Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Ulla Lötzer, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Petra Pau, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Raju Sharma, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: MinijobssindprekäreBeschäftigungsverhältnisse.Mehrals80Prozentvon ihnenwerdenunterhalbderniedriglohngrenzeentlohnt.beschäftigtemiteinem Minijob,offiziellgeringfügigBeschäftigtegenannt,sindvölligunzureichend sozialabgesichert.sieentrichtenkeineeigenständigenbeiträgeindiesozialen Sicherungssysteme und erwerben auch keine nennenswerten Ansprüche. VordiesemHintergrundistdierasantgestiegeneZahlderMinijobseingroßes ProblemfürdieBetroffenenundfürdenArbeitsmarkt.Fast5MillionenBeschäftigtemüssensichmittlerweile zumeistunfreiwillig miteinemminijob begnügen,derihreexistenznichtsichert.weitere2,5millionenübeneinen MinijobalsNebentätigkeitaus,umihrezuniedrigenEinkommenausdem Haupterwerbaufzustocken.DaMinijobssozialversicherungspflichtigeArbeitsplätzeverdrängen,wirdesimmerschwieriger,einenArbeitsplatzzufinden,der anständig entlohnt wird und von dem man leben kann. MinijobstrageninerheblichemMaßezurgeschlechtsspezifischenSpaltungdes Arbeitsmarktesbei.ZweivondreiMinijobswerdenvonFrauenausgeübt.Sie könnenihreexistenzmiteinersolchenbeschäftigungnichtsichern.minijobs bietenzudemkaumberuflicheperspektivenundkeineeigenständigeabsicherunggegenallgemeinelebensrisikenwiearbeitslosigkeitundgegendasalter. GeringfügigBeschäftigte,alsoinderMehrheitFrauen,sindaufgrunddervöllig unzureichendensozialenabsicherunginbesondershohemmaßevonaltersarmut bedroht. MinijobberinnenundMinijobbersindauchimArbeitsalltaghäufigbenachteiligt.ObwohldasArbeitsrechtauchfürgeringfügigBeschäftigtegilt,wirdesoft missachtet.dasbetrifftnichtnurdiegleichbehandlungbeiderentlohnung.geringfügigbeschäftigteerhaltenhäufigkeinelohnfortzahlungimkrankheitsfall oderkeinenbezahltenurlaub.siewerdenauchnuringeringemumfanginweiterbildungsmaßnahmeneinbezogen.dasbestehendediskriminierungsverbot gegenüberteilzeitbeschäftigtenwirdinderpraxisunterlaufen.hierdurchschaffensichdiearbeitgeberzulastenderbeschäftigtenimmensekostenvorteile gegenüber regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MinijobssindkeineBrückeinreguläreBeschäftigung.NureinDrittelder geringfügigbeschäftigtenerlangeneinsozialversicherungspflichtigesarbeitsverhältnis.diegroßemehrheitbleibtinderprekärenbeschäftigunggefangen. MinijobssindkeineZwischenbeschäftigung.SechsvonzehnMinijobsdauern länger als ein Jahr, vier von zehn sogar länger als zwei Jahre. VieleFrauenwolleneigentlichgarkeinenMinijob.ZweiDrittelallergeringfügig beschäftigtenfrauenwürdengernelängerarbeiten,imdurchschnittrunddoppeltsolange.geringfügigebeschäftigungistdahermangelsalternativenvor allem erzwungene Teilzeitarbeit. NichtzuletzthöhlenMinijobsdiesozialenSicherungssystemeaus,dadieabgeführtenBeiträgeniedrigeralsbeieinersozialversicherungspflichtigenBeschäftigungsind.IndemMaßewiereguläreArbeitsverhältnissedurchMinijobsverdrängtwerden,verringernsichdieEinnahmenderSozialsysteme.Wären MinijobsinvollemUmfangsozialversicherungspflichtig,würdedieEinnahmebasis verbessert. Alldieszeigt:EinarbeitsmarktpolitischerKurswechselistnotwendig.DieFehlentscheidungenderLiberalisierungdergeringfügigenBeschäftigungdurch HartzIIimJahr2003unddavormüssenkorrigiertwerden.Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss gestärkt werden. GeringfügigeBeschäftigungistebensowiedieBeschäftigunginderGleitzone derregulärsozialversicherungspflichtigenbeschäftigunggleichzustellen.die PrivilegierungvonMini-undMidijobswirktsichnegativaufdenArbeitsmarkt aus.einegleichstellungvonmini-undmidijobsistzudemeinwichtigerschritt auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. DieEuropäischeUnionundihreMitgliedstaatenkennenmehrheitlichkeinevergleichbarenAbweichungenvoneinerallgemeinenSozialversicherungspflicht wieindeutschland.dieüberleitungvongeringfügigerinsozialversicherungspflichtigebeschäftigungistdeshalbwichtigfüreinsozialeinheitlicheseuropa. BeachtenswertistdieGegenwehrinSlowenien.DorthabensichimApril2011 ineinervolksabstimmung80prozentderbeteiligtengegeneineeinführungvon Minijobs nach deutschem Vorbild ausgesprochen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, a)einengesetzentwurfvorzulegen,mitdemdiefolgendeneckpunkteumgesetzt werden: 1.AbhängigeBeschäftigungunterliegtabdemerstenEuroEntgeltderSozialversicherungspflicht. 2. Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn wird eingeführt. 3.Dieöffentlichen,vorallemdiesozialenDienstleistungenwerdenausgebaut,umneueregulärsozialversicherungspflichtigeBeschäftigungsverhältnisse zu schaffen. 4.EsisteinGleichstellungsgesetzfürdiePrivatwirtschaftzuerarbeiten,das diebetriebesolangeaufmaßnahmenzurgleichstellungverpflichtet,bis das Ziel der gleichen Entlohnung von Frauen und Männern erreicht ist; b)initiativenzuergreifen,mitdenendiebetroffenenbeschäftigtenüberihre Rechteaufgeklärtundermutigtwerden,derenEinhaltungeinzufordern.Dies erfordert zwingend die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht zu stärken. Berlin, den 19. Oktober 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7386 Begründung Allgemein GabesimJuni2003schon5,5MillionenMinijobs,warenesimDezember2010 bereits7,4millionen.davonsind4,9millionenausschließlicheminijobs.der RestwirdalsNebenbeschäftigungausgeübt.DerAnteildergeringfügigen Beschäftigung (Minijobs) an allen Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ist um 2ProzentimJahr1991auf47ProzentimJahr2010gestiegen.DieseEntwicklungistdramatischangesichtsderniedrigenLöhneunddermangelndensozialen Absicherung. MinijobsfindensichvorallemimDienstleistungsbereich.TypischeBranchen sinddereinzelhandeloderdasgastgewerbe.indergastronomieistinzwischen jederzweitearbeitsplatzeinminijob,imeinzelhandeljederdritte.auchim Gesundheits-undSozialwesengibtesvieleMinijobs.EbensoimBereichder Ordnungs- und Sicherheitsberufe und der Gebäudereinigung. DiegeringfügigeBeschäftigungistinderderzeitigenFormausvielerleiGründen abzulehnen: MinijobsunterliegennichtdervollenSozialversicherungspflicht.Füreinen MinijobentrichtetderArbeitgeberlediglichPauschalbeiträgefürdieRentenundKrankenversicherung,ausdenensichfürdieMinijobberinnenundMinijobber allerdings keine nennenswerten Ansprüche ableiten lassen. GeringfügigeBeschäftigungistinersterLinieNiedriglohnbeschäftigung. MehralsviervonfünfMinijobberinnenundMinijobberbekommenStundenlöhneunterhalbderNiedriglohnschwellevon9,85EuroinderStunde.Das