Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni 2016

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1 Gemeinsam erfolgreich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Unternehmensnachfolge VDAW Verbandstag 4. Juni

2 Ausgangssituation bei Handlungsunfähigkeit heute Letztwillige Verfügung Handlungsunfähigkeit gerichtlich bestellter Betreuer rechtsgeschäftlich Bevollmächtigter 2

3 Ausgangssituation Erfordernis von Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügungen Angehörige können keine rechtsverbindlichen Erklärungen für andere Angehörige abgeben nur möglich: Eltern für minderjährige Kinder - gesetzliches Vertretungsrecht Ehegatten, volljährige Kinder - fehlende Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht ansonsten: gerichtliche Bestellung eines Betreuers gerichtliches Betreuungsverfahren Wunsch von Personen, die als Betreuer bestellt werden - gerichtliche Kontrolle - Problem: man ist nicht Herr des Verfahrens 3

4 Ausgangssituation Vorsorgevollmachten Vollmachtgeber ermächtigt Personen seines Vertrauens, für ihn (rechtsgeschäftliche) Erklärungen abzugeben Personensorge Vermögenssorge Vorteil: - hohes Maß an Selbstbestimmung - vertraute Personen werden ermächtigt zu handeln - es können Weisungen erteilt werden Große Rechtsmacht Hinterlegung bei Vertrauensperson Verhinderung Missbrauch 4

5 Ausgangssituation Betreuungsverfügung eine handlungsfähige Person bestimmt für einen künftigen Zeitpunkt, in dem sie ganz oder teilweise eigene Angelegenheiten nicht mehr regeln sie keine Vollmacht erteilen will die gerichtliche Bestellung eines Betreuers (eine Art gesetzliche Vertretung) enthält Wünsche, die man bei Anordnung der gesetzlichen Betreuung berücksichtigt haben will wer soll Betreuer werden welche Gewohnheiten sollen eingehalten werden Unterbringung Problem: Gericht ist Herr des Verfahrens 5

6 Ausgangssituation Patientenverfügung Willensäußerung eines Menschen im Falle späterer Krankheit Einwilligung / Untersagung /Abbruch in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen, Untersuchungen, Heilbehandlungen und Eingriffe Krankheitsverläufe müssen konkret dargestellt sein, damit die Willensäußerung bindend 6

7 Vorsorgevollmachten Ziel Beauftragung einer Vertrauensperson Erklärungen für den Vollmachtgeber abzugeben im Bereich Personensorge Vermögenssorge Empfehlung: Außenverhältnis Vollmacht - unbeschränkt Innenverhältnis Auftrag - Beschränkungen, Weisungen etc. 7

8 Vorsorgevollmachten Vermögenssorge Generalvollmacht - Vertretung in allen Angelegenheiten, bei denen eine Vertretung zulässig ist - Vornahme von Schenkungen - Widerruf einer Vollmacht durch einen Bevollmächtigten Befreiung von 181 BGB (im eigenen Namen und im Namen des Vertretenen zu handeln)? Befugnis zur Untervollmacht Vollmacht über den Tod hinaus /Abgrenzung Testamentsvollstrecker Auftrag (Innenverhältnis) wann darf von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden: z.b. Verschollenheit, fehlende Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers Weisungen an Bevollmächtigten Wahrnehmung Vermögensinteressen des Vollmachtgebers Vermögensanlagestrategie Versorgung von Ehegatten / Kindern Zulässigkeit von Schenkungen 8

9 Vorsorgevollmachten Personensorge ausdrückliche Ermächtigung zur Einwilligung, Versagung, Abbruch einer ärztlichen Untersuchung, einer Heilbehandlung, eines medizinischen Eingriffs bei konkret benanntem Krankheitsbild oder in hinreichend konkret bestimmten freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen Die Maßnahmen in die eingewilligt wird, die versagt oder abgebrochen werden sollen oder die abgebrochen werden sollen, müssen hinreichend bestimmt sein Entsprechendes gilt für freiheitsbeschränkende Maßnahmen Abstimmung der Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung erforderlich 9

10 Vorsorgevollmachten Bevollmächtigte hat den Willen des Vertretenen umzusetzen Patientenverfügung enthält den Willen des Vertretenen in Bezug auf seine Behandlung bei konkret dargestellten Krankheitsverläufen Besonderheiten bei Vorsorgevollmacht begründet Eingriff / Untersagung des Eingriffs die Gefahr, dass der Vertretene aufgrund der Maßnahme stirbt schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet Grundsatz : betreuungsgerichtl. Genehmigung ( 1904 BGB) Ausnahme: keine Genehmigung, wenn Maßnahme dem Willen des Vertretenen in Patientenverfügung entspricht Arzt / Bevollmächtigte (Betreuer) Einvernehmen, dass Erteilung / Nichterteilung / Widerruf dem Willen des Vertretenen in Patientenverfügung entspricht 10

11 Vorsorgevollmachten Form grundsätzlich formfrei ( 167 Abs. 2 BGB) öffentlich beglaubigte Vollmacht (Nachweis der Echtheit der Unterschrift) im Registerrecht Wirksamkeitserfordernis (z.b. 12 HGB, 29 GBO) Beurkundung der Vollmacht empfehlenswert 11

12 Patientenverfügung Voraussetzungen einer Patientenverfügung schriftliche Willensbekundung eines Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit in künftige, nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffe Einwilligung zu Untersagung oder Abbruch von medizinischen Eingriffen ( 1901a BGB) Einwilligungsfähigkeit / Entscheidungsfähigkeit Betroffene muss Art, Bedeutung, Tragweite in medizinische Maßnahme oder Untersagung erfassen und seinen Willen hiernach bestimmen 12

13 Patientenverfügung Inhalt Erklärung in Patientenverfügung ist Rechtfertigungsgrund für medizinische Intervention / Nichtintervention Einwilligung / Untersagung in bestimmte medizinische Maßnahme; ärztliche Behandlungen beziehen sich auf konkrete Erkrankungen, dann muss sich auch die Einwilligung des Patienten darauf beziehen Anforderungen an Bestimmtheit Bezug auf typisches Erkrankungsbild erforderlich nicht ausreichend: allgemeine Richtlinien wie in Würde sterben / möglichst wenig leiden Untersagung bestimmter medizinischer Maßnahmen verbindlich? Wenn Bezug auf einen konkreten Krankheitsverlauf 13

14 Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Friedrich Acker Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbh Friedrichstraße Stuttgart Telefon +49 (711) Fax +49 (711) friedrich.acker@roedl.com Jeder Einzelne zählt bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. Força, Equilibri, Valor i Seny (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe. 14

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