DER DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. OLG Celle: Bauer Media Group setzt sich gegen Bettina Wulff durch
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- Edith Knopp
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1 mit SOFTWARE TITEL Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software OLG Celle: Bauer Media Group setzt sich gegen Bettina Wulff durch Das Verhältnis zwischen der Presse bzw. den Medien und dem Ehepaar Bettina und Christian Wulff kann man mit Fug und Recht als angespannt oder kritisch bezeichnen. Es laufen bzw. liefen diverse gerichtliche Verfahren mit durchaus wechselndem Erfolg für beide Seiten. Am vergangenen Donnerstag, dem 28. Mai 2015, fällte das Oberlandesgericht Celle ein Urteil zugunsten der Heinrich Bauer Verlag KG und drehte damit ein Urteil des Landgerichts Hannover aus März 2014, das zugunsten von Bettina Wulff ausgegangen war. Ausgangspunkt dieser Klage war eine Kontaktaufnahme seitens der Bauer Media Group in Verbindung mit der Berichterstattung über die Klägerin in der Zeitschrift CLOSER Nr. 31/2013 vom 24. Juli Bettina Wulff hatte den Verlag über ihre Anwälte wegen einer vermeintlich unzulässigen Bild- Berichterstattung abmahnen lassen und in diesem Schreiben auch den Hinweis übermittelt: Unsere Mandantin ist für eine Antwort in Bezug auf dieses Schreiben nicht empfangsbereit. Sie wünscht nicht direkt diesbezüglich angeschrieben zu werden, sondern dass die Rechtsangelegenheit ausschließlich mit der Kanzlei (...) abgewickelt wird. Ungeachtet dieses Hinweises schrieb der Verlag die Klägerin dennoch persönlich an und legte in diesem Brief dar, dass die Berichterstattung nach Auffassung des Verlages zulässig gewesen sei und lud Bettina Wulff zudem zu einem persönlichen Gespräch ein, um für die Zukunft eine ( ) Gesprächsgrundlage zu definieren. Parallel wurden auch die Anwälte über den Briefwechsel mit Bettina Wulff informiert. Unterlassungsklage beim Landgericht Hannover Aufgrund der Missachtung ihrer Aufforderung, nicht mehr persönlich mit ihr zu kommunizieren, reichte Bettina Wulff beim Landgericht Hannover Klage ein, um dem Haus Bauer untersagen zu lassen, sie in ähnlichen Fällen noch einmal anzuschreiben. Mit Erfolg, denn das Landgericht Hannover gab der Klage statt. Bauer legte beim OLG Celle Berufung ein und obsiegte nun am 28. Mai 2015 (Az. : 13 U 104/14). Bauers Kontaktaufnahme ist rechtmäßig In der offiziellen Presse- Information des OLG Celle wird die Entscheidung wie folgt erläutert: Das Oberlandesgericht Celle hat festgestellt, dass durch den fraglichen Brief das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frau Wulff nicht verletzt worden sei. Zwar könne in der bloßen als solchen nicht ehrverletzenden Kontaktaufnahme eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolge und bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen das Recht der Klägerin auf Schutz ihrer Persönlichkeit und Achtung ihrer Privatsphäre das Interesse des Beklagten, mit ihr unmittelbar in Kontakt zu treten, überwiege. Diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor. Die Interessenabwägung ergebe, dass der Aufwand das Schreiben entweder ungelesen oder nach Lektüre der Anfangszeilen an den eigenen Anwalt weiterzuleiten, nicht nennenswert sei. Auch stehe das Schreiben nicht in einem Zusammenhang mit (aktualisierter Zusatz der Pressestelle des OLG v : von der Klägerseite vorgetragenen, aber nicht vom Gericht festgestellten) sonst durch den beklagten Verlag als Herausgeber der Zeitschrift Closer durchgeführten Observierungen und Bespitzelungen. Das Schreiben übe keinen Zwang auf die Klägerin aus, mit der Beklagten zu debattieren, und enthalte keine suggestiven Mittel. Es sei objektiv nicht geeignet gewesen, die Klägerin zu verunsichern, weil es sachlich gefasst sei und keine ehrverletzenden Äußerungen enthalte. Fortsetzung auf S. 3 Inhalt Seite Ti t e l ü b e r s i c h t...2 Titelschutzanzeigen: 41 Neue Titel geschützt Im p r e s s u m Fon: +49 (40) Fax: +49 (40)
2 Die 41 neuen Titel dieser Woche A Alles, was Sie über Gemüse wissen müssen B Bildungslücken ade BLUBI UND BELLA ANGEBISSENE REGENBOGEN BLUBI UND BELLA DIE VERZAUBERTE STERNTRUHE C Caramini Content Marketing Forum Crime Line D Daily Film Deal Daily Home Video Deal Daily Movie Deal Daily TV Deal Daily Video Deal Das Geheimnis Cäsars Die SAT.1Gold Reportage E econo me EIN GROSSER AUFBRUCH Erfolg ist nichts für Weicheier F Film Deal of the Day Film of the Day FRESSE, HESSE H HELDIN Holla die Waldfee I Ich mach dir den Hof K Karriere + Energiewende Kleine Morde unter Nachbarn - Lark Road L LECK MICH, SCHILLER M media running amok? Media running amok? Meine fremde Frau Movie Deal of the Day N Naturwunder unserer Heimat R Radliebe Recht haben - Recht bekommen S Schöne harte Welt Sicher ist sicher - Das Servicemagazin mit Ingo Lenßen Sicherheit rund um Ihr Zuhause T Top Movie Deal U Unser Körper ab 60 W Wie man aus Dreck Geld macht... und das kann jeder! Y Young Lions 7.1 Z Zahltag - Nicht mit uns! Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel , Woche 25, Nr , Woche 28, Nr Anzeigenschluss: , 10 Uhr Anzeigenschluss: , 10 Uhr 2
3 Fortsetzung von S. 1 Demgegenüber sei zu berücksichtigen, dass in einer rechtlichen Auseinandersetzung einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit gegeben sein müsse, Kontakt zu ihrem Gegner aufzunehmen, um eine argumentative Klärung dieser Auseinandersetzung herbeizuführen. Ein solches Interesse sei schon aufgrund der allgemeinen Meinungsfreiheit geschützt. In diesem speziellen Fall komme hinzu, dass der Verlag ein persönliches Gespräch angeboten hatte, um eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Dies habe die höchstpersönliche Bereitschaft von Frau Wulff vorausgesetzt. Um die größtmögliche Chance zu haben, eine solche Bereitschaft zu erzielen, sei es nicht sachfremd gewesen, sie unmittelbar anzuschreiben. OLG-Pressesprecher Dr. Götz Wettich fügt ergänzend hinzu: Ob das Interesse der Klägerin bei hier nicht in Frage stehenden wiederholten unmittelbaren Kontaktaufnahmen anders zu bewerten wäre, hat das Gericht nicht beurteilen müssen. (ps) Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für Holla die Waldfee Karriere + Energiewende Daniel Douglas Wissmann, Müggenkampstraße 35, Hamburg etv Energieverlag GmbH, Montebruchstraße 20, Essen Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für für econo me in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Film, Fernsehen, Hörfunk, Druckerzeugnisse, Software und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (On-Line und Off-Line). Zahltag - Nicht mit uns! in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). Rechtsanwalt Thomas Gottlöber, Adlerstraße 18, Düsseldorf ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, Medienallee 7, Unterföhring für Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Die SAT.1Gold Reportage Sicher ist sicher - Das Servicemagazin mit Ingo Lenßen Young Lions 7.1 in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, Medienallee 7, Unterföhring FRESSE, HESSE LECK MICH, SCHILLER Kleine Morde unter Nachbarn - Lark Road in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians, Hofstetter, Schurack & Partner, Balanstraße 57, München 3
4 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für den Titel: Erfolg ist nichts für Weicheier in allen Medien, einschließlich Tonträger, Bildtonträger, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Off- und Onlineservice, CD-Rom, DVD und andere Datenträger sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medienund Netzwerke; Zeitschriften, Bücher, Magazine und sonstige Printmedien; kulturelle und Lehr-Veranstaltungen, Workshops und Seminare. Media running amok? media running amok? in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, als Druckschriften, Filmwerke, Tonwerke, Bühnenwerke oder sonstige vergleichbare Werke. Rabih A. Karim, Marienstraße 32, Stuttgart Dart Center für Trauma und Journalismus Deutschland, Sachsenring 2-4, Köln Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für folgende/n Titel: BLUBI UND BELLA ANGEBISSENE REGENBOGEN BLUBI UND BELLA DIE VERZAUBERTE STERNTRUHE Das Geheimnis Cäsars in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet. Blubi und Bella Verlag GmbH, Leipziger Straße 112, Dresden Löffler-Wenzel-Sedelmeier PartG mbb Rechtsanwälte, Königstraße 1A, Stuttgart Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Content Marketing Forum in allen Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, Darstellungsformen, graphischen Gestaltungen, Schreibweisen, insb. Groß- und Kleinschreibung, Schriftarten, entsprechenden Untertiteln und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere periodische Druckschriften, Bücher und alle Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, und sonstige elektronische Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Diensten (insb. Internet), sonstige audiovisuelle Medien sowie Software-Erzeugnisse, CD-ROM, CD-I, DVD, alle sonstigen CD-Derivate, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sowie sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising, öffentliche Veranstaltungen, Bücher, Zeitschriften, Kataloge und alle anderen Printmedien und Druckerzeugnisse sowie Dienstleistungen aller Art. Unser Körper ab 60 Bildungslücken ade Alles, was Sie über Gemüse wissen müssen Recht haben - Recht bekommen Sicherheit rund um Ihr Zuhause Crime Line Naturwunder unserer Heimat in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video / DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps. SLB Kloepper Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Seidlstraße 27, München Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, Stuttgart 4
5 STÄDTE ALS MARKEN Strategie und Management Der Inhalt Grundlagen: Analyse, Strategie, Strukturen, Kommunikation, Evaluation Fallbeispiele: Verantwortliche aus 13 Städten schildern ihre Markenprozesse und Erfahrungen (darunter Hamburg, Berlin, Wien, Zürich, Münster, Fulda) Essenz: Neun Schritte zur starken Stadtmarke Service: Literatur, wichtige Institutionen Thorsten Kausch, Peter Pirck und Peter Strahlendorf (Hrsg.) Städte als Marken. Strategie und Management 220 Seiten, vierfarbig, 39,80 Euro New Business Verlag, Hamburg ISBN: Mit diesem Buch wird erstmals eine umfassende Praxis-Grundlage für die Markenführung bei Städten gelegt. Autoren aus Stadtmarketing, Beratung, Wissenschaft und Politik liefern nicht nur Ideen und Erfahrungen, sondern ein konsistentes Programm für das Management. Es richtet sich vor allem an Praktiker aus dem Stadtmarketing sowie Verantwortliche aus Politik und Verwaltung. Ja, ich bestelle Exemplare STÄDTE ALS MARKEN. Strategie und Management zum Preis von je 39,80 zzgl. Versand. Firma Name, Vorname Straße Telefon/Fax Funktion PLZ, Ort, Land Datum, Firmenstempel, Unterschrift New Business Verlag GmbH & Co. KG, Postfach , D Hamburg, Fon: , Fax: ,
6 Ich mach dir den Hof Caramini beckground tv GmbH, Straßenbahnring 11, Hamburg Medienbüro Hans-Joachim Gilbert, Angermunder Straße 198, Duisburg Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Film of the Day Film Deal of the Day Movie Deal of the Day Daily Film Deal Daily Movie Deal Top Movie Deal Daily TV Deal Daily Home Video Deal Daily Video Deal in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Kombinationen, Abwandlungen, Kürzungen, Schriftarten, grafischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen in sämtlichen Medien, einschließlich Tonträger, Bildtonträger, Ton-/Bildtonträger-Promotion, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich Offline- und Online-Dienste, Domain-Bezeichnungen im Intra- und Internet sowie für Mobilfunkdienste, Multimedia-Anwendungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Musikund Bühnenveranstaltungen, Tourneen, Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art, für Merchandising in jeder Form, für Druckereierzeugnisse und Print-Medien jeder Art sowie für Software-Erzeugnisse und Datenträger. EIN GROSSER AUFBRUCH Schöne harte Welt in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, Software- Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online- Medien. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für Meine fremde Frau in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVD; CD-I, Offlineund Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Sony Music Entertainment Germany GmbH, Balanstraße 73, Haus 31, München Anwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, Tutzing Top News aus Werbung, Marketing und Medien 6
7 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch Wie man aus Dreck Geld macht... und das kann jeder! Dipl.-Kfm. Hans D. Schittly, Bruderstraße 10, München Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Impressum: mit SOFTWARE TITEL Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr Hamburg Fon: (040) Fax: (040) titelschutz-anzeiger@titelschutzanzeiger.de Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) PS Redaktion/Titelschutzanzeigen verantwortlich: Angela Lautenschläger (AL), -61 Redaktion: Ralf Deppe (RD), -80 Titelschutzanzeigen: Angela Lautenschläger (AL), -61 Druckauflage: Verbreitete Auflage: Erscheinungsweise: monatlich HELDIN in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Wort- und Zeichenverbindungen, graphischen Darstellungen und Untertiteln für Zeitschriften, Magazine, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien. Schulz Noack Bärwinkel Rechtsanwälte PartmbB, Baumwall 7, Hamburg Empfängerkreis: Bezugspreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produzenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch Radliebe in allen Schreibweisen - insbesondere Groß- und Kleinschreibung -, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, graphischen Gestaltungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere periodische Druckschriften, Bücher und alle Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film, Video, Video on Demand, audiovisuelle, elektronische und digitale Medien - insbesondere Internet, Internetdomains, Intranet, für mobile Endgeräte in jeder Nutzungsform - sowie Bild-, Ton- und Datenträger, Softwareerzeugnisse, Apps, Veranstaltungen in jeder Form, Musicals, Bühnenwerke, Merchandising in jeder Form. FUHRMANN WALLENFELS Berlin Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbb, Kurfürstendamm 224, Berlin Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Anzeigenschluss: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 vom Bankverbindung: IBAN: DE BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Handelsregister HRA , Ust.-Id-Nr. DE Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH, Norderstedt 2015 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über die PMG Presse-Monitor GmbH, Tel. 030/ oder Über archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter 7
8 FAX-NACHRICHT FÜR DEN PRESSE-FACHVERLAG TELEFAX: 040/ VON: FIRMA: NAME: ANSCHRIFT: TELEFON: FAX: ICH MÖCHTE EINE ANZEIGE AUFGEBEN: Bitte nehmen Sie den folgenden Text in die nächst erreichbare Nummer des auf. des mit SOFTWARE TITEL (Heft Nr. ) auf. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme(n) ich/wir Titelschutz in Anspruch für pro Titel bitte eine Zeile (Adresse) Preis pro Titelschutzanzeige im Standardformat: 150, (zzgl. USt.) Preis für jeden weiteren Titel innerhalb dieser Anzeige: 35, (zzgl. USt.). DATUM UND UNTERSCHRIFT:
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DER TITELSCHUTZ TELSCHUTZ ANZEI- Markenrecht von Prof. Dr. Wolfgang Berlit zum 10. Mal neu aufgelegt
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ANZEIGER. OVG Berlin-Brandenburg: Kanzleramt muss (noch) keine Details über dienstliche
Nr. 1343, Woche 38, 19. Sept. 2017 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software OVG Berlin-Brandenburg:
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DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software BGH setzt Verfahren um die Nutzung des ÖKO-TEST-Siegels aus
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DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. ob und ggf. welche anderen Personen Zugang zum Internetanschluss
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DER Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Persönlichkeitsrecht OLG Karlsruhe
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. SWR-Chefreporter Prof. Dr. Thomas Leif gewinnt Auskunftsverfahren gegen die Universität Mainz
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DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. Bundesverwaltungsgericht: Teil-Erfolg für den SPIEGEL in Sachen Einsicht in BND-Akten
DER Nr. 1300, Woche 47, 22. Nov. 2016 Nr. 1300, Woche 47, 22. Nov. 2016 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. Bundeskabinett beschließt Verlängerung der Schutzdauer für Musikwerke
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ANZEIGER. Bundesverwaltungsgericht: Rundfunk-Beitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Autos ist verfassungsgemäß.
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ANZEIGER. Dentons Berlin begrüßt den IP-Experten Dr. Stefan Dittmer als neuen Partner
Nr. 1311, Woche 6, 7. Feb. 2017 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software Dentons Berlin begrüßt den
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER. Raue LLP gönnt sich einen neuen, digital optimierten Web-Auftritt
DER Nr. 1273 Woche 20, 18. Mai 2016 Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Raue
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Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Persönlichkeitsrecht: Dieter Bohlen und Ernst
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Nr. 1320, Woche 15,11. April 2017 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software Wer Bewertungs-Inhalte verändert,
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Nr. 1295 Woche 42, 18. Okt. 2016 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Bundesverwaltungsgericht: Petra Hoock
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ANZEIGER. Titelübersicht... 2 Titelschutzanzeigen: 45 Neue Titel geschützt. 3, Impressum Top News aus Werbung, Marketing und Medien
DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software OLG Köln: 1&1-Werbe-Aussage ist irreführend Mit Bezug auf
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ANZEIGER. Dr. Dittl wechselt von SALGER zu Friedrich Graf von Westphalen & Partner
Nr. 1334, Woche 29, 18. Juli 2017 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software Schalast startet Büro am
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DER Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Schlagzeilen/Headlines sind nicht isoliert
ANZEIGER. EU-Kommission: Soziale Netzwerke müssen User aktiv besser schützen
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Nr. 1215 Woche 13, 24. März 2015 Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Internet-Recht:
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DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Düsseldorfer Kanzlei Kötz Fusbahn erweitert sich mit Bita Foroghi KJM-Vorsitzender
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DER Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film Rundfunk-Gebühren: Sixt scheitert mit
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Mit dem begehrten Preis Kanzlei für Medien und Technologie des Jahres 2015 wurde Taylor Wessing am vergangenen Donnerstag in der Alten Oper in Frankfurt ausgezeichnet. Die Trophäe nahm Dr. Axel Freiherr
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DER Deutschlands führendes Spezialmedium Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film US-Talkmaster Jay Leno setzt sich gegen Domain-Grabber durch Klassentreffen,
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