INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE
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- Babette Meinhardt
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1 Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden
2 Themenrelevanz Erfahrungen aus Prüfungen häufig freihändige oder sogar direkte Vergabe von Aufträgen gute Qualität, Zusammenarbeit und Erfahrung örtliche Nähe (lokalen Anbieter) rascher Service weitere Bieter unbekannt keine Dokumentation zum Vergabeverfahren durch PP unzureichende Begründungen bzw. 'Vergabevermerke' durch PP mangelnde Dokumentation zur Prüfung der Vergabeverfahren durch FLC Folie 2, 17. September 2014
3 Rechtsgrundlagen EU - Recht (VO; RL 2014/24/EG) Control and Audit Guidelines (Subsidy Contract; Partnership Agreement) Bundesrecht (GWB 97 bis 129b; VgV; VOL; VOB; VOF) Prinzip: Anwendung des strengsten Rechts Landesrecht (LHO; VV; BAO) Unternehmensspezifische Regelungen Folie 3, 17. September 2014
4 Rechtsgrundlagen Control and Audit Guidelines Subsidy Contract Partnership Agreement Folie 4, 17. September 2014
5 Anwendung der Rechtsgrundlagen GWB VgV Oberschwellige Vergaben VOL/A (2. Abschnitt) VOB/A (2. Abschnitt) VOF VOL/VOF: VOB: VO (EU) Nr. 1336/2013 VOL/A (1. Abschnitt) VOB/A (1. Abschnitt) , 44, 55 LHO mit VV Unterschwellige Vergaben Control and Audit Guidelines: "Eigenschwelle" Unternehmensspezifische Regelungen Folie 5, 17. September 2014
6 Grundsatz der öffentl. Auftragsvergabe Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden (vgl. 2 VOL/A EG). Folie 6, 17. September 2014
7 Grundsätze der öffentl. Auftragsvergabe Wesentliche zu beachtende Grundsätze des Vergaberechts (vgl. z.b. 2 VOL/A EG): Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung Transparenz (angemessener Grad von Öffentlichkeit ist durch Auftraggeber sicher zu stellen) Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Wettbewerb Folie 7, 17. September 2014
8 Transparenzgrundsatz - Dokumentation Projektpartner (1) Gebot der Dokumentation über das gesamte Vergabeverfahren: 'Vergabevermerk' ( 20 VOL/A; 24 Abs. 1 VOL/A EG) Schriftform zeitnah Dokumentation von Beginn an fortlaufend festhalten der einzelnen Stufen des Verfahrens Nennung der einzelnen Maßnahmen Begründung der einzelnen Entscheidungen Folie 8, 17. September 2014
9 Transparenzgrundsatz - Dokumentation Projektpartner (2) Gebot der Dokumentation über das gesamte Vergabeverfahren: Mindestanforderungen 24 Abs. 2 VOL/A EG Namen und Anschrift des Auftraggebers Gegenstand und Wert des Auftrags / Rahmenvereinbarung Namen und Auswahlgrund berücksichtigter Bieter Namen und Ablehnungsgrund nicht berücksichtigter Bieter Ablehnungsgrund für ungewöhnlich niedrige Angebote Folie 9, 17. September 2014
10 Transparenzgrundsatz - Dokumentation Projektpartner (3) Gebot der Dokumentation über das gesamte Vergabeverfahren: Mindestanforderungen 24 Abs. 2 VOL/A EG Namen und Auswahlgrund des erfolgreichen Bieters Rechtfertigungsgrund des angewendeten Verfahrens ggf. Grund, warum auf Auftragsvergabe verzichtet wurde Gründe bei Vergabe von mehreren Losen zusammen Gründe bei Anforderung von Eignungsnachweisen Gründe der Nichtangabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien Folie 10, 17. September 2014
11 Transparenzgrundsatz - Dokumentation FLC (1) Pflicht zur Prüfungsdokumentation: FLC Internal control report (Annex 2 A)) - Muster mit Mindestanforderungen (C&A 3.8.) Prüfungsurteil FLC Checkliste (Annex 2 B)) Prüfungsurteil Folie 11, 17. September 2014
12 Transparenzgrundsatz - Dokumentation FLC (2) Folie 12, 17. September 2014
13 Transparenzgrundsatz - Dokumentation FLC (3) Warum ist zu dokumentieren: Prüfungsdokumentation (ISA 230) Ermöglichung der Zuordnung von Feststellungen bzw. Schlussfolgerungen zu den Prüfungshandlungen und -nachweisen, auf denen sie beruhen Ermöglichung einer Qualitätssicherung durch die Koordinierende Stelle Nachvollziehbarkeit von Ergebnis und Verlauf der Prüfung für einen sachkundigen Dritten mit angemessenem Aufwand Festhalten von Sachverhalten, die für künftige Prüfungen relevant sein können, einschließlich "Follow -up" Folie 13, 17. September 2014
14 Prüfungsnachweise FLC (4) Erlangung von Prüfungsnachweisen: Prüfungshandlungen sind vom Prüfer so zu planen und durchzuführen, dass es ihm möglich ist, ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, um begründete Schlussfolgerungen als Grundlage für das Prüfungsurteil zu ziehen (ISA 500.4) geeignete Nachweise = Qualität (ISA b) ausreichende Nachweise = Quantität (ISA 500.5e) Techniken zur Erlangung von Prüfungsnachweisen (ISA 500.A14-25) z.b. Einsichtnahme/Inaugenscheinnahme Nachrechnen, Nachvollziehen Folie 14, 17. September 2014
15 Unregelmäßigkeiten Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren kann zu Finanzkorrekturen führen Maßstab für Finanzkorrekturen durch die KOM: Leitlinien als Anhang zum Beschluss der KOM vom , C(2013) 9527 final Finanzielle Berichtigungen können vorgenommen werden durch den Mitgliedstaat (vgl. Art. 98 der VO -EG- Nr. 1083/2006 bzw. Art. 143 VO -EU- Nr. 1303/2013) die KOM (vgl. Art. 99 der VO -EG- Nr. 1083/2006 bzw. Art. 144 ff VO -EU- Nr. 1303/2013) Folie 15, 17. September 2014
16 Haben Sie noch Fragen? Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 16, 17. September 2014
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