
MehrLeitfaden Eltern-mit-Wirkung
Leitfaden 1 Leitfaden Eltern-mit-Wirkung Leitfaden 2 Art. 1 Präambel 1.1 s Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Leitfaden auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet.
MehrReglement Elternrat. Schule Teufen. Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort
1. Schule Teufen Reglement Elternrat Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf. Afrikanisches Sprichwort 1. Version Arbeitsgruppe Elternmit Wirkung 24.04.2013 Angepasste Version Vorstand Elternrat
MehrWeisungen über die Elternmitwirkung sowie Schülerinnen- und Schülermitsprache an den Schulen der Gemeinde Köniz
Gestützt auf Art. 31 des Volksschulgesetzes und Art. 17 und 18 des Bildungsreglementes der Gemeinde Köniz vom 13. Februar 2006 erlässt die Zentrale Schulkommission folgende Weisungen über die Elternmitwirkung
Mehr2.8. Metzerlen-Mariastein. Gemeinde
2.8. Metzerlen-Mariastein Gemeinde Reglement Elternrat INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. ALLGEMEINES 3 2. ZIELE UND ZWECK 3 3. AUFGABEN UND KOMPETENZEN 3 4. ABGRENZUNGEN 3 5. ORGANISATION, STRUKTUREN 4 6. ORGANE
MehrREGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN
REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN ERSTELLT DURCH DIE SPURGRUPPE ELTERNMITWIRKUNG Inhaltsverzeichnis Grundlagen 2 Geltungsbereich 2 Zweck 2 Abgrenzung 2 Aufgaben 3 Organisation 3 Öffentlichkeitsarbeiten
MehrReglement der Elternmitwirkung (EMW) an der Volksschule in der Gemeinde Neuenkirch
Reglement der Elternmitwirkung (EMW) an der Volksschule in der Gemeinde Neuenkirch Teil 1: Grundlagen Grundlagen 1. Gesetz über Volksschulbildung 19 Mitwirkung 20 Information und Beratung 22 Zusammenarbeit
Mehr1. Zweck und Ziel. 2. Organisation
Verordnung zum Elternrat der Schule Däniken Vorbemerkung Die Schule Däniken bezieht für die Bereiche Kindergarten und Primarschule die Eltern in Form eines Elternrats in ihre Arbeit mit ein. Der Elternrat
MehrReglement für die Elternmitwirkung in der Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil
Reglement für die Elternmitwirkung in der Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil Inkraftsetzung: Schuljahr 2008/2009 Definitionen Bezeichnung Schuleinheit Hasenbühl / Wermatswil Beschreibung Umfasst die drei
MehrDas Organisationsstatut regelt die Form der allgemeinen Mitwirkung der Eltern.
Reglement Elternrat 1. Gesetzliche Grundlagen Volksschulgesetz (VSG) 55: Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die Mitwirkung der Eltern. Bei personellen und methodisch-didaktischen Entscheiden
MehrREGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG
REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG 31.05.2016 Art. 1 Einleitung 1.1 Der Elternrat ist konfessionell, politisch Neutralität und kulturell unabhängig. 1.2 Der Begriff Eltern steht
MehrReglement Elternrat Primarschule Winkel
Reglement Elternrat Primarschule Winkel Primarschule 8185 Winkel Seite 1 / 10 01.01.2010/06.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 3 2. Zweck und Ziel 3 3. Abgrenzung 3 4. Organisation 4 4.1. Organigramm
MehrRahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal
Rahmenbedingungen des Elternrats Kindergärten Langenthal Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Zielsetzungen 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Allgemeines 3 1.3 Ziel und Zweck 3 1.4 Abgrenzung 3 2 Organisation
MehrKonzept & Reglement. Elternmitwirkung der Schule Full-Reuenthal. Stand, Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal
Konzept & Reglement Elternmitwirkung der Schule Full-Reuenthal Stand, 30.4.2015 1 Reglement Elternmitwirkung Full-Reuenthal Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN 3 2. ZWECK UND ZIEL 3 3.
MehrReglement Eltern Café Vorderthal
Reglement Eltern Café Vorderthal Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN... 2 1.1 Einleitung... 2 1.2 Geltungsbereich... 2 1.3 Ziel und Zweck... 2 2. ORGANISATION... 3 2.1 Struktur und Mitglieder...
