Kinderbetreuungsgeld (KBG)

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1 Kinderbetreuungsgeld (KBG)

2 Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2

3 Anspruch hat man, wenn für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. die Zuverdienstgrenze eingehalten wird. regelmäßige die Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen durchgeführt werden. Birgit Isepp 3

4 Anspruch Antrag bei zuständiger Krankenkasse. Rückwirkend bis zu 6 Monate. Anspruch hat immer nur EIN Elternteil. KBG kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden. Für Kinder, die ständig im Ausland leben, besteht kein Anspruch auf KBG. KBG kann immer nur für ein Kind bezogen werden. KBG-Bezug für das erste Kind endet für die Mutter ab Wochengeldbezug für das zweite Kind. Birgit Isepp 4

5 Anspruch Der Anspruch auf KBG kann zwischen den Elternteilen zweimal geteilt werden. Dh. es dürfen sich max. drei Teile ergeben, wobei ein Teil mind. zwei Monate betragen muss. Birgit Isepp 5

6 Hinweis Das KBG ist ein täglicher Fixbetrag für die Pauschalvarianten 1-4. Für AN mit Anspruch auf Wochengeld beginnt der Bezug von KBG nach Ende des Wochengeldbezuges. ACHTUNG: Anspruch auf Karenz besteht nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Ende des Kündigungsschutzes: 4 Wochen nach der Karenz. Birgit Isepp 6

7 Hinweis 10 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen verpflichtend eingehalten werden. Ansonsten wird KBG halbiert. Reduzierung auf die Hälfte erfolgt ab dem 25. LM des Kindes (Variante 30+6) 17. LM des Kindes (Variante 20+4) 13. LM des Kindes (Variante 15+3) 10. LM des Kindes (Variante 12+2) Birgit Isepp 7

8 Hinweis Kranken- und Unfallversicherung besteht. Der Bezug von KBG wirkt sich in der Pensionsversicherung bei der Prüfung der (besonderen) Anspruchvoraussetzungen aus. Kindererziehungszeiten: bis zu 48 Monate (bei einer Mehrlingsgeburt bis zu 60 Monate) werden nach der Geburt als Ersatzzeit angerechnet. Der Bezug von Arbeitslosengeld ist bei den Pauschalvarianten 1-4 möglich (Achtung: Zuverdienstgrenze). Nicht aber beim Einkommensabhängigen KBG. Birgit Isepp 8

9 Pauschalvariante 1 = Bezug eines Elternteils bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. 36 Lebensmonate, wenn der 2. Elternteil ebenfalls KBG beansprucht. rund 436 im Monat 14,53 täglich Birgit Isepp 9

10 Pauschalvariante 2 = Bezug eines Elternteils bis zum 20. Lebensmonat des Kindes. 24 Lebensmonate, wenn der 2. Elternteil ebenfalls KBG beansprucht. rund 624 im Monat 20,80 täglich Birgit Isepp 10

11 Pauschalvariante 3 = Bezug eines Elternteils bis zum 15. Lebensmonat des Kindes. 18 Lebensmonate, wenn der 2. Elternteil ebenfalls KBG beansprucht. rund 800 im Monat 26,60 täglich Birgit Isepp 11

12 Pauschalvariante 4 = Bezug eines Elternteils bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. 14 Lebensmonate, wenn der 2. Elternteil ebenfalls KBG beansprucht. rund im Monat 33 täglich Birgit Isepp 12

13 Variante 5 = Einkommensabhängiges KBG 80 % des Wochengeldes bzw. eines fiktiven Wochengeldes Bezug eines Elternteils bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. 14 Lebensmonate, wenn der 2. Elternteil ebenfalls KBG beansprucht. Mindestens im Monat Maximal im Monat ACHTUNG! Zuverdienst nur bis pro Kalenderjahr möglich! Birgit Isepp 13

14 KBG Statistik (März 2013) Alle Varianten Einkommens abh. KBG Angestellte Österreich Wien gesamt Birgit Isepp 14

15 Härtefallverordnung Volle Ausschöpfung des eigenen Anspruchs und Verlängerung des KBG-Bezuges um 2 Monate. Grund 1 für Verlängerung/Alleinstehende Mutter bzw. Vater muss mind. 4 Monate alleinstehend sein und Nettoeinkommen übersteigt in den letzten 4 Monaten und während Verlängerungszeitraum nicht. Birgit Isepp 15

16 Härtefallverordnung Grund 2 für Verlängerung/Verhinderung des anderen Elternteils Tod Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt Häusliche Gewalt (gerichtlich oder behördlich festgestellt) Haft Aufenthalt im Frauenhaus Endet die Verhinderung vorzeitig endet auch die Bezugsverlängerung. Birgit Isepp 16

