Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:
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- Marta Meyer
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1 Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung (DüV) vom WEB Module Düngung, was ist zu beachten? Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei: Neue Richtwerte für die Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere (neue Haltungsverfahren und Anpassung der Leistungsklassen) Änderungen bei den anzurechnenden Mindestwerten für die Ausbringung (170 kg N- Grenze) und der Zufuhr (Nährstoffvergleich) Berücksichtigung des Gesamtstickstoffs aller organischen Nährstoffträger (inkl. Gärrest) bei der N-Ausbringungsobergrenze (170-N). Ergänzung des Nährstoffvergleichs um die Plausibilisierung der Grobfutterabfuhr Der Nährstoffvergleich für das Wirtschaftsjahr (WJ) 2016/17 bzw. Kalenderjahr (KJ) 2017 kann und wird in aller Regel noch gemäß dem bisherigen Verfahren berechnet werden. Jedoch kann ein Landwirt wegen des Günstigkeitsprinzips ( 4 Abs. 3 OWiG) 2017 zwischen beiden Verfahren wählen. Wenn mit den Richtwerten der novellierten DüV gerechnet wird, müssen alle die Regeln der neuen DüV hinsichtlich der Erstellung des Nährstoffvergleichs beachten. Dies macht z.b. als Vorberechnung für eine womöglich erforderliche Wirtschaftsdüngerabgabe Sinn. Im Programm WEB-Module Düngung besteht sowohl die Möglichkeit den Nährstoffvergleich entsprechend der neuen Anforderungen als auch nach Vorgaben der alten DüV zu erstellen. Gesteuert wird die Auswahl des entsprechenden Verfahrens über das Bearbeitet am Datum: Alle Nährstoffvergleiche deren Bearbeitet am" Datum vor dem liegt, werden nach altem System und mit alten Stammdaten berechnet. (KJ 2017 bzw. WJ 16/17) Alle Nährstoffvergleiche deren "Bearbeitet am" Datum ab dem liegt, werden nach neuem System mit aktualisierten Anfallzahlen berechnet. (KJ 2018 bzw. WJ 17/18) Abbildung 1: Berechnung Nährstoffvergleich nach alter und neuer DüV in WEB-Module Düngung
2 Somit besteht die Möglichkeit die Nährstoffvergleiche KJ 2017 bzw. WJ 16/17 weiterhin nach altem Verfahren zu berechnen. Dafür muss beim Anlegen eines neuen Nährstoffvergleichs oder beim Kopieren eines vorhandenen Nährstoffvergleichs das Bearbeitet am Datum vor Bearbeitung entsprechend vor den gesetzt werden. Was ist bei der Eingabe nach neuem Verfahren zu beachten? 1. Gültige Stammdatensätze: Durch die Novellierung der DüV wurden sämtliche Stammdaten im Programm überarbeitet. Zu beachten ist hierbei, dass die für den Bearbeitungszeitraum gültigen Stammdaten verwendet werden. Wenn Stammdatensätze orange eingefärbt sind, müssen diese gegen die gültigen getauscht werden (löschen und neu auswählen). Abbildung 2: Anzeige in WEB-Module Düngung bei ungültigen Stammdaten 2. Aktuelle Anrechnungen bei selbst angelegten Nährstoffträgern: Es haben sich einige Änderungen betreffend der organischen Nährstoffträger ergeben, diese gilt es bei der Anlage von betriebsbezogenen- und Stammdaten für die Sonderliste zu beachten! Änderungen bei den maximal anrechenbaren Ausbringungsverlusten: Durch die Novellierung der DüV haben sich die im Nährstoffvergleich anwendbaren, maximal anzurechnenden N-Ausbringungsverluste geändert. Die ab WJ 17/18 bzw. KJ 2018 zwingend anzuwendenden Werte sind in Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1 - Maximal anrechenbare N-Ausbringungsverluste (gemäß Anlage 2 DüV vom ) Organischer Nährstoffträger Rindergülle, separierte Rindergülle (feste/flüssige Phase) Schweinegülle, separierte Schweinegülle (feste/flüssige Phase) N-Ausbringungsverluste 18% ab : 12% 13% ab : 6% Mischgülle 15% Rindermist / -jauche 14% Schweinemist / -jauche 14% Geflügelmist / -trockenkot 17% Schaf- / Pferdemist 9% Gärrest, separierter Gärrest (feste/flüssige Phase) 11%
3 Änderungen bei den Anrechenbarkeiten (Anlage 3 DüV vom ): Für die Ausnutzung des Stickstoffs sind im Jahr des Aufbringens bei mineralischen Düngemitteln die darin enthaltenen Stickstoffmengen in voller Höhe anzusetzen. Bei organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln sind die Werte nach Tabelle 2, mindestens jedoch in Höhe des verfügbaren Stickstoffs bzw. Ammoniumstickstoffs anzusetzen. Tabelle 2: Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organischmineralischen Düngemitteln gem. DüV Anlage 3 Mindestanrechenbarkeiten Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft gem. DüV [%] Gärrückstände 15% TS; Biogasanlagengärrückstand flüssig 50% Gärrückstände > 15% TS; Biogasanlagengärrückstand fest 30% Klärschlamm flüssig 15% TS 30% >15% TS, >10% NH4-N-Anteil 25% >15% TS, 10% NH4-N-Anteil 25% Kompost 5% Grünschnittkompost 3% Pilzsubstrat 10% Gülle Rind 50% Schwein, Geflügel 60% Jauche 90% Mist Schwein 30% Rind, Pferd, Schaf, Ziege 25% Ente, Gänse 30% Pute 30% Hähnchen 30% HTK 60% Weidehaltung 25%
4 3. Grobfutterberechnung der plausibilisierten Flächenbilanz: Im Rahmen der Novellierung der DüV ist eine wesentliche Änderung die Berechnung der Nährstoffabfuhr von Grobfutterflächen über die Nährstoffaufnahme der Tiere aus dem Grobfutter und der damit verbundenen genaueren Abbildung der innerbetrieblichen Stoffströme. Dieses Verfahren wird bei der Berechnung nach neuem Verfahren (Bearbeitungsdatum ab dem ) abgebildet. Es sind wie gewohnt die Flächennutzung, die Tierhaltung, die Aufnahme und Abgabe organischer Dünger und die Mineraldünger einzugeben. Neu ist der Reiter Grobfutter, hier ist aufgenommenes oder abgegebenes Grobfutter zu dokumentieren (Lieferscheine müssen entsprechend vorliegen). Wird jedoch Silomais oder Grünlandschnitt direkt ab Feld verkauft, ist dieses als entsprechende Flächennutzung anzugeben. Dazu wurden 3 neue Datensätze ergänzt (Abb. 3). Abbildung 3: Stammdatensätze bei Verkauf Grobfutter ab Feld Bei diesen Datensätzen wird die Nährstoffabfuhr entsprechend des angegebenen Ertrags berücksichtigt (entsprechende Lieferscheine/Verkaufsbelege müssen vorliegen). Die Abfuhr der übrigen Fruchtarten die zum Grobfutter zählen wird anhand des Tierbestandes (Huf- und Klauentiere bei der Tierhaltung) und dem aufgenommenen bzw. abgegebenen Grobfutter ermittelt. Im Report Nährstoffvergleich wird daher die Abfuhr dieser Fruchtarten in der Tabelle Nährstoffabfuhr Haupterntegut ausgeblendet (Abb. 4). Abbildung 4: Nährstoffabfuhr von der Fläche (Report Nährstoffvergleich WEB-Module Düngung)
5 Die Berechnung der plausibilisierten Abfuhr der Grobfutterflächen ist unter der Tabelle der Nährstoffabfuhr im Report Nährstoffvergleich zu finden (Abb. 5). Abbildung 5: Nährstoffabfuhr von den Grobfutterflächen (Report Nährstoffvergleich WEB-Module Düngung) Der Zuschlag für nicht verwertete Futtermengen wird anhand des Flächenverhältnis Grünland und Ackerfeldfutter ermittelt. In der Gegenüberstellung der Nährstoffzufuhren und Nährstoffabfuhren von der Gesamtfläche findet sich nun der ermittelte Wert für die Grobfutterabfuhr wieder (Abb. 6). Abbildung 6: Nährstoffzufuhr und -abfuhr von der Gesamtfläche (Report Nährstoffvergleich WEB- Module Düngung)
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