MehrVerordnung über die Elternmitwirkung an der Schule und den Kindergärten der Einwohnergemeinde Lengnau
Verordnung über die Elternmitwirkung an der Schule und den Kindergärten der Einwohnergemeinde 1. Grundlage und Zweck 3 Grundsatz 3 Zweck 3. Elternvertretung / Mitwirkung 3 Formen der Mitwirkung 3 Elternversammlung
MehrElternrat Kindergärten Spalen und Primarschule Peters/Münsterplatz. Geschäftsordnung
Volksschulen Kindergärten und Primarschule Basel Elternrat der Kindergärten Spalen und der Primarschule Peters/Münsterplatz Elternrat Kindergärten Spalen und Primarschule Peters/Münsterplatz Geschäftsordnung
MehrAllgemeine Elternmitwirkung Schule Waidhalde
Allgemeine Elternmitwirkung Schule Waidhalde Juni 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Leitideen... 2 2. Grundlagen... 2 3. Abgrenzung... 2 4. Organisation... 3 5. Zweck, Aufgaben und Kompetenzen der Elterngremien...
MehrUnsere Schulkultur lebt durch Zusammenarbeit
ELTERNMITWIRKUNG Unsere Schulkultur lebt durch Zusammenarbeit (aus dem Leitbild der Gemeindeschule Ruggell) Zusammenarbeitsvereinbarung Einleitung Elternmitwirkung (EMW) ist ein bereichernder Bestandteil
MehrKanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi
Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi Geschäftsordnung Version vom 24.2.2011 Grundsatz Miteinander für die Kinder, die Klasse und die Schule! Im Zentrum steht das Kind. Elternhaus und Schule tragen
MehrSCHULE PFÄFFIKON ZH WIR BILDEN DIE ZUKUNFT. Reglement des Elternrats der Schuleinheit Steinacker, Gemeinde Pfäffikon ZH
SCHULE PFÄFFIKON ZH Ng Reglement des Elternrats der Schuleinheit Steinacker, Gemeinde Pfäffikon ZH ElternmitWirkung Schulhaus Steinacker J fs W II!'; s t ( *'t s h' f-p f *- " * i s- w-f?:a r«* "l -:-';
MehrElternrat im Schülerclub Nordstrasse. Konzept. Zielsetzung: Aufgaben: September 2003
SCHÜLERCLUB NORDSTRASSE WWW.SCHUELERCLUBNORDSTRASSE.CH TEL 01 271 72 07 FAX 01 271 72 09 NORDSTRASSE 270 8037 ZÜRICH 1 Elternrat im Schülerclub Nordstrasse Konzept September 2003 Zielsetzung: Der Elternrat
MehrEinwohnergemeinde Belp Ressort Schule
Einwohnergemeinde Belp Ressort Schule an den Schul- und Kindergartenklassen der Volksschule Belp INHALTSÜBERSICHT ZIELE DER ELTERNMITWIRKUNG EINSCHRÄNKUNGEN ORGANISATION Elternversammlung Elterngruppe
MehrWildensteiner Elternrat. Reglement
Reglement Version vom 03.09.2007 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Ausgangslage... 3 Begriffe... 3 Leitsätze... 4 Reglement Rechtliche Grundlage... 5 Aufgaben des Elternrates... 5 Rechte des Elternrates...
