Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Bürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 16. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Bürgermeister Mergel Gebäudereinigung: Untersuchung einer Rekommunalisierung und weiteres Vorgehen -Absetzung des Tagesordnungspunkts- (Drucks. 145) Herr OBM H i m m e l s b a c h s e t z t den Tagesordnungspunkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b Bestellung eines Mitglieds für den Bezirksbeirat Kirchhausen (Drucks. 135) Herr Martin Rick wird als Mitglied des Bezirksbeirats Kirchhausen bestellt Änderung in der Besetzung des Bildungsbeirats (Drucks. 127) 1. Die Bestellung von folgenden stellvertretenden Mitgliedern für den Bildungsbeirat wird zurückgenommen: Als stellvertretender Geschäftsführender Schulleiter der Heilbronner Grund-, Haupt-/ Werkreal-, Real- und Sonderschulen: Herr Reinhard Keinert. Als Stellvertreter der Geschäftsführenden Schulleitung der Heilbronner Beruflichen Schulen: Herr Dieter Seybold. Als Elternvertreter der Heilbronner Schulen: Herr Uwe Kastner

2 Als Vertreterin der Religionsgemeinschaften: Frau Bettina Hey. 2. Zu stellvertretenden Mitgliedern im Bildungsbeirat werden bestellt: Als stellvertretende Geschäftsführende Schulleiterin der Heilbronner Grund-, Haupt-/Werkreal-, Real- und Sonderschulen: Frau Barbara Weißhardt, Schulleiterin der Heinrich-von-Kleist-Realschule. Als Stellvertreter der Geschäftsführenden Schulleitung der Heilbronner Beruflichen Schulen: Herr Alfred Ohnezat, Schulleiter der Gustav-von-Schmoller-Schule. Als Elternvertreter der Heilbronner Schulen: Herr Steve Brucker, Stellvertretender Elternbeiratsvorsitzender am Mönchseegymnasium. Als Vertreter der Religionsgemeinschaften: Herr Norbert Hackmann, Leiter der katholischen Erwachsenbildung im Stadt- und Landkreis Heilbronn Änderung in der Besetzung des Sozialausschusses (Drucks. 111) Auf Vorschlag des Kreisseniorenrats für den Stadt- und Landkreis Heilbronn wird anstelle von Herrn Michael Schneider Frau Renate Essich als stellvertretendes Mitglied in den Sozialausschuss widerruflich bestellt Jahresabschluss 2011 und Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG (Drucks. 134) 1. Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung wird ermächtigt, folgenden Punkten der Tagesordnung zuzustimmen: 1.1 Aus dem Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von ,94 EUR eine Dividende von 0,75 EUR je Stückaktie, insgesamt ,00 EUR, auszuschütten und den verbleibenden Betrag von ,94 EUR auf neue Rechnung vorzutragen

3 1.2 Für das Geschäftsjahr dem Vorstand dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 1.3 Bestellung der BDO Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wie unter Punkt 6 der Tagesordnung der Einladung zur Hauptversammlung dargestellt. 2. Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh nach 8 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, dass die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh in der Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG am 26. Juni 2012 das Stimmrecht 2.1 hinsichtlich der Entlastung des Aufsichtsrats, 2.2 hinsichtlich der übrigen Gegenstände der Tagesordnung, entsprechend den Anträgen in der Tagesordnung zu dieser Hauptversammlung ausübt Organisationsuntersuchung des Betriebsamts -Präsentation des Gutachtens und weiteres Vorgehen- (Drucks. 144) Ergebnis: Die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und die Präsentation der Firma nk- Beratung zum Gutachten werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Umsetzungsvorschlag des Gutachtens und dessen Auswirkungen zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen wird mit einem Umsetzungskonzept dem Gemeinderat vorgelegt

4 Kommunaler Ordnungsdienst und Streetwork (Drucks. 80) 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Heilbronn einen Kommunalen Ordnungsdienst entsprechend dem beigefügten Konzept (Anlage 1 der Gemeindratsdrucksache Nr. 80) einzurichten. Hierzu werden im Stellenplan neben den vom Gemeinderat am 19. Dezember 2011 beschlossenen zwei Vollzeitstellen in der Entgeltgruppe 8 zwei weitere Vollzeitstellen beim Kommunalen Ordnungsdienst mittels Umschichtung vom städtischen Vollzugsdienst in der Entgeltgruppe 8 ausgewiesen. 2. Als Heilbronner Modell wird die Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes eng mit aufsuchendem Streetwork verknüpft (KOS). Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Arbeitsgemeinschaft Suchtkrankenhilfe Heilbronn (ARGE Sucht) auf der Grundlage des ebenfalls beiliegenden Rahmenkonzepts (Anlage 2 der Gemeindratsdrucksache Nr. 80), einen Vertrag zur Einrichtung von Streetwork zu schließen. Die ARGE Sucht erhält zur Finanzierung der dafür einzurichtenden Streetwork-Fachkraftstelle einen städtischen Zuschuss von bis zu EUR/Jahr. 3. Der im Haushaltsplan 2012 bei der Haushaltsstelle Sonstige Förderung der Jugendhilfe, Laufende Zuweisungen - bestehende Sperrvermerk in Höhe von EUR wird aufgehoben Jobcenter Stadt Heilbronn -Entsendung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds aus der Mitte des Gemeinderats in den Beirat- (Drucks. 128) Aus der Mitte des Gemeinderats werden Herr Stadtrat Aurich (CDU) als Mitglied und Herr Stadtrat Scheffler (SPD) als stellvertretendes Mitglied in den Beirat beim Jobcenter Stadt Heilbronn entsandt