zeigt:dieformalarbeitnehmerorientiertensubventionendieserbeschäftigungsform (diesozialversicherungspauschalensindniedrigeralsdieüblichensozialversicherungsbeiträge)werdenüberniedrigelöhneandie Arbeitgeber weitergegeben. UmihreKostenzusenken,ersetzenArbeitgeberreguläresozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch Minijobs. RundeinDrittelderMinijobserfolgenalsNebenbeschäftigungzueinem sozialversicherungspflichtigenarbeitsverhältnis oftweilderlohndieses ArbeitsverhältnissesnichtzumLebenreicht.DierichtigeAntwortaufdieses ProblemsindarmutsfesteLöhne,nichtdiesozialversicherungs-undsteuerrechtliche Privilegierung der geringfügigen Nebenbeschäftigung. MinijobsleisteneinenwesentlichenBeitragzurgeschlechtsspezifischenSegmentierungdesArbeitsmarktes.BeidenFrauensteheneinergeringfügigen BeschäftigunglediglichdreisozialversicherungspflichtigeArbeitsplätzegegenüber,beidenMännernimmerhinnochsechs.Minijobssichernwederdie ExistenznochsichernsieeigenständiggegendasLebensrisikoArbeitslosigkeitunddasAlterab.DurchdiePrivilegierunggeringfügigerBeschäftigung wirdeinüberholtesfamilienmodellmitdemmannalsernährerundderfrau als Zuverdienerin gefördert. FüreineGleichstellungvongeringfügigerundregulärerBeschäftigungsprechensichmittlerweilevieleVerbändeundOrganisationenaus.DieGewerkschaftenfordernneueRegelnfürdiegeringfügigeBeschäftigung.DerDeutsche FrauenratwilldieGeringfügigkeitsgrenzeabschaffenundeine SozialversicherungspflichtabdemerstenEuro einführen.dieökonomischeeigenständigkeit derfrausetzteineabkehrvom (weiblichen)hinzuverdienermodellvoraus, welchesdas (männliche)haupteinkommenergänzt.auchder68.deutsche Juristentagempfiehltdie abgabenrechtlicheprivilegierungdergeringfügigen Beschäftigung aufzugeben.diesachverständigenkommissionzumersten

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GleichstellungsberichtderBundesregierungfordertdieMinijobsabzuschaffen, weildiesesichinderlebensverlaufsperspektivehäufigalssackgasseerweisen. NebendenimAntraggenanntenForderungenistesdringendnotwendig,weitereMaßnahmenzuergreifen,welchedieGleichstellungvonFraueninderPrivatwirtschaftzumZielhaben.Hierzugehörtu.a.dieRahmenbedingungenfür einemöglichevollzeiterwerbstätigkeitvonfrauensicherzustellen,insbesonderedurcheinenrechtsansprucheinesjedenkindesaufeinebeitragsfreie, hochwertigeundganztätigebetreuung,durcheinenindividuellen,nichtübertragbarenelterngeldanspruchvonzwölfmonatensowiedurchdieabschaffung desehegattensplittings,dadieseseinensteuerlichenanreizfürdashinzuverdienermodelldarstellt.dietarifvertragsparteiensindaufdenabbaudiskriminierenderentgeltsystemezuverpflichten,derentgeltgleichheitsgrundsatzistim Tarifvertragsgesetzzuverankern.NichtzuletztsinddieindividuellenundkollektivenKlagemöglichkeitenbeidirekterundindirekterLohndiskriminierung zu verbessern. Zu den Forderungen im Einzelnen Zu Buchstabea Zu Nummer 1 EineDurchsetzungdervollenSozialversicherungspflichtabdemerstenEuro schließtverschiedenemodellederindirektensubventionierungetwainform progressiversozialbeiträgeaus.solchestaatlichsubventioniertenkombilohnmodellewürdendiearbeitgeberermuntern,denbeschäftigtenlohnbestandteile vorzuenthalten und den Niedriglohnsektor fördern. InderWissenschaftwurdedagegeneinVorschlagentwickelt,wieein