Fehlerhafter Text: Die Erfüllung der sachlichen und räumlichen Anforderungen muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern
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- Viktor Schenck
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1 Empfehlungen nach 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V hier: Seite 7 Fehlerhafter Text: Die Erfüllung der sachlichen und räumlichen Anforderungen muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern Die Erfüllung der allgemeinen, organisatorischen, räumlichen und sachlichen Anforderungen muss nicht erneut nachgewiesen werden, sofern 23A3: Orthesen, industriell hergestellt, ohne Anpassung Orthesen, industriell hergestellt, mit Anpassung (bis einschließlich Knie) 23B3: Orthesen, industriell hergestellt, mit handwerklich relevanter Anpassung Orthesen, industriell hergestellt, mit Anpassung (Versorgungen oberhalb Knie) Seite 1 von 5
2 23C3: Orthesen, industriell hergestellt, mit Anpassung Lagerungsschalen für Fuß/Unterschenkel Orthesen, industriell hergestellt, mit handwerklicher Anpassung 23D3: Orthesen, industriell hergestellt, mit handwerklich relevanter Anpassung (Versorgungen oberhalb des Knies) Orthesen, industriell hergestellt, mit handwerklicher Anpassung (Versorgungen oberhalb Knie) Seite 2 von 5
3 hier: Anforderungen an den fachlichen Leiter Text fehlt: Nachweis fachliche Qualifikation Podologe / Podologin (PD) Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und Nachweis über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und - versorgung im betreffenden Versorgungsbereich (z.b. Fachhandel, Apotheke). Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs/Fachgeschäfts, in dem die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden. hier: Nachweise bei Repräqualifizierung Text fehlt: Nachweis fachliche Qualifikation Podologe / Podologin (PD) Bei Änderung der Gegebenheiten Seite 3 von 5
4 hier: Organisatorische Voraussetzungen X entfällt bei Versorgungsbereich 23A3 Organisatorische Anforderung Med.-tech. Notdienst mit täglich 24 Std. telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal sowie die organisatorische Anforderung Med.-tech. Notdienst mit täglich 24 Std. persönlicher Verfügbarkeit, sowie telefonischer Erreichbarkeit Die organisatorische Voraussetzung Med.- tech. Notdienst mit täglich 24 Std. telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal sowie Med.-tech. Notdienst mit täglich 24 Std. persönlicher Verfügbarkeit, sowie telefonischer Erreichbarkeit muss nicht erfüllt sein. hier: Räumliche Voraussetzungen X fehlt bei Versorgungsbereich 23C3: Räumliche Anforderung Behindertengerechte Toilette Die räumliche Anforderung Behindertengerechte Toilette... muss erfüllt sein. hier: Räumliche Voraussetzungen x fehlt bei Versorgungsbereich 23C3: Räumliche Anforderung Werkstatt-raum/- platz für Herstellung, Anpassung und Zurüstungen Die räumliche Anforderung Werkstattraum/-platz für Herstellung, Anpassung und Zurüstungen muss erfüllt sein. Seite 4 von 5
5 hier: Sachlich: Ausstattungsvoraussetzungen / Orthopädie- und Rehatechnik x entfällt im Versorgungsbereich 23B3: Die folgende sachliche Ausstattungsvoraussetzungen entfallen: Schleifmaschine Bohrmaschine Sattlernähmaschine Tischnähmaschine Wärmeofen oder Wärmeplatte Arbeitsplatz zur Kunststoffverarbeitung Folgende sachliche Ausstattungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein: Werkbank mit Werkzeugausstattung Heißluftgeräte zur thermoplastischen Verarbeitung von Kunststoffen geeigneter Spiegel hier: Sachlich: Ausstattungsvoraussetzungen / Augenoptik x fehlt bei den Versorgungsbereichen 25A und 25E: Sachliche Anforderung Zentriergerät Die sachliche Anforderung Zentriergerät muss erfüllt sein. hier: Betriebsbegehungen x entfällt bei Versorgungsbereich 23B3 Betriebsbegehungen Die Anforderung Betriebsbegehung entfällt. Seite 5 von 5
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