Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe
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- Justus Lichtenberg
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1 Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe Einstimmung Grundlagen Aufgabe der Gewässerschau Fragen? Weser 2014
2 Einstimmung Film Lebendige Gewässer in NRW MKLUNV 2015 Rd. 4 Minuten Quelle:
3 Rechtliche Vorgaben Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie musste bis Ende 2015 der gute ökologische Zustand erreicht sein Fristverlängerung bis maximal Bewirtschaftungsplan Zeitraum 2016 bis 2021 mit Maßnahmenprogramm am verabschiedet. Rechtliche Verpflichtung für alle Bewirtschaftungsbehörden (u.a. untere Wasserbehörde)
4
5 Umfangreiches Planwerk Bericht mit Anhängen Maßnahmenprogramm Planungseinheitensteckbriefe Zur Einsichtnahme analog u.a. bei der unteren Wasserbehörde digital unter
6 Kernpunkt Planungseinheitensteckbriefe Auflistung von Programmmaßnahmen bezogen auf den Oberflächenwasserkörper Im Kreis Lippe 59 betroffene Oberflächenwasserkörper mit 49 Gewässern (einschließlich angrenzende Kreise) Aufteilung nach Abwassermaßnahmen Maßnahmen der Landwirtschaft Hydromorphologische Maßnahmen (Gewässerstruktur) Konzeptionelle Maßnahmen
7 Für den Bereich der hydromorphologischen Programmmaßnahmenwerden vorrangig folgende Maßnahmen als notwendig erachtet: z.b. Maßnahmen zur Verbesserung der Sohl- und Uferstrukturen Herstellung der Durchgängigkeit an Stauanlagen Renaturierung von Gewässerabschnitten Maßnahmen zur Auenentwicklung u.a.m. dargestellt in den Umsetzungsfahrplänen im Kreis Lippe erarbeitet 2011 bis 2012 Werre mit Windwehe, Bega, Kalle / Exter und Emmer in allen 16 kommunalen Gremien beschlossen
8 Erkenntnisquellen im Kreis Lippe Umsetzungsfahrplänezur Konkretisierung des ersten Bewirtschaftungsplanes für den Zeitraum 2010 bis 2015 Im Kreis Lippe flächendeckend für alle relevanten Gewässer Gewässerentwicklungskonzepte Gewässerschauen Eingaben von Bürgern
9 Gewässerschau gemäß Landeswassergesetz LWG Gewässerschau (1) Die fließenden Gewässer zweiter Ordnung und die sonstigen fließenden Gewässer sind, soweit es zur Überwachung der ordnungsmäßigen Gewässerunterhaltung geboten ist, zu schauen. Dabei ist festzustellen, ob das Gewässer ordnungsgemäß unterhalten ist. Die Gewässerschau wird von der zuständigen Behörde durchgeführt. (2) Den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, den Eigentümern und Anliegern des Gewässers, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiberechtigten und der unteren Landschaftsbehörde ist Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung zu geben. Die Schautermine sind zwei Wochen vorher ortsüblich öffentlich bekanntzumachen.
10 Begriffe Gewässerordnungen(dazu 4 und 5 LWG) Gewässer 1. Ordnung sind die Gewässer im Eigentum des Landes (Auflistung in Anlage 2 zum LWG) z.b. Weser Gewässer 2. Ordnung sind die Gewässer in der Anlage 2 zum LWG Im Kreis Lippe ist keingewässer 2. Ordnung Sonstige Gewässer sind alle anderen Gewässer nach der Definition des Gesetzes im 3 LWG. mit ständigem oder zeitweiligem Abfluss, die der Vorflut für Grundstücke mehrerer Eigentümer dienen.
11 Begriffe Ordnungsgemäße Unterhaltung(dazu 39 Wasserhaushaltsgesetz) 39 Gewässerunterhaltung Absatz 1 (1) Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (Unterhaltungslast). Zur Gewässerunterhaltunggehören insbesondere: 1. die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, 2. die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss, 4. die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeitdes Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen, 5. die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe,Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
12 Begriffe Ordnungsgemäße Unterhaltung(dazu 39 Wasserhaushaltsgesetz) 39 Gewässerunterhaltung Absatz 2, 3 (2) Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der 27 bis 31 ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm nach 82 an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. Bei der Unterhaltung ist der Erhaltung der Leistungs-und Funktionsfähigkeit des NaturhaushaltsRechnung zu tragen; Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen.
13 Begriffe Zuständige Behörde Obere Wasserbehörde (BR) für die Weser Untere Wasserbehörde für die sonstigen Gewässer im Kreis Lippe, Schautermine Gewässerschauen immer im Frühjahr vor Vegetationsbeginn, in der Regel Ende März / Anfang April Veröffentlichung im Kreisblatt und der örtlichen Presse
14 Gewässerschauen im Jahr 2016 Donope(Blomberg) Haferbach (Oerlinghausen/ Lage) Breitenhaupter Bach (Schieder-Schwalenberg) Passade (Detmold/ Lemgo) Niederbeller Bach (Horn-Bad Meinberg) Protokolle Abarbeitung Defizite Werre (Lage)
15 Maßnahmenschwerpunkte an Gewässern Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Querbauwerken (Beseitigung von Staustufen etc.) Maßnahmen zur strukturellen Gewässerentwicklung (Uferbepflanzung, Verbesserung der Sohle etc.) Sicherung und Schaffung eines Uferstreifens (Grunderwerb, Herrichtung der Fläche etc.) Großräumige Gewässerumlegungen(Ausnahme) Das Beschäftigungsprojekt Wasser im Fluss als zentrale zielführende Institution zur Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahen
16 Ansprechpartner Beschäftigungsprojekt Wasser im Fluss Für konkrete Maßnahmen nach vorheriger Rücksprache mit der Gemeinde / Stadt als zuständige gewässerunterhaltungspflichtige Körperschaft: Projektleiter (AGA) : Herr Vespermann (Tel / ) Projektplanerin (AGA) : Frau Strunk (Tel / ) oder in der unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe Herr Benning (Tel / )
17 Meldungen von gravierendengewässerverunreinigungen Untere Wasserbehörde während der Dienstzeit in der Woche (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr) oder am Wochenende / an Feiertagen über die Leitstelle des Kreises Lippe (05261 / 66600) zur Alarmierung der Rufbereitschaft gemäß der Umweltalarmrichtlinie des Kreises Lippe
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