17 Mehrlingsgeburten Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das KBG ab dem zweiten und jedem weiteren Mehrling um 50%. Beim Einkommensabhängigen KBG gibt es keinen Mehrlingszuschlag. Birgit Isepp 17

18 Zuverdienstgrenzen pro Kalenderjahr Pauschalvarianten 1-4 Zuverdienstgrenze Individuelle Zuverdienstgrenze von 60% Einkommensabhängiges KBG (ab ) Birgit Isepp 18

19 Zuverdienstgrenze KBG gebührt bis zu einer Zuverdienstgrenze von /Kalenderjahr (inkl. Sozialversicherung). Besteht der Anspruch auf KBG nicht alle 12 Monate im laufenden Kalenderjahr, so ist eine Berechnung zu machen. Ratsam den Richtwert von brutto/monat nicht zu überschreiten. Birgit Isepp 19

20 Zuverdienstgrenze Berechnung WGKK Summe der Lohnsteuerbemessungsgrundlage : Monate Bezug KBG x 12 = Jahresbetrag Summe (für das gesamte Jahr) Werbungskostenpauschale Summe um 30% erhöhen, dh. mit 1,3 multiplizieren. Liegt der Endbetrag unter ist Anspruch gegeben. Monatlicher Richtwert brutto/monat Birgit Isepp 20

21 Individuelle Zuverdienstgrenze 60 % der maßgeblichen Einkünfte Maßgeblich sind die Einkünfte aus dem Steuerbescheid jenes Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes, in dem kein KBG bezogen wurde. Nicht berücksichtigt werden: Steuerfreie Einkünfte, 13. und 14. Gehalt, Einkünfte Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung Birgit Isepp 21

22 Zuverdienst beim Einkommensabhängigen KBG Bei Bezug des einkommensabhängigen KBG (Variante 5) darf nur bis zu pro Kalenderjahr dazuverdient werden. Birgit Isepp 22

23 Zuverdienst Die Zuverdienstgrenze bezieht sich nur auf den Elternteil, der KBG bezieht. Das Einkommen des anderen Elternteils wird nicht berücksichtigt. Wird die Zuverdienstgrenze überschritten muss jener Betrag zurückgezahlt werden, der überschritten wurde. Birgit Isepp 23

24 Was zählt zum Zuverdienst? Grundsätzlich nur die steuerpflichtigen Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieben Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Birgit Isepp 24

25 Was zählt nicht zum Zuverdienst? Alimente Familienbeihilfe Abfertigungen 13./14. Monatsgehalt (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) Pflegegeld Erbschaften Jubiläumsgeld Birgit Isepp 25

26 Verzicht auf KBG Es besteht die Möglichkeit auf das KBG im Vorhinein (spätestens einen Monat vorher) für einen bestimmten Zeitraum zu verzichten. Damit werden die im Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte nicht gerechnet allerdings verkürzt sich die Bezugsdauer. Birgit Isepp 26

27 Beihilfe zur Pauschalvariante Höhe 180 pro Monat, 6,06 täglich AlleinerzieherInnen (kein gemeinsamer Wohnsitz mit anderen Elternteil): Zuverdienstgrenze im Kalenderjahr Ehe- oder Lebensgemeinschaft: Zuverdienstgrenze Bezieher/in pro Kalenderjahr Zuverdienstgrenze Partner/in pro Kalenderjahr Dauer des Zuschusses: max. 1 Jahr mindestens 2 Monate Keine Rückzahlung! Birgit Isepp 27

28 Änderungen mit Erstmalige Antragsstellung KBG Änderung der Variante innerhalb von 14 Tagen ab Antragsstellung (Eingangsstempel GKK) möglich schriftlich bekanntgeben 2. Elternteil ist gebunden Vereinfachung Zuverdienstberechnung Bezugszeiträume ab Es gelten als Anspruchsmonate nur jene Kalendermonate, in denen an ALLEN Kalendertagen KBG bezogen wurde. Birgit Isepp 28

29 Kontaktdaten Info im Internet: Kurzübersicht zur Zuverdienstgrenze (gem. 8 KBGG) WGKK Bezirksstelle für KBG Andreasgasse 3, 1070 Wien Telefon: 01/601 22/ bstkrg@wgkk.at Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend Telefon: Internet: bmwfj.gv.at Birgit Isepp 29

30 Kontaktdaten GPA-djp GPA-djp Region Wien Alfred Dallinger Platz Wien Birgit Isepp Wr. Frauensekretärin Tel /DW birgit.isepp@gpa-djp.at Birgit Isepp 30

31 Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.

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