MehrSchule Nürensdorf Schuleinheit Primar und Kindergarten. Reglement Elternmitwirkung
Schule Nürensdorf Schuleinheit Primar und Kindergarten Reglement Elternmitwirkung Elternmitwirkung im Überblick Die Schuleinheit besteht aus: zwei Schulen: Ebnet und Sunnerai fünf Kindergärten: Ebnet,
MehrReglement für die Elternmitwirkung
Reglement für die Elternmitwirkung KINDERGÄRTEN PRIMARSCHULE REBACKER TAGESSCHULE WETZWIL Herrliberg, 30.03.2010 mit Anpassungen vom 27.06.2013 und 09.02.2017 Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird
MehrReglement Elternrat der Primarschule Hagenbuch (ERPH)
[Reglement Elternrat] Seite 1 21. August 2013 Reglement Elternrat der Primarschule Hagenbuch (ERPH) Für die leichtere Lesbarkeit wird im Reglement nur die männliche Form verwendet und auf Doppelbenennungen
MehrElternforum Schule für Gehör und Sprache Zürich (SGSZ) Geschäftsordnung
Elternforum Schule für Gehör und Sprache Zürich (SGSZ) Geschäftsordnung Allgemeines Die Schule für Gehör und Sprache (SGSZ) umfasst die Schule mit allen Schulstufen und das dazugehörige Internat. Der Begriff
MehrEntsteht, wenn Eltern, Lehrerschaft, Schulleitung und Bildungskommission im Hinblick auf das Kind dieselben
Reglement zur Elternmitwirkung des Elternrats der Schule Aarwangen Eltern mit Wirkung Entsteht, wenn Eltern, Lehrerschaft, Schulleitung und Bildungskommission im Hinblick auf das Kind dieselben Ziele haben
Mehr- Elternrat für Fremdsprachige
Gemeindeschule Biberist Leitfaden - Elternrat Biberist - Elternrat für Fremdsprachige Von der SL überarbeitete und genehmigte Version vom 24. Aug. 2012 1. Grundsätze 2. Ziele 3. Rahmenbedingungen 4. Organisation
MehrPrimarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien
Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien 10. Juni 2009 genehmigt durch die Kreisschulpflege am 23. Juni 2009, inklusive Nachträge vom 18. Mai 2010, 30. November 2010 und Änderung vom 25.
MehrKonzept Elternarbeit Schule Wallbach. ule - el
Konzept Elternarbeit Schule Wallbach SCH ule - el TERN Ziele Ziel der Elternarbeit ist es, eine lebendige Schulkultur im Austausch zwischen Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulpflege zu gestalten.
MehrReglement über die Elternmitwirkung der Schule Wetzikon
Schule Reglement über die Elternmitwirkung der Schule Wetzikon vom 4. September 2018 Genehmigungsinstanz: Schulpflege Inkraftsetzung: 1. Juli 2018 Stand: 4. September 2018 SR.-Nr.: 202.3 Version: V1 1
MehrRichtlinien für den Gesamtelternrat *parents biel* (GER) und die Elternräte (ER) der Stadt Biel
Gesamtelternrat *parents biel* der Stadt Biel Coordination des Conseils des Parents *parents biel* de la ville de Bienne Richtlinien für den Gesamtelternrat *parents biel* (GER) und die Elternräte (ER)
MehrReglement für die Elternmitwirkung der Schule Oberrieden
Reglement für die Elternmitwirkung der vom Februar 2012 Die definiert die Mitwirkung der Eltern und Erziehungsberechtigten im nachfolgenden Reglement. 1. Einleitung 1.1 Die Elternmitwirkung ist konfessionell,
MehrLeitfaden des Elternbeirates der Montessorischule Luzern
des Elternbeirates der Montessorischule Luzern 1 Grundlagen Luzerner Volksschulbildungsgesetz 19 und 22 (siehe Anhang A1) Projekt "Schulen mit Profil" des Kantons Luzern (siehe Anhang A2) Leitbild MSL
MehrReglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010
Reglement der Personalvertretung vom. Dezember 00.0. / Stand. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz... Artikel Mitgliedschaft... Artikel Vorsitz... Artikel Aufgaben... Artikel 5 Kompetenzen...
MehrREGLEMENT FÜR DIE. KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL
REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen
MehrStatuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon
Schülerorganisation Kantonsschule Wiedikon Goldbrunnenstrasse 80 8055 Zürich Zimmer 209 http://www.ks-wiedikon.ch/so so@ks-wiedikon.ch Statuten der Schülerorganisation der Kantonsschule Wiedikon 1. Name,
MehrSCHULE EHRENDINGEN. Elternmitwirkung. eltern-mit-wirkung. Schule Ehrendingen. Reglement. Elternmitwirkung Schule Ehrendingen / Reglement Seite 1
eltern-mit-wirkung Schule Ehrendingen Reglement Schule Ehrendingen / Reglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Grundlagen... 3 3. Zweck... 3 4. Modell / Organe... 4 5. Ziele der Elterndelegierten...
