Gemeinde Kürnach. G e b ü h r e n s a t z u n g

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinde Kürnach. G e b ü h r e n s a t z u n g"

Transkript

1 Gemeinde Kürnach G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen Die Gemeinde Kürnach erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (BayRS I) in der Fassung vom folgende G E B Ü H R E N S A T Z U N G zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen T E I L I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Gebührenpflicht Die Benutzung des Friedhofes der Gemeinde Kürnach und seiner Einrichtungen für die Bestattung ist gebührenpflichtig. 2 Gebührenarten (1) Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen erhebt die Gemeinde folgende Gebühren: a) Grabgebühren ( 5) b) Bestattungsgebühren ( 6) c) sonstige Gebühren ( 7) (2) Für Leistungen, für die in dieser Gebührensatzung keine Gebühren vorgesehen sind, kann die Gemeinde gesonderte Vereinbarungen über die Höhe und die Erstattung der Gebühren treffen. (3) Über die Gebühren ergeht ein Gebührenbescheid der Gemeinde. Die Gebühren sind im voraus zu entrichten oder hinreichend sicherzustellen. Die Gemeinde kann in Höhe der geschuldeten Gebühren und Auslagen die Abtretung von Ansprüchen verlangen, die den Erben oder Auftraggebern aus Anlass des Sterbefalles aus Sterbe- oder Lebensversicherungen zustehen. 1

2 3 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet: a) wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist, b) wer die Durchführung der Bestattung beantragt, c) wer die Kosten veranlasst hat, d) derjenige, in dessen Interesse die Kosten entstanden sind. (2) Zur Zahlung der Grabgebühren ist der Inhaber des Grabnutzungsrechtes verpflichtet. (3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. (1) Die Gebührenpflicht entsteht: 4 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren a) für die Grabgebühren ( 5) mit der Einräumung des Benutzungsrechtes an einer Grabstätte als Gesamtbetrag für die Dauer der Ruhefrist bzw. der in den Fällen des 6 Abs. 3 der Satzung für gemeindliche Bestattungseinrichtungen genannten Fristen. In Fällen, in denen die Ruhefrist einer zu bestattenden Leiche oder Urne über die Zeit hinausreicht, für die das Recht an der Grabstätte läuft, sind die Gebühren für die Zeit vom Ablauf des Benutzungsrechtes bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist, im Voraus zu entrichten. Wird eine Urne nicht in einem Urnengrab beigesetzt, gelten die Grabgebühren der in Anspruch genommenen Grabart. b) für die Bestattungsgebühren ( 6) mit Durchführung der Bestattung. c) für die sonstigen Gebühren ( 7) mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung, bzw. mit der durchgeführten Amtshandlung. (2) Die Gebühren werden nach Zustellung des Bescheides fällig. (3) Der Anspruch auf Ersatz von Auslagen wird fällig mit deren Entstehung. 2

3 T E I L II DIE GEBÜHREN IM EINZELNEN 5 Grabgebühren Die Grabgebühren betragen: 1. für ein Einzelgrab 24,50 Euro/Jahr 2. für ein Familiengrab mit 2 Grabstellen 44,00 Euro/Jahr 3. für ein Urnengrab 16,67 Euro/Jahr 4. für eine Grabkammer 30,00 Euro/Jahr 6 Bestattungsgebühren Auf dem Friedhof der Gemeinde Kürnach werden Bestattungsgebühren nach Anlage 1 erhoben, die Bestandteil dieser Satzung ist. An sonstigen Gebühren werden erhoben: 7 Sonstige Gebühren 1. Genehmigung zur Vornahme gewerblicher Arbeiten im Friedhof einmalig jährlich 10,-- Euro 51,-- Euro 2. Gebühr für die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales 15,-- Euro 3. Benutzung der Leichenhalle mit Leichenkühlraum je Sterbefall 115,-- Euro 4. Aufbewahrung von Urnen 31,-- Euro 3

4 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 30. April 1986 i. d. F. vom 21. Mai 2002 außer Kraft. Gemeinde Kürnach Kürnach, 08. April Bürgermeister geändert am:

5 Anlage 1 zur Gebührensatzung zur Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Kürnach (Friedhofsgebührensatzung) - Bestattungsgebührenverzeichnis - Pos.Nr. Tätigkeit Gebührenhöhe 1 Erdbestattungen 1.1 Grabbereitung Normaltief (1,80 m)- Doppelgrab 370,00 Öffnen und Schließen eines Grabes bei Erdbestattungen 1.2 Grabbereitung Normaltief (1,80 m) Einzelgrab 370,00 Öffnen und Schließen eines Grabes bei Erdbestattungen 1.3 Tieferlegungszuschlag (2,40 m) bei der Grabbereitung 120,00 Doppeltief 1.4 Grabbereitung Kindergrab Normaltief 100,00 Öffnen und Schließen eines Grabes bei Erdbestattungen bis zu 1,00 m Sarglänge 1.5 je Sargträger zur Sargbestattung/Trauerfeier durch Gemeinde 25, durch Institut 40,00 in einheitlicher Dienstkleidung, pauschal inkl. An- und Abfahrt mit Wartezeit 2 Urnenbestattungen 2.1 Urnengrabbereitung Öffnen und Schließen des Grabes bei Urnenbeisetzungen 2.2 je Urnenträger/Bestattungsordner zur Beisetzung durch Institut in einheitlicher Dienstkleidung, pauschal inkl. An- und Abfahrt mit Wartezeit 140,00 60,00 3 Grabkammerbestattungen 3.1 Grabkammerbereitung 200,00 Öffnen und Schließen der Grabkammer 3.2 je Sargträger zur Grabkammerbestattung/Trauerfeier durch Gemeinde 25, durch Institut 40,00 in einheitlicher Dienstkleidung, pauschal inkl. An- und Abfahrt mit Wartezeit 4 Ausbettungen (Exhumierung) 4.1 Ausbettung eines Leichnams unabhängig von der Ruhefrist, zzgl. der Grabbereitung 4.2 Ausbettung von Gebeinen nach Ablauf der Ruhefrist, zzgl. der Grabbereitung 4.3 Ausbettung einer Urne unabhängig von der Ruhefrist, zzgl. der Grabbereitung 420,00 270,00 105,00 5

6 5 Besondere Aufwendungen, Sonderarbeiten 5.1 Abfuhr und Entsorgung von überschüssigem Erdreich Transport vom Grab zum LKW, Transport mit LKW zur Sammelstelle, Abladen, Lagerung und fach- und umweltgerechte Entsorgung 5.2 Austausch, Abfuhr und Entsorgung von Erdreich Transport von 2/3 des Aushubs vom Grab zum LKW, Transport mit LKW zur Sammelstelle, Abladen, Lagerung und fach- und umweltgerechte Entsorgung. Verfüllung der Grabstätte mit Resterde und Sand 5.3 Zuschlag für Bestattungen außerhalb der Regelbestattungszeit Prozentualer Zuschlag auf alle Dienstleistungen des Gebührenverzeichnisses, sofern sie außerhalb von Montag bis Donnerstag, jeweils 9:00 16:00 Uhr und Freitag, 9:00 14:00 Uhr liegen. Bei Bestattungen ist der Beginn der Trauerfeier auf dem Friedhof maßgeblich. 5.4 Eventualposition Stundensatz pro Facharbeiter bei Sonderarbeiten, die nicht in dem Leistungsverzeichnis oder als nicht extra zu vergütende Leistung in der Leistungsbeschreibung enthalten sind 85,00 165,00 25 % 40,00 6

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) In der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.02.2016 Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der von der Stadt Pocking verwalteten Bestattungseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der von der Stadt Pocking verwalteten Bestattungseinrichtungen Stadt Pocking EAPl. 554-1/6 Die Stadt Pocking erlässt aufgrund des 35 der Satzung über die Benutzung der von der Stadt Pocking verwalteten Bestattungseinrichtungen und der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Grabstätten- und Leichenhausgebühren der Stadt Wemding

Satzung über die Erhebung von Grabstätten- und Leichenhausgebühren der Stadt Wemding Satzung über die Erhebung von Grabstätten- und Leichenhausgebühren der Stadt Wemding - Friedhofsgebührenordnung - Die Stadt Wemding erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO), der Art. 2 und

Mehr

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Grabenstätt (Friedhofsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis ERSTER TEIL... 3 (ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN)... 3 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten... 3 2 Bemessungsgrundlage... 3 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung:

Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Satzung der STADT PRICHSENSTADT über die Erhebung von

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. S a t z u n g. Allgemeines

G e b ü h r e n s a t z u n g. S a t z u n g. Allgemeines G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Bad Staffelstein Vom 17.Juni 2014 Aufgrund von Art.1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs.

Mehr

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom SATZUNG über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main vom 01.01.2009 veröffentlicht im Zeiler Wochenblatt Nr. 47 vom 20. November 2008 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 01.04.2016

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Krumbach (Schwaben)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Krumbach (Schwaben) ORTSRECHT DER STADT KRUMBACH (SCHWABEN) S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Krumbach (Schwaben) Vom 15.12.2015 Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Trostberg vom 19.11.2015(Amtsblatt der Stadt

Mehr

Satzung des. Marktes Garmisch-Partenkirchen

Satzung des. Marktes Garmisch-Partenkirchen Satzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen Über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)

Mehr

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 6. Dezember

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE. Vom

GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE. Vom 1 GEBÜHRENSATZUNG FÜR DIE FRIEDHÖFE SANKT OSWALD UND RIEDLHÜTTE Vom 07.04.2016 Die Gemeinde Sankt Oswald-Riedlhütte (nachfolgend stets kurz "Die Gemeinde" genannt) erlässt auf Grund des Art. 8 Abs. 1 des

Mehr

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015 Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom 21.. Dezember 2015 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden

Mehr

Gebührensatzung. für die Bestattungseinrichtungen. der Stadt Roth. vom

Gebührensatzung. für die Bestattungseinrichtungen. der Stadt Roth. vom Neufassung (nichtamtlich) der Gebührensatzung für die Bestattungseinrichtungen der Stadt Roth vom 03.08.1998 zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 27.04.2005 - 2 - Inhaltsverzeichnis für die Gebührensatzung

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. Gebührenpflicht

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. Gebührenpflicht Gebührensatzung im Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Schweinfurt Die Stadt Schweinfurt erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 22 des Kostengesetzes folgende SATZUNG

Mehr

Satzung. des Marktes Markt Schwaben

Satzung. des Marktes Markt Schwaben Satzung des Marktes Markt Schwaben über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung seiner Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung (FGS))

Mehr

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach In der Fassung vom 04.12.2014 Gebührensatzung zur Bestattungssatzung des Marktes Wolnzach Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und

Mehr

Satzung der Gemeinde Walkertshofen

Satzung der Gemeinde Walkertshofen Satzung der Gemeinde Walkertshofen über die Erhebung von Gebühren sowie für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Bestattungsgebührensatzung)

Mehr

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten Satzung der Stadt Buchloe über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 04. Oktober

Mehr

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 24. März 2010 Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 4.

Mehr

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Lindau (B) Nr. III/18/2. Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung

Mehr

Satzung der Gemeinde Mickhausen

Satzung der Gemeinde Mickhausen Satzung der Gemeinde Mickhausen über die Erhebung von Gebühren sowie für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Mickhausen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Bestattungsgebührensatzung)

Mehr

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor - Bestattungsgebührensatzung zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dez. 2015 1 Gebührenerhebung

Mehr

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015)

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015) Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015) Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung 2 Grabgebühren 3 Bestattungsgebühren

Mehr

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung:

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung: SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER FRIEDHÖFE UND DER LEICHENHALLEN DES KOMMUNALUNTERNEHMENS STADTWERKE PFAFFENHOFEN A.D.ILM (FREIDHOFSGEBÜHRENSATZUNG VOM 25.01.2013 MIT ÄNDERUNG

Mehr

Gebührensatzung. für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen der Gemeinde Gröbenzell in der Fassung vom

Gebührensatzung. für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen der Gemeinde Gröbenzell in der Fassung vom Gemeinde Gröbenzell Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen der Gemeinde Gröbenzell in der Fassung vom 01.10.2015 Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

TEIL I Allgemeine Bestimmungen. 1 Bemessungsgrundlage

TEIL I Allgemeine Bestimmungen. 1 Bemessungsgrundlage Die Stadt Cham erlässt auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I-), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

S a t z u n g. zur Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen

S a t z u n g. zur Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen S a t z u n g zur Erhebung von Gebühren für die Benützung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Neukirchen Auf Grund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KGA) erlässt die Gemeinde Neukirchen folgende

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht.

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht. Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. d. g. F. und

Mehr

GEMEINDE WESSOBRUNN. Landkreis Weilheim-Schongau

GEMEINDE WESSOBRUNN. Landkreis Weilheim-Schongau GEMEINDE WESSOBRUNN Landkreis Weilheim-Schongau Sg.5-554-3 Die Gemeinde Wessobrunn erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 22 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Passau

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Passau Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Passau Die Stadt Passau erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung: 1 Gebührentatbestand

Mehr

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften Satzung der Marktgemeinde Aidenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom

Mehr

Friedhofsgebührensatzung vom Seite 1 von 5

Friedhofsgebührensatzung vom Seite 1 von 5 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER FRIEDHÖFE UND DER LEICHENHALLEN DES KOMMUNALUNTERNEHMENS STADTWERKE PFAFFENHOFEN A.D.ILM (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG VOM.11.018) Aufgrund von

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung I der Gemeinde Taufkirchen(Vils) - Friedhofsgebührensatzung - Vom

Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung I der Gemeinde Taufkirchen(Vils) - Friedhofsgebührensatzung - Vom Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung I der Gemeinde Taufkirchen(Vils) - Friedhofsgebührensatzung - Vom 17.12.1996 Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) erlässt aufgrund der Art. 2 Abs.1 und Art.

Mehr

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften Satzung der Marktgemeinde Aidenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Schönwald (GS-FHS) Vom 08. November 2016

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Schönwald (GS-FHS) Vom 08. November 2016 Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Schönwald (GS-FHS) Vom 08. November 2016 Die Stadt Schönwald erläßt aufgrund der Art. 2 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) und Art. 22 Kostengesetz (KG)

Mehr

Satzung. Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Langweid a.

Satzung. Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Langweid a. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.02.2015 Auf Grund von Art.

Mehr

I. Allgemeine Vorschriften

I. Allgemeine Vorschriften Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.opf. (Bestattungsgebührensatzung) vom 25. März 2010 in der Fassung der letzten Änderung vom 05. März 2013

Mehr

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende SATZUNG DER STADT ANSBACH ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG IHRER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN SOWIE FÜR DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHENDE AMTSHANDLUNGEN (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) Vom 08.05.2006

Mehr

Friedhofsgebührensatzung - FGS der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Friedhofsgebührensatzung - FGS der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck Friedhofsgebührensatzung - FGS der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck vom 30.11.2016 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 Kostengesetz erläßt die Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung)

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. Satzung (Gebührenordnung) Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde B r a c h t t a l Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung)

S a t z u n g. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) 1 STADT KITZINGEN S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kitzingen (Friedhofsgebührensatzung) vom 19.06.2013 Inkrafttreten: 30.06.2013 Änderungen:

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT KAUFBEUREN (Friedhofsgebührensatzung - FGS) Vom 20.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

REDAKTIONELLE FASSUNG. Friedhofsgebührensatzung (FGS)

REDAKTIONELLE FASSUNG. Friedhofsgebührensatzung (FGS) REDAKTIONELLE FASSUNG Friedhofsgebührensatzung (FGS) der Stadt Mainburg Vom 22.07.2015 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Mainburg folgende

Mehr

(2) Werden die Gebühren nicht hinreichend sichergestellt, wird die Bestattung in einfacher würdiger Form durchgeführt.

(2) Werden die Gebühren nicht hinreichend sichergestellt, wird die Bestattung in einfacher würdiger Form durchgeführt. Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofsund Bestattungsgebührensatzung) vom 26.02.2018

Mehr

Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Forchheim

Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Forchheim STADT FORCHHEIM Friedhofsgebührensatzung Gebührensatzung zur Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Forchheim Seite 1 Gebührenerhebung 2 2 Gebührentatbestand 2 3 Grabgebühren, allgemein 2 4 Grabgebühren

Mehr

SATZUNG: Vom In der Fassung der 5. Änderungssatzung vom

SATZUNG: Vom In der Fassung der 5. Änderungssatzung vom SATZUNG DER STADT ANSBACH ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG IHRER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN SOWIE FÜR DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHENDE AMTSHANDLUNGEN (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) Vom 08.05.2006

Mehr

Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe Mühldorf a. Inn

Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe Mühldorf a. Inn Gebührensatzung für die städt. Friedhöfe Mühldorf a. Inn vom 01.01.2007 Die Stadt Mühldorf a. Inn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. Verb. mit den Art. 1, 2 und 8

Mehr

EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE HIMMELKRON

EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE HIMMELKRON EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE HIMMELKRON 1279 ZISTERZIENSERINNEN - KLOSTER CORONA COELI KRONE DES HIMMELS 1548 KLOSTER NIMMT LEHRE DER REFORMATION AN SEIT 1892 EINE KIRCHENGEMEINDE, IN DER MENSCHEN MIT

Mehr

Gebührensatzung. zur Friedhofsordnung. des katholischen Friedhofes Schnaittenbach. Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Schnaittenbach

Gebührensatzung. zur Friedhofsordnung. des katholischen Friedhofes Schnaittenbach. Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Schnaittenbach Gebührensatzung zur Friedhofsordnung des katholischen Friedhofes Schnaittenbach Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Schnaittenbach Seite 2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Gebührenart und

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

Gemeinde Taufkirchen

Gemeinde Taufkirchen Gemeinde Taufkirchen Satzung über Friedhofs- und Bestattungsgebühren für den Gemeindefriedhof Am Wald und das gemeindliche Aufbahrungshaus im Kirchenfriedhof St. Johannes Gültig ab 01. Mai 2011 82024 Taufkirchen,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck AZ 752.031 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142)

Mehr

S T A D T B A D K I S S I N G E N

S T A D T B A D K I S S I N G E N S T A D T B A D K I S S I N G E N Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Kissingen vom 20. Mai 2010 Beschluss des Stadtrates: 19. Mai 2010 20. Februar 2013 18. Dezember 2013 Bekanntmachung:

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Gebühren und Kosten für. die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und. Einrichtungen der Bestattung

Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Gebühren und Kosten für. die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und. Einrichtungen der Bestattung Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung) vom 15.01.2018

Mehr

67.3. Abschnitt A Allgemeines

67.3. Abschnitt A Allgemeines Satzung der Stadt Aschaffenburg über die Gebühren und Kosten für die Benutzung und Inanspruchnahme von Friedhöfen und Einrichtungen der Bestattung (Friedhofsund Bestattungsgebührensatzung) vom 18.05.1983

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Beschlossen: 15.12.2010 Bekannt gemacht: 22.12.2010 in Kraft getreten: 23.12.2010 Geändert durch

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für den städtischen Friedhof in Bischofswerda - Friedhofsgebührensatzung -

über die Erhebung von Gebühren für den städtischen Friedhof in Bischofswerda - Friedhofsgebührensatzung - 7 / 52 / I Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für den städtischen Friedhof in Bischofswerda - Friedhofsgebührensatzung - Präambel Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates

Mehr

Seite 1. ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

Seite 1. ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften. 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten Seite 1 Satzung der Stadt Schongau über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Friedhofsgebührensatzung Vom 01.01.2006

Mehr

A u s z u g. aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kelheim am 22. Oktober Beschluss Nr. 95

A u s z u g. aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kelheim am 22. Oktober Beschluss Nr. 95 A u s z u g aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates Kelheim am 22. Oktober 2012 Gesetzliche Mitgliederzahl: 25 Anwesend: 1. Bürgermeister M a t h e s 21 Stadtratsmitglieder Abwesend waren

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 26. Juni 1972/6. Juli 1973 mit Änderungen zuletzt vom 24.07.2012 1 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. zur Friedhofssatzung der Stadt Dingolfing

G e b ü h r e n s a t z u n g. zur Friedhofssatzung der Stadt Dingolfing G e b ü h r e n s a t z u n g zur Friedhofssatzung der Stadt Dingolfing geändert durch 1. Änderungssatzung vom 01.01.2016 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 30.04.2009 die nachstehende Satzung beschlossen,

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 ( zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2017, Gem. Abl. 2017, S. 292 ) Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-,

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Grünhain Beierfeld vom 07. November 2005 (Friedhofsgebührensatzung) Auf Grundlage des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung für die Öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) des Marktes Mering

Gebührensatzung zur Satzung für die Öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) des Marktes Mering Gebührensatzung zur Satzung für die Öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) des Marktes Mering Aufgrund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes KAG_ (BayRS 2024-1-I) und Art. 22 Abs. 1 des Kostengesetzes

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142) zuletzt

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Stand: 14.07.2016 1 Inhalt Satzung (Gebührenordnung)... 3 I. Gebührenpflicht... 3 1... 3 Gebührenerhebung... 3 2... 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Rechtsgrundlagen: 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung -

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung - Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels

Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Lindenfels Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Zella-Mehlis (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Zella-Mehlis (Friedhofsgebührensatzung) Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Zella-Mehlis (Friedhofsgebührensatzung) Die Stadt Zella-Mehlis erlässt aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeindeund

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Mossautal Gebührenordnung zur Friedhofsordnung 2009 Seite 1/6 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Mossautal Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe () vom 27. November 2009 (Amtsblatt der Stadt Bautzen Jg. 19 Nr. 27 vom 19. Dezember 2009) Aufgrund von 1, 2 und

Mehr

Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. 119

Rathaus der Stadt Lauingen (Donau) Zimmer-Nr. 119 Hier stellen wir Ihnen die S a t z u n g über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Lauingen (Donau) informativ zur Verfügung. Es handelt sich um keine rechtssichere Ausfertigung. Diese erhalten

Mehr

Satzung der Gemeinde Scherstetten

Satzung der Gemeinde Scherstetten Satzung der Gemeinde Scherstetten 1 über die Erhebung von Gebühren sowie für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Bestattungsgebührensatzung)

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn Gebührensatzung für die Friedhöfe der Kreisstadt Mühldorf a. Inn Die Stadt Mühldorf a. Inn erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. Verb. mit den Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt 05/2003 für die Landeshauptstadt Potsdam

Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt 05/2003 für die Landeshauptstadt Potsdam Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und der Feuerbestattungsanlage sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Landeshauptstadt Potsdam (Friedhofsgebührensatzung)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Amöneburg in der von der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2008 beschlossenen Fassung zuletzt geändert durch den 3. Nachtrag vom 21.07.2014 Aufgrund der

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Hohenstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Die Stadt Penzberg erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 22 des Kostengesetzes (KG) folgende.

Die Stadt Penzberg erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 22 des Kostengesetzes (KG) folgende. Die Stadt Penzberg erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 22 des Kostengesetzes (KG) folgende S a t z u n g Über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen.

Mehr

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde Schöffengrund Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro) Auf Grund des 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fasunug der Bekanntmachung

Mehr

vom 11. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

vom 11. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl.

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel für die städtischen Friedhöfe

Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel für die städtischen Friedhöfe Gebührensatzung der Stadt Castrop-Rauxel für die städtischen Friedhöfe Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

Mehr

Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Bestattungs- und FriedhofsGebS BFGebS)

Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Bestattungs- und FriedhofsGebS BFGebS) Bestattungs- und Friedhofsgebührensatzung der Stadt Nürnberg (Bestattungs- und BFGebS) Vom 22. Juli 2010 (Amtsblatt S. 234), zuletzt geändert durch Satzung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 457, ber.

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover Gem. Abl. 2012, S. 438 Aufgrund 13 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen vom 8. Dezember 2005 (Nds. GVBl. S. 381),

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

S a t z u n g. Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

S a t z u n g. Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.12.2017

Mehr

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Bekanntmachung der Stadt Sankt Augustin 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Aufgrund der 4 Abs. 1 und 11 Abs. 1 und der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Stadt Überlingen/Bodensee

Stadt Überlingen/Bodensee Stadt Überlingen/Bodensee Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung - Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.

Mehr

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Die Gebühren sind nach Zahlungsfrist entsprechend dem Gebührenbescheid zu zahlen.

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Die Gebühren sind nach Zahlungsfrist entsprechend dem Gebührenbescheid zu zahlen. 1 67.2 Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Jessen vom 02.03.2009 (in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 07.07.2015) Aufgrund der 5, 8, 45 Abs. 2 Nr. 1, 99,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Gebührenordnung. Gebührenordnung

Gebührenordnung. Gebührenordnung BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr