Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart
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1 Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal Deutsche Telekom AG, T-Com EnBW Regional AG, Abt.Gas EnBW Regional AG, Abt.Stromversorgung - 7 Landratsamt Ludwigsburg Stadt Gerlingen, Stadtkämmerei, Herr Kern - 9 Stadt Gerlingen, Tiefbauabteilung, Herr Bernert - 10 Stadt Gerlingen, Baurechtsamt, Herr Schmidt - Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 1
2 1. Anregung / Stellungnahme Kabel BW GmbH & Co. KG Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 2
3 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Kabel BW GmbH & Co. KG Die Stellungnahme der Kabel BW GmbH & Co. KG wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird die Kabel BW, wie gewünscht, weiterhin beteiligt. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 3
4 2. Anregung / Stellungnahme Verband Region Stuttgart Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 4
5 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 5
6 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Verband Region Stuttgart Die Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart wird in die zukünftigen planerischen Überlegungen miteinfließen. Den Hinweis auf die Grünzäsur Nr. Z109 als Ausgleichs- und Erholungsfunktion, die von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freigehalten werden soll, wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Das regionalplanerische Ziel für Gerlingen eine Bruttowohndichte von mindestens 60 Einwohnern pro Hektar vorzusehen, nimmt das Stadtplanungsamt in die Entwurfsüberlegungen mit auf. Dass der Planung ansonsten keine regionalplanerischen Ziele entgegenstehen, wird positiv zur Kenntnis genommen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 6
7 3. Anregung / Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 7
8 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 8
9 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 9
10 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal Zur Denkmalpflege Die Stadt Gerlingen nimmt die Anregungen der Denkmalpflege dankend zu Kenntnis. Es wird darauf geachtet, dass die Empfehlung der Denkmalbehörde umgesetzt wird. Sobald der Gemeinderat der Stadt Gerlingen dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt hat, kann über die Grabuntersuchungen abgestimmt und diese vor Durchführung der Erschließungsmaßnahme ausgeführt werden. Zur Raumordnung Die Herausstellung des nordwestlichen Ausläufers des Plangebiets als Regionale bedeutsame Grünzäsur wird dankend zur Kenntnis genommen. Es wird in der weitergehenden Planung berücksichtigt, dass in dem Bereich der Grünzäsur keine baulichen Anlagen sowie die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zulässig sind. Der Hinweis auf die Berücksichtigung der geplanten Wasser- und Grünflächen aus dem Flächennutzungsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Ziele des Regionalplanes bei neuen Wohnbaugebieten eine Bruttowohndichte von 60 Einwohnern pro Hektar zu erreichen, wird in die planerischen Überlegungen miteinfließen. Nach Inkrafttreten des Planes erhält das Regierungspräsidium gemäß 26 Abs. 3 LplG eine Mehrfertigung davon. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird das Regierungspräsidium Stuttgart Fachbereich Raumordnung / Denkmal weiter beteiligt. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 10
11 4. Anregung / Stellungnahme Deutsche Telekom AG, T-Com Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 11
12 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 12
13 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Deutsche Telekom AG, T-Com Der von der Telekom AG beigefügte Lageplan wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen zu den bestehenden Telekommunikationsanlagen werden bei der Erschließung des Gebietes berücksichtigt. Im Rahmen der Planungen der Erschließungsmaßnahme wird die Deutsche Telekom AG frühzeitig einbezogen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 13
14 5. Anregung / Stellungnahme EnBW Gas Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 14
15 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme EnBW Gas Die von der EnBW Regional AG abgegebene Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der zukünftigen Versorgungsleitungen wird die EnBW Gas weiterhin an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 15
16 5. Anregung / Stellungnahme Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Infrastruktur, Katastrophenschutz Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 16
17 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 17
18 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 18
19 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 19
20 Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 20
21 Behandlungs-/Beschlussvorlage zur Anregung / Stellungnahme Landratsamt Ludwigsburg Zum Naturschutz Ein Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanz wird nach Zustimmung des Gemeinderates in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird dem Landratsamt zur Verfügung gestellt. Die Anregung, die Grundsätze einer umweltfreundlichen Beleuchtung in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen, wird dankend angenommen und im zukünftigen Textteil berücksichtigt. Zu Kommunales Abwasser und Oberflächenwasser Die Grundsätze der dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung werden im Textteil des Bebauungsplanes berücksichtigt. Ebenso wird berücksichtigt, dass Flächen so wenig wie möglich versiegelt werden sollen. Sobald die Entwässerungsplanung vorliegt, wird diese der unteren Wasserbehörde vorgelegt und abgestimmt. Die Anregung genaue Vorschriften bezüglich der Entwässerung in die Bauvorschriften mitaufzunehmen wird berücksichtigt. Die Hochwassergefahrenkarte für Starkregenereignisse im Einzugsgebiet der Gelms wird bei der Erstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt und entsprechende Vorkehrungen werden eingeplant. Sobald erste konkrete Pläne dazu vorliegen, werden diese mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Zu Wasserschutz / Grundwasserschutz Dankend nehmen wir die Empfehlung, eine objektbezogene Baugrund-/ und Grundwassererkundung durchzuführen, auf. Es wird dem Gemeinderat empfohlen einer solchen Vorgehensweise zuzustimmen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nutzung geothermischer Energien mittels Erdwärmesonden im Baugebiet grundsätzlich möglich ist. Die Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen infolge der Flächenversiegelung werden detaillierter im Bebauungsplan aufgezeigt. Die im Textteil zum Bebauungsplan genannten Punkte werden aufgenommen. Zu den Altlasten Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass hier keine Verdachtsflächen vorliegen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 21
22 Zum Bodenschutz Der Hinweis, dass der Erdaushub nicht für Auffüllungen auf landwirtschaftlichen Flächen zur Bodenverbesserung geeignet ist, wird dankend angenommen. Der Hinweis im Bebauungsplan wird in den Textteil übernommen. Zur Abfallwirtschaft Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, findet Beachtung. Zum Immissionsschutz Die Anregung im nördlichen Teil des Plangebietes ein Mischgebiet festzusetzen wird zur Kenntnis genommen. Die Anregung die Verkehrsstraße an den nordwestlichen Rand des Plangebietes zu verlagern und eine Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz im Bereich der Straßen Im Hertling/Ringstraße vorzusehen, wird zur Kenntnis gesetzt. Ein Lärmgutachten zu erstellen zur Ermittlung Geräuschimmissionen der Straßen wird dem Gemeinderat empfohlen, mit der Bitte um Beauftragung. Zur Landwirtschaft Die Anregung für externe Ausgleichsmaßnahmen auch Pflegemaßnahmen auf vorhandenen Streuobstwiesen zu prüfen, wird zur Kenntnis genommen. Stadtbauamt, Stadtplanung Seite 22
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