MehrKonzept Elternpartizipation Primarschulen ADN
Konzept Elternpartizipation Primarschulen ADN Ausgangslage In den Primarschulen Allmendingen, Dürrenast und Neufeld besteht bereits eine aktive Elternpartizipation. Bei grossen Gesamtschulprojekten wurde
MehrLeitbild Elternrat. Primarschule Domplatzschulhaus, Kindergarten Domplatz und HofgasseArlesheim. Schuljahr 2016/2017
Leitbild Elternrat Primarschule Domplatzschulhaus, Kindergarten Domplatz und HofgasseArlesheim Schuljahr 2016/2017 Elternrat Schuljahr 2016-2017 Pilotprojekt Domschulhaus + Kindergarten Domplatz und Hofgasse,
MehrVerein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten
Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Statuten 27. Mai 2010 Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Seite 3 Inhaltsverzeichnis Name und Sitz... 4 Zweck und Aufgaben... 4 Organisation... 5 a) Mitgliederversammlung...
MehrKonzept Elternmitwirkung Stans
Schulleitung Konzept Elternmitwirkung Stans vom Schulrat genehmigt am 31. Mai 2011 1 Elternmitwirkung Schule Stans 31. Mai 2011 Mit dem Begriff Eltern sind alle Erziehungsberechtigten gemeint. Einfachheitshalber
MehrO b e r t o g g e n b u r g
K i t a O b e r t o g g e n b u r g STATUTEN Verein Kita Obertoggenburg STATUTEN 1. Name, Sitz, Zweck 1.1. Name, Sitz Unter der Bezeichnung Kita Obertoggenburg besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB
MehrUnter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau.
Vereinsstatuten Art. Name, Sitz Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau. Art. Patronat Der Verein steht unter dem Patronat der Appenzellischen Gemeinnützigen
MehrReglement Elternforum 2006
Reglement Elternforum 2006 Das Elternforum ist eine einfache Gesellschaft mit folgendem Reglement: 1. Grundlagen 1.1. Das Elternforum der Primarschule Wila umfasst alle Erziehungsberechtigten mit Kindern
MehrStatuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg
Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg Primarschule Laubegg, Kindergarten Laubegg, Kindergarten Steig, Kindergarten am Weiher I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Elternrat Laubegg besteht
MehrStatuten Verein Mondopoly
Statuten Verein Mondopoly Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Mondopoly besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Art. 2 Zweck Der Verein Mondopoly ist politisch unabhängig,
MehrGeschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)
Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Gestützt auf 4 Abs. Ziff. 7 GO erlässt
MehrKonzept zur institutionalisierten Elternmitwirkung Schachen
Konzept zur institutionalisierten Elternmitwirkung Schachen Konzept 2009 überarbeitete Version des Konzeptes: Juni 2014 Inhaltsverzeichnis Konzept EMW 1. Grundlagen Seite 2 1.1. Gesetz 1.2. Leitbild 1.3.
MehrArt. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen
STATUTEN I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen..* besteht ein Verein im Sinn von Art. 60ff ZGB mit Sitz in... Er ist ein Ortsverein des Kantonalen Katholischen Frauenbundes und somit dem
MehrElternmitwirkung an der Primarschule Buchs ZH Reglement
Elternmitwirkung an der Primarschule Buchs ZH Reglement vom 15. Juni 2017 03.30.00 Reglement Elternmitwirkung Primarschule Buchs ZH Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen... 1 1.1 Gesetzliche Grundlagen... 1
MehrSchule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel Inhaltsverzeichnis
Schule Waldegg, Postfach 29, 8813 Horgen 3, Tel. 043 244 12 70 E-Mail: waldegg@schule-horgen.ch Inhaltsverzeichnis Grundlagen... 2 Geltungsbereich... 2 Zweck... 2 Grundidee/Tätigkeitsbereiche... 2 Organisation...
MehrReglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich
Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) zur Organisation des Vorstandes (Vorstandsreglement; VsR) (vom ) 1 Allgemeines 1. Dieses Reglement
MehrStatuten Solothurner Mädchenchor Seite 1
Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1 Statuten des Vereins Solothurner Mädchenchor I. Name, Sitz, Zweck Art. 1. Name und Sitz Unter dem Namen «Solothurner Mädchenchor» besteht ein Verein im Sinne von
MehrReglement der Fachgruppe IUS der Universität Basel
Reglement der Fachgruppe IUS der Universität Basel vom 7. Juli 2012 Die Generalversammlung der Fachgruppe IUS der Universität Basel, gestützt auf 14 des Statuts 1 und auf 2 des Fachgruppenreglements 2
Mehrπ Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt»
π Statuten des Vereins «Musikschule Knonauer Amt» 1. Name, Zweck, Sitz und Dauer des Vereins 1.1. Unter dem Namen «Musikschule Knonauer Amt» besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.
