Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012

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1 Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012 Björn Piske - Projektmanager Bautechnik Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

2 Baurecht 2 Raumplanung Baurecht Öffentliches Baurecht Privates Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Bauvertrag, VOB, Bebauungsplan, Formelles Bauordnungsrecht Materielles Bauordnungsrecht Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigungsverfahren Vereinfachtes Baugenehmigungsverf. Anzeige-, Freistellungsverfahren Verfahrensfreie Bauvorhaben Gefahrenabwehr, Schutzziele Abstandsflächen (z.b. 6 MBO) Verunstaltungsverbot (z.b. 9 MBO) Standsicherheit (z.b. 12 MBO) Schutz geg. schädliche Einflüsse (z.b. 13 MBO) Brandschutz (z.b. 14 MBO) einzuhalten. Quelle

3 Was ist bauen? 3 Bauen ist das Anordnen, Errichten, Ändern und Instandhalten von baulichen Anlagen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen darf dabei nicht gefährdet werden. Quelle

4 Was ist bauen? 4 Prinzipiell kann man bauen, wie und womit man will. Der Bauherr muss nur nachweisen können, das die Schutzziele erreicht werden Standsicherheit Brandsicherheit Schutz gegen schädliche Einflüsse Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz Quelle

5 Was ist bauen? 5 Der Nachweis, das die Schutzziele erreicht werden, fällt besonders einfach, wenn die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln beachtet und geregelte Bauprodukte verwendet werden.

6 Bauprodukt 6 Bauprodukte sind Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden Vorgefertigte Anlagen, die aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellt werden Produkte der technische Gebäudeausrüstung

7 Technische Baubestimmungen 7 Technische Baubestimmungen Die oberste Baubehörde eines Bundeslandes kann Technische Baubestimmungen erlassen, um die in den LBOs beschriebene Belange wahren zu helfen. Sie gelten im Sinne des Bauordnungsrecht und gelten als anerkannte Regeln der Technik und sind i.d.r. einzuhalten. Normen und andere technischen Regeln können durch bauaufsichtliche Einführung zur Technischen Baubestimmungen erhoben werden. Dies geschieht durch die Liste der Technischen Baubestimmungen, die i.d.r. jährlich von den Ländern herausgegeben wird.

8 Technische Baubestimmungen 8 DIN /DIN EN Stahlbauten DIN 4113 /DIN EN Aluminiumbauten DIN 1052 /DIN EN 1995 Holzbauten DIN Glasbau???? Kunststoffbauten???? Kleben Quelle: Sharp/BSW-Solar

9 Normen und Regeln 9 DIN 1055 / EN 1991 Einwirkung auf Tragwerke DIN 4109 Schallschutz DIN 4108 Wärmeschutz DIN Abdichtungen von nicht genutzten Dachflächen Sch nee Win Eigen d gewic ht y Schu b- und Klebe Charakteristische fuge Einwirkung Ek Semiprobabilistisches Sicherheitskonzept Quelle: S.A.G./BSW-Solar

10 Brandschutz 10 Baustoffklassifizierung - DIN 4102 / EN Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderung an Leitungsanlagen MLAR Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau MIndBauRL Musterbauordnung MBO Quelle: photovoltaikversicherungen.worldpress.com

11 Betrieb 11 BGV A3 5 Unfallverhütungsvorschriften elektrische Anlagen und Betriebsmittel DIN EN (VDE ) Netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme DIN VDE Betrieb von elektrischen Anlagen VdS 3145 Richtlinien der Gebäudeversicherungen TRBS 1201,1203 Technische Regeln der Betriebsicherheitsverordnung BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Quelle: S.A.G./BSW-Solar.

12 Fazit 12 Bei Solaranlagen handelt es sich um bauliche Anlagen und fallen somit in den Anwendungsbereich der Bauordnung. Die anerkannten Regeln der Technik in den Technischen Baubestimmung sind somit i.d.r. einzuhalten. Ein Reihe dieser Technischen Baubestimmungen sind für den Bau von Solaranlagen relevant. Für den Betrieb und die Instandhaltung von elektrischen Anlagen bestehen Regelwerke die in geeigneter Form berücksichtigt werden sollten bzw. angewendet werden müssen.

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