Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lapps

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lapps 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Verträge zwischen Lapps (Hannes Lauritzen) und dem Kunden in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bestimmungen werden nur anerkannt, wenn Lapps diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. 2 Zustandekommen von Verträgen Alle Angebote von Lapps sind freibleibend. Bestellungen durch den Kunden stellen verbindliche Angebote dar, die Lapps innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen kann. Bei Rechtschreibefehlern oder Fehlfunktion des Webauftritts von Lapps ist Lapps nicht zur Annahme von Bestellungen verpflichtet. 3 Leistungen von Lapps Lapps erstellt nach den individuellen Vorgaben und Wünschen des Kunden Internet- Auftritte, insbesondere Webseiten. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Lapps die grafische und künstlerische Ausgestaltung der Webseite als auch die technische Umsetzung (vollständige Programmierung der HTML-Seiten und Einbindung von anderen Inhalten z.b. Grafiken). Art und Umfang des von Lapps zu erstellenden Internetauftritts sind von individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden abhängig. 4 Leistungen des Kunden Der Kunde hat den vereinbarten Preis an Lapps zu bezahlen. Der Kunde hat Lapps die für die Gestaltung und Programmierung der Webseite erforderlichen Bestandsdaten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Außerdem liefert der Kunde erforderliche Texte und Grafiken in digitaler Form. Der Kunde ist alleine für die rechtzeitige Lieferung der genannten Daten an Lapps verantwortlich. Erbringt Lapps Leistungen auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz, so kann Lapps für jeden gefahrenen Kilometer pauschal 0,50 berechnen.

2 5 Entstehung des Werkes Lapps wird nach gemäß den Anforderungen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten einen Erstentwurf anfertigen, in welchem die wesentlichen grafischen Elemente sowie das Navigationssystem fixiert werden. Im zweiten Schritt werden die Webseiten nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verfeinert und mit Datenmaterial gefüllt. Abschließend werden die Webseiten fertiggestellt, so dass diese bereit zur Veröffentlichung sind. Das Ergebnis jedes Zwischenschritts wird dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. 6 Abnahme Die Abnahme erfolgt für jede der drei Entwicklungsstufen gesondert durch mündliche oder schriftliche Erklärung des Kunden. Fordert Lapps den Kunden schriftlich zur Abnahme auf, so gilt die jeweilige Entwicklungsstufe als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen die Abnahme schriftlich und unter Angaben von Gründen verweigert. Änderungen an den Webseiten sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf bereits abgenommene Entwicklungsstufen beziehen, es sei denn die Leistung von Lapps in einer vorangegangenen Entwicklungsstufe ist mangelhaft. 7 Fälligkeit und Zahlung des Honorars Das vereinbarte Honorar ist nach Abnahme durch den Kunden im Zweifel sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung, fällig. Auslagen von Lapps, die vom Kunden zu ersetzen sind, kann Lapps fällig stellen, sobald sie Lapps selbst gegenüber durch Dritte fällig gestellt wurden sind. Beim Kauf von Bildern, Bildnutzungsrechten oder für die Umsetzung des Internetauftritts notwendige Bezahlerweiterungen die vom Kunden in Auftrag gegeben sind und Lapps in eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchgeführt werden sollen, gilt die Vorleistungspflicht des Kunden.

3 8 Gewährleistung und Mangelhaftung Die Leistungen Lapps sind sowohl kreativer und schöpferischer (Gestaltung, Design, Layout) als auch technischer Natur (Programmierung, technische Umsetzung). Im Kreativbereich ist Lapps bemüht, die eigenen Wünsche des Kunden umfassend zu berücksichtigen. Mit der Abnahme einer Entwicklungsstufe bringt der Kunde zum Ausdruck, mit der schöpferischen und gestalterischen Leistung von Lapps einverstanden zu sein. Ein Mangel kann deshalb nicht hinsichtlich solcher Leistungen von Lapps erhoben werden, die dem künstlerischen Bereich des Vertrags zuzurechnen sind. Zeigt sich ein Mangel, der Lapps zuzuordnen ist, so kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nach seiner Wahl Anspruch auf Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung insbesondere, wenn der gerügte Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt ist. 9 Rechte Dritter Der Kunde versichert ausdrücklich, dass Lapps überlassene oder sonst zur Verfügung gestellte Daten und Informationen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Berufs- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Insbesondere versichert der Kunde, dass diese Daten nicht fremde Urheber- und Kennzeichenrechte verletzten und dass in die Seite aufzunehmende Hyperlinks auf fremde Webseiten nicht rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen. Im Verhältnis zum Kunden ist Lapps nicht verpflichtet, überlassene Daten oder Informationen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit oder auf Rechte Dritter hin zu überprüfen. Dennoch behält sich Lapps vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in die zu gestaltende Webseite abzulehnen, die ihm inhaltlich bedenklich erscheinen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird Lapps die jeweiligen Daten, oder Informationen in die Webseite aufnehmen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer von Lapps erstellten Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde Lapps hiermit frei, es sei denn, der unzulässige Inhalt beruht auf einem Verschulden von Lapps oder es handelt sich um Daten oder Informationen, die von Lapps zur Verfügung gestellt worden sind.

4 10 Urheberrechte Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des Urheberrechts. Lapps räumt dem Kunden ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an ihren urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Der Kunde ist seinerseits zur Weiterlizensierung nicht berechtigt. Erst wenn der Kunde das vollständige fällige Honorar an Lapps gezahlt hat, wird die Einräumung der Nutzungsrechte wirksam [ 158 Abs. 1 BGB ]. An geeigneten Stellen werden in der Webseite des Kunden Hinweise auf die Urheberschaft von Lapps aufgenommen. Der Kunde ist berechtigt, den auf seinen Webseiten enthaltenen Informationsdatenbestand selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Er ist auch berechtigt, Änderungen am Layout oder am Design, d. h. an der grafischen Ausgestaltung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 11 Eigentumsvorbehalt Alle Leistungen von Lapps erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit Tilgung (vollständige Gutschrift auf dem Konto von Lapps) der gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Kunden über. 12 Haftungsbeschränkung Lapps haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Verletzt Lapps fahrlässig oder vorsätzlich wesentliche Vertragspflichten, so ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf Euro 1.000,00 beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. $13 Aufrechnungsverbot Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber Lapps nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5 14 Freistellung Der Kunde wird Lapps im Verhältnis zwischen den Parteien dieses Vertrags von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf Handlungen des Kunden oder auf die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten oder auf die Benutzung von Hyperlinks auf andere Webseiten zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Namens- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. 15 Formvorschriften Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. 16 Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Erfüllungsort ist Kiel. Sämtliche Erklärungen, die im Zusammenhang mit den AGB abgegeben werden, bedürfen der Schriftform oder der Erklärung per . Dies gilt auch für Nebenabreden und Änderungen oder Ergänzungen. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Lapps, ist berechtigt, auch in jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Stand der AGB:

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