Einstieg indiesozialversicherungspflichtvongeringfügigerbeschäftigunggestaltet werdenkönnte,derstatteinerabrupteneinführungdersozialversicherungspflichteinenschrittweisenübergangvondenbisherigenregelungenzueiner vollständigengleichstellungermöglicht.diesemvorschlagentsprechendsollen fürjedestundearbeitdievollensozialversicherungsbeiträgeentrichtetwerden. BiszueinerbestimmtenVerdiensthöhevonbeispielsweise100Eurowürdendie ArbeitgeberdenvollenBeitragzurSozialversicherunginHöhevon42Prozent tragen.beisteigendenverdienstenwürdendiebeschäftigtenschrittweiseanden SozialversicherungsbeiträgenbeteiligtbeisinkendenAbgabenfürdieArbeitgeber.Ab800EuroVerdienstwürdendieSozialversicherungsbeiträgeparitätisch vonarbeitnehmernundarbeitgebernfinanziert (vgl.weinkopf2011:handlungsoptionenimbereichderminijobs eine erweiterte Gleitzoneals EinstiegindenAusstieg?).DieserAnsatzführtdazu,dassdieBeschäftigtenihrem EinkommenentsprechendeAnsprücheaufSozialleistungenerwerben.Ermacht deutlich,dassdiesogenanntenlohnnebenkostenbestandteiledes (Brutto-)Lohns sind,diederarbeitgeberdenbeschäftigtenzahltunddienurformellparitätisch erbrachtwerden.entscheidendistzudem,dassdamitdenarbeitgebernder finanzielleanreizgenommenwürde,geringfügigebeschäftigungzuschaffen, da die Summe der Sozialabgaben durchgängig bei 42 Prozent liegt. Zu Nummer 2 DaessichbeidergeringfügigenBeschäftigungüberwiegendumNiedriglohnbeschäftigunghandelt,istesunbedingterforderlich,einengesetzlichenMindestlohneinzuführen.EinMindestlohnvon10EuroproStundewürdedenLohn von70prozentdergeringfügigbeschäftigtenerhöhen.mitdemmindestlohn wirdallerdingsnureineunteregrenzefürdieentlohnungfestgeschrieben.das Gebot ist auch hier: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7386 Zu Nummer 3 WenndurchdieVerringerungderAttraktivitätvonMinijobsfürdieArbeitgeber zukünftigwenigerminijobsundstattdessenmehrarbeitsplätzemiteinerlängerenarbeitszeitangebotenwerden,verringertsichbeigleichbleibendemarbeitsvolumendieanzahlvonarbeitsplätzen.umdieszukompensieren,istdringend einausbauvonöffentlichen,undvorallemsozialen,dienstleistungennotwendig. Hier besteht in vielen Bereichen ein gesellschaftlicher Bedarf. Zu Buchstabe b UmdasGleichbehandlungsgebotpraktischdurchzusetzen,sindeineReihevon Maßnahmennötig:MinijobberinnenundMinijobbersolltenobligatorischdurch daseinstellendeunternehmenüberihrerechteinformiertwerden.diesgiltvor allemhinsichtlichderentlohnungundderarbeitsrechtlichenstandards.dazu solltenbund,länderundminijob-zentraleinabstimmungmitdengewerkschaftenöffentlichekampagnendurchführen.beschäftigtemüssenüberihre Rechte aufgeklärt und ermutigt werden, diese durchzusetzen. EineVerbesserungderrealenDurchsetzungsmöglichkeitenbestehenderrechtlicherStandardsdurchdieBeschäftigtenerfordertes,ihrePositionunddieder GewerkschaftenaufdemArbeitsmarktzustärken.AndieserStellesollenlediglicheinigezentraleMaßnahmenhierfürgenanntwerden:Eindämmungprekärer BeschäftigunginFormvonLeiharbeitundBefristungen,mehrMitbestimmung, dasrechtaufpolitischenstreik,besserefinanzielleabsicherungbeierwerbslosigkeitsowiedieerleichterungderallgemeinverbindlicherklärungvontarifverträgen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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