MehrOberstufenzentrum Utenberg
Oberstufenzentrum Utenberg Richtlinien Schüler-Partizipation (vom 29. November 2014) Seite 1 Inhalt 1 Schülerrat (SR)... 2 2 Zusammensetzung des SR... 3 3 Organisation des SR... 3 4 Aufgaben und Rechte
MehrStatuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen
Statuten der FDP.Die Liberalen der Gemeinde Gempen Rechtsform, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen FdP.Die Liberalen Gempen besteht ein nichtgewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Art.
MehrArt. 1. Art. 2. Art. 3
Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Appenzellischer Feuerwehrverband, nachstehend AFV genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er ist
MehrStatuten des Vereins. Musikschule Arbon
Statuten des Vereins Musikschule Arbon Bestimmungen, die nur unter Verwendung entweder der männlichen oder nur der weiblichen Form erscheinen, gelten ohne Rücksicht darauf für beide Geschlechter. I. Name,
MehrDEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009
DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,
MehrVerein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014
Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014 Im Statutentext werden folgende Abkürzungen verwendet: MV für Mitgliederversammlung RS für Revisionsstelle VS für Vorstand
MehrLeitfaden Elternrat für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen
für die Kindergärten und Primarschulen Bettingen und Riehen Verabschiedet durch die Schulleitenden: Riehen, 5. Mai 2011 Der Leitfaden des Elternrates der der Gemeinden Bettingen und Riehen basiert auf
MehrSchülerrat der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus STATUTEN
Schülerrat der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus STATUTEN Präambel Der Schülerrat (SR) der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus (KSSch/Gym + ) ist ein Organ der Schülerinnen und Schüler gemäss
MehrVEREIN SPITEX -DIENSTE OBERES GÜRBETAL
S P I T E X Hilfe und Pflege zu Hause VEREIN SPITEX -DIENSTE OBERES GÜRBETAL STATUTEN der Gemeinden Blumenstein, Burgistein, Forst-Längenbühl, Gurzelen, Pohlern, Seftigen, Uebeschi, Wattenwil Name, Sitz,
MehrSENIORENRAT STADT ST. GALLEN STATUTEN
SENIORENRAT STADT ST. GALLEN STATUTEN Gegründet am 7. Juni 2013 Seniorenrat Stadt St. Gallen Statuten Art. 1. Name, Rechtspersönlichkeit Der Seniorenrat Stadt St. Gallen (SRSG) ist ein gemeinnütziger,
MehrE L T E R N M I T W I R K U N G
E L T E R N M I T W I R K U N G S T U F E N F O R U M S C H U L F O R U M S e i t e 1 7 Konzept der Elternmitwirkung Schul- und Stufenforum Schule Muri Inhalt 1. Leitsätze Schul- und Stufenforum... 3 2.
MehrDORFVEREIN GELFINGEN STATUTEN. A Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. 10. Januar 2016
STATUTEN 10. Januar 2016 A Name, Sitz und Zweck 1) Name und Sitz Unter dem Namen Dorfverein Gelfingen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Gemeinde Hitzkirch. Er ist politisch
MehrSO-Statuten. 1 Zweck, Mitglieder, Beiträge
Kanton Zürich Kantonsschule Zürich Nord Birchstrasse 107 Telefon +41 44 317 23 00 www.kzn.ch SO-Statuten 1 Zweck, Mitglieder, Beiträge 1.1 Name und Sitz 1.1.1 Mit Sitz an der Kantonsschule Zürich Nord
MehrDer Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 70 des Reglements vom 30. März über das Schulwesen, beschliesst:
0.0.. März 00 (Stand: 0.08.0) Verordnung über das Schulwesen (Schulverordnung; SV) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 0 des Reglements vom 0. März 00 über das Schulwesen, beschliesst:.
MehrStatuten KJM-Ostschweiz
Statuten KJM-Ostschweiz Regionalgruppe Ostschweiz (Appenzell AR, Appenzell AI, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau) von Kinder- und Jugendmedien Schweiz Statuten Kinder- und Jugendmedien Ostschweiz
MehrDer VEREIN ist Mitglied des Swiss Triathlon und anerkennt dessen Statuten, Reglemente und Beschlüsse als verbindlich.
Statuten des 3athlon Bern, Kurzform: 3BE Inhalt: 1. Name, Zweck und Sitz 2. Geschäftsjahr und Finanzen 3. Organe und Organisation 4. Mitgliedschaft und Austritt 5. Trainingsbetrieb 6. Auflösung des Vereins
MehrStatuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf
Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd.
MehrStadtelternrat der Stadt Frankenberg/Sa.
Geschäftsordnung Stadtelternrat der Stadt Frankenberg/Sa. Der Stadtelternrat hat die vorliegende Geschäftsordnung zum 22.04.2013 beschlossen. Präambel Die Mitglieder des Stadtrates sind gewählte Mitglieder
MehrVerein Spitex Region Romanshorn Statuten
Verein Spitex Region Romanshorn Statuten Genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 21. April 2016 1. VEREIN, VEREINSZWECK 1.1. Name Unter dem Namen Spitex Region Romanshorn besteht mit Sitz in Romanshorn
MehrStatuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg
Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:
MehrVon gegenseitigem Respekt geprägt. Die fünf Grundvoraussetzungen. Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Gemeinsam Verantwortung übernehmen Von gegenseitigem Respekt geprägt Die fünf Grundvoraussetzungen Der wichtigste gesellschaftliche Grund für die Einführung von Elternmitwirkung an unseren Schulen ist
MehrGemeinschaftsförderung Information Meinungsbildung Diskussion Entscheidungsfindung Schulentwicklung Beschlussfassung Wahlen, Nominationen
2_1_1_2 Geschäftsordnung der Konvente Geschäftsordnung der Konvente Art. 1 Die Konvente stellen für das Kollegium unverzichtbare Gefässe dar, um gemeinsam organisatorische, pädagogische und bildungspolitische
MehrArt. 1 Name Unter dem Namen Frauengemeinschaft Matzendorf besteht seit 1944 ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Matzendorf.
Statuten 10.03.2017 Frauengemeinschaft Matzendorf Matzendorf Statuten I. Name, Gründung, Sitz Art. 1 Name Unter dem Namen Frauengemeinschaft Matzendorf besteht seit 1944 ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB
MehrVerband der Evangelischen Kirchenchöre im Thurgau. Statuten
Verband der Evangelischen Kirchenchöre im Thurgau Statuten I. Name, Zweck, Domizil Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Unter dem Namen "Verband der Evangelischen Kirchenchöre im Thurgau" besteht ein Verein im
MehrStatuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz
Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Seit dem 10. September 1961 besteht unter dem Namen Vereinigung Cerebral Zentralschweiz, nachfolgend CZS genannt, ein wohltätiger
MehrKonzept Elternmitwirkung. - ElternmitWirkung. Inhalt. Schule der Gemeinde Uzwil. Inkraftsetzung durch den Schulrat Uzwil: 20.
Schule der Gemeinde Uzwil Konzept Elternmitwirkung - ElternmitWirkung Inkraftsetzung durch den Schulrat Uzwil: 20. April 2009 Sprachliche Gleichstellung von Mann und Frau: Weibliche und männliche Formen
MehrDer Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.
S T A T U T E N I NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Gemeinnütziger Frauenverein Burgdorf besteht seit 1911 ein politisch unabhängiger und konfessionell neutraler Verein im Sinne von
MehrElternrat Büren an der Aare
Elternrat Büren an der Aare Konzept Stand 29.2.2012 Gemeinsam für die Kinder Gemeinsam in die Zukunft Elternrat Schule Büren an der Aare 1 Ausgangslage Die Verantwortung zur Erziehung der Kinder liegt
MehrReglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis
Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen Inhaltsverzeichnis Elternrat - ERSH 1 Grundlage... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Ziel und Zweck... 2 4 Grundsätze... 2 5 Abgrenzung... 2 6 Organisation... 3
Mehr