5 Neubaugebiet Nordberg -Benennung einer Straße- (Drucks. 88) Die in der Anlage der Gemeinderatsdrucksache Nr. 88 rot dargestellte Straße (Straße A) erhält die Bezeichnung Karl-Reibel-Ring Bestattungswesen -Fortschreibung der Gebührenkalkulation sowie Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen und der Friedhofssatzung- (Drucks. 65) Beschluss (2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung): 1. Der als Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 65 beigefügten Gebührenkalkulation einschließlich aller darin enthaltenen Ermessensentscheidungen wird zugestimmt. 2. Die Gebührensätze werden entsprechend der in der Gebührenkalkulation vorgeschlagenen Höhe beschlossen. 3. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis wird gemäß Anlage 2 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 65 unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation beschlossen. 4. Der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn (Anlage 3 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 65) wird zugestimmt. 5. Die Überdeckung aus dem Jahr 2010 in Höhe von 5.004,57 EUR wird mit der Unterdeckung aus dem Jahr 2009 in Höhe von 7.878,04 EUR verrechnet. Der Restbetrag in Höhe von 2.873,47 EUR wird im Kalkulationszeitraum bis Ende des Jahres 2014 ausgeglichen. 6. Die Überdeckungen der Jahre 2006 bis 2008 sind mit den Unterdeckungen der Jahre 2001 bis 2005 abgegolten

6 Sanierung Kiliansplatz -Erhöhung der Gesamtkosten, der Vergabesumme der Bauleistungen und der Ingenieurleistungen sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung- (Drucks. 136) Beschluss (5 Enthaltungen): 1. Die Erhöhung der Gesamtkosten der Sanierung des Kiliansplatzes von um auf netto EUR EUR EUR 19 % MwSt. u. Rundung EUR EUR EUR brutto EUR EUR EUR wird genehmigt. 2. Die Erhöhung der Vergabesumme der Bauleistungen für die Sanierung Kiliansplatz an die Firma Dietz & Strobel Straßenbau GmbH, Am Zollstock 13 in Bretzfeld-Adolzfurt mit voraussichtlichen Kosten von um auf netto EUR EUR EUR 19 % MwSt. u. Rundung EUR EUR EUR brutto EUR EUR EUR wird genehmigt. 3. Die Erhöhung der Vergabesumme der Ingenieurleistungen für die Sanierung Kiliansplatz an die Planungsgemeinschaft Kiliansplatz der Büros Rauschmaier Ingenieure GmbH, Bietigheim-Bissingen und Neher GmbH, Sindelfingen mit voraussichtlichen Kosten von um auf Honorar netto EUR EUR EUR 19 % MwSt. u. Rundung EUR EUR EUR Honorar brutto EUR EUR EUR wird genehmigt. 4. Die zur Finanzierung der Erhöhung der Gesamtkosten für die Sanierung des Kiliansplatzes erforderliche weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von EUR brutto bei der Haushaltsstelle (Kiliansplatz) im Haushaltsjahr 2012 wird genehmigt

7 5. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in Höhe von EUR bei der Haushaltsstelle (Paul-Göbel-Brücke) Bebauungsplan 01B/28 Heilbronn, Östlich Nägelingasse -Erneute Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 114) 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden teilweise berücksichtigt. 2. Dem Bebauungsplan-Entwurf 01B/28 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 01B/6, 01B/6a, 01B/6b, 01B/17, 01B/30, 01A/10 sowie der Ortsbausatzung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Östlich Nägelingasse für die Flurstück Nrn. 59/2, 59/3, 60/2, 60/5, 61/1, 61/4, 62/1, 62/3 teilweise, 62/4, 62/5, 62/6, 62/7, 62/8, 62/10 und 48 teilweise wird zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 3. April 2012 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 3. April 2012, die schalltechnische Untersuchung vom 15. Juli 2005, die Verkehrsuntersuchung vom 8. Juni 2005 mit Ergänzungen vom 29. Juni 2005, 8. Dezember 2005 und 28. November 2011, das Klimagutachten vom 5. Mai 2006 und die Verschattungsstudie vom 16. April Die obengenannten Planunterlagen werden der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13 a BauGB zugrunde gelegt Bebauungsplan 09B/18 Heilbronn, Gaswerkstraße -Nochmalige Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 106) Dem Entwurf des Bebauungsplans 09B/18 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 09B/II, 09B/4 und 09B/9 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Gaswerkstraße für die Flurstück Nrn. 182 (Gaswerkstraße) teilweise, 182/1 (Gaswerkstraße), 1515 (Etzelstraße) teilweise, 1555/2 teilweise, 1578 teilweise, 1578/1 teilweise, 1578/6 und 1578/7 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 19. März 2012 wird zugestimmt

8 Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 19. März 2012 und die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine und Jud, Stuttgart vom 14. Februar Sanierungsgebiet Rathenauplatz -Aufhebungsbeschluss- (Drucks. 115) Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Rathenauplatz Heilbronn Aufgrund des 162 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S 3316) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 16. Mai 2012 folgende Satzung beschlossen. 1 Aufhebung Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Rathenauplatz Heilbronn, rechtsverbindlich seit 7. Mai 1998, wird aufgehoben. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 20. März 2012 umgrenzt. 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt gemäß 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft

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