Hausordnung, Nutzungsordnung Fachräume vorläufig, Stand
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- Nelly Ritter
- vor 5 Jahren
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1 Hausordnung, Nutzungsordnung Fachräume vorläufig, Stand Unser gemeinsames Anliegen An unserem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum (BSZ) Bad Windsheim sollen sich alle Lernenden und Lehrenden wohlfühlen. Wir fördern eine positive Einstellung zur Schule und zum Lernen. Um das gesteckte Ziel zu erreichen, arbeiten wir eigenverantwortlich und selbstständig. Gegenseitige Rücksichtnahme, Höflichkeit und die Beachtung grundlegender Verhaltensregeln sind wichtige Voraussetzungen dafür. Wir begegnen uns mit Respekt und begrüßen uns freundlich. 2. Schulgelände, Geltungsbereich Diese Hausordnung gilt für das gesamte BSZ Bad Windsheim. Verstöße gegen diese Ordnung werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (BaySchO, BayEUG, BSO, WSO) geahndet. Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Hauspersonal sind im Rahmen dieser Hausordnung weisungsbefugt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der ersten Schulwoche einen Überblick über die Aufenthaltsbereiche auf ihrem Schulgelände. 3. Schulverwaltung Öffnungszeiten und Erreichbarkeit: Die Schulgebäude sind ab 7:00 Uhr geöffnet. Schüler dürfen sich vor und nach dem Unterricht in der Aula der jeweiligen Schule aufhalten. Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Sekretariate: Berufsschule: Mo Fr: 07:15 11:30 Uhr Telefon: Fax: Wirtschaftsschule: Mo Fr: 07:15 11:15 Uhr Telefon: Fax: Unterrichtszeiten: Pausen: 7:30 12:30 Uhr 9:00 9:15 Uhr 10:45 11:00 Uhr Mittagspause 12:30 13:00 Uhr 13:00 16:00 Uhr 14:30 14:45 Uhr Die Sprechzeiten der Lehrkräfte werden zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben und können im Sekretariat erfragt werden. Die Schulleitung ist nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Entwurf.docx Seite 1 von 8
2 Unsere Grundregeln Unterricht: Während der Pausen sind die Unterrichtsräume verschlossen, Schüler halten sich in den Pausenbereichen (Hof, Aula) auf. In der Mittagspause darf das Schulgelände zum Zweck der Verpflegung verlassen werden. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft bei der Klasse sein, meldet sich der/die KlassensprecherIn oder ein/e andere/r SchülerIn im Sekretariat. Klassenräume: In den Klassenräumen essen wir nicht. Getränke in offenen Behältern (Becher) sind verboten. Der Ordnungsdienst kümmert sich um die zuverlässige Erledigung der Aufgaben, die nach dem Unterricht zu erledigen sind: - Tafel reinigen, - Boden kehren, - Stühle hochstellen, - alle Fenster schließen, - Jalousien/Beschattungsrollos hochkurbeln. Jede/r SchülerIn sorgt für Ordnung an seinem/ihrem Platz und achtet darauf, dass das zugehörige Fenster geschlossen wird etc. In den Pausen schalten wir Licht und Beamer aus. Wir pflegen unsere Ausstattung (Bibliothek, PCs, Klassenzimmer ) gewissenhaft und gehen achtsam mit den Einrichtungsgegenständen um. Sauberkeit/Mülltrennung: Wir trennen den Müll und werfen ihn in die dafür vorgesehenen Behälter. Wir verzichten auf Kaugummis. Wir kümmern uns um Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände. Wenn Müll herumliegt, heben wir ihn auf, auch wenn er nicht von uns stammt. Wenn ein Missgeschick passiert, melden wir die Beschädigung/Verschmutzung beim Sekretariat und kümmern uns um die Beseitigung. Wenn wir Verunreinigungen bemerken, die wir nicht direkt selbst beheben können, geben wir im Sekretariat, bei einer Lehrkraft oder beim Hausmeister Bescheid. Lernmittelfreie Bücher werden an Schülerinnen/Schüler ausgeliehen. Die zum Beginn des Schulbesuches ausgehändigten Bücher werden eingebunden. Für Beschädigungen oder für Verlust von Lernmitteln fällt Schadensersatz an. Elektronische Medien nutzen wir während der Unterrichtszeit nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft. Mobiltelefone bleiben während des Schultages ausgeschaltet. Kleidung: Die Schule ist unser Arbeitsplatz, deshalb erscheinen wir angemessen gekleidet. Schulunfälle: Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich so, dass Unfälle vermieden werden. Sicherheitsvorschriften werden eingehalten. Sollten Unfälle im Schulbereich passieren, wird entsprechend dem Aushang Schülerunfälle, Erkrankungen verfahren. Unfälle auf dem Schulweg, die zu einem Arztbesuch bzw. zu einem Fernbleiben vom Unterricht führen, müssen der Schule (Sekretariat oder zuständige Lehrkraft) gemeldet werden. Alle Schul- bzw. Schulwegeunfälle muss die Schule der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) melden. Die Behandlungskosten werden von der KUVB getragen. Nur bei ordnungsgemäßer Meldung eines Schulunfalls sind auch mögliche Spätfolgen von der Versicherung abgedeckt. Entwurf.docx Seite 2 von 8
3 Parken: Für Fahrräder stehen auf dem Schulgelände Abstellflächen zur Verfügung. Alle Fahrzeugbesitzer parken auf dem Parkplatz bei der Alten Stadthalle platzsparend. Kraftfahrräder (Mofas, Roller, Motorräder etc.) werden nicht auf Autostellplätzen abgestellt, sondern auf den ausgewiesenen Stellplätzen. Die Schule haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge. Auf dem Parkplatz und im Bereich der Bushaltestelle gilt die StVO und Schrittgeschwindigkeit! Aushänge (z. B. Veranstaltungshinweise ohne kommerziellen Charakter, Hinweise auf freie Stellen etc.) sind nach Genehmigung durch die Schulleitung zulässig. Fundgegenstände werden unverzüglich im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben. Für mitgebrachte Gegenstände und Geld haften weder Schule noch Schulträger. Auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ist verboten: Rauchen: Es gilt ein absolutes Rauchverbot (Art. 80 (5) BayEUG, JuSchG 10). Ausschließlich VOLLJÄHRIGEN Berufsschülern ist der Aufenthalt in der Raucherzone (Hof der Berufsschule, NICHT Schulgelände) gestattet. Hier besteht kein Unfallversicherungsschutz durch die KUVB. Nutzer der Raucherzone können jederzeit zu Reinigungsarbeiten (herumliegende Zigarettenkippen) herangezogen werden. Alkohol und Drogen Bei Zuwiderhandlungen werden Polizei und Jugendamt eingeschaltet ( 38 WSO, 23 BaySchO). Gefährliche Gegenstände wie Waffen und Messer. Auch sonstige Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände werden weggenommen und sichergestellt ( 23 BaySchO). Ggf. erfolgt eine Meldung an die Polizei. Werbung/Symbole/strafrechtlich relevante Tatbestände: Politische und kommerzielle Werbung ist nicht zulässig. Gleiches gilt für das Tragen oder zur Schau stellen verfassungsfeindlicher Zeichen (Art. 84 BayEUG). Es ist untersagt: - In Wort und Schrift die Freiheit und Würde von Menschen verächtlich zu machen (z. B. durch Sexismus, Rassismus, Antisemitismus); - Schriften, Musik, Kennzeichen, Grußerweisungen, Symbole und Codes mitzuführen, zu verwenden oder zu verbreiten, die derartige Bedeutungsinhalte transportieren. Dies gilt auch für die Benutzung des Internetzugangs am BSZ. Wer verfassungsfeindliche Symbole zur Schau stellt oder eine mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Haltung zu erkennen gibt, kann vom Schulbetrieb ausgeschlossen werden. Maßnahmen der Strafverfolgung werden veranlasst, wenn der Verdacht besteht, dass Personen Organisationen angehören oder einer Szene zugeordnet werden können, in denen: - von einer rassisch oder ethnisch bedingten sozialen Ungleichwertigkeit der Menschen ausgegangen wird; - das Ziel verfolgt wird, eine ethnisch homogene Volksgemeinschaft bzw. Nation herzustellen; - die Demokratisierung oder die Gleichberechtigung rückgängig gemacht werden soll; - oder die Würde des Menschen verächtlich gemacht wird. Entwurf.docx Seite 3 von 8
4 Der/Die KlassenleiterIn weist die SchülerInnen zu Beginn eines Schuljahres auf die Haus- und Feueralarmordnung hin. Die Belehrung wird im Klassentagebuch vermerkt. Hausordnung und Feueralarmordnung hängen in jedem Klassenzimmer aus. Die zugrunde liegenden Gesetze sind im Internet nachzulesen. Entwurf.docx Seite 4 von 8
5 Nutzung der EDV- und Fachräume Zusammenfassung, Verhaltensregeln Die EDV-Einrichtung des BSZ darf für unterrichtliche Zwecke, für die Vor- oder Nachbereitung des Unterrichts sowie z. B. für die Arbeit der SMV genutzt werden. Eine private Nutzung ist untersagt. Auf die ausführliche EDV-Nutzungsordnung (S. 6/7), die Teil dieser Hausordnung ist, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte und das Recht am eigenen Bild zu beachten. Allgemeine Grundsätze Die technischen Geräte behandeln wir sorgsam. Essen und Trinken ist in EDV-Räumen untersagt. Das gilt auch für Kaugummi kauen. Wer dies nicht beachtet, haftet für dadurch entstehende Schäden! Störungen an den Geräten melden wir sofort der aufsichtführenden Lehrkraft. Regeln zum Verhalten in den EDV-Räumen Jeder Schüler erhält ein persönliches Login. Es besteht aus vorname.name. Beim ersten Einloggen muss ein Passwort eingegeben werden. Dieses Passwort muss man sich merken und geheim halten. Es ermöglicht das Speichern in einem persönlichen Ordner, für dessen Inhalt jeder Nutzer voll verantwortlich ist. Wenn aus organisatorischen Gründen kein persönliches Login vergeben wird, gibt die zuständige Lehrkraft an, mit welchem Login gearbeitet wird. Alle Aktivitäten auch die Internet-Nutzung werden protokolliert. Bei Missbrauch der schulischen Einrichtung drohen strafrechtliche Folgen. Es werden folgende Daten, die für die Benutzerverwaltung, Administration und Erkennung und Abwehr von missbräuchlicher Nutzung oder von Angriffen notwendig sind, protokolliert und ausgewertet: - die IP-Adresse des Rechners, - der Benutzername am Rechner, - welche Seiten (URLs) aufgerufen wurden, - Datum und Uhrzeit des Aufrufes. Die Daten werden elektronisch gespeichert und aus administrativen Gründen sowie aus sicherheitstechnischen Gründen vom Systembetreuer kontrolliert. Die Daten werden in der Regel am Ende des Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Die Schulleiterin oder von ihr beauftragte Personen werden von ihren Einsichtsrechten nur stichprobenartig oder in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen. Entwurf.docx Seite 5 von 8
6 I. Umgang mit der Hard- und Software Die Hard- und Software an den Schülerplätzen darf nicht manipuliert bzw. verändert werden. Beim Verlassen des Platzes achten wir darauf, dass der Platz aufgeräumt ist: - Tastatur und Maus liegen ordentlich vor dem Computer, - Konzepthalter steht links neben dem PC, - sämtliche Blätter werden mitgenommen, - der Stuhl wird unter den Tisch geschoben. Für Schäden haftet der Verursacher/die Verursacherin! II. Umgang mit dem PC Unsere Schülerdateien werden in den betreffenden Klassenordnern oder in den Ordnern, die von der Lehrkraft angegeben werden, gespeichert. Wir dürfen keine fremden Dateien in anderen Ordnern löschen oder verändern. Der Desktop darf nicht verändert bzw. manipuliert werden. Am Ende des Unterrichts oder des Schultages je nach Angabe der Lehrkraft fahren wir die PCs ordnungsgemäß herunter. Entwurf.docx Seite 6 von 8
7 Ausführliche EDV-Nutzungsordnung für Schüler/innen A. Allgemeines Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet können als Lehrund Lernmittel genutzt werden. Dadurch ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, pädagogisch wertvolle Informationen abzurufen. Gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler Zugriff auf Inhalte erlangen, die ihnen nicht zur Verfügung stehen sollten. Weiterhin ermöglicht das Internet den Schülerinnen und Schülern, eigene Inhalte weltweit zu verbreiten. Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Bad Windsheim gibt sich deshalb für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen mit Internetzugang die folgende Nutzungsordnung. Diese gilt für die Nutzung von Computern und des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit (z. B. SMV) sowie außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken. Teil B der Nutzungsordnung gilt für jede Computer- und Internetnutzung, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung des Internets außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken. B. Regeln für jede Nutzung 1. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den vorhandenen Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hängt die deliktische Verantwortlichkeit von der für die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht ab ( 823 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch BGB). Elektronische Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet; deshalb sind während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. 2. Anmeldung an den Computern (PCs) Für die PCs an der Wirtschaftsschule gilt: Zur Nutzung der Computer ist eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich. Für die PCs an der Berufsschule gilt: Die Nutzung der Computer und des Internets ist ohne individuelle Authentifizierung möglich. Zur Nutzung bestimmter Dienste (z. B. Lernplattform) ist eine Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich. Ggf. erfolgt die Anmeldung nach den Anweisungen der Lehrkraft. Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Schülerin oder der Schüler am PC bzw. beim benutzten Dienst abzumelden. Für Handlungen im Rahmen der schulischen Internetnutzung sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Das Passwort muss vertraulich behandelt werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer vermutet, dass sein Passwort anderen Personen bekannt geworden ist, ist verpflichtet, dieses zu ändern. 3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht, wenn Veränderungen auf Anordnung des Systembetreuers durchgeführt werden oder wenn temporäre Veränderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind. Fremdgeräte (beispielsweise Peripheriegeräte wie externe Datenspeicher oder persönliche Notebooks) dürfen nur mit Zustimmung des Systembetreuers, einer Lehrkraft oder aufsichtführenden Person am Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (etwa Filme) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Verboten ist beispielsweise auch die Nutzung von Online-Tauschbörsen. 5. Protokollierung des Datenverkehrs Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch nach einem halben Jahr gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. In diesem Fall sind die personenbezogenen Daten bis zum Abschluss der Prüfungen und Nachforschungen in diesem Zusammenhang zu speichern. Die Schulleiterin/Der Schulleiter oder von ihr/ihm beauftragte Personen werden von ihren Einsichtsrechten nur stichprobenartig oder im Einzelfall in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen. 6. Nutzung von Informationen aus dem Internet Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets zu privaten Zwecken ist nicht gestattet. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. 7. Verbreiten von Informationen im Internet Werden Informationen im bzw. über das Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen beispielsweise digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwandt oder über das Internet verbreitet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen auf den Internetseiten der Schule nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden. In diesem Fall sind die Daten zu löschen. Für den Widerruf der Einwilligung muss kein Grund angegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen. Weiterhin wird auf einen verantwortungsbewussten Umgang der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen Daten hingewirkt. 4. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder Entwurf.docx Seite 7 von 8
8 C. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken 1. Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann in der Nutzungsordnung im Rahmen der pädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung hierüber und auch, welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Wenn ein solches Nutzungsrecht geschaffen wird, sind alle Nutzer über die einschlägigen Bestimmungen der Nutzungsordnung zu unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (hierzu Formular Erklärung EDV- Nutzung Schüler/innen), dass sie diese Ordnung anerkennen. 2. Aufsichtspersonen Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern eingesetzt werden. Charakterlich und körperlich geeignete Schülerinnen und Schüler können als Ergänzung bei der Erfüllung der Aufsichtspflicht eingesetzt werden. Diesbezüglich gilt es jedoch zu beachten, dass der Einsatz von Eltern, sonstigen Dritten sowie Schülerinnen und Schülern bei der Beaufsichtigung die Schulleitung und die beteiligten Lehrkräfte nicht von ihrer Letztverantwortung für die Beaufsichtigung befreit. Folglich muss die Tätigkeit der genannten Hilfskräfte in geeigneter Weise überwacht werden. D. Zuständigkeiten 1. Verantwortlichkeit der Schulleitung Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, eine Nutzungsordnung entsprechend dem in der jeweiligen Schulordnung vorgesehenen Verfahren aufzustellen. Sie hat den Systembetreuer, den Webmaster, die Lehrkräfte wie auch aufsichtführende Personen über die Geltung der Nutzungsordnung zu informieren. Insbesondere hat sie dafür zu sorgen, dass die Nutzungsordnung in den Räumen der Schule, in denen eine Nutzung des Internets möglich ist, angebracht wird. Folgerichtig ist die Nutzungsordnung auch an dem Ort, an dem Bekanntmachungen der Schule üblicherweise erfolgen, anzubringen. Die Schulleitung hat die Einhaltung der Nutzungsordnung stichprobenartig zu überprüfen. Die Schulleitung ist ferner dafür verantwortlich, dass bei einer Nutzung des Internets im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken eine ausreichende Aufsicht sichergestellt ist. Sie hat diesbezügliche organisatorische Maßnahmen zu treffen. Des Weiteren ist die Schulleitung dafür verantwortlich, über den Einsatz technischer Vorkehrungen zu entscheiden. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Schulhomepage. 2. Verantwortlichkeit des Systembetreuers Der Systembetreuer hat in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium, der Schulleitung und dem Sachaufwandsträger über die Gestaltung und Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur zu entscheiden und regelt dazu die Details und überprüft die Umsetzung: Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur (Zugang mit oder ohne individuelle Authentifizierung, klassenbezogener Zugang, platzbezogener Zugang), Nutzung persönlicher mobiler Endgeräte und Datenspeicher (beispielsweise USB-Sticks) im Schulnetz, Technische Vorkehrungen zur Absicherung des Internetzugangs (wie etwa Firewall Regeln, Webfilter, Protokollierung). 3. Verantwortlichkeit des Webmasters Der Webmaster hat in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium, der Schulleitung und gegebenenfalls weiteren Vertretern der Schulgemeinschaft über die Gestaltung und den Inhalt des schulischen Webauftritts zu entscheiden. Er regelt dazu die Details und überprüft die Umsetzung. Zu seinen Aufgaben gehören: Auswahl eines geeigneten Web Hosters in Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger, Vergabe von Berechtigungen zur Veröffentlichung auf der schulischen Homepage, Überprüfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere bei der Veröffentlichung persönlicher Daten und Fotos, Regelmäßige Überprüfung der Inhalte der schulischen Webseiten. 4. Verantwortlichkeit der Lehrkräfte Die Lehrkräfte sind für die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler bei der Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken verantwortlich. 5. Verantwortlichkeit der aufsichtführenden Personen Die aufsichtführenden Personen haben auf die Einhaltung der Nutzungsordnungen durch die Schülerinnen und Schüler hinzuwirken. 6. Verantwortlichkeit der Nutzerinnen und Nutzer Die Schülerinnen und Schüler haben das Internet verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie dürfen bei der Nutzung der EDV- Einrichtung und des Internets nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Sie haben die Regelungen der Nutzungsordnung einzuhalten. E. Schlussvorschriften Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Die Hausordnung wurde unter Mitwirkung der Schulfamilie erstellt. Die ausführliche EDV- Nutzungsordnung entspricht der Vorlage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Bad Windsheim, 11. September 2018 gez. Christina Müller, OStDin Entwurf.docx Seite 